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Armut durch Schule, Rauswurf aus SGBXII, drohende Obdachlosigkeit

217 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Hartz IV, HIV, Schüler ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Armut durch Schule, Rauswurf aus SGBXII, drohende Obdachlosigkeit

27.01.2017 um 19:29
@Nerok
Das sehe ich ähnlich. Der Anspruch auf Unterhalt wird am Ende in bar immer fehlen im Einkommen, denn da springt kein Amt für ein, wenn Eltern zählen könnten, aber nicht wollen. Und anhand der Bafög-Berechnung mit und ohne Vatis Gehalt gehe ich da mal von knapp 300 Euro aus...

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Armut durch Schule, Rauswurf aus SGBXII, drohende Obdachlosigkeit

27.01.2017 um 19:29
Zitat von schnitzelschnitzel schrieb:In DE ist studieren auch Gratis
Gratis?

Also ich zahle 270€ pro Semester.


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Armut durch Schule, Rauswurf aus SGBXII, drohende Obdachlosigkeit

27.01.2017 um 19:29
@Nerok
Ja.. für Asta, Ticket, usw...


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Armut durch Schule, Rauswurf aus SGBXII, drohende Obdachlosigkeit

27.01.2017 um 19:30
@Zerox Aus meiner Sicht ziemlich riskant das weiter zu verfolgen, da du deine Grundsicherung nur bei Erwerbsunfähigkeit bekommst und du damit in der Anzahl der Arbeitsstunden limitiert bist. Jetzt zu versuchen zu arbeiten widerspricht ja der Erwerbsunfähigkeit, ok weiß jetzt nicht den Umfang deiner Arbeitszeit. Vielleicht funktioniert ja dies
https://www.studentenwerke.de/de/content/hilfe-zum-lebensunterhalt-nach-sgb-xii-f%C3%BCr-vor%C3%BCbergehend-voll-erwerbsgeminderte-studierende


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Armut durch Schule, Rauswurf aus SGBXII, drohende Obdachlosigkeit

27.01.2017 um 19:31
@DiePandorra

Ja in Jungen Jahren EU zu sein, ist nicht wirklich schön! :(

Das vom TE ist wirklich sehr Kniffelig, wenn die Eltern noch Unterhaltspflichtig sind, fällt GS wech.
Es sei es Nachzuweisen, das die Eltern dazu nicht in der Lage sind!


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Zerox Diskussionsleiter
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Armut durch Schule, Rauswurf aus SGBXII, drohende Obdachlosigkeit

27.01.2017 um 19:31
@Perli
Das was ich gerade mache ist meine Erstbildung. Und da ich zum Zeitpunkt ihres Beginns in SGBXII war, hat das Jobcenter damit nichts zu tun. Mit denen hatte ich nämlich schon seit Jahren nichts mehr zu tun.

@MiaJinn
Zitat von MiaJinnMiaJinn schrieb:Die Erwerbsunfähigkeit muss von einem Rentenanstalt bestellten Amtsarzt Festgestellt werden!
Das weiß ich. Es steht bereits im Eingangspost, dass sie das wurde.

@AthleticBilbao
Das Bafög Amt möchte nicht "gegen meinen Vater" vorgehen. Das hätte ich bereits vor Monaten abgesprochen.

@Ilvareth
@DiePandorra
Eltern sind nur bis 25 zu Unterhält verpflichtet, nicht bis 27.

Dauerhafte Erwerbsunfähigkeit ist dauerhaft. Also für immer. Das bekommst du erst attestiert, wenn über zwei Jahre festgestellt wird, dass sich seit Jahren nichts bessert.

@Nerok
Zitat von NerokNerok schrieb:Das wird das Amt auch sagen...die werden sich querstellen solange da nichts geregelt ist.
Das wird nicht der Grund für die Ablehnung sein. Als ich das erste Mal beim Amt war, habe ich ihnen angegeben, dass mein Vater seitdem siebten LJ nichts zahlt und das war's dann.

