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(Straßen-)Fotografie: Kunstfreiheit vs. Persönlichkeitsrechte

72 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Kunst, Fotos, Videos ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

(Straßen-)Fotografie: Kunstfreiheit vs. Persönlichkeitsrechte

29.01.2015 um 09:29
@interrobang

Man kann doch aber hinterher hingehen und fragen:

,,Hey, das waren echt krasse Moves, ich hab davon Bilder gemacht, hast du was dagegen, wenn ich die bei einer Ausstellung benutze?"

Man sollte nicht nur groß über eine Freiheit der Kunst daherreden, sondern sich auch zumindest ein wenig Gedanken drüber machen über Rechte anderer Menschen.


Mit Problemen mit dem eigenen Aussehen muss das gar nichts zu tun haben, ich selbst bin beispielsweise mit meinem Aussehen auch zufrieden, ich möchte aber ganz einfach nicht ohne meine Zustimmung sonstwie abgelichtet werden.

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(Straßen-)Fotografie: Kunstfreiheit vs. Persönlichkeitsrechte

29.01.2015 um 11:53
@interrobang

Ich hätte da noch einen weiteren Aspekt

Warum macht dieser Fotograf eine Ausstellung? Könnte es sein, dass er mit seinen Bildern Geld verdienen möchte? Und dafür hat sich jedermann kostenlos und ungefragt zur Verfügung zu stellen?

Die Frau ist also spießig und hat Probleme mit ihrem Körper. Und wenn es so wäre, dann ist das immer noch ihre ureigenste Sache.


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(Straßen-)Fotografie: Kunstfreiheit vs. Persönlichkeitsrechte

29.01.2015 um 16:09
Ich fände es auch nicht gut, wenn mich jemand auf Film bannt, egal ob nun Foto und Video.

Damit meine ich, wenn jemand gezielt mich fotografiert/filmt. Da würde ich schon nachfragen, was das soll. Wenn er oder sie es veröffentlichen will, soll er auch bitte um Zustimmung fragen.

Wenn ich es ablehne, dann hat er auch das Veröffentlichen zu unterlassen oder sollte mich zumindest verpixeln.


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(Straßen-)Fotografie: Kunstfreiheit vs. Persönlichkeitsrechte

29.01.2015 um 16:27
Naja Geld verdienen. Natürlich kann man mit Fotografie Geld verdienen, aber das ist ja lächerlich wenig. Wenn jemand Geld verdienen will studiert er Ingenieurwissenschaften oder BWL.

Aber klar - wenn jetzt jemand auf einem Foto nicht zu sehen sein will - muss er halt speziell Einspruch anmelden. Nur abseits von Gericht und Anwalt fände ich es einfach besser wenn die Menschen in Bezug auf Kunst etwas entspannter wären.

Solche, im übertragenen Sinne Aussagen wie:

Der Künstler, das raffgierige Wesen der aus MEINEM Konterfei Geld rausschlägt?

Oder: Streetfotografie ist ja sowieso keine Kunst.


...zeigen, was für einen geringen Stellenwert die Kunst im Alltag hat. Das ist absolut traurig.


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(Straßen-)Fotografie: Kunstfreiheit vs. Persönlichkeitsrechte

29.01.2015 um 16:40
Als ich den Artikel las staunte ich. Der Fotograf hat direkt als er etwas von der Klage erfuhr eine Unterlassungserklärung unterschrieben. Dh. selbst wenn er den Prozess gewinnen würde, würde er das Bild nicht mehr veröffentlichen. TROTZDEM klagt die Alte auf Schmerzensgeld.

Dabei hätte die Dame nur höflich darum bitten müssen das Bild nicht zu verwenden weil es ihr unangenehm ist. Aber anscheinend ging es ihr nur ums Geld, und nicht darum ob es veröffentlicht wird.


