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Was geht in solchen Köpfen nur vor?

2.111 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Ausgrenzung, Flüchlinge ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Was geht in solchen Köpfen nur vor?

19.01.2016 um 13:59
Hallo @keyshan
Ich will dir in einer anderen Reihenfolge antworten, deshalb habe ich deine Sätze chronologisch vertauscht.

Du schreibst:
Zitat von keyshankeyshan schrieb:Warum man das dritte reich und vorallem diese "judenverbots"-schilder in den Eingangspost setzt, verstehe ich nicht.

Das ist ganz eindeutig undifferenziert und grenzt an Polemik.

A: Scheint es GRÃœNDE gegeben zu haben, dass dieses Kollektivverbot in Kraft trat.
B: gab es diese GRÃœNDE vor 80 Jahren nicht.
Ich fragte ob der Fassungslosigkeit der Pressemeldung in meinem Einganspost was eure Assoziation sei? Meine waren.... die von dir reklamierten Bilder.

Wäre ich in einem anderen sozialen Umfeld groß geworden, hätte ich beim Lesen der Meldung vielleicht an Apartheid gedacht, so wie die Amerikaner in den Südstaaten noch vor garnicht langer Zeit Parkbänke und Busse mit der Aufschrift "Nur für Weiße" zum Stadtbild gehörten.

Das war meine Assoziation. Andere dachten sich garnichts beim Lesen und sind wieder ihrerm normalen Arbeitsablauf nachgegangen, deine Assoziation war
Zitat von keyshankeyshan schrieb: "Wo ist das Problem?
Bei mir persönlich löst solch eine Aktion gleich welches Kollektiv es trifft einen schlechtes Gefühl aus. Es ist eine Abgrenzung, die davon ausgeht, dass alle Menschen eines Kollektivs Drecksäue sind, die schwanzgesteuert ins Schwimmbad gehen um ihren Trieben freien Lauf zu lassen. Anstatt die Täter zu maßregeln ist den Verantwortlichen in Bornheim nur eingefallen gleich alle in die Mithaftung zu nehmen und auszusperren.

Du gehörst auch zu denen, die Kollektivstrafe für angemessen halten, das die unschuldige Mehrheit für die Taten einzelner Büße tun müssen. Du gehörst zu dem großen Kollektiv derjenigen die das gut finden. Wenn jetzt aber jemand auf die Idee käme, dass alle Deutschen willfährige Vollstrecker der Nazis im III. Reich gewesen waren, dann hört man Deinesgleichen meist am lautesten schreien, Nein!, das war doch nur eine kleine Minderheit, warum jetzt alle Deutschen verteufeln was so ein paar Nazisäue gemacht haben?


Dein O-Ton:
Zitat von keyshankeyshan schrieb:Finde solche Maßnahmen setzen klare Grenzen und zeigen dem Kollektiv, dass sexuelle belästigung nicht erwünscht ist.
Genau, jetzt geh dich schämen du pöser Deutscher! Für das millionenfache Leid und der industriellen Ermordung im Namen (äh meinem auch) des Kollektivs angerichtet haben. Ich überziehe das natürlich, sind ja auch schon 71 Jahre nicht 80 (zählen kann er auch nicht) her.
Zitat von keyshankeyshan schrieb:Sowas fördert Integration doch eher, oder?
Ja, das ist die richtige Maßnahme. Integration durch Ausgrenzung und Verallgemeinerung von Charaktereigenschaften von "UnTeutschen" aka Nordafrikanern und Arabern aka Flüchtlinge.

Geh dich kalibrieren bevor du mir nochmal Polemik unterstellst.


An den Rest der Leserschaft, tut mir Leid, dass ich so explizit wurde, aber Ignoranz macht mich leicht aggressiv.

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Was geht in solchen Köpfen nur vor?

19.01.2016 um 14:01
@thehungler
Zitat von thehunglerthehungler schrieb:Definitiv zur Gefahrenabwehr. Wenn jemand nach jeweiligen Ermessen gefährdent oder gefährdet ist, kann der Eintritt verwährt werden, selbst dein "Gesicht passt mir nicht" genügt als Grund. Wenn sich 20 Leute ähnlich sehen....
Du kannst ja sicher das Gesetz verlinken, das besagt, dass man eine Ethnie aus einem für die Öffentlichkeit zugänglichen Betrieb zur "Gefahrenabwehr" ausschließen kann.
Ich habe gestern bereist mehrere Fälle verlinkt, wo genau das zu Schadenersatz führte. Wieso konnte man sich dort nicht auf diese Gefahrenabwehr berufen?


