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Armut durch Schule, Rauswurf aus SGBXII, drohende Obdachlosigkeit

217 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Hartz IV, HIV, Schüler ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Armut durch Schule, Rauswurf aus SGBXII, drohende Obdachlosigkeit

27.01.2017 um 19:47
Zitat von MiaJinnMiaJinn schrieb:dennoch, kann sich das Amt nicht vor Grundsicherung einfach drücken!
Wenn sie Studierende oder Auszubildende oder Schülerin ist, dann zahlen die eben nicht, das ist ja das Problem hier... dieser Gruppe steht keine Grundsicherung zu, dass das natürlich sehr ärgerlich ist, steht auf einem anderen Blatt.

Umso verwunderlicher, dass man ihr das nicht mitgeteilt hat seitens des Amtes. Beziehungsweise... umso ärgerlicher.

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Armut durch Schule, Rauswurf aus SGBXII, drohende Obdachlosigkeit

27.01.2017 um 19:47
Zitat von MiaJinnMiaJinn schrieb:Sofern es kein Unterhaltspflichtige Eltern/teil gibt!
Es gib prinzipiell den Vater...das ist der punkt.


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Armut durch Schule, Rauswurf aus SGBXII, drohende Obdachlosigkeit

27.01.2017 um 19:48
@Zerox

Hallo, ich habe ebenfalls eine schulische Ausbildung gemacht, hatte zu dem Zeitpunkt ebenfalls schon eine eigene Wohnung. Von daher kenne ich die Geldproblematik. Falls du die Ausbildung durchziehen willst/ kannst gibt es ein paar Tricks. Beantrage zusätzlich Wohngeld, lass dich von der GEZ befreien (bzw, ich weiß nicht ob das mittlerweile noch geht?). Beim Wohngeld ALLE Ausgaben miteinbeziehen (sprich auch sowas wie den Fahrtweg).

Ich bin nur durch zusätzliche Jobberei und den ganzen Zuschüssen (Wohngeld, Halbwaisenrente, Kindergeld) über die Runden gekommen.

Ich wünsche dir viel Glück, hoffentlich kannst du die Ausbbildung irgendwie durchziehen.


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Zerox Diskussionsleiter
ehemaliges Mitglied

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Armut durch Schule, Rauswurf aus SGBXII, drohende Obdachlosigkeit

27.01.2017 um 19:49
@MiaJinn
Doch, sobald ich Schüler bin, habe ich keinen Anspruch auf SGBXII mehr. Steht mit Gesetzesparagraph so in dem Schreiben. Trotz der Erwerbsminderung, die vorher ja zwei Jahre anerkannt wurde. @AthleticBilbao hat es gut zusammen gefasst, danke.

@Teegarden
Danke für die Tipps. Aber Wohngeld steht mir als Bezieher von Bafög nicht zu. GEZ befreit bin ich noch eine Weile, auch dadurch, dass ich Bafög bekomme


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Armut durch Schule, Rauswurf aus SGBXII, drohende Obdachlosigkeit

27.01.2017 um 19:50
Zitat von TeegardenTeegarden schrieb:Beantrage zusätzlich Wohngeld,
Es gibt kein extra Wohngeld bei Bafög da das Wohngeld bereits im Bafög enthalten ist.


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27.01.2017 um 19:51
@AthleticBilbao
Zitat von AthleticBilbaoAthleticBilbao schrieb:Wenn sie Studierende oder Auszubildende oder Schülerin ist, dann zahlen die eben nicht, das ist ja das Problem hier... dieser Gruppe steht keine Grundsicherung zu, dass das natürlich sehr ärgerlich ist, steht auf einem anderen Blatt.
Außer sie ist NOCH keine Schülerin/Auszubildende, denn dann hätte evtl die Arbeitsagentur über die Reha-Ausbildung als Kostenträger fungieren können. Grundsicherung plus weitere Zuschüsse hätte sie dann vom Jobcenter erhalten.

