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Armut durch Schule, Rauswurf aus SGBXII, drohende Obdachlosigkeit

217 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Hartz IV, HIV, Schüler ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Armut durch Schule, Rauswurf aus SGBXII, drohende Obdachlosigkeit

28.01.2017 um 13:18
Zitat von lawinelawine schrieb:ändert aber gar nichts an der Situation der TEin.
Ja, leider. Genau das versuchen wir ja zu “ändern“.

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Armut durch Schule, Rauswurf aus SGBXII, drohende Obdachlosigkeit

28.01.2017 um 13:57
hallo @Zerox

ich möchte dir auch mal meine geschihte erzählen, in der Hoffnung, dass du weißt, dass du nicht alleine bist.
ich muss leider etwas ausholen, ich hoffe ich mache nich viele fehler und es liest sich flüssig durch

als ich fertig mit der Ausbildung war, stand für mich fest, dass ich NICH im medizinischen Bereich bleiben möchte sondern in die wirtschft wechseln will.
mir fehlt aber abi, was ich nun nachhole damit ich studieren kann.

in RLP wo ich die Ausbildung machte, hätte ich direkt im anschluss an der selben schule innerhalb von 2 jahren abi nachholen können. da ich aber in hessen wohne und die Fahrerei fürn arsch is, habe ich für hessen geguckt. ich fand ein kolleg wo man erlternunabhängiges BAföG bekommt. ich bewarb mich, rasselte durch so ne Prüfung und sollte jedze im Februar mit irgendnem vorkus beginnen.
hab ich nich eingesehn so lang zu warten also suchte ich weiter. ich musst mich natürlich auch arbeitslos melden um patte zu kriegen.
beim ausfüllen der anträge war ich so überfordert bzw nichtsahnend und hab just nach gutem gewissen alles ausgefüllt. mir war zu dem Zeitpunkt nicht bewusst dass ein "Nebeneinkommen" NICHT "mini Job" gemeint ist?
dadurch dass ich am WE ab und zu kellner bei einer arbeit auf abruf, dachte ich, dass ich das angeben muss weil ich wollt nich lügen. der frau am schalter schilderte ich den fall und sie meinte, ich soll nen schätzbetrag reinschreiben. dies tat ich auch.

ne Woche später hieß es: ich werd abgemeldet weil mein Minijob zu viel rauswirft. ich schätzte 150,- und war erstma baff. denken die echt ich kann mit 150,- ALLES zahlen?
der kampf ging also los. ich war dabei umzuziehen, also wäre früher oder später sowieso ein andres amt für mich wieder zuständig aber egal.
ich wusste, dass ich sehr sehr bald sehr sehr pleite sein werde also ziehe ich in eine WG.
IRGENDWANN fanden wir auch endlich was und ich fand sogar ne schule wo ich direkt im September noch nachträglich rein konnte. ich dachte ab jedze wird's gut!

Pustekuchen, der Direx meinte sowas wie "ohhh du hast zwar ne Ausbildung und erfüllst alle Kriterien aber weil wir hier in hessen sind, zählt das alles nich und ich muss dich in die 2 jährige Schulform stecken, damit du 1 jahr Praktikum machst um einen praktischen teil nachzuweisen, ansonsten, wären wir in RLP könntest du direkt in die 1jährige Schulform wechseln und wärst nextes jahr schon fertig". weiter gings ja noch, es is ne Privatschule. 320,- pro Monat. als ich den betrag sah, meinte ich ich kann mir das nich leisten. der Rex meinte aber wieder sowas wie "jaja mach dir keine sorgen du kriegst BAföG wir machen das schon"...
nagut , ich vertraute und unterschrieb weil es ja auch in meinem Interesse liegt schneller weiter zu machen.
ende September ging ich zum bafog amt und hab mir die unterlagen besorgt.