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Was geht in solchen Köpfen nur vor?

19.01.2016 um 14:05
Was mich persönlich dann doch verwundert sind aussagen wie...

Sie dürfen nicht abgeschoben werden, weil es besteht gefahr vor ihr leben.

Dann denke ich, was ist mit die menschen die hier wohnen. Die müssen in erste instanz geschütz werden statt 'fremde'.

Obwohl wenn ich im freibad bin, dann toben soviel mit einander und albern rum, ist nicht abnormal in so einem alter.
War allerdings nicht dabei und so urteile ich nicht. Weil ich fand es bis jetzt einfach eine aussage wo ich nicht viel mit anfangen konnte, weil presse hat einfach im gründe nichts berichtet wie was statt gefunden hat.


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19.01.2016 um 14:10
@yenredrose

Der Vergleich hinkt, denn außer dem ganz rechten Spektrum wird keiner widersprechen, dass die Gesamtbesatzung Deutschlands als kollektive Maßnahme zur Unterbindung weiterer Kriegsgräuel absolut notwendig und vollkommen gerechtfertigt war. Auch wenn es eine Gruppe an (stummen) Widerständlern gab, denen damit ggf. Unrecht getan wurde.

Um es auf die andere Spitze zu treiben:
Sollten also die Kinder und Kindeskinder der in Bornheim betroffenen Gruppe immer noch aus dem Schwimmbad ausgeschlossen werden, dann kann man hier eine Parallele ziehen.


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Was geht in solchen Köpfen nur vor?

19.01.2016 um 14:22
@Fierna
Es geht nicht um Ethnien.
Unser GG sagt
Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.
Und weiter heißt es
Das Grundrecht schützt sowohl die physische als auch die psychische Gesundheit eines Menschen, nicht jedoch das soziale Wohlbefinden
Wikipedia: Recht auf körperliche Unversehrtheit

Kann man so auslegen.


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Was geht in solchen Köpfen nur vor?

19.01.2016 um 14:22
Zitat von yenredroseyenredrose schrieb:Ich fragte ob der Fassungslosigkeit der Pressemeldung in meinem Einganspost was eure Assoziation sei? Meine waren.... die von dir reklamierten Bilder.
Kommt davon wenn man die Meldung nicht vollständig liest und versteht - da bleibt einem nur die Interpretation des Wunschdenkens.


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Was geht in solchen Köpfen nur vor?

19.01.2016 um 14:27
@yenredrose
Ich helfe Dir beim vollständigen Zitieren:
GG Art. 2

(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.

(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.
Genau hier greift das Grundgesetz: die körperliche Unversehrtheit der Mädchen und Frauen muss sichergestellt werden, deswegen werden diejenigen die gegen das Sittengesetz verstoßen und die rechte anderer verletzt haben und somit das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit verwirkt, zeitbegrenzt ausgeschlossen.


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19.01.2016 um 14:28
immer mehr Besucherinnen und Angestellte über sexuelle Belästigungen durch Männer aus einer nahen Asylbewerberunterkunft beschwert hätten
Wer sich nicht benehmen kann, der bleibt draußen, ganz einfach.
So wird das mit Einheimischen auch getan. Wenn wer ärger macht , dann fliegt er. Soll man sich nun als Frau von denen belästigen lassen nur weil sie Ausländer sind und man nichts sagen oder tun darf weil man sonst Nazi ist oder was?!


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Was geht in solchen Köpfen nur vor?

19.01.2016 um 14:30
@stanmarsh
Ich wusste, dass es missverstanden werden kann. Nur manchmal muss man etwas überspitzt vergleichend erklären, sonst wird der Punkt nicht klar.

Wer einerseits Kollektivstrafen als integrationsfördernd und gerechtfertigt hinstellt, der soll das auch für seine eigene Herde akzeptieren.