@Zerox
Hab Dir ne PN geschickt ;)


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Armut durch Schule, Rauswurf aus SGBXII, drohende Obdachlosigkeit

27.01.2017 um 19:57
@AthleticBilbao
@Zerox

ich hatte als 20 jährige damals auch wieder Schule gemacht!
musste allerdings vom Amt beziehen - das Einziege was die Behörde wollte war, der Schulnachweis!

Irritiert mich etwas, das Die dich @Zerox Kickten!

da du ja für den Schulbesuch kein Lohn bekommst und nur mit Barfög da bist *noch, bald Kindergeld* müssen die das fehlenden eigentlich Zahlen :ask:

du bist ja Unter dem Grundsicherungssatz!

Müsste zurückblättern, was mit deinem Vater war, der Zahlt anteilig oder das was er kann?
Das was er Zahlt muss beim Amt vorgelegt werden ( sofern er sein Vollen Satz * welcher das nun genau ist weiß ich nicht* nicht zahlen kann).

Deine Mutter kann nicht, weil kleine Rente .. auch dieses muss als Kopie beim Amt vorgelegt werden!

dann aus dem ganzen Einkommen *klingt blöd ich weiß :) , was du *zum Zeitpunkt hast* wird das fehlende errechnet!

Lebensunterhalt was sind das jetzt für Volljährige 404 Euro *davon geht Strom ab*
+ Miete - Nebenkosten , Heizung.


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27.01.2017 um 19:58
@Zerox
@Nerok

Oh, Danke für den Hinweis. Ich hatte damals kein Bafög, deshalb meine Unwissenheit darüber.

Ansonsten noch sowas wie Schulbücher (und auch Schulsachen die benötigt werden mitangeben.) Das sind alles zusätzliche Ausgaben.


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Armut durch Schule, Rauswurf aus SGBXII, drohende Obdachlosigkeit

27.01.2017 um 20:05
@AthleticBilbao

aber vil. hat sich diesbezüglich ja doch viel geändert ,
und es ist nun so wie du Geschrieben hast!
dann ist das wirklich traurig :(


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27.01.2017 um 20:09
@MiaJinn

Ich weiß es nicht genau. Ich weiß bloß, dass ich Studierende kannte, die ihr Studium abbrechen mussten weil es finanziell nicht hingehauen hat und es keine Unterstützung gab. So lange ist das auch noch nicht her.
Und ich kenne übrigens kaum einen Studenten, der irgendwie so viel Geld hat wie Grundsicherung... netto ist das bei den meisten deutlich weniger, da alles selbst gezahlt werden muss.
Zitat von -Alexa--Alexa- schrieb:denn dann hätte evtl die Arbeitsagentur über die Reha-Ausbildung als Kostenträger fungieren können. Grundsicherung plus weitere Zuschüsse hätte sie dann vom Jobcenter erhalten.
Davon verstehe ich nichts, keine Ahnung, welche Regeln da irgendwie Anwendung finden.

Das einzige, was ich weiß, ist dass - eigentlich - Schüler, Studis und Azubis keine Grundsicherung bekommen. Welche anderen Möglichkeiten, das doch zu kassieren, es gibt, weiß ich nicht.


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tic ehemaliges Mitglied

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27.01.2017 um 20:10
Zitat von ZeroxZerox schrieb:Kostet ein Anwalt? Bekomme ich denn bezahlt, auch wenn ich keine Sozialleistung erhalte? Weißt du das zufällig?
kein Plan, ich schätze jedoch das manche kostenlos beraten, nur da man schon recht viel über klagende und gewinnende Harzer gehört hat, wirds wohl auch Anwälte geben die bei Ausnahmesituationen helfen.


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27.01.2017 um 20:11
Ich kann aus Erfahrung sprechen: dem zuständigen Amt für dein BAföG ist es ziemlich Schnuppe ob dein Vater den Unterhalt zahlt oder nicht. Verdient er genug ist er dazu verpflichtet! Aufgrund der Höhe deines BAföGs vermute ich, dass das nicht wenig ist. Du hast da prinzipiell zwei Möglichkeiten:

1. du stellst beim Amt einen Antrag auf Vorausleistung. Da musst du dann angeben, dass dein Vater den Unterhalt nicht zahlt und eventuell den Grund, falls du ihn kennst. Dann meldet sich das Amt bei dem und fordert ihn zur Zahlung auf. Erfahrungsgemäß kann das allerdings ne Weile dauern. Falls er keine legitimen Gründe angibt, weswegen er nicht zahlt, dann holt sich das Amt das Geld von ihm.