wir sind anfang November in die neue whg eingezogen, mit dem Arbeitsamt war ich immer noch am kämpfen dass die mich ma gefälligst wieder für den Zeitraum juli-September aufnehmen, weil die krankenkasse ja auch kohle will!
irgendwann mitte November ging ich zum BAföG amt weil ich uch da wissen wollte, was denn nun ist.
die frau hatte meinen antrag einfach ma knapp 2 Monate im emailfach übersehn und deshalb konnte da nix weitergehn. egal, ich war froh dass sie den antrag doch noch gefunden hatte.
ich bekam nen tag später oder so post, dass das einkommen der Eltern und ein praktikumsnachweis verlangt wird.
da fing die scheiße wieder an. mit schuleintritt war ich schon am suchen aber keiner will nen schüler im Praktikum, alle wollen nur Studenten aber egal, ich blieb positiv im denken, alles wird gut eingerede unso.
der einkommensnachweis bereitete mir jedoch Bauchweh. ich bin Halbwaise und meine mutter verdient 10.000 im Monat THEORETISCH.
den nachweis schickte ich direkt sobald ich ihn hatte weiter . ich lebte von ersparten, geburtsagsgeld und pfandsammeln..

ich bekam post vom BAföG amt, dass ich bitte bis irgendwann Dezember das Praktikum einreichen soll, weil sonst der antrag verfällt. ich bin hin und meinte, dass ich nix finde und hab der frau erklärt woran es liegt.
ich fand zum glück noch eins, auch wenn ich über dem Limit war und reichte es ein.
wieder dachte ich ab nun geht's wieder bergauf.
gleichzeitig hat Arbeitsamt nämlich auch mal meinen fall wieder bearbeitet und mich aufgenommen bzw erklärt dass ich anspruchsberechtigt war und man würde mir bald nachzahlung geben.

ja und dann letzte Woche bekam ich post vom bafögamt, mit der Mitteilung, meine mutter verdient zu viel.
so und AB DEM ZEITPUNKT bin ich ein andrer mensch irgendwie geworden. ich bin ins bafögamt am montag gegangen und glaub mir, ich weiß nich ob du mich hier irgendwie kennst aber ich bin wortwörtlich ausgerastet in dem laden! (bafögamt)
die frau war so überfordert, dass die glaube ihren Chef holte und der sippi erklärt mir ich soll meine mutter verklagen auf unterhalt. ich schrie ihn an dass meine mutter schon meine bude zahlt weil ich es mir nich leisten kann, ich heulte dass ich beim schwarzfahrn schon erwischt wurde weil ich sooo pleite bin und es nicht zahlen kann, dass die krankenkasse gezahlt werden muss, dass ich auch was fressen muss und und und
er zeigte mir auf die 590,- die ich eigentlich bekommen könnte und meinte wieder, dass ich meine mutter verklagen soll. und ab da hab ich nur noch nen schleier als Erinnerung. ich schrie weiter rum was das für eine scheiß Bürokratie hier sei, dass das einkommen meiner mutter 3 Monate hier rum lag und nich einer hat mal geguckt, dass ich abhängig von dem Geld bin und es denen wohl scheiß egal is, dann meinte der wieder frech, dass es mit Bürokratie nix zu tun hat und ich schrie ihn wieder an dass ich bei der Bundeswehr war! wenn wir anträge reinbekamen, haben wir die SOFORT geprüft und nich erst wenn alle unterlagen da sind.
daraufhin sagten die nix mehr, ich schnappte mein zeug und heulte wie ein schlosshund.

ich musste nun zu jobcenter. willkommen am tiefsten punkt dachte ich mir. verheult und aggro ging ich achtlos über die Straßen, sollt ich überfahrn werden wollt ichs dem bafögamt anhängen und hatte abstruse Gedanken. angekommen bei jobcenter und als ich die schlange sah, da kamen noch mehr tränen und ich wollte am liebsten in Ohnmacht fallen. ich heulte das ganze jobcenter voll bis ich endlich drankam. ich hab denen den fall geschildert, hab denen gesagt dass ich unbedingt patte brauch weil wir u.a. auch eine Stromrechnung von 220,- pro Monat haben, die krankenkasse schon knapp 800,- will denn von ARGE wurde noch nix gezahlt, dass ich die schule zahlen muss und schon jedze hochverschuldet bin.