Ich geb dir mal ein einfacheres Beispiel: Deutsche sind bekannt dafür in ihren Urlaubsdomizilen an den Pools die Handtücher auf die Liegen zu legen, noch bevor sie überhaupt zu Frühstück gehen.

Ich mach das nicht werde aber trotzdem als assoziales Arschloch von Hotelbesuchern anderer Länder wahrgenommen.

Stell dir vor, die Hoteliers würden jetzt Zugangskontrollen an den Pools aufstellen und Deutsche mit mitgebrachten Handtüchern abweisen, andere Badegäste aber durchlassen.

Wetten, dass es Tumulte geben würde, besonders von denen, die Kollektivstrafen für Flüchtlinge gutheißen?


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Was geht in solchen Köpfen nur vor?

19.01.2016 um 14:33
@Geisonik

Doch, genau darum geht es. Das ist auch der Grund, warum man "südländisch" aussehende Menschen nicht an einer Diskotür abweisen kann.
§ 1 Ziel des Gesetzes
Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
§ 2 Anwendungsbereich
(1) Benachteiligungen aus einem in § 1 genannten Grund sind nach Maßgabe dieses Gesetzes unzulässig in Bezug auf:

1.
die Bedingungen, einschließlich Auswahlkriterien und Einstellungsbedingungen, für den Zugang zu unselbstständiger und selbstständiger Erwerbstätigkeit, unabhängig von Tätigkeitsfeld und beruflicher Position, sowie für den beruflichen Aufstieg,
2.
die Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen einschließlich Arbeitsentgelt und Entlassungsbedingungen, insbesondere in individual- und kollektivrechtlichen Vereinbarungen und Maßnahmen bei der Durchführung und Beendigung eines Beschäftigungsverhältnisses sowie beim beruflichen Aufstieg,
3.
den Zugang zu allen Formen und allen Ebenen der Berufsberatung, der Berufsbildung einschließlich der Berufsausbildung, der beruflichen Weiterbildung und der Umschulung sowie der praktischen Berufserfahrung,
4.
die Mitgliedschaft und Mitwirkung in einer Beschäftigten- oder Arbeitgebervereinigung oder einer Vereinigung, deren Mitglieder einer bestimmten Berufsgruppe angehören, einschließlich der Inanspruchnahme der Leistungen solcher Vereinigungen,
5.
den Sozialschutz, einschließlich der sozialen Sicherheit und der Gesundheitsdienste,
6.
die sozialen Vergünstigungen,
7.
die Bildung,
8.
den Zugang zu und die Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen, die der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen, einschließlich von Wohnraum.

(2) Für Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch gelten § 33c des Ersten Buches Sozialgesetzbuch und § 19a des Vierten Buches Sozialgesetzbuch. Für die betriebliche Altersvorsorge gilt das Betriebsrentengesetz.
(3) Die Geltung sonstiger Benachteiligungsverbote oder Gebote der Gleichbehandlung wird durch dieses Gesetz nicht berührt. Dies gilt auch für öffentlich-rechtliche Vorschriften, die dem Schutz bestimmter Personengruppen dienen.
(4) Für Kündigungen gelten ausschließlich die Bestimmungen zum allgemeinen und besonderen Kündigungsschutz.
https://www.gesetze-im-internet.de/agg/BJNR189710006.html


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19.01.2016 um 14:35
@yenredrose

Schlechtes Thema, denn gerade die vollkommen dämliches Verhaltensweisen der deutschen Urlauber verschämen mich ziemlich und ich kann jede Maßnahme zur Eindämmung dieses schlechten Benehmens nur begrüßen.
Wenn die Hoteliers befürchten, dass durch Deutsche andere Gäste zu Schaden kommen, dann sind auch mal weitreichende Maßnahmen bis hin zum Ausschluss nötig und gut.

PS: Gut möglich, dass es dann zu heftigem Widerspruch kommt, das macht die Maßnahme per se aber nicht falsch.


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Was geht in solchen Köpfen nur vor?

