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Böhmermann, Schmähkritik, Erdogan und internationale Zwischenfälle...

2.670 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Gedicht, Erdogan, Böhmermann ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Böhmermann, Schmähkritik, Erdogan und internationale Zwischenfälle...

16.04.2016 um 15:37
Aber um nochmal kurz zu erwähnen, was bei meinem letzten Post auch mitgelöscht wurde..
War ja themenbezogen.

Ich finde Böhmi soll ne Geldstrafe bekommen und gut ist.
So zeigt man ganz eindeutig auf, dass man sich nicht seinem Willen beugt und ihn sich nicht in die deutsche Rechtssprechung bzw. in unser Rechtssystem einmischen lässt und hält zusätzlich noch fest, dass man nicht einfach jeden unter dem Deckmantel der Satire so plump und infantil beleidigen kann, wie man grad gern möchte.
Erdogan sollte bei dem ganzen Vorfall trotz allem nicht als Gewinner hervorgehen.

Zur Pause Böhmis:
Ich finde es gut, dass er dazu gesagt hat, dass er pausiert, da er möchte, dass sich wieder auf die wirklich schlimmen Dinge konzentriert wird, die gerade in der Welt vor sich gehen und nicht sein Thema zum momentan einzig Relevanten verkommt.

@Lepus

Und? Darf ichs jetzt nochmal gesondert einstellen?
Ist ja erlaubt unter dem "Es wäre nicht erlaubt zu sagen, dass.." Kontext um ein Beispiel zu nennen :)

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Böhmermann, Schmähkritik, Erdogan und internationale Zwischenfälle...

16.04.2016 um 15:42
@Lepus

Bin etwas verunsichert.
Was war Spam.
Das der Böhmi mein exnachbar ist.

Oder das Böhmi sich für seine Wortwahl entschuldigen soll.

:ask:


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Böhmermann, Schmähkritik, Erdogan und internationale Zwischenfälle...

16.04.2016 um 15:50
Zitat von ahriahri schrieb:Ich finde Böhmi soll ne Geldstrafe bekommen
Auf Grundlage welchen Gesetzes?


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Böhmermann, Schmähkritik, Erdogan und internationale Zwischenfälle...

16.04.2016 um 15:54
@Narrenschiffer

Such es Dir aus. :Y:
Straftaten gegen die Ehre – Beleidigung, Üble Nachrede, Verleumdung; §§ 185-187 StGB
Dinah Busse 28. März 2016 Straftaten
Erläuterungen zum Gesetz

Zum Verständnis – Der Gesetzestext:

§ 185 StGB Beleidigung

Die Beleidigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Beleidigung mittels einer Tätlichkeit begangen wird, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

§ 186 StGB Üble Nachrede

Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

§ 187 StGB Verleumdung

Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Erläuterungen:

Beleidigung

Der Gesetzestext alleine gibt nicht her, was eine „Beleidigung“ im Sinne des StGB ist. Äußerungen, die der eine beleidigend findet, sind für eine andere Person vielleicht normaler Sprachgebrauch. Was also ist eine strafrechtliche „Beleidigung“?

Beleidigung ist der Angriff auf die Ehre einer anderen Person durch Kundgabe ihrer Missachtung oder Nichtachtung. Ehre bedeutet hier die personale Würde des Menschen und sein Anspruch, entsprechend seinem moralischen, intellektuellen und sozialem Wert behandelt zu werden.

Die Tathandlung ist eine Äußerung, egal ob wörtlich, schriftlich, bildlich, symbolisch oder durch schlüssige Handlungen, die die Ehre eines anderen Menschen verletzt.
Dieser muss aber die Äußerung mit ihrem beleidigenden Sinn verstehen können. Äußerungen in einer anderen Sprache, die die Person gar nicht versteht, reichen daher nicht aus.

Bei den Äußerungen muss man zwischen Werturteilen und Tatsachenbehauptungen unterscheiden.
Ehrverletzende Tatsachenbehauptungen sind nach dieser Vorschrift nur strafbar, wenn sie unwahr sind und gegenüber der betreffenden Person erfolgen (können aber eine üble Nachrede oder Verleumdung darstellen). Ehrverletzende Werturteile sind auch dann strafbar, wenn sie nicht unbedingt gegenüber der betreffenden Person erfolgen, sondern gegenüber einem Dritten.
Werturteile sind kurz gesagt die bloße Meinung über einen anderen, die nicht durch Tatsachen belegt wird. Z.B. wenn man jemanden für einen „Idioten“ hält, ist das eine Meinung, die man aber nicht überprüfen kann. Eine solche Äußerung ist also auch dann strafbar, wenn man z.B. zu seinem Freund Peter sagt: „Der Klaus ist ein Idiot“.

Tatsachenbehauptungen sind dagegen Äußerungen, die nachgeprüft werden können. Tatsache ist, was wahr oder falsch sein kann.

Beispiele für Beleidigungen:

Das Duzen einer anderen Person, wenn hierdurch eine soziale Herabwürdigung zum Ausdruck kommt.
Die Bezeichnungen „Schwein“, „Jude“, „alter Nazi“, „Faschist“, „Schwuler“, „Scheissbulle“ usw.
Aber auch das „Vogelzeigen“ durch Tippen an die Stirn ist eine Beleidigung.

Vertrauliche Äußerungen im Familienkreis sind aber keine Beleidigungen.

Keine Beleidigungen sind allgemeine Unhöflichkeiten oder Persönlichkeitsverletzungen ohne abwertenden Charakter.

Üble Nachrede

Wie oben erwähnt sind Tatsachenbehauptungen gegenüber Dritten Personen keine Beleidigung, sie können aber u.U. eine üble Nachrede sein. Die Üble Nachrede gem. § 186 StGB richtet sich ausschließlich gegen ehrverletzende Tatsachenbehauptungen gegenüber Dritten.

Dies ist dann der Fall, wenn sie nicht erweislich wahr sind und geeignet sind, die andere Person verächtlich zu machen. Das ist dann gegeben, wenn der andere als eine Person hingestellt wird, die ihren sittlichen Pflichten nicht gerecht wird oder sein Ruf geschmälert wird, indem er in der öffentlichen Meinung herabgewürdigt wird. Es kommt hier nicht darauf an, ob die Person wirklich herabgewürdigt wird sondern nur, ob die Äußerung hierfür geeignet wäre.

Der Täter muss selbst nicht wissen, dass die Tatsache unwahr ist. Er muss nur in Kauf nehmen, dass hierdurch die Ehre der anderen Person verletzt wird.

Verleumdung

Auch bei der Verleumdung handelt es sich um eine unwahre Tatsachenbehauptung gegenüber Dritten. Hierbei ist im Unterschied zur üblen Nachrede das sichere Wissen der Unwahrheit der Tatsachenbehauptung. Somit ist hier die Unwahrheit schon Teil des Tatbestandmerkmals, während es bei der üblen Nachrede letztlich egal ist, ob die behauptete ehrverletzende Tatsache tatsächlich unwahr ist.
http://gangway.de/straftaten-gegen-die-ehre-beleidigung-ueble-nachrede-verleumdung-%C2%A7%C2%A7-185-187-stgb/


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Böhmermann, Schmähkritik, Erdogan und internationale Zwischenfälle...

16.04.2016 um 15:56
@Interested
Grad wollt ichs sagen.

@Narrenschiffer
Schlicht.
Beleidigung!

So wie es in Deutschland dauernd passiert.
Siehe zb :
http://m.abendblatt.de/vermischtes/article118178412/Umstrittenes-Bushido-Lied-wird-bereits-ab-Freitag-verboten.html
Der Bushido-Song enthält Tötungs- und Gewaltfantasien sowie schwulenfeindliche Parolen. Politiker werden mit heftigen Worten beleidigt. Berlins Regierender Bürgermeister Klaus Wowereit (SPD) und der FDP-Bundestagsabgeordnete Serkan Tören haben Strafanzeigen gestellt.



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Böhmermann, Schmähkritik, Erdogan und internationale Zwischenfälle...

16.04.2016 um 15:58
"Massregelung" reicht bereits, keine Strafe
Schelte vom Richter, sonst nix


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Böhmermann, Schmähkritik, Erdogan und internationale Zwischenfälle...

16.04.2016 um 16:00
So zum Anfang noch mal ein Beispiel für das, was man auf jeden Fall darf :Y:

Auch wäre es nicht erlaubt der Verwaltung (@Verwaltung) zu sagen, dass sie inkompetente überhebliche Arschlöcher sind, die ihr kleines Ego nur zu oft mit willkürlichen Sperren kompensieren, weil sie so wirken als hätten sie nichts anderes im Leben.

Das darf ja immerhin stehen bleiben :)

@Interested
@Lemniskate

Allerdings muss man bei einer Beleidigung auch die Intention berücksichtigen, das stimmt schon..
Dabei ist der Sinn aufgrund der Begleitumstände und des gesamten Zusammenhangs, in dem die Kundgabe steht, zu bestimmen.

Ausschlaggebend sind nicht die Worte, die man verwendet, sondern vielmehr ist der Vorsatz entscheidend.
Wikipedia: Beleidigung (Deutschland)

Ich finde es nur dass es absolut nicht ausreichen sollte ein simples "Es wäre verboten zu sagen, dass.." vor eine Aussage zu stellen und schon zählt es nicht mehr als Beleidigung.


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Böhmermann, Schmähkritik, Erdogan und internationale Zwischenfälle...

16.04.2016 um 16:04
@ahri
Pass auf das du darauf
Zitat von ahriahri schrieb:Es wäre verboten zu sagen, dass
..nicht backen bleibst :)

Hat Böhmi denn erklärt was seine Intention war?


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Böhmermann, Schmähkritik, Erdogan und internationale Zwischenfälle...

16.04.2016 um 16:05
@Lemniskate

Das wird mein neuer Standardspruch hier im Forum, ich sags dir :troll:

Soweit ich weiß hat er sich zu seiner Intention nicht geäußert.
Hab gestern noch nen Artikel dazu gelesen, find ihn aber auf die Schnelle grad nicht.


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aero ehemaliges Mitglied

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Böhmermann, Schmähkritik, Erdogan und internationale Zwischenfälle...

16.04.2016 um 16:05
Und bei bushido nicht nur das; er hat sich viele "seiner songs" schlicht geklaut/plagiatiert von einer französischen band.(Plagiatsstrafe laut gericht um die 23.000 €.)

Wie im fall Böhmermann, der sich i-welche medienmeldungen zusammenklaubt, (auch der grieschische mittelfinger), nehmen die sich da i-was, "gestalten" es um, versuchen damit aufzufallen/namen machen, verdienen viel geld und landen manchmal auch auf die schnauze damit.

https://www.google.de/search?q=bushido+plagiat+liste&ie=utf-8&oe=utf-8&gws_rd=cr&ei=M0YSV7qUN-vX6AS9uKTYDQ


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Böhmermann, Schmähkritik, Erdogan und internationale Zwischenfälle...

16.04.2016 um 16:07
Zitat von aeroaero schrieb:Und bei bushido nicht nur das; er hat sich viele "seiner songs" schlicht geklaut/plagiatiert von einer französischen band.(Plagiatsstrafe laut gericht um die 23.000 €.)

Wie im fall Böhmermann, der sich i-welche medienmeldungen zusammenklaubt, (auch der grieschische mittelfinger), nehmen die sich da i-was, "gestalten" es um, versuchen damit aufzufallen/namen machen, verdienen viel geld und landen manchmal auch auf die schnauze damit.
Du solltest mal googlen was das unterschied zwischen einem Plagiat und Satire / Review ist..