das wars, meine Situation. zum ersten mal im leben hatte ich keine Ahnung wie es weiter geht, ich kann nachts immer noch nich pennen weil ich nich weiß wie ich finanziern soll, ich heule weil mein vater tot is und würde er noch leben, hätte ich sicher nich diese sorgen, wir müssen aus der Wohnung raus weil viel zu teuer und und und.
ich bekam zum glück diese Woche irgendwann kohle vom jOBCenter. ich gelte als exotischer fall dort, vllt deshalb hatten die mitleid aber ich fragte beim ersten ma im JC den typ, wo ich hin SOLL wenn hier auch nix geht und er meinte auch, hier is Endstation.
oke Deutschland, wäre es so gekommen, hätte ich mir irgendwas einfallen lassen um a) Drogen zu ticken oder b) anschaffen zu gehen ohne das man mir etwas dafür anbelangt. not macht ja bekanntlich erfinderisch


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Armut durch Schule, Rauswurf aus SGBXII, drohende Obdachlosigkeit

28.01.2017 um 15:05
@apart
Hallo,
ich denke, eigentlich müßtest Du Halbwaisenrente bekommen, vielleicht geht das?
Aber ich kenne mich da nicht aus.
Halt die Ohren steif,
Gruß,
sandra


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Armut durch Schule, Rauswurf aus SGBXII, drohende Obdachlosigkeit

28.01.2017 um 17:32
@apart
ok , also Du warst damals naiv, kanntest Deine Rechte nicht und hast blabla blind vertraut mehrmals und somit das gemacht was für die AP am bequemsten/vorteilhaftesten ist.
So wie der TE und Dir gehts sehr vielen, irgendwann lernen die , erkundigen sich was sache ist und sind wieder auf der sonnenseite.

Das was verbockt wurde wieder geradezubiegen braucht professionelle Hilfe und einige Zeit aber es geht vorbei wenn man diese wahr nimmt.

-> PROFESSIONELLE Hilfe VOR ORT suchen!

Ihr müsst euch besser auskennen als die SB und denen Buzzwords/Paragraphen rechtssicher vorhalten, erst dann reagieren sie.

Bei jeder Leistungs beantragung selbst erkundigen was Euch zusteht und ob es sich mit bestehenden Leistungen verträgt.
Bedingungen und Umfang der Leistung selbst prüfen vor Beantragung.
Wohnung: KDU müssen wenn Obdachlosigkeit droht SOFORT vorgestreckt werden, auch wenn die Berechnung nicht aktuell erfolgen kann z.B. wegen fehlender Unterlagen.
Natürlich vorher prüfen ob ein Recht auf KDU besteht sonst wirds wieder zurückgefordert.
Also könnte je nach detailierter Faktenlage der Umzug in die WG herzlich unnötig gewesen sein.
Unterhaltspflicht prüfen und ggf. einfordern/einrechnen.
Nichts unterschreiben was man nicht komplett in allen Konsequenzen versteht. MÜNDLICHE NEBENABSPRACHEN existieren nicht, auch nicht auf dem Amt.

Der TE würde ich empfehlen durchzurechnen wie es dann künftig wenn alles vorbei ist mit der Schulung aussieht mit einer möglichen Arbeit. Hier auch auf jeden Fall einen Profi fragen , vielleicht gibt es auch die Möglichkeit dies als Fördermaßnahme/Therapie zu organisieren/finanzieren.


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28.01.2017 um 17:54
@Zerox

Wenn du das mit der Schule durchziehen willst, wird dir nichts anderes übrig bleiben, als von deinem Vater diese 280 Euro zu fordern, die er für deine Ausbildung monatlich zahlen muss.
Das musst du nicht selbst einklagen, das wird das Bafög-Amt für dich übernehmen.
Vielleicht veringert sich der Anteil deines Vaters auch, wenn er weitere Unterhaltszahlungen leisten muss und diese bisher nicht angegeben wurden.
Das solltest du baldigst mit dem Bafög-Amt klären.

Du solltest gleich am Montag mal bei der Kindergeldkasse anrufen und deinen Anspruch klären.
Kindergeld kannst du auch für längere Zeit rückwirkend erhalten, aber jeden Monat, den du länger wartest, verfällt ein Monatsanspruch.

Es gibt wahrscheinlich auch in deinem Bundesland eine Stelle beim Sozialamt oder Wohnungsamt, die finanziell hilft, wenn du wegen Zahlungsschwierigkeiten die Wohnung verlieren könntest, wende dich sofort an diese Stelle.

Hole dir einen Beratungsschein für eine kostenlose Rechtsberatung und gehe, wie vorgeschlagen, zu einem Fachanwalt.
Wenn dieser Anwalt meint, dass du z.B. wegen Falschberatung klagen könntest, dann beantrage Prozesskosten-Hilfe.
Wenn du keine Prozesskosten-Hilfe bekommst, dann klage auch nicht, denn das kannst du dir nicht leisten.

Überlege, ob du tatsächlich jahrelang (Schule und Studium) von so wenig Geld (Bafög und Kindergeld) leben kannst und willst.


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Armut durch Schule, Rauswurf aus SGBXII, drohende Obdachlosigkeit

28.01.2017 um 19:13
Zitat von apartapart schrieb:der einkommensnachweis bereitete mir jedoch Bauchweh. ich bin Halbwaise und meine mutter verdient 10.000 im Monat THEORETISCH.
den nachweis schickte ich direkt sobald ich ihn hatte weiter . ich lebte von ersparten, geburtsagsgeld und pfandsammeln..
wat. Warum lässt du dich nicht von deine Mutter finanzieren?
10 k im Monat ist ja mal ne hausnummer.


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SFLB ehemaliges Mitglied

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Armut durch Schule, Rauswurf aus SGBXII, drohende Obdachlosigkeit

28.01.2017 um 21:38
Armut durch Schule kenne ich, weil meine Eltern mich extrem intelligentes Kind in die c-iKlasse der Schule und damit zu denen steckte, die nicht arbeiten und nicht lernen möchten (als Streber konnte man auch verprügelt werden). Man empfahl etwas Anderes, aber meine Eltern fanden das lustiger.
Deswegen konnte ich nur eine als Facharbeiter getarnte Technikerausbildung machen - ich hasse die DDR.
Jetzt muss ich studieren, weil niemand meine Fähigkeiten anerkennt. Extrempech hatte ich mit meinem Leben.

Kann man seine Eltern haftbar machen, weil man nie das Arbeiten lernte und darum nicht studieren konnte (Überheblichkeit "durfte" ich auch behalten - so schafft man kein Studium)? Meine Eltern haben immerhin ein Haus. Ich brauche das Geld, um zu studieren.


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Armut durch Schule, Rauswurf aus SGBXII, drohende Obdachlosigkeit

28.01.2017 um 22:02
@Zerox
ich habe jetzt nicht mehr alles gelesen, evtl. ist damit manches überholt.

Soweit ist weiß, ist es dem BAföG-Amt/ Studentenwerk durchaus möglich, Dir zu helfen, wenn Unterhalt bei der BAföG-Berechnung berücksichtig aber nicht gezahlt wird. Habe bei der Arbeit selbst so einen Fall und der folgende Link bestätigt das

https://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/vorausleistung.php

Wenn Du zum Anwalt gehen willst, kannst Du Dir dafür einen "Berechtigungsschein" für Beratungshilfe bei dem für Deinem Wohnort zuständigem Amtsgericht, dort bei der Rechtsantragsstelle, holen. Dort musst Du Nachweise für Dein Einkommen und Deine Ausgaben vorlegen (aktueller Bescheid, Mietvertrag, Kontoauszüge aus denen Einnahmen und Ausgaben ersichtlich sind) und schildern worum es Dir geht. Sofern Dir nicht direkt vor Ort geholfen werden kann (eher die Ausnahme) erhältst Du einen Berechtigungsschein für Beratungshilfe. Damit kannst Du zu jedem Anwalt gehen für ein Beratungsgespräch und für ein erstes Anschreiben. Für Dich fällt dann lediglich eine Selbstbeteiligung von 15,00 € an, den Rest rechnet der Anwalt mit der Staatskasse ab.

Ich werde jetzt mal nachlesen und am Montag versuchen unserem Familienanwalt ein paar Infos aus dem Kreuz zu leihern...


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Armut durch Schule, Rauswurf aus SGBXII, drohende Obdachlosigkeit

28.01.2017 um 22:06
Was hälst du davon wenn dir jeder Allmy User 5€ im Monat Spenden würde, das würde hier niemanden Weh tuen und dir wäre vorerst geholfen und hast eine Finanzielle Stütze.

