Dusk
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Das seh ich eher umgekehrt ....back_again schrieb:Ansonsten viel Glück, da hast Du dir ja echt ne anstrengende Braut ausgesucht
Ich und wieder auf etwas schließen? Wüsste nicht, dass ich selbiges bereits tat :DFergi36 schrieb:Sie muss und sollte lernen dinge richtig oder zumindest nicht gleich als falsch augzufassen sondern lernen zu kommunizieren.
Sie schreibt ja nur.telefoniert nicht!
(Na schliesst du jetzt wieder darauf das sie das macht weil ich sie vielleicht angeschrien habe oder am tel unerträglich wäre)
Sie muss also Dinge lernen und du verbietest ihr Dinge.Fergi36 schrieb:Sie hat mit ihren schreiberen eh alles vermaselt obwohl ich ihr das schon von anfang an verboten hatte weil wir vorher auch damit probleme hatten.
Ist nicht :D Du kannst nicht auf den Unterhalt verzichten, weil der dem Kind gehört.DeepThought schrieb:Da würde ich auf Unterhalt ect. verzichten wollen. Ganz freiwillig sogar.
Das wären dann Unterhaltsforderungen.back_again schrieb:- Anwalt einschalten, aber passiv... kläre einen geeigneten Anwalt über die Vorgänge auf und das Du damit rechnest, das im worst-case eine Eskalation stattfinden könnte.
In Österreich hast du das Recht, den Vater zu verschweigen. Kein Vater, kein Unterhalt. Geht bei uns recht einfach.emz schrieb:Ist nicht :D Du kannst nicht auf den Unterhalt verzichten, weil der dem Kind gehört.
Nein, du hast ihr gar nix zu verbieten. Es ist immer noch deine Entscheidung, ob du ihre Nachrichten liest oder auch nicht. Ob du ihr antwortest oder auch nicht. Du hast ihr auch nix vorzuschreiben und das sollte auf Gegenseitigkeit beruhen.Fergi36 schrieb:Ich darf ihr also nicht verbieten mich über 5 stellen ständig zu kontaktieren
du bist 36? Bitte, das ist reinster Kindergarten, wie ihr beide euch aufführt.Fergi36 schrieb:Und mit verbieten meine ich auch nicht eine drohendes aussprechend sondern wir einigten uns immer wieder beide auf dieses schreibverbot
Ich weiß das bei einer Bekannten, der hat man aber dann schon zugesetzt, den Vater zu benennen. Der Staat will halt auch kosten sparen :D .DeepThought schrieb:In Österreich hast du das Recht, den Vater zu verschweigen. Kein Vater, kein Unterhalt. Geht bei uns recht einfach.
Ohne Vater in der Geburtsurkunde gibts auch bei uns keinen Unterhaltsvorschuss. Finde ich auch richtig so. Da bekommst du gar nix fürs Kind, also gibts auch da nix für den Staat zu sparen, wenn man den Vater nicht nennt.emz schrieb:der hat man aber dann schon zugesetzt, den Vater zu benennen. Der Staat will halt auch kosten sparen :D .