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Ist die Erzieherin meines Sohnes diesmal zu weit gegangen?

510 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Schule, Erzieherin ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Ist die Erzieherin meines Sohnes diesmal zu weit gegangen?

24.09.2014 um 23:39
Liebe/r @FF

Du hast vielleicht damit recht, dass ich zu vorurteilhaft geschrieben habe. Bedenke jedoch, dass das meinerseits kein Vorurteil sein sollte, sondern jediglich eine Meinung.

MfG

@KönigDerPirate

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Ist die Erzieherin meines Sohnes diesmal zu weit gegangen?

24.09.2014 um 23:45
Zitat von VymaanikaVymaanika schrieb:Sachlich falsch.Solange kein Richter ein Urteil gefällt hat, ist sie unschuldig, so siehts aus.
Falsch😄
Blättere bitte im Grundgesetz nach.
Dort steht drin, ich zitiere: Ein/e Täter/in ist solange unschuldig, bis die Tat nachgewiesen ist". Kurz:Keine Beweise, Keine Schuld.

Da in diesem Falle Beweise für die Tat vorliegen, ist sie Schuldig.

Beweise:
-Kinder
-(möglicherweise) Kameras


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Ist die Erzieherin meines Sohnes diesmal zu weit gegangen?

24.09.2014 um 23:49
Zitat von KönigDerPirateKönigDerPirate schrieb:Da in diesem Falle Beweise für die Tat vorliegen, ist sie Schuldig.
Die Feststellung der Schuldfrage trifft ein Richter, und nicht du.


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Ist die Erzieherin meines Sohnes diesmal zu weit gegangen?

24.09.2014 um 23:53
@KillingTime

- Nö,das Gesetz
- Man nennt es mittlerweile Staatsanwalt

Versteht es doch, bei den Entscheidungen des Staatsanwaltes, orientiert er sich am Gesetz.
Ich kann sie nicht einbuchten, für Schuldig erklären allerdings nur Inoffiziell.😃


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Ist die Erzieherin meines Sohnes diesmal zu weit gegangen?

24.09.2014 um 23:55
Zitat von KillingTimeKillingTime schrieb:Die Feststellung der Schuldfrage trifft ein Richter, und nicht du.
So ist es.


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Ist die Erzieherin meines Sohnes diesmal zu weit gegangen?

24.09.2014 um 23:58
@KönigDerPirate
Der Staatsanwalt entscheidet überhaupt nichts, der erhebt nur Anklage.
Abgesehen davon, dass das total OT ist, machst du dich hier gerade echt ein bisschen lächerlich mit deinen Behauptungen.


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Ist die Erzieherin meines Sohnes diesmal zu weit gegangen?

25.09.2014 um 00:03
@KönigDerPirate
Zitat von KönigDerPirateKönigDerPirate schrieb:bei den Entscheidungen des Staatsanwaltes, orientiert er sich am Gesetz
Der Staatsanwalt leitet die Ermittlungen. Seine Aufgabe ist es, nicht nur belastendes Material zu sammeln sondern auch entlastende Fakten.

Wie das am Ende zusammenpasst, darf auch er nicht entscheiden, sondern immer nur ein Richter.
Zitat von KönigDerPirateKönigDerPirate schrieb:Ich kann sie nicht einbuchten, für Schuldig erklären allerdings nur Inoffiziell
Deine Motive in allen Ehren, aber du solltest dir nicht die Hände schmutzig machen.


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Ist die Erzieherin meines Sohnes diesmal zu weit gegangen?

25.09.2014 um 00:04
@KönigDerPirate
Zitat von KönigDerPirateKönigDerPirate schrieb:Beweise:
-Kinder
-(möglicherweise) Kameras
Kameras in einer Umkleide? Wohl kaum.

@Topic:
In so einem Fall hätte ich am nächsten Morgen bei der Schule meines Kindes auf der Matte gestanden und hätte mich beschwert, allerdings direkt bei ihrem Dienstherren.


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Ist die Erzieherin meines Sohnes diesmal zu weit gegangen?

25.09.2014 um 07:25
@ShaLu
Wenn es etwas positives an dieser Sache gibt, dann sicher die, das dein Sohn ein großes Vertauen zu dir hat, indem er dir das sofort erzählt und so deine Hilfe einfordert.
Ich finde gut, das er sein Unwohlsein bei dieser Sache nicht nur spürt, sondern das auch verbalisieren kann.
Jetzt ist es an dir, ihm sein Vertrauen zu dir zu festigen.


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Ist die Erzieherin meines Sohnes diesmal zu weit gegangen?

25.09.2014 um 12:00
Geh zur Polizei und erstatte schnellstens Anzeige gegen die Erzieherin. Sagt meine Mutter.


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25.09.2014 um 12:10
@KönigDerPirate
Zitat von KönigDerPirateKönigDerPirate schrieb:kein Vorurteil sein sollte, sondern jediglich eine Meinung.
Aha. Ein Vorurteil ist also keine Meinung? Was dann?
Zitat von KönigDerPirateKönigDerPirate schrieb:Da in diesem Falle Beweise für die Tat vorliegen, ist sie Schuldig.
Tatsächlich? Beweise? Also, ich sehe momentan nur die Aussage einer Person, die ich nicht kenne, und wir nicht kennen, die die ungeprüfte Behauptung einer anderen Person, die wir auch nicht kennen, wiedergibt. Das sind keine Beweise, das ist Hörensagen, was kein Beweis ist.

Und selbst, wenn und falls, es bewiesen werden kann, dass das Geschehene exakt so geschah, bleibt hier immer noch, wessen die Erzieherin denn "schuldig" wäre.