Lg


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Armut durch Schule, Rauswurf aus SGBXII, drohende Obdachlosigkeit

28.01.2017 um 22:08
Zitat von UnderBlackSunUnderBlackSun schrieb:Was hälst du davon wenn dir jeder Allmy User 5€ im Monat Spenden würde, das würde hier niemanden Weh tuen und dir wäre vorerst geholfen und hast eine Finanzielle Stütze.
Abgelehnt.


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aero ehemaliges Mitglied

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Armut durch Schule, Rauswurf aus SGBXII, drohende Obdachlosigkeit

28.01.2017 um 22:15
@Zerox

Habe das erst jetzt gelesen.

Das ist wie ein schlag in den magen wenn man den EP liest.

Vermutlich schrieben das schon manche hier, aber da hätte man ja quasi ein aufnahmegerät beim jobcentergespräch heimlich mitlaufen lassen müßen.

Das war jetzt erst mal eine gute entscheidung, das du das nicht mit dir herumträgst über´s wochenende, sondern dir hier von der seele schreibst.

Vllt. und hoffentlich findet noch jemand die richtige lösung für dich.

Bin auch für dich da.


@UnderBlackSun
UnderBlackSun schrieb:
Was hälst du davon wenn dir jeder Allmy User 5€ im Monat Spenden würde, das würde hier niemanden Weh tuen und dir wäre vorerst geholfen und hast eine Finanzielle Stütze.
So gut deine idee auch gemeint ist, aber bring Zerox jetzt hier nicht in verlegenheit, so das es nachher so aussieht als wollte sie bei allmy um geld fragen.

Das geht aus ihrem EP eindeutig nicht hervor.


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28.01.2017 um 22:25
@Zerox
stell beim BaföG-Amt einen Härtefallantrag, weil du nicht in der Lage bist, deinen Vater auf Unterhalt zu verklagen. Beantrage gleichzeitig einen Vorschuss und tritt den Anspruch gegen deinen Vater ans BaföG-Amt ab.

Wenn du die Kraft hast, dich mit deinem Vater auseinanderzusetzen, geh mit Beratungshilfeschein zu einem Fachanwalt für Familienrecht, denn unterhaltsrechtlich dürfte dein Anspruch gegen deinen Vater höher sein als BAFöG-rechtlich. Denn der BAFöG-Satz ist in der Regel niedriger als der zu Grunde zu legende unterhaltsrechtliche Bedarf.


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SFLB ehemaliges Mitglied

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Armut durch Schule, Rauswurf aus SGBXII, drohende Obdachlosigkeit

28.01.2017 um 22:55
@Trine
Danke Trine, den Weg werde ich gehen, mich mit meinem Vater auseinanderzusetzen. Eiskalt entziehe ich ihm sein geliebtes Haus, wenn ich es schaffe. Er ist sowiso ein Idiot, weil er immer zu provozieren versucht, obwohl ich nie reagiere. Warum provoziert man, wenn keiner reagiert? Dazu muss man schon Sozialidiot sein. Und wenn ich meine Eltern beobachte, sind sie nie in der Lage, mit anderen zurecht zu kommen. Jammern und Nörgeln geht aber immer in politischer Hinsicht.


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28.01.2017 um 23:08
@Zerox
Shit, ich finde nix, Kleine. Mist. Man könnte SGBII gehen. Also der Grundsicherung. Bisher habe ich noch keinen Paragraphen gefunden, der die Leistung durch eine Ausbildung ausschließt. Auch der §10 Absatz 1 SGBII dürfte da nicht in die Quere kommen. Aber wie genau das alles erfolgt, weiß ich nicht.
Warte erstmal den Termin am Montag ab. Erkläre dort aber, dass ein Zusammenleben mit deinen Eltern grundsätzlich nicht möglich ist. Das ist äußerst wichtig, wenn du unter 25 bist. Kindergeld kannst aber nicht du beantragen. Das beantragen immer die Eltern.
Auf jeden Fall bist du gerade hilfebedürftig, da du mit deinem Einkommen deinen Lebensunterhalt nicht ausreichend sichern kannst.
Und wenn das Sozialamt sich dagegen weigert schreibst du erst einen Widerspruch, dann wartest du ab. (Ich weiß, das ist schwer) Wenn die sich weiter querstellen schreibst du den zweiten Widerspruch und drohst mit einer Untätigkeitsklage. (Nur drohen!)

