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Junge Frau in Offenbach ins Koma geprügelt, eure Meinung dazu

4.999 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Umfrage, Gewalt, Koma ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Junge Frau in Offenbach ins Koma geprügelt, eure Meinung dazu

19.11.2014 um 14:02
@Alarmi
Zitat von AlarmiAlarmi schrieb:Das ist dann aber auch absolut berechtigt, dass es gefaehrliche Koerperverletzung waere, oder siehst Du das anders?
Nein! Gefährliche Körperverletzung ist abschließend definiert:
1) Wer die Körperverletzung

durch Beibringung von Gift oder anderen gesundheitsschädlichen Stoffen,
mittels einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs,
mittels eines hinterlistigen Überfalls,
mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich oder
mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung

begeht, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.
Gift war's keins, Waffe auch nicht (könnte aber argumentiert werden, wenn es ein Fausthieb war und der Täter einen Kampfsport ausübt), hinterlistiger Überfall (Opfer arg- und wehrlos) scheidet aus, wenn vorher gestritten wurde, gemeinschaftlich war es wohl auch nicht, und eine Ohrfeige ist prinzipiell keine "das Leben gefährdende Handlung".

In Betracht käme aber die schwere KV:
(1) Hat die Körperverletzung zur Folge, daß die verletzte Person

das Sehvermögen auf einem Auge oder beiden Augen, das Gehör, das Sprechvermögen oder die Fortpflanzungsfähigkeit verliert,
ein wichtiges Glied des Körpers verliert oder dauernd nicht mehr gebrauchen kann oder
in erheblicher Weise dauernd entstellt wird oder in Siechtum, Lähmung oder geistige Krankheit oder Behinderung verfällt,

so ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren.

(2) Verursacht der Täter eine der in Absatz 1 bezeichneten Folgen absichtlich oder wissentlich, so ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren.

(3) In minder schweren Fällen des Absatzes 1 ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen des Absatzes 2 auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen.



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19.11.2014 um 14:02
ich halte das Jugendstrafrecht auch für viel zu lasch. Jugendliche gehören vor dem Gesetz wie Erwachsene behandelt. Meine Forderung!


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19.11.2014 um 14:02
@Rho-ny-theta
Ich rede jetzt gar nicht von diesem Fall, sondern von Spucke bei Hepatitis und Co! :)


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19.11.2014 um 14:02
@Alarmi
Hä, das sagte ich doch im Grunde auch..?!


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19.11.2014 um 14:03
Zitat von AllesforscherAllesforscher schrieb:ich halte das Jugendstrafrecht auch für viel zu lasch. Jugendliche gehören vor dem Gesetz wie Erwachsene behandelt. Meine Forderung!
Sehe ich auch so. Es ist ein Witz, dass man mit 18 voll geschäftsfähig ist, Verträge unterschreiben kann, Auto fährt, wählt. Aber sobald man was verkackt, gilt man als unreif?


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19.11.2014 um 14:04
@vincent
Ich weiss gerade nicht was Du meinst. Ist aus den vorhergegangenen Postings fuer mich nicht schluessig.


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19.11.2014 um 14:04
@Alarmi

Bei HIV-Spuckern ist die KV wohl prinzipiell immer in Tateinheit schwer und gefährlich.


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19.11.2014 um 14:05
@Rho-ny-theta
Sicher? Der HI-Virus wird im Speichel gar nicht uebertragen!


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19.11.2014 um 14:05
@Alarmi

Kann aber. Bei nicht-Ansteckung ist die KV dann nur gefährlich, bei Ansteckung schwer, würde ich sagen.


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19.11.2014 um 14:06
@Rho-ny-theta
Kann eben nicht! Wenn eine Ansteckung ueberhaupt nicht moeglich ist, wie kann sie dann gefaehrlich sein?


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19.11.2014 um 14:07
@Alarmi

Sie ist prinzipiell möglich. Bei Hepatitis und so erst recht. Bremen hat gerade wegen des Ansteckungsrisikos bei erkrankten Junkies Spuckhauben für alle Streifenwägen bestellt.


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19.11.2014 um 14:09
@dino
das Jugendstrafrecht gehört verschärft. Schon längstens.


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19.11.2014 um 14:10
@Allesforscher

Habt ihr eigentlich irgendwo ein Skript, von dem ihr ablest? Oder reicht euch PI.news?


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19.11.2014 um 14:10
@Rho-ny-theta
Bei HIV ist eine Ansteckung ueber Speichel NICHT moeglich. Nicht prinzipiell, nicht theoretisch, nicht praktisch!


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19.11.2014 um 14:11
War es ein Immigrant?


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19.11.2014 um 14:11
@Alarmi
nein ist auch nicht, weil im Bordell oral als sicher gilt.


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19.11.2014 um 14:11
@Alarmi

Dann halt bei HIV nicht - die anderen Probleme wie Hepatitis etc. hatte ich ja erwähnt. Da der Bespeichelte i.d.r. nicht weiß, was der Speichler hat, ist das auch weiter nicht relevant.


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19.11.2014 um 14:18
@Allesforscher
@dino
Zitat von AllesforscherAllesforscher schrieb:ich halte das Jugendstrafrecht auch für viel zu lasch. Jugendliche gehören vor dem Gesetz wie Erwachsene behandelt. Meine Forderung!
Was die Gesetze anbelangt, werden Jugendliche und Erwachsene völlig gleich behandelt.
Nur die Strafen fallen geringer aus.

Das Jugendstrafrecht deckt die Altersgruppe der 14- bis 17-Jährigen ab und kann bei Unreife auch nach oben ausgedehnt werden, muss aber nicht.


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19.11.2014 um 14:21
@emz
es haben für Jugendliche über 12 die gleichen Strafen zu gelten wie für Erwachsene. Ohne Rücksicht auf irgendwelche Reifeverzögerung. Jeder ab 13 ist für meine Begriffe so zu bestrafen, wie ein Erwachsener und nicht anders.


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19.11.2014 um 14:23
@Allesforscher
Und worauf begründest du diese Weisheit?


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