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(Straßen-)Fotografie: Kunstfreiheit vs. Persönlichkeitsrechte

29.01.2015 um 19:59
Zitat von DeadPoetDeadPoet schrieb:Als ich den Artikel las staunte ich. Der Fotograf hat direkt als er etwas von der Klage erfuhr eine Unterlassungserklärung unterschrieben. Dh. selbst wenn er den Prozess gewinnen würde, würde er das Bild nicht mehr veröffentlichen. TROTZDEM klagt die Alte auf Schmerzensgeld.
Das ist in diesem Fall ja auch völlig ok. Denn wenn es anders wäre, dann würde sich kein Fotograf an die "Spielregeln" halten, sondern einfach auf gut Glück die Bilder ohne Einwilligung des "Opfers" veröffentlichen und im schlimmsten Fall dann halt eine Unterlassungserklärung unterschreiben.
Zitat von DeadPoetDeadPoet schrieb:Dabei hätte die Dame nur höflich darum bitten müssen das Bild nicht zu verwenden weil es ihr unangenehm ist. Aber anscheinend ging es ihr nur ums Geld, und nicht darum ob es veröffentlicht wird.
Die Dame muss den Fotografen um gar nichts bitten. Er hat ein Bild von ihr ohne ihre Einwilligung veröffentlicht und wird jetzt zur Kasse gebeten. Manche lernen das sonst halt nie.

Emodul


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(Straßen-)Fotografie: Kunstfreiheit vs. Persönlichkeitsrechte

29.01.2015 um 20:37
Kunst darf sich niemals über Persönlichkeitsrechte und die Würde des Menschen stellen.
Schon alleine weil der Kunstbegriff sich ständig wandelt und nicht ohnehin nicht allgemein gültig ist.
Jeder versteht etwas anderes unter Kunst.

Ich bin doch weiterhin sehr erstaunt, wie selbstverständlich hier teilweise Persönlichkeitsrechte in Frage gestellt werden.


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(Straßen-)Fotografie: Kunstfreiheit vs. Persönlichkeitsrechte

29.01.2015 um 21:03
@emodul

Das Gericht sah die gute Dame weder als "Opfer", noch als Geschädigte.


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29.01.2015 um 21:07
Die Unterlassungserklärung hat der Fotograf freiwillig geschrieben, und Dir ist schon klar dass er aus Höflichkeit damit auf die kommerzielle Vermarktung verzichtet?

Man muss doch nicht wegen jedem Kleinmist klagen..Ist es nicht angemessener zu fragen, anstatt Geld einzuklagen dass einem nicht zusteht, und wenn das nicht funktioniert auf Schadenersatz zu klagen obwohl niemand zu Schaden gekommen ist? Er hat die Frau ja nicht auf der Toilette fotografiert, sondern öffentlich in der Stadt. Da sollte man schon differenzieren, und der Gesetzgeber tut das auch.


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(Straßen-)Fotografie: Kunstfreiheit vs. Persönlichkeitsrechte

29.01.2015 um 21:40
Hier ist so ein ganz typisches Beispiel

https://www.facebook.com/berlin.deinestadt/photos/a.817310668334831.1073741826.817310631668168/821943754538189/?type=1

Niemals hat der Fotograf danach die Leute aufgeweckt und gefragt, ob er sie auf seine Facebookseite stellen darf. Man geht das Risiko einfach ein, evtl. weil die Seite nicht allzu bekannt ist und die Chance, dass einer von denen darüber stolpert, verschwindend gering.

@DeadPoet

Ich weiß nur, dass ich nicht sofort klagen würde, sondern erstmal freundlich Kontakt aufnehmen. Mir ginge es im Zweifelsfalle darum, dass das Foto schnellstmöglich verschwindet. Würde das geschehen, wäre alles gut.


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(Straßen-)Fotografie: Kunstfreiheit vs. Persönlichkeitsrechte

29.01.2015 um 21:52
Oder auch die Stellvertreter der Fotografie wie Henri Cartier-Bresson, Garry Winogrand, Robert Frank, Diane Arbus. Es sind Zeugnisse der Zeit, und wenn es einen künstlerischen Anspruch hat verletzt es nicht grundsätzlich die Persönlichkeitsrechte. Das ist eine schwierige Gratwanderung zwischen P.recht und Kunstfreiheit. Die meisten Leute finden es ja auch gut, wenn die Arbeit und das drumherum für sie seriös wirkt, fühlen sich dann auch geschmeichelt. Klar - wer partout nicht will der wird nicht veröffentlicht.