2. du gehst zu einem Anwalt und der kümmert sich da drum. Der wird dann vermutlich erstmal ebenfalls deinen Vater zur Zahlung auffordern. Der letzte Schritt wäre am Ende halt die Klage oder eventuell Lohnpfändung deines Vaters. Aber auch das dauert recht lang. Und auch hier kann ich aus Erfahrung sagen: Väter die nicht zahlen wollen werden sich auch durch einen Anwalt kaum beeindrucken lassen.

Du kannst übrigens bei einem Gericht vor Ort einen Rechtsberatungsschein holen, wenn deine finanzielle Situation die Kosten eines Anwalts nicht decken kann. Mit dem Schein kannst du dann zu einem Anwalt gehen und bezahlst erstmal höchsten 10 Euro. Sollte es zu einem Ergebnis des Falls kommen kann das Gericht sich bis zu vier Jahre danach mit dir in Verbindung setzen und nach deiner finanziellen Situation fragen. Wenn du zahlen kannst musst du dann rückwirkend die Kosten tragen.


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27.01.2017 um 20:12
Liebe @Zerox,

ich empfehle dir dringend auf die Seite www.gegen-hartz.de zu gehen und dann sofort ins Forum. Da sind Leute, die dir helfen können.


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27.01.2017 um 20:12
@tic
@Zerox

Das nennt sich Prozesskostenübernahme, wenn mich nicht alles täuscht. Da sie kein Einkommen hat, kann sie diese beantragen und sich dann einen Anwalt besorgen.
Wie das genau geht und wie bürokratisch das ist, weiß ich aber nicht.


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27.01.2017 um 20:12
@Zerox
Zitat von ZeroxZerox schrieb:Grundsicherung habe ich ja *trotz* Unterhaltspflicht des Vaters bekommen. Über zwei Jahre. Das war kein Problem. Dass ich die Schule begonnen habe und dadurch keinen Anspruch mehr auf Grundsicherung habe, DAS ist das Problem.
Erstmal meinen vollen Respekt, dass du trotz gesundheitlicher Einschränkungen eine Ausbildung begonnen hast und diese durchziehen willst!!!

leider wurde dir das mit der Grundsicherung von Anfang an falsch erklärt. du hast dich darauf verlassen und stehst nun ziemlich im Stress wegen deiner finanzen.

wenn du Bafög bekommen kannst, musst du Bafög beziehen, es ist sozusagen "vorrangig". Grundsicherung bekommst du nicht während der Ausbildung, Wohngeld auch nicht.

Mach dir für dein weiteres Vorgehen einen Plan und setze diesen zügig um, denn Zeit ist Geld!! Welche Schritte wären jetzt geraten, wohin solltest du dich wenden?

1. Sozialamt:
es könnte sein, dass das für dich zuständige Sozialamt AUF ANTRAG bis zu sechs Monate die Miete übernimmt, du dir dafür aber dringend!! eine günstige Bleibe suchen musst.

2. Vater/Erzeuger
dein Bafög Satz ist ziemlich niedrig. Du hast einen Vater, dessen Leistungsfähigkeit vom Amt festgestellt wurde. Du musst deinen Vater in die Pflicht nehmen, ER, nicht die Gesellschaft!! ist dir zu Unterhalt verpflichtet.