Finde es im Übrigen herrlich, wie schnell Threads ins OT driften. Bin dabei. :)


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25.09.2014 um 12:14
@sebbl
Zitat von sebblsebbl schrieb:In so einem Fall hätte ich am nächsten Morgen bei der Schule meines Kindes auf der Matte gestanden und hätte mich beschwert, allerdings direkt bei ihrem Dienstherren.
Der Dir, wenn er ein anständiger Dienstherr ist, empfohlen hätte, Dich erst mal mit der betreffenden Person zu unterhalten.


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Souls ehemaliges Mitglied

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Ist die Erzieherin meines Sohnes diesmal zu weit gegangen?

25.09.2014 um 12:20
@ShaLu
Und was hast gemacht?


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25.09.2014 um 12:21
@Allesforscher
Zitat von AllesforscherAllesforscher schrieb:Geh zur Polizei und erstatte schnellstens Anzeige gegen die Erzieherin. Sagt meine Mutter.
Was für einen Tatbestand möchtest du dabei anführen? Und dann nimm auch gleich dein Kind wegen der Zeugenaussage mit.

@off-peak
Zitat von off-peakoff-peak schrieb:Der Dir, wenn er ein anständiger Dienstherr ist, empfohlen hätte, Dich erst mal mit der betreffenden Person zu unterhalten.
Oder er holt zu diesem Gespräch die betreffende Person mit hinzu und unterhält sich auch mit dem Sohn und gegebenenfalls den anderen Kindern.


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Ist die Erzieherin meines Sohnes diesmal zu weit gegangen?

25.09.2014 um 12:26
@KönigDerPirate
Zitat von KönigDerPirateKönigDerPirate schrieb:bis die Tat nachgewiesen ist
Da heißt es eben nicht, bis irgendwelche Beweise vorliegen.
Nachgewiesen ist die Tat erst durch ein richterliches Urteil.


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Ist die Erzieherin meines Sohnes diesmal zu weit gegangen?

25.09.2014 um 12:28
Tatbestand ist Misshandlung Schutzbefohlener, da laut Aussage des Sohnes die Erziehrin Kindern das Handtuch entrissen haben soll und sie am Nacken packen soll. Und bei einem Verdacht ist eine Strafanzeige absolut gerechtfertigt.


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Ist die Erzieherin meines Sohnes diesmal zu weit gegangen?

25.09.2014 um 13:09
@Allesforscher
Nie im Leben kommst du da mit dem § 225 StGB durch. Da ist von "quälen und roh misshandeln" die Rede.
Da hat (so meine Einschätzung) ein Junge rumgetrödelt und die Erzieherin nimmt ihm das Handtuch ab, rubbelt erst ihm und dann einem anderen Kind den Rücken trocken, damit es endlich weitergeht. Und nun fühlt sich dieser Junge ob dieser Zurechtweisung bloß gestellt.


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ShaLu Diskussionsleiter
ehemaliges Mitglied

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Ist die Erzieherin meines Sohnes diesmal zu weit gegangen?

25.09.2014 um 13:10
Hallöchen,

also,wir waren heute Morgen in der Schule,um mit der besagten Dame zu sprechen. Leider war sie nicht da und kommt erst heute Nachmittag,leider kann ich da aber nicht,da mein Mann zur Arbeit ist und ich kein Auto habe. Morgen wird es aber wohl was werden,denke ich. Wir haben aber trotzdem das Problem bei der Klassenlehrerin geschildert,die allerdings nicht viel dazu sagte (ich meine,sie hat mit der Sache aber auch nichts zu tun). Es wurde lediglich gefragt ,ob ihr was ausgerichtet werden soll,was wir aber verneinten,da wir das selber mit ihr klären wollen und unter Umständen noch mit der Direktorin.

Bin mir aber sicher,das sie schonmal vorgewarnt wird. ^^

So,das ist der derzeitige Stand der Dinge.


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Ist die Erzieherin meines Sohnes diesmal zu weit gegangen?

25.09.2014 um 13:11
@emz
Es soll in diesem Falle hier um nackte Kinder gehen, nicht um "irgendwelche" Kinder.


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Ist die Erzieherin meines Sohnes diesmal zu weit gegangen?

25.09.2014 um 13:25
Zitat von emzemz schrieb:Nie im Leben kommst du da mit dem § 225 StGB durch. Da ist von "quälen und roh misshandeln" die Rede.
Da hat (so meine Einschätzung) ein Junge rumgetrödelt und die Erzieherin nimmt ihm das Handtuch ab, rubbelt erst ihm und dann einem anderen Kind den Rücken trocken, damit es endlich weitergeht. Und nun fühlt sich dieser Junge ob dieser Zurechtweisung bloß gestellt.
Ich denke auch, dass diese Lehrerin das nicht böse meinte. Außerdem weiß ich aus eigener Erfahrung, dass man Kindern nicht alles glauben kann, was sie so erzählen.

Ich trockne meine Jungs auch immer ab, weil sie sonst noch patschnass sein würden, wenn sie es selber machen würden. Ich finde da nichts schlimm dran, er ist doch erst 9.

Naja gut, wenn sie ihm das Handtuch aus der Hand gerissen hat, ist es auch nicht gerade "die feine englische Art", aber ich denke viele Lehrer haben es schon schwer, ständig stehen Eltern da, weil ihr ach so armes Kind von der Frau Lehrerin geschimpft wurde.

Ich habe schon Kinder gesehen, bei denen es mich echt nicht wundert, dass sie von den Erziehern gerügt werden... Die nehmen Ausdrücke in den Mund, da steigt einem Erwachsenen die Schamröte ins Gesicht... Und das mit 6, 7, 8 Jahren...

Liebe Grüße
Luma30


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