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29.01.2015 um 21:52
@deja-vu.


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29.01.2015 um 22:37
Das Landgericht Berlin lehnte die Forderungen zwar ab, urteilte jedoch, dass der Fotograf die Persönlichkeitsrechte der Frau verletzt habe.
Eichhöfer will dieses Urteil nicht akzeptieren und ist in Berufung gegangen. Er sieht eine ganze Kunstgattung gefährdet,
Zitat von DeadPoetDeadPoet schrieb: ist schon klar dass er aus Höflichkeit damit auf die kommerzielle Vermarktung verzichtet?
Höflichkeit :D nein.
Mit dem Urteil ist nur klar, dass er die Persönlichkeitsrechte verletzt hat und er das Bild nicht weiter verwerten darf.

Er will ja klagen, quer durch die Instanzen und sammelt dafür 14.000,-- €.


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(Straßen-)Fotografie: Kunstfreiheit vs. Persönlichkeitsrechte

29.01.2015 um 22:58
Also ich will nicht, dass jemand direkt oder auch nur indirekt durch mein "Mitwirken" ungefragt Profit macht. Ich weiß nicht, warum das schlimm sein sollte. Das Recht am eigenen Bild ist schließlich ein Grundrecht.


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(Straßen-)Fotografie: Kunstfreiheit vs. Persönlichkeitsrechte

29.01.2015 um 22:59
Ja, doch schon.
Das Bild der Frau im Leopardenmantel kann Eichhöfer übrigens auch bei einem für ihn erfolgreichen Ausgang nicht mehr zeigen. Er hatte, als sich ihr Anwalt bei ihm gemeldet hatte, eine Unterlassungsverfügung unterschrieben. Die Frau klagte dennoch auf Schmerzensgeld.

Ein Schritt den der Fotograf bis heute nicht nachvollziehen kann, schließlich sei sie in keiner herabsetzenden Situation abgebildet worden. „Sie hätte auch einfach anrufen und sagen können, dass ihr das Bild unangenehm ist, dann hätten wir es abgenommen“, sagt Eichhöfer. So dürfte die Justiz nun jedoch ein Präzedenzfall schaffen müssen.
Dieses Schlamassel ist doch nur aus Geldgier dieser Dame entstanden. Sowas könnte man locker nebenher klären, und im Zweifelsfall aufs Persönlichkeitsrecht pochen. Ist aber sowieso nur eine Mininachricht ohne Relevanz - daraus wird KEIN Präzendensfall geschaffen, schätz ich.

Dass da manche immer gleich die Kohle sehen. Ich bin bspw. in einer Facebookgruppe, die postet Bilder meiner Stadt aus den letzten 100 Jahren. Da sind oft Menschen mit drauf, auch hin und wieder Einzelpersonen, jedenfalls unter 7 Personen. Und es ist doch schön Bilder aus dieser Zeit zu sehen, ungekünstelt, ungestellt. Keiner von denen wurde gefragt, geschweige denn auf Schmerzensgeld verklagt? Wegen was den auch? Hat man ihnen ein Leid getan, sie ihrer Ehre beraubt? :D


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(Straßen-)Fotografie: Kunstfreiheit vs. Persönlichkeitsrechte

30.01.2015 um 01:02
@DeadPoet

Hör doch mit dieser albernen "Geldgier" auf. Die abgelichtete Dame trägt, wenn es denn stimmt, einen Leopardenmantel. Meinst du da wirklich, dass die geforderte Summe für sie von größerer Bedeutung ist?

http://www.fluxfm.de/nachmittag-moriarty-und-fotograf-espen-eichhoefer/ (Archiv-Version vom 31.03.2015)

Die Frau fühlt sich nicht gut getroffen, das Bild könnte den Eindruck erwecken, sie hätte zuvor ein Pfandhaus aufgesucht, so die Klageschrift. Der Fotograf sieht sein Handeln durch den Kunstparagrafen geschützt. Ihm geht es darum, dass das, was er gemacht hat, als Kunst anerkannt wird, da fühlt er sich durch die Klage, die das wohl nicht so sieht, beleidigt.

