off-peak
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dass es u.U. rechtswidrig einen Schlüssel hatte.Da die Nachbarn aber davon wussten, wäre es eigenartig, wenn die Mieterin diese nicht auch gewusst hätte.
Das ist gar nicht so abwegig. Für manche Vermieter (eher die älteren) ist es manchmal noch normal und üblich, dass sie einen Schlüssel haben. Da kann es schon zu einem Kommunikationsmangel kommen. Ich hatte das auch mal, dass ein Vermieter völlig überrascht war, dass sein Mieter sich darüber massiv aufgeregt hat.off-peak schrieb:Da die Nachbarn aber davon wussten, wäre es eigenartig, wenn die Mieterin diese nicht auch gewusst hätte.
lol na geil :D obwohl ich mich da auch frage....geht das dann überhaupt? Ich schließe nämlich jeden Abend in dem guten glauben daran, dass ein Schlüssel nicht von beiden Seiten eingesteckt werden kann, die Tür zu und lasse ihn halt stecken.Steini96 schrieb:Als ich ihn darauf aufmerksam gemacht hab dass er nicht einfach in meine Wohnung kommen kann, sagte er ich hätte ja aber auch nicht rumgeschlossen (der Schlüssel steckte nur von innen im Schloss...)
Das spielt bei vielen Schlössern keine Rolle. Unsere Haustür zB ist beidseitig nutzbar auch wenn ein Schlüssel steckt.knopper schrieb:lso wenn der von innen steckt geht das doch eigentlich nicht oder?
Auch das ist so nicht korrekt. Davon abgesehen, welches Interesse hat der "Staat" daran unberechtigt und heimlich irgendwelche Wohnungen zu betreten, das klingt eher nach Verschwörungsunsinn.knopper schrieb:.und falls man noch so illegales darin hat, so sind diese Bewiese bzw. alles nichtig, da der Wohnungseinbruch schwerwiegender ist....
off-peak schrieb am 12.04.2019:@MissMary
Wusste die Frau von dem Notschlüssel?
Sorry, ich war ein paar Tage weg - ich glaube, das war der springende Punkt - sie wusste von dem Schlüssel - das konnte er ihr aber nicht nachweisen (mir hat er beim Einzug gesagt, dass er einen "Notschlüssel" hat, falls ich mich aussperre oder so). Ihr Anwalt hat argumentiert, dass er diesen Schlüssel gar nicht hätte haben dürfen ... Es ging in dem Fall wirklich um "Recht haben", nicht um gesunden Menschenverstand ....kleinundgrün schrieb am 12.04.2019:@MissMary
Da müsste man die genauen Umstände kennen. Bei "Gefahr in Verzug" kann der Vermieter schon die Wohnung des Mieters betreten, vor allem, wenn er ihn vorher versucht, zu erreichen.
Ich vermute mal, es ging hier weniger um den konkreten Fall des Betretens als darum, dass es u.U. rechtswidrig einen Schlüssel hatte.
Es ging in dem Fall wirklich um "Recht haben", nicht um gesunden MenschenverstandDas ist auch mein Eindruck. Ich finde es auch eine fiese Tour, Bescheid zu wissen, und dann zu klagen. Noch fieser: jeder Andere hätte Danke gesagt, nicht wahr?
Also mir persönlich wäre es lieber gewesen, mein Vermieter hätte für 30 Sekunden meine Wohnung betreten, als dass ich mich mit meiner Haftpflichtversicherung wegen des entstehenden Gebäudeschadens hätte auseinandersetzen müssen. Zumal ich ja bezeugen konnte (ich selbst blieb draußen), dass er rein ist, das Fenster zumachte, rausging und fertig. Ich verstehe das daher auch nicht ... die besagte Mieterin war eh etwas seltsam.off-peak schrieb:Das ist auch mein Eindruck. Ich finde es auch eine fiese Tour, Bescheid zu wissen, und dann zu klagen. Noch fieser: jeder Andere hätte Danke gesagt, nicht wahr?
Also mir persönlich wäre es lieber gewesen, mein Vermieter hätte für 30 Sekunden meine Wohnung betreten, als dass ich mich mit meiner Haftpflichtversicherung wegen des entstehenden Gebäudeschadens hätte auseinandersetzen müssen.Mir auch. Noch dazu, wenn ich es wusste.
Sie nutzte das zur fristlosen KündigungSie da, daher wehte also der Wind.
und weigerte sich auch, die neue Adresse rauszurücken.So, und jetzt stelle man sich mal vor, der Vermieter hätte das Fenster nicht schließen können, der wäre auf dem Schaden sitzen geblieben oder hätte wer weiß was für einen Aufwand betreiben müssen, um diese Person haftbar zu machen.
Am Ende waren wir die Leidtragenden - unser Vermieter vermietete nicht zum Spaß an der Freude, es war praktisch so, dass ihm einerseits das Haus zu groß geworden war, als alle Kinder (er hatte glaube ich vier) - und er aber auch einen Weg darin sah, seine Rente aufzubessern. Da da Kosten entstanden, haben wir alle eine Mieterhöhung bekommen ...off-peak schrieb:So, und jetzt stelle man sich mal vor, der Vermieter hätte das Fenster nicht schließen können, der wäre auf dem Schaden sitzen geblieben oder hätte wer weiß was für einen Aufwand betreiben müssen, um diese Person haftbar zu machen. Aber auch ier frage ich mich, warum man nicht einfach rechtzeitig kündigen kann?
Meine Haustür ist nur einseitig nutzbar. Durch Zufall haben wir aber festgestellt, dass man durchaus von außen aufschließen kann, wenn innen der Schlüssel steckt, und zwar wenn der Schlüssel innen gerade ist, also das Schloss mit Schlüssel drin so steht, wie es stehen muss, damit man den Schlüssel rein und raus bekommt. Dann schubst der Schlüssel von außen den inneren einfach ein Stück raus und schon kann man von außen schließen.Bruderchorge schrieb am 15.04.2019:Das spielt bei vielen Schlössern keine Rolle. Unsere Haustür zB ist beidseitig nutzbar auch wenn ein Schlüssel steckt.
Hä was? dann war die Miete vorher unter dem Mietspiegel. Mit welcher Begründung hat er erhöht? Verlorenen Prozess?MissMary schrieb:Da da Kosten entstanden, haben wir alle eine Mieterhöhung bekommen ...