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Armut durch Schule, Rauswurf aus SGBXII, drohende Obdachlosigkeit

217 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Hartz IV, HIV, Schüler ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Armut durch Schule, Rauswurf aus SGBXII, drohende Obdachlosigkeit

29.01.2017 um 13:57
@Durchfall

Beschweren kann ich mich doch wie ich will - ob es dann auch Gehöhr findet, ist wieder ein anderes Ding :D

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Armut durch Schule, Rauswurf aus SGBXII, drohende Obdachlosigkeit

29.01.2017 um 14:10
@Zerox

Was mich bei Dir ja etwas verwundert ist, dass Dir sämtliche Leistungen gestrichen worden sind. Es wäre für mich ja noch nachvollziehbar, wenn man das BaföG mit der Grundsicherung verrechnet hätte. Aber das sie dir komplett gestrichen wurde, kann ich nicht nachvollziehen. Bei Hartz-IV sieht das etwas anders aus. Da muss man dem Arbeitsmarkt ja auch zur Verfügung stehen. Und das kann man nicht, wenn man sich in einer schulischen Ausbildung befindet. Aber bei einer Grundsicherung bei Erwerbsunfähigkeit muss und kann man dem Arbeitsmarkt ja gar nicht zur Verfügung stehen! Von daher wäre es dann ja auch egal, ob Du nun Zuhause herum sitzt oder in der Schule...


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Armut durch Schule, Rauswurf aus SGBXII, drohende Obdachlosigkeit

29.01.2017 um 14:11
Und das wollte ich aus Prinzip nicht! Es kann nicht rechtens sein, dass jemand seine eigenen Eltern verklagen muss!
t
Warum sollt das nicht Rechtens sein? Gilt das Gesetz für Blutsverwandte nicht?


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Armut durch Schule, Rauswurf aus SGBXII, drohende Obdachlosigkeit

29.01.2017 um 14:12
@Fedaykin

Du kannst bei Gericht auch nicht dazu gezwungen werden, gegen deine Blutsverwandten aussagen zu müssen! Da kannst Du zB. auch die Aussage verweigern. Insofern ja, gibt es da Ausnahmen!


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Armut durch Schule, Rauswurf aus SGBXII, drohende Obdachlosigkeit

29.01.2017 um 14:18
DU kannst die Aussage immer verweigern..

Und wie erwähnt es ist nicht das Problem der Gesellschaft das dein Vater nicht dir gegenüber die Gesetzlichen Pflichten erfüllt.

Der Rechtsweg steht dir da offen.


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Armut durch Schule, Rauswurf aus SGBXII, drohende Obdachlosigkeit

29.01.2017 um 14:21
@Fedaykin

Ne, kannste nicht. Bzw. dann können rechtliche Sanktionen angeordnet werden. Bei Blutsverwandten steht Dir aber ein Aussageverweigerungsrecht zu!

Ich habe mich damals nicht für den Rechtsweg entschieden. Vielleicht würde ich es heute anders sehen. Damals war das für mich jedenfalls keine Option.


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Armut durch Schule, Rauswurf aus SGBXII, drohende Obdachlosigkeit

30.01.2017 um 09:14
@Erasmus
@Zerox

Natürlich war mein Post "nicht" ernst gemeint.
Aber du hast ja gesehen, wie viel Anklang meine Worte gefunden haben.
Merke, in dieser Welt regiert nur Geld und wer dem Geld dient, der verklagt auch seine Familie oder wartet bis sie endlich sterben, um sie zu Beerben.

Der Teufel hat seine Schäfchen alle gut unter Kontrolle.
Ich hoffe, das noch viel mehr Menschen in solche Situationen kommen und alle ihre "Erziehungsberechtigten" verklagen.
Alle sollen sie einsperren: Vater, Mutter, Onkel, Opa
Wir freuen sich nicht auf Geburtstage, sondern auf Beerdigungen, da muss man nichts kaufen sondern kann evtl. kassieren.
Außer die Eltern waren so frech und haben nichts gespart, dann kann man sie gleich "links liegen lassen"
Oder Verklagen und ihnen das letzte Blut raussaugen.

Ich liebe diese herzliche Gesellschaft, vor allem seit ich weiß, wessen Gesellschaft dass eigentlich ist...