@interrobang
Ja gibt es, da gehe ich Montag hin. Ist hier das ALZ (Arbeitslosenzentrum). Wollte aber hier Zweitmeinungen.

@tic Ja, wenn nichts hilft gehe ich wohl zum Anwalt. Aber selbst wenn, das dauert. Bis dahin bin ich die Wohnung los.


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Armut durch Schule, Rauswurf aus SGBXII, drohende Obdachlosigkeit

27.01.2017 um 19:32
Zitat von tarentaren schrieb:Jetzt zu versuchen zu arbeiten widerspricht ja der Erwerbsunfähigkeit,
Das ist auch ein Punkt..die können es einfach so drehen das sie sagen: "Wenn es dir jetzt möglich ist eine Ausbildung anzufangen dann kannst du ja nicht Erwerbsunfähig sein...oder?"

Womit sie..ganz prinzipiell ja auch recht haben..


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Armut durch Schule, Rauswurf aus SGBXII, drohende Obdachlosigkeit

27.01.2017 um 19:32
@schnitzel

Trotzdem ändert es nichts daran, dass es ein Armutsrisiko ist, da man als Studierender weniger oder gar nicht arbeiten kann (es ist nicht jeder so belastbar) und dennoch keinerlei Unterstützung seitens des Jobcenters oder sonstiges bekommt. Miete, Strom, Heizung, all das kostet! Und nicht jeder wohnt mit seinen Eltern direkt neben der Uni, so dass an ausziehen muss um zu studieren.
Du hast zwar mit dem Bafög nicht gänzlich unrecht, dass es korrekt ist, wenn man es an die Regelstudienzeit knüpft, bloß gibt es eben genug Leute, die es nicht innerhalb der Regelstudienzeit schaffen, sooo verwerflich ist das auch wieder nicht. Nur stehen die dann blöd da.
Zitat von ZeroxZerox schrieb:Das Bafög Amt möchte nicht "gegen meinen Vater" vorgehen. Das hätte ich bereits vor Monaten abgesprochen.
Das ist ja voll ätzend!
Aber der ist unterhaltspflichtig. Da du kein Einkommen hast, ist es möglich, dass dir Kosten für einen Anwalt übernommen werden glaube ich. Mach dich da mal schlau, das kann ja nicht angehen, dass der einfach nix zahlt. @Zerox


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Zerox Diskussionsleiter
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Armut durch Schule, Rauswurf aus SGBXII, drohende Obdachlosigkeit

27.01.2017 um 19:34
Grundsicherung habe ich ja *trotz* Unterhaltspflicht des Vaters bekommen. Über zwei Jahre. Das war kein Problem. Dass ich die Schule begonnen habe und dadurch keinen Anspruch mehr auf Grundsicherung habe, DAS ist das Problem.

@Nerok
Die Ausbildung ist über 2 Jahre bei 29 Schulstunden a 45 Minuten die Woche. Ich bin immer noch in Behandlung und habe über 1/5 der Schulzeit wegen der Krankheit nur gefehlt.
Laut Arzt bin ich immer noch erwerbsunfähig. Die Schule war für mich, um zu überprüfen ob ich noch kann bzw. In Zukunft können werde


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27.01.2017 um 19:35
@Zerox

wird aber scheinbar nicht wirklich angesehen ;)

aber wie dem auch sei * du machst das schon*

bin raus!


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Armut durch Schule, Rauswurf aus SGBXII, drohende Obdachlosigkeit

27.01.2017 um 19:36
@Zerox
Also so wie es aussieht solltest du die schule abbrechen und erstmal wieder schaun das du das Geld von vorher wiederbekommst.

Danach am besten mit dem arbeitsamt eine strategie entwickeln. (und diese sicherheitshalber abchecken lassen)


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Armut durch Schule, Rauswurf aus SGBXII, drohende Obdachlosigkeit

27.01.2017 um 19:39
@Zerox
Ich sehe da drei Optionen:

1) Schule abbrechen, Erwerbsunfähigkeit bescheinigen lassen und Frührente kassieren.