Um es auf den Punkt zu bringen, bei dieser Geschichte geht es darum, was hat die höhere Gewichtung, die Kunst oder die Persönlichkeitsrechte, man denkt an einen Päzedenzfall, gegebenenfalls bis zum Bundesverfassungsgericht.

Und wenn hier einer Kohle machen will, dann Eichhöfer mit seiner Aktion, da will er Postkarten und Portraits verkaufen.


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(Straßen-)Fotografie: Kunstfreiheit vs. Persönlichkeitsrechte

30.01.2015 um 17:21
@emz
Zitat von emzemz schrieb:Die abgelichtete Dame trägt, wenn es denn stimmt, einen Leopardenmantel. Meinst du da wirklich, dass die geforderte Summe für sie von größerer Bedeutung ist?
Offensichtlich versucht sie ja Geld herauszuschlagen, und das obwohl die Sache längst für sie geklärt sein dürfte. Warum sie einen Pelz trägt ( was sie nicht symphatischer macht ) und ob es ein echter ist doch unerheblich. Arme wie Wohlhabende Leute können geizig oder raffgierig sein. Wenn sie das Geld nicht braucht ist es Bosartigkeit.

Eichhöfer macht das um für sein Crowdfunding Projekt zu sammeln, das letztlich einen ganzen Berufsstand vor nachträglichen unangemessenen Klagen zu bewahrt. Was er dabei rausgibt, das sind Give Aways..Wie gesagt, no big deal, wir werden durch unsere lustige Unterhaltung auch nichts an der Sache ändern also..
Zitat von emzemz schrieb:Und wenn hier einer Kohle machen will, dann Eichhöfer mit seiner Aktion, da will er Postkarten und Portraits verkaufen.
Ich finde ja, er hat zumindest einen legitimen Grund, weil er sich für was einsetzt,, und dafür brauchts nunmal Geld. Ist ja nicht so dass er sich einen Leopardenmantel von kauft.


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(Straßen-)Fotografie: Kunstfreiheit vs. Persönlichkeitsrechte

30.01.2015 um 17:40
Was gibt es da zu diskutieren, die Rechtslage ist doch ziemlich eindeutig:

"Das Recht am eigenen Bild
Quelle: Internet-ABC

Eng verknüpft mit dem „Recht auf informationelle Selbstbestimmung“ ist das „Recht am eigenen Bild“. In Anlehnung an die Paragraphen 22 und 23 des Kunsturheberrechtsgesetzes (KunstUrhG) gilt verkürzt, dass eine Abbildung (z. B. ein Foto) nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden darf. Hierunter fällt beispielsweise die Veröffentlichung eines Fotos in einem Sozialen Netzwerk.

Ausschlaggebend ist die „Erkennbarkeit“ der abgebildeten Person. Auf dem Bild muss also nicht unbedingt das vollständige Gesicht zu sehen sein. Es reicht, dass durch den auf dem Foto dargestellten Ausschnitt der Abgebildete eindeutig identifiziert werden kann. Wird also beispielsweise über eine abfotografierte Tätowierung auf dem Oberarm deutlich, wer auf dem Bild zu sehen ist, dann darf dieses Bild nicht ohne Zustimmung des Tätowierten veröffentlicht werden.

Folgende Ausnahmen schränken das „Recht am eigenen Bild“ ein:

Der Abgebildete ist nur „Beiwerk“ und nicht der eigentliche Grund der Aufnahme. Ein klassisches Beispiel wäre, dass jemand ein Foto vom Kölner Dom macht und eine Person eher zufällig mit abgelichtet wird. Wird dieses Foto dann im Internet veröffentlicht, dann kann dieser Veröffentlichung in aller Regel nicht widersprochen werden.

Der Abgebildete ist Teil einer Menschenansammlung, also nur „Einer von vielen“. Teilnehmer von Demonstrationen oder Konzerten wären hier zu nennen.