3. Gang zum Gericht
beim zuständigen Amtsgericht beantragst du eine kostenfreie Erstberatung durch einen Anwalt

4. Gang zum/r AnwaltIn , möglichst FachanwaltIn für Familienrecht. Gleich von Anfang an beantragst du Verfahrenskostenhilfe! (Antrag gibt dir AnwaltIn sofort)

AnwaltIn erledigt Punkt 2 für dich (parallel kannst du es selbst versuchen, wenn du die Nerven dazu hast), und zwar etwa so:
den Herrn Erzeuger anschreiben:
*aktuellen Ausbildungsnachweis beilegen
*Höhe deines Unterhaltsanspruches benennen (Düsseldorfer Tabelle, Stand 2017 gibt Auskunft über die Unterhaltshöhe, davon ziehst du dein Bafög und das Kindergeld ab
*Kontonummer dazu schreiben
*14-Tages Frist setzen und gleichzeitig eine Klage auf Unterhaltszahlung ankündigen für den Fall, dass er die Frist untätig verstreichen lässt.

Übrigens: die Weigerung, Unterhalt zu zahlen, wenn man leistungsfähig ist, ist einen Straftat - kein Kavaliersdelikt!!

5. gibt es immer mal wieder gemeinnützige Organisationen oder Hilfsorganisationen, die mit einer Finanzhilfe akute Not lindern helfen - -ohne dass darauf ein Rechtsanspruch besteht. Vielleicht hast du eine Selbsthilfegruppe (regional/überregional), die du bei deiner speziellen Krankheit ansprechen und um Hilfe bitten kannst.

6. pn an lawine

7. good luck!


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27.01.2017 um 20:18
@AthleticBilbao

ne bei Studierenden kannte ich dazu nichts Sagen,
eben halt Schüler, da wurde damals nur ein Nachweis der Schule gefordert..
dann hat das Amt mich in ruhe gelassen!

ach Mist... Berufskolleg

dann ist das Amt wirklich hinfällig ...
da bleibt nur noch der Vater!


Man heute ist echt nicht mein Tag!
Sorry


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27.01.2017 um 20:21
@MiaJinn

Du musst dich doch nicht entschuldigen! ;)

Ja, sie sollte dringendst ihrem Vater auf den Zahn fühlen, äußerst dringendst. Schließlich geht es ja um deine Zukunft, @Zerox ...


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27.01.2017 um 20:21
@AthleticBilbao
Ich versuche es mal ganz einfach zu erklären, wie es hätte ablaufen sollen:

1. Als sie Grundsicherung bezog, hätte ihr zuständiger Sachbearbeiter sie darauf hinweisen müssen, dass sie aufgrund ihrer Erwerbsminderung Anspruch auf Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben hat (Sozialgesetzbuch IX).
2. Dann wäre sie zu der Arbeitsagentur und dem medizinischen Dienst geschickt worden und diese hätten ihr attestiert, dass der Anspruch besteht.
3. Sie hätte bei dem zuständigen Rehaberater der Arbeitsagentur zusammen erarbeitet welche Maßnahmen für sie geeignet wären.
4. Der hätte sie dann bei der Maßnahme angemeldet und sie hätte die Reha-Ausbildung beginnnen können.
5. Über die komplette Dauer hätte sie ihr Wohngeld, Grundsicherung vom Jobcenter erhalten plus
6. Fahrkosten und Mehrbedarf von der Arbeitsagentur.

Jetzt besser verständlich? ;)


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27.01.2017 um 20:24
@Perli

Ja, das klingt natürlich ziemlich verständlich. Ich wusste nicht, dass es so etwas wie Reha-Ausbildung gibt.
Offensichtlich ist es so aber nicht gelaufen und das ist wohl jetzt ärgerlich...


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27.01.2017 um 20:24
@AthleticBilbao
Das nennt sich Prozesskostenhilfe bzw. im Familienrecht Verfahrenkostenhilfe und ist ein zweiseitiger Antrag, dem man einen Haufen Belege über Einnahmen und Ausgaben beifügt. Sieht wild aus, ist nicht schwer, nur halt ein ziemlicher Papierkrieg. Bis zu vier Jahre nach Abschluss des Verfahrens (nicht nach Antragstellung oder Bewilligung!) kann zurückgefordert werden, wenn sich die wirtschaftliche Situation verbessert hat und man dann in der Lage ist, die Kosten doch selbst zu tragen.
In manchen Anwaltskanzleien bekommt man auch Hilfe bei der Stellung dieses Antrags.


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