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Armut durch Schule, Rauswurf aus SGBXII, drohende Obdachlosigkeit

30.01.2017 um 14:09
@Zerox
Geh bitte mit dem BAFöG-Bescheid zum Jobcenter. Es hat sich doch etwas geändert, vermutlich bekommst du Aufstockerleistungen, so dass du finanziell genauso gestellt sein müsstest, wie mit Grundsicherung. Es gibt neuerdings betimmte BAFöG- Leistungen, die gleichzeitig zu Hartz IV berechtigen. Mach es bitte noch diesen Monat, da mit der Antrag noch für Januar gilt.

Falls du nicht zu den BAFöG-Empfängern gehören solltest, die Hartz IV berechtigt sind, gilt wieder das von Samstag mit dem Zuschuss.


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apart ehemaliges Mitglied

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Armut durch Schule, Rauswurf aus SGBXII, drohende Obdachlosigkeit

30.01.2017 um 15:50
Zitat von TrineTrine schrieb:Geh bitte mit dem BAFöG-Bescheid zum Jobcenter. Es hat sich doch etwas geändert, vermutlich bekommst du Aufstockerleistungen, so dass du finanziell genauso gestellt sein müsstest, wie mit Grundsicherung. Es gibt neuerdings betimmte BAFöG- Leistungen, die gleichzeitig zu Hartz IV berechtigen.
@Zerox
ich bin auch mit dem BAföG bescheid zum jobcenter da mir nix anderes übrig blieb. ich hab heute wieder durch meinen Lehrer eine art Hiobsbotschaft erhalten, sodass ich genauso ratlos bin wie du.
es stimmt tatsächlich, letztes jahr im August sowie dieses jahr müssen sich irgendwelche regelungen für Azubis, schüler, Studenten geändert haben, zum Vorteil für diese! das hat mir jener Sachbearbeiter beim jobcenter auch gesagt, als ich fragte wo ich denn hin soll, wenn ich auch das Geld nich kriege.

ich finde ebenso die Idee gut, sich an TV/Zeitungen zu wenden, wenn die sich nich auseiern.

ich bin ebenso auf den link von ISF auf seite 1 gestoßen bzgl meines falles...
Hartz IV in Härtefällen bei bestehendem BAföG Anspruch

Zwar sind Schüler und Studenten, die BAföG-Leistungen erhalten, grundsätzlich vom Bezug der Grundsicherung ausgeschlossen. In besonderen Härtefällen kann allerdings Hartz IV in Darlehensform erbracht werden (§ 7 Abs. 5 SGB II), wenn außergewöhnliche Umstände vorliegen, die eine besondere Härte begründen. Dies müssen regelmäßig Umstände sein, bei deren Vorliegen die Nichtgewährung von ALG II unzumutbar wäre.

Das wird von den Leistungsträgern in jedem Einzelfall geprüft. Da es sich bei der Bewilligung ergänzender ALG II-Leistungen um eine Ermessensentscheidung handelt, besteht grundsätzlich kein Rechtsanspruch auf zusätzliche ALG II-Gewährung. Das Ermessen kann sich aber reduzieren, wenn feststeht, dass durch den eingetretenen finanziellen Engpass die gesamte Ausbildung gefährdet ist und die Möglichkeit einer vorzeitigen Erbringung von BAföG unter Vorbehalt der Rückforderung (§ 51 Abs.2 BAföG) nicht besteht.
ist damit gemeint, dass man quasi hartz4 als Kredit erhält und wenn schule/Studium rum is, dass man das wieder zurückzahlt und wenn ja, kriegt man das auch DIREKT gesagt?


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Armut durch Schule, Rauswurf aus SGBXII, drohende Obdachlosigkeit

30.01.2017 um 17:11
Hier sind Mal die gröbsten Änderung seit Januar 2017 aufgelistet.
https://www.juris.de/jportal/portal/page/homerl.psml?nid=jnachr-JUNA161202822&cmsuri=%2Fjuris%2Fde%2Fnachrichten%2Fzeigenachricht.jsp

Ich habe voriges Jahr im November noch einen unterstützt der sich kündigen lassen hat, um eine berufliche Weiterbildung zu beginnen. Also nach §81 SGB3
Der Kurs kostet 17.000€ dazu gabs ~1.000€ pro Monat. Fahrkosten, Unterkunft und Verpflegungszuschuss aufs ALG 1 (820€).
Der Kurs besteht aus 5 Modulen und davon sind 2 überflüssig. Und selbst nach mehrmaligen Bitten diese zu exkludieren, sagte die Dame beim Arbeitsamt, entweder er macht alles oder gar nichts. Und eines dieser überflüssigen Module ist das teuerste (7.500€) überhaupt. So sinnlos kannst auch gehen.