Verflucht nochmal, das kann doch nicht sein, dass Ausbildungsschüler rechtlich so schwach abgesichtert sind. Denen müsste auch alles zustehen! Das gleiche Problem haben so viele. Und keiner setzt sich für sie ein. Stattdessen sollen sie bis 25 bei den Eltern leben, die dann meist auch viel mehr Ausgaben haben durch diese Umstände.

Warte erstmal Montag ab. Was anderes kannst du gerade nicht tun. Tut mir leid. :/


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28.01.2017 um 23:11
@SFLB
das mit dem Haus wird wohl nicht funktionieren, das wird im Rahmen der Angemessenheit bei der BAFöG-Berechnung mit einbezogen. Die von mir geschilderte Möglichkeit gilt auch nur dann, wenn das BAFöG-Amt eine Zahlungspflicht eines Elternteils oder beider Elternteile festgestellt hat.


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28.01.2017 um 23:15
Und kommt mal weg vom BaföG. Die Einkommens- und Vermögensverhältnisse (auch die der Eltern) werden sich nicht plötzlich ändern. Am BaföG kann man nichts mehr drehen.


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Armut durch Schule, Rauswurf aus SGBXII, drohende Obdachlosigkeit

28.01.2017 um 23:32
@llarye
Leider ist da die Rechtsprechung sehr, sehr eindeutig. Hartz IV geht nur, wenn man dem Arbeitsmarkt trotz Schule zur Verfügung steht. Steht man dem Arbeitsmarkt zur Verfügung, hat man für die Schule in der Regel keinen BAFöG-Anspruch...

Eigentlich sollte es da mit der Hartz IV-Reform Änderungen geben...

@Zerox
Was ich noch vergessen habe: du hast nen Hartz IV-Anspruch auf einen Zuschuss zu den angemessenen ungedeckten Kosten von Unterkunft und Heizung sowie auf eventuelle Mehrbedarfe. Damit solltest du die Schule wohl weiter machen können. Auch hier beantragst du einen Vorschuss nach 42 SGB I.


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Armut durch Schule, Rauswurf aus SGBXII, drohende Obdachlosigkeit

28.01.2017 um 23:41
@Trine
Stimmt. Ich hatte gehofft, man kann die Leistungen nach §9 trotzdem empfangen wie ein Aufstocker.

Nur um KDU zu erhalten, muss man dazu nicht ALG II bewilligt bekommen? Ach man, warum ist das so schwierig...


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Armut durch Schule, Rauswurf aus SGBXII, drohende Obdachlosigkeit

28.01.2017 um 23:58
Nein, genau genommen handelt es sich dabei nicht um einen Hartz IV-Anspruch, sondern um einen Anspruch auf einen Zuschuss zu den ungedeckten Unterkunftskosten und Mehrbedarfe nach 27 SGB II, der wiederum auf die normalen Mehrbedarfe und KDU verweist. Ist von der Wortklauberei her ziemlich schizophren, geht aber...


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Armut durch Schule, Rauswurf aus SGBXII, drohende Obdachlosigkeit

29.01.2017 um 00:06
Es ist eine Sondervorschrift für den Bezug von BAB und BAFöG.

Und das schöne ist, es werden nur Einkünfte berücksichtigt, die man tatsächlich hat. Also solange noch kein Kindergeld fließt, darf es noch nicht angerechnet werden und solange noch kein Unterhalt fließt, darf auch kein Unterhalt angerechnet werden. In der Regel lassen sich die Behörden den Unterhaltsanspruch abtreten und wenn sie für das Kindergeld in Vorleistung treten, machen sie einen Erstattungsanspruch gegen die Kindergeldkasse geltend.

Sorry, mein Mozilla spinnt und die Bearbeitungszeit war schon abgelaufen, sonst wäre es ein Post gewesen.


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