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Böhmermann, Schmähkritik, Erdogan und internationale Zwischenfälle...

16.04.2016 um 16:09
Zitat von ahriahri schrieb:"Es wäre verboten zu sagen, dass.."
kann man im Eionzelfall durchgehen lassen, wenn es kurz prägnant gehalten ist, um hinterher gleich lehrmässig anzuhängen, wie es korrekt wäre... ob satirisch oder seriös wäre eher vernachlässigbar.


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aero ehemaliges Mitglied

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16.04.2016 um 16:10
@Nerok
Zitat von NerokNerok schrieb:Du solltest mal googlen was das unterschied zwischen einem Plagiat und Satire / Review ist..
Ich habe das aus einer allgemeinen sichtweise betrachtet und auch so beschrieben. Denn aus dieser sichtweise kann man es durchaus vergleichen.
Zitat von aeroaero schrieb:Wie im fall Böhmermann, der sich i-welche medienmeldungen zusammenklaubt, (auch der grieschische mittelfinger), nehmen die sich da i-was, "gestalten" es um, versuchen damit aufzufallen/namen machen, verdienen viel geld und landen manchmal auch auf die schnauze damit.



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Böhmermann, Schmähkritik, Erdogan und internationale Zwischenfälle...

16.04.2016 um 16:11
Richtig peinlich finde ich jedoch in der Sache das...

http://web.de/magazine/politik/fall-jan-boehmermann/erdogan-naher-sender-bizarrem-tv-beitrag-boehmermann-31488016 (Archiv-Version vom 16.04.2016)
Türkische Satiriker kritisieren Strafantrag

Auch einige türkische Satiriker melden sich bezüglich des gestellten Strafantrags - und äußern Kritik an diesem. "Das ist eine große Schande", sagte der Chefredakteur der Satire-Zeitschrift "Leman", Zafer Aknar, der Deutschen Presse-Agentur am Dienstag in Istanbul.

Aknar erinnerte daran, dass auch Erdogan aufgrund eines Gedichts im Gefängnis saß. "Wäre ihm damals die Demokratie nicht zur Hilfe geeilt, wäre er weder Ministerpräsident noch Staatspräsident geworden".

Erdogan war 1998 wegen Volksverhetzung zu zehn Monaten Haft verurteilt worden, von denen er vier absaß. Grund war eine Rede, bei der Erdogan aus einem religiösen Gedicht zitiert hatte.



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Böhmermann, Schmähkritik, Erdogan und internationale Zwischenfälle...

16.04.2016 um 16:13
@Nanopren
Zitat von NanoprenNanopren schrieb:kann man im Eionzelfall durchgehen lassen, wenn es kurz prägnant gehalten ist, um hinterher gleich lehrmässig anzuhängen, wie es korrekt wäre...
Für so ein Vorgehen brauche ich aber keine ausführliche Tirade an Beleidigungen äußern, die eine konkrete Person betreffen.


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Böhmermann, Schmähkritik, Erdogan und internationale Zwischenfälle...

16.04.2016 um 16:16
@Lemniskate

Zergeht auf der Zunge.....


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16.04.2016 um 16:19
@pyre
Wer....die Katze? !ÓÒ?

Ne du meinst das mit Erdogan.
Scheint unter diesem Aspekt fast so als wolle er die ganze Welt Strafen das man ihn damals 4 Monate wegverhaftet hat.
Fast kleiner Junge style ^^


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16.04.2016 um 16:20
@Lemniskate

Fast???

N Kleinkind kann man leichter überzeugen das es dumm handelt^^


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16.04.2016 um 16:23
@pyre
Hast Du ne Ahnung :vv: ...wenn des Kind n teeny ist beißt du dir daran die Zähne aus.


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