19.01.2016 um 14:37
Zitat von yenredroseyenredrose schrieb:Wetten, dass es Tumulte geben würde, besonders von denen, die Kollektivstrafen für Flüchtlinge gutheißen?
Quatsch - wenn solang Du bis zu deiner Einweisung warten muss. Wenn Du es kapiert hast, darfst wieder zum Pool.(jetzt ist auch dein Beispiel vollständig)


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Was geht in solchen Köpfen nur vor?

19.01.2016 um 14:38
@yenredrose
Meine Meinung.

Recht so. Es gibt so viele Fälle in denen gezeigt wird, dass aufgrund eines Verhalten einer EINZELNEN Person, mehrere dafür bestraft werden und das kommt immer an. Warum dann nicht auch hier so handeln :ask:

Wenn ich ein Schwimmbad oder eine sonstige Einrichtung besitzen würde und müsste erfahren, dass dort i.welche Belästigungen statt finden oder sonst was, würde ich genau das selbe tun.
Es ist m.M.n (Meinungen sind erlaubt) nicht in Ordnung zu pauschalisieren, ganz klar.
Wenn man aber mitbekommt, dass gleich mehrere Flüchtlinge oder Asylbewerber solche Taten vollbringen, sehe ich da kein Problem.

Das mit damals zu vergleichen, finde ich aber bisschen krass.


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Was geht in solchen Köpfen nur vor?

19.01.2016 um 14:39
@Abahatschi
Du scheinst es nicht zu kapieren wollen oder dein intellektueller Anspruch an dich selbst ist zu niedrig um den Sachverhalt zu verstehen.

Schuldige sind zubestrafen, aber die Unschudigen nicht. Kollektivstrafrecht gibts bei uns in D nicht.

Bin sicher du gehörst zu den entschiedenen Gegnern der Häuserzerstörung durch Israelis, wenn ein überführter Terroist dort gewohnt hat. Da büßen alle Mitbewohner für das Unrecht, dass ein Einzelner begangen hat.

Darf ich dich in Zukunft einen Heuchler nennen, wenn du die Kollektivstrafe an Flüchtlingen gutheißt und die Kollektivstrafe der Israelis geißelst?


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Was geht in solchen Köpfen nur vor?

19.01.2016 um 14:42
@yenredrose

Hast du es denn schon mal aus der Perspektive gesehen, dass es hier gar nicht um eine Strafe geht sondern um Gefahrenabwehr?


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Was geht in solchen Köpfen nur vor?

19.01.2016 um 14:43
Wenn es möglich wäre, würde ich vorschlagen, dass man muslimische Bäder einführt. Gibt es in anderen muslimischen Ländern auch.
Wir sind aber nicht in einem Muslimischen Land sondern in Deutschland!


@liaewen


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19.01.2016 um 14:43
@Fierna
Geht es nicht. Es geht um die Bewohner des Flüchtlingheimes.
Nicht um eine bestimmte Ethnie.


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19.01.2016 um 14:45
@yenredrose
Zitat von yenredroseyenredrose schrieb:Kollektivstrafrecht
Das ist doch ein weiteres Problem. Strafe, Strafrecht vs in diesem Fall eine temporäre Einschränkung des Zugangs zu einem bestimmten Ort. Wir müssen schon differenzieren und hier nicht von Strafrecht sprechen, denn das hat mit Strafe nach unserer Strafrechtsordnung überhaupt nichts zu tun.

Richtig ist, dass man diese Gruppe unter keinen Umständen gemeinsam kollektiv bestrafen darf. Das wird auch nicht geschehen und daher werden z.B. die meisten der Täter in Köln nicht belangt werden, weil man ihnen individuell nichts zu 100% nachweisen kann. Das ist aus Sicht der Wahrung unserer Rechtsprechung und unseres Rechtsstaates richtig und wichtig.


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19.01.2016 um 14:49
@Fierna

Geilomat, das drucke ich mir jetzt aus und gehe ins nächste Fitness-Studio für Frauen.
Die dürfen mich wegen meinem Geschlecht nicht aussperren.

Selbiges muss man dann auch am Burka-Schwimmtag im örtlichen Hallenbad machen.
Auf die Erklärungsversuche der Betreiber bin ich dann gespannt :D


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19.01.2016 um 14:50
@Windlicht
Und? Wen würde so ein Bad denn stören? Es gibt ja jetzt schon Frauentage in Bädern.


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