Die Dame beim Arbeitsamt meinte das er noch Glück hatt, weil sich ab Januar die Zuständigkeit komplett ändern sollten. Wie und Was genau, wusste sie auch nicht.
Aber es ist wohl so das seit 01. Januar alles übers Arbeitsamt läuft, auch für ALG 2 Empfänger. Da kann man sich denken das hier der Ansturm steigen wird, und die Leistungshöhe fällt.
Ob sich bei Weiterbildungen vom Rententräger was geändert hat kann ich nicht sagen. Glaub ich eher nicht.

Aber das ganze gilt nur für Erwerbsfähige. Für Erwerbsunfähigkeit gibt es nur Sozialhilfe als Option. Aber das wird auch damit enden, das die Eltern herangezogen werden.


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30.01.2017 um 17:55
@apart
in Paragraph 7 Absatz 6 SGB II gibt es jetzt eine Regelung, dass bestimmte Schüler neben BAFöG mit Hartz IV aufstocken können. Es kommt wohl auf die Schulform an.

Wenn dieser Fall nicht vorliegt, gibt es dann noch die Regelung mit Darlehen bzw. Zuschuss in Härtefällen. Darlehen muss zurück gezahlt werden, ein Zuschuss nicht.

In deinem Fall wegen dem zu hoch angesetzten Einkommen aus Minijob kannst du noch einmal einen Überprüfungsantrag stellen, auch wenn die Widerspruchsfristen schon abgelaufen sind.


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Zerox Diskussionsleiter
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30.01.2017 um 19:52
Also, Neuigkeiten für alle, die sie lesen wollen.

Jobcenter Abteilung für U25 Jährige nimmt mich nicht an - Bin ja erwerbsunfähig und erfülle damit nicht die Bedingungen zum Erhalt von SGBII. Trotz Schulbesuch, den das Sozialamt ja als Begründung für meinen Leistungsentzug ansieht.
Gut, ich bin in einer Zwickmühle - Entweder ich lasse mich weiter krank schreiben und hoffe, dass das Sozialamt mich dann wieder nimmt - was sehr unwahrscheinlich ist und das Risiko birgt, dass mich die Schule aus 'versicherungstechnischen Gründen' rauswirft, was sehr kontraproduktiv wäre... oder ich lasse mich wieder 3-6 Std/tgl erwerbsfähig schreiben, in der Hoffnung, dass das Jobcenter mich dann nimmt.
Kann allerdings sein, dass die ein amtsärztliches Attest von dem MD brauchen, welches sie aber selber nicht veranlassen werden, sondern laut ihnen das Sozialamt veranlassen muss. Ist nur die Frage wieso die das machen sollten, die haben ja nichts davon.

Edit* vorher soll ich auch noch einen Widerspruch gegen den Bescheid einlegen, den ich die Tage bekomme. Da der Bearbeitungszeiten bis zu sechs Wochen hat, habe ich wohl 'sehr viel Pech'...*

So oder so muss ich hoffen, dass die beiden Ämter sich einigen, wer von denen nun für mich Leistungen zahlt, denn außer dem Bafög hatte ich heute nichts auf dem Konto.
Da das Sozialamt morgen geschlossen hat und mir noch immer kein Bescheid vorliegt, werde ich Mittwoch morgen nun dahin gehen und dann, je nachdem was sich ergibt, einen Anwalt kontaktieren.


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31.01.2017 um 07:13
@Zerox

Schade, dass du nicht auf die Unterhaltsproblematik eingehst.

Ansonsten, ich weiß nicht, ob du den Link kennst

http://www.hartziv.org/auszubildende-schueler-studenten.html#hartz-iv-anspruch-bei-bafoeg-foerderung

Du müsstest in die Härtefall Regelung fallen und dann H4 als Darlehen bekommen, danach ist der Sachverhalt aufzuklären.

Ein Anwalt kann sicher helfen.


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31.01.2017 um 09:36
@Zerox
Haette dir gern eine pm geschickt. Leider ist dies nicht moeglich über dein profil, oder ich bin einfach unfaehig :3


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31.01.2017 um 10:08
Ich denke nicht, dass @Zerox einer Härtefallregelung unterliegen wird.