2) Schule abbrechen, Erwerbsfähig melden und Hartz4 beantragen.

3) Ausbildung fortsetzen und Lebensunterhalt mit einem Job finanzieren.


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tic ehemaliges Mitglied

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27.01.2017 um 19:39
Zitat von ZeroxZerox schrieb:Ja, wenn nichts hilft gehe ich wohl zum Anwalt. Aber selbst wenn, das dauert. Bis dahin bin ich die Wohnung los.
wie wäre es damit @Zerox
du lässt dich von nem Anwalt beraten, dann wird sich direkt heraus stellen ob du im Recht bist/gute Chancen auf Gewinn hast, wenn dem so ist direkt dem Amt mitteilen, vielleicht haste etwas glück und sie sind ohne Prozess bereit zu zahlen.. Versuch wärs jeden falls wert.


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Armut durch Schule, Rauswurf aus SGBXII, drohende Obdachlosigkeit

27.01.2017 um 19:39
Die Schule müsste nicht abgebrochen werden, allerdings BAföG darf nicht beantragt werden und die tägliche Arbeitszeit darf scheinbar nicht 3h überschreiten. Dann sollte eine Grundsicherung wegen Erwerbsunfähigkeit möglich sein.


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Zerox Diskussionsleiter
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27.01.2017 um 19:41
@MiaJinn
Doch, wurde es ja über zwei Jahre. Bis ich mit der Schule angefangen habe...

@interrobang
Wenn ich jetzt abbreche, bekomme ich keinen Abschluss und keine Ausbildung. Außerdem wurde das Geld ja schon gestrichen. Ich will das durchziehen, das hier ist meine letzte Chance.

@taren
Das Grundsicherungsamt hat mich ja gezwungen BAföG zu beantragen. Zudem ist es laut Chefin dort egal, ob ich es bekomme oder nicht - für die ist nur relevant, dass ich Anspruch habe, weil ich die Schule / Ausbildung mache.


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Zerox Diskussionsleiter
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27.01.2017 um 19:42
@tic
Kostet ein Anwalt? Bekomme ich denn bezahlt, auch wenn ich keine Sozialleistung erhalte? Weißt du das zufällig?


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Armut durch Schule, Rauswurf aus SGBXII, drohende Obdachlosigkeit

27.01.2017 um 19:42
Zitat von ZeroxZerox schrieb:Das Grundsicherungsamt hat mich ja gezwungen BAföG zu beantragen. Zudem ist es laut Chefin dort egal, ob ich es bekomme oder nicht - für die ist nur relevant, dass ich Anspruch habe, weil ich die Schule / Ausbildung mache.
Dann hat sie dich wohl über den Tisch gezogen...


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Armut durch Schule, Rauswurf aus SGBXII, drohende Obdachlosigkeit

27.01.2017 um 19:43
Hier habe ich etwas gefunden, das passen könnte.
https://www3.arbeitsagentur.de/web/content/DE/BuergerinnenUndBuerger/FinanzielleHilfen/BeruflicheRehabilitation/index.htm (Archiv-Version vom 09.09.2015)


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Zerox Diskussionsleiter
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27.01.2017 um 19:44
@taren
Ja, das haben sie. Hätten mir vor einem Jahr, als ich den Schulbesuch angemeldet habe sagen können, dass die mir dann keine Leistungen mehr zahlen. Dann wäre ich jetzt nicht in dieser Situation.

@Perli
Danke, gucke ich mir mal an :)


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27.01.2017 um 19:45
@Zerox

dennoch, kann sich das Amt nicht vor Grundsicherung einfach drücken!

Sofern es kein Unterhaltspflichtige Eltern/teil gibt!

du bekommst Barfög , evt auch Kindergeld .. das was fehlt muss das Amt bezuschussen ..

Sie ziehen sich zurück!
wenn du anderweitig Ansprüche hast, die alles Decken!


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