Polizeiliches Führungszeugnis und die Zukunft
09.02.2015 um 10:13Anzeige
Niederbayern88 schrieb:Ich habe mal eine Frage. Wenn man einen Eintrag im polizeilichen Führungszeugnis hat, und ein neuer Arbeitgeber oder eine Ausbildungsstelle verlangt so ein zeugnis, ist man dann immer automatisch ausgeschlossen oder ist es spezifisch, welcher Beruf man ausüben will bzw. welchen Eintrag man hat?Naja, die meisten Arbeitgeber fragen ja gar nicht danach. Wenn einer es doch tut, will er vermutlich ein "reines". Hatte auch mal einen Eintrag, wg Trunkenheit am Steuer. Wollte dann Fahrradkurier machen. Bei einem Anbieter ging es nicht. Die anderen hat es gar nicht interessiert. Bin ich halt zu zweiteren :D
cassiopeia88 schrieb:Was war das denn auf dem Notebook? Könnte dann bei bestimmten Berufen schwierig werden.Also als Politker kommt er sicher durch :troll:
Niederbayern88 schrieb:War nur mal ausversehen in besitzt von etwas was nicht auf ein notebook gehörtWie kommen Pädophile Dateien versehentlich auf einen Laptop? Vermutlich wurdest du auch gleich noch PER ZUFALL gefilzt mit einem ZUFÄLLIG BEREITSTEHENDEN GERICHTSBESCHLUSS um den Laptop konfiszieren zu können...
War nur mal ausversehen in besitzt von etwas was nicht auf ein notebook gehörtWer hat denn hier von sowas geredet?
Wie kommen Pädophile Dateien versehentlich auf einen Laptop? Vermutlich wurdest du auch gleich noch PER ZUFALL gefilzt mit einem ZUFÄLLIG BEREITSTEHENDEN GERICHTSBESCHLUSS um den Laptop konfiszieren zu können...
illik schrieb:Wie kommen Pädophile Dateien versehentlich auf einen Laptop? Vermutlich wurdest du auch gleich noch PER ZUFALL gefilzt mit einem ZUFÄLLIG BEREITSTEHENDEN GERICHTSBESCHLUSS um den Laptop konfiszieren zu können...Wer hat denn so was geschrieben? O.o
ISF schrieb:Ebenfalls, wird im "großen Führungszeugnis" bzw. Bundeszentralregister nichts gelöscht.Das stimmt nicht. Hatte selbst mal ne Strafe wegen Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz.
MVirus schrieb:Wenn du das ausführliche Zeugnis vorlegen musst, wird dein Vergehen dort drin stehen.Das wird er nicht können, da das Behördliche Führungszeungnis nur eingesehen werden kann, aber nicht mitgenommen werden kann. Es wird nach in Augenschein nahm vernichtet. Hab ich selber gesehen und mitgemacht.
5ting schrieb:Das BKA kann dich aber auch am löschen hindern. Dann sitzt du davor und machst nix mehr.Das ist ja sowas von falsch.