@Zerox
Du hast einen Ansruch nach BAFöG und Du hast einen Unterhaltsanspruch gegen Deinen Vater. Und ggf. hast Du einen Kindergeldanspruch.
Diese Ansprüche musst Du halt ausschöpfen, auch wenn es innerfamiliär vielleicht blöd ist. Aber Dein Vater kann sich halt nicht zu Lasten der Allgemeinheit von seinen Unterhaltsverpflichtungen befreien. Dann hättest Du um die 700 EUR zur Verfügung.

Dann hast Du sehr wahrscheinlich noch die Möglichkeit, billiger zu wohnen. Unter den gennannten Voraussetzungen bekommst Du vorrangig einen Platz in einem Wohnheim. Oder probiere es mit einer WG.
Auch wenn es für Dich hart klingen mag, aber das sind typische Probleme mit denen sich Studenten eben herum schlagen.

Du schreibst, dass Du nicht arbeiten kannst. Besteht aber ggf. dennoch die Möglichkeit, sich etwas dazu zu verdienen? Ggf. eine Heimarbeit oder etwas in der Art?


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Armut durch Schule, Rauswurf aus SGBXII, drohende Obdachlosigkeit

31.01.2017 um 10:20
@kleinundgrün
Das sind alles gute anhaltspunkte und eine klasse zusammenfassung, aber wohl auf langer sicht. Ich denke aber es ist wichtig den verlust der wohnung zu vermeiden allein schon um die motivation aufrecht zu erhalten. Aus beruflicher Erfahrung weiß ich leider wie unglaublich schwer es vielen Menschen faellt wenn sie einmal in einer notunterkunft gestrandet sind (welche bei uns einen aufenthalt von maximal 3 Monaten vorsieht) zurueck in ein "normales" leben zu finden ( es gibt bewohner welche seit 20 jahren hier leben) . Das wichtigste waere, meiner erfahrung nach, den Verlust der Wohnung und Mietschulden zu verhindern.


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31.01.2017 um 10:25
Zitat von kleinundgrünkleinundgrün schrieb:Du hast einen Ansruch nach BAFöG und Du hast einen Unterhaltsanspruch gegen Deinen Vater. Und ggf. hast Du einen Kindergeldanspruch.
Diese Ansprüche musst Du halt ausschöpfen, auch wenn es innerfamiliär vielleicht blöd ist. Aber Dein Vater kann sich halt nicht zu Lasten der Allgemeinheit von seinen Unterhaltsverpflichtungen befreien. Dann hättest Du um die 700 EUR zur Verfügung.
Richtig. So und nicht anders, oder halt alles hinschmeißen. War bei mir genau dasselbe Problem.


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31.01.2017 um 10:43
@Zerox

https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Studieren-Qualifizieren/

Schau mal hier.


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31.01.2017 um 10:49
@kleinundgrün

Wenn die schulische Ausbildung in Gefahr ist, dann unterliegt sie der Härtefall Regelung, da es "schnell" gehen muss, allerdings nur in Darlehensform.

Wenn die kurzfristige Regelung allerdings gegriffen hat, wird es auf deine Ausführung hinauslaufen.

Allerdings macht es den Eindruck, als sei es für die TE grundsätzlich schwierig "zurechtzufinden"


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Armut durch Schule, Rauswurf aus SGBXII, drohende Obdachlosigkeit

31.01.2017 um 11:54
Zitat von BruderchorgeBruderchorge schrieb:Wenn die schulische Ausbildung in Gefahr ist, dann unterliegt sie der Härtefall Regelung, da es "schnell" gehen muss, allerdings nur in Darlehensform.
Das Problem hier ist aber, dass der Vater grundsätzlich zahlen müsste und erst mal auf ihn verwiesen wird. Erst wenn geklärt ist, dass er nicht zahlt, wäre so ein Härtefall gegeben. da reicht aber sicher nicht nur die Behauptung, er würde nicht zahlen.
Wobei ich nicht weiß, ob ein Darlehen nicht dennoch geleistet würde. Auf jeden Fall sollte die TE diese Möglichkeit klären.

@Rudgard
Du hast da recht. Übergangsweise kommt möglicherweise ein Darlehen oder ein Vorschuss in Betracht. Aus jeden Fall sollte man in keine Überschuldung fallen.


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