Der Abgebildete ist eine Person der Zeitgeschichte (z. B. ein Prominenter); aber auch Prominente müssen sich nicht jede Abbildung gefallen lassen.

Der Abgebildete hat für die Aufnahmen ein Honorar erhalten (z. B. ein Fotomodell).

Das Bild hat einen künstlerischen Wert und dient damit einem höheren Interesse der Kunst.


In allen anderen Fällen muss der Abgebildete vor einer Veröffentlichung gefragt werden. Eine Veröffentlichung ist es übrigens auch dann, wenn ein Foto beispielsweise in einem Sozialen Netzwerk nur einem ausgesuchten Personenkreis zugänglich gemacht wird.

Will man Fotos von Minderjährigen im Internet veröffentlichen oder wollen Minderjährige selbst Fotos von sich ins Netz stellen, sind die folgenden Regelungen zu beachten: Ist das abgebildete Kind jünger als 12 Jahre, haben rechtlich gesehen ausschließlich die Eltern/Erziehungsberechtigten zu entscheiden. Bei Kindern und Jugendlichen zwischen 12 und 18 Jahren ist die Beantwortung der Frage nicht eindeutig und pauschal zu treffen. Die Entscheidung hängt hier von der persönlichen Reife des jeweiligen Kindes ab. Bei entsprechendem Entwicklungsstand (Juristen sprechen hier von „erreichter Einsichtsfähigkeit“) können auch schon nicht volljährige Kinder allein entscheiden. Lässt die persönliche Reife dies noch nicht zu, haben entweder nach wie vor nur die Eltern/Erziehungsberechtigten, oder Eltern/Erziehungsberechtigte und Kind gemeinsam die Entscheidung zu treffen. Da dies in der Praxis schwer abgeschätzt werden kann, empfiehlt es sich bei nicht volljährigen Personen (z. B. im Falle der Veröffentlichung auf einer Schulhomepage), sicherheitshalber von Eltern/Erziehungsberechtigten und der noch minderjährigen abgebildeten Person eine Einwilligung zur Veröffentlichung einzuholen – möglichst schriftlich (Vorlagen dazu siehe Link unten).

Unabhängig von der rechtlichen Situation ist es generell wünschenswert, wenn Eltern ihr Kind vorab fragen, ob es mit einer Veröffentlichung einverstanden ist.

Im Zusammenhang mit dem „Recht am eigenen Bild“ ist auch Paragraph 201a „Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen“ (Strafgesetzbuch StGB) von Relevanz. Hier heißt es unter anderem:

„Wer von einer anderen Person, die sich in einer Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum befindet, unbefugt Bildaufnahmen herstellt oder überträgt und dadurch deren höchstpersönlichen Lebensbereich verletzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.“

Die Verwendung, Weitergabe und Veröffentlichung solcher Bilder steht ebenfalls unter Strafe."

Quelle:

http://www.klicksafe.de/themen/datenschutz/grundlagenwissen/datenschutz-im-internet/das-recht-am-eigenen-bild/ (Archiv-Version vom 11.02.2015)


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(Straßen-)Fotografie: Kunstfreiheit vs. Persönlichkeitsrechte

30.01.2015 um 18:37
Zitat von DoorsDoors schrieb:Was gibt es da zu diskutieren, die Rechtslage ist doch ziemlich eindeutig:
Les deinen C&P Block, dann weisst Dus.


Das Bild hat einen künstlerischen Wert und dient damit einem höheren Interesse der Kunst.



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(Straßen-)Fotografie: Kunstfreiheit vs. Persönlichkeitsrechte

30.01.2015 um 22:28
@DeadPoet
Zitat von DoorsDoors schrieb:Das Bild hat einen künstlerischen Wert und dient damit einem höheren Interesse der Kunst.
Eben nicht, genau das hat das Gericht anders gesehen.

Jetzt fühlt sich der Fotograf in seiner künstlerischen Ehre beleidigt, ist in Berufung gegangen und will notfalls sogar bis zum Bundesverfassungsgericht.


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