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Bewaffneter Kunde

97 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Arbeit ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Bewaffneter Kunde

21.01.2019 um 14:16
@grätchen
Ich würde wenigstens mal hinfahren und mir selbst ein Bild davon machen. Im Moment kennst du das alles, also den Sohn und das Gewehr nur, weil es dir jemand erzählt hat. Vielleicht ist es gar kein echtes Gewehr, und wenn doch, kannst du es dann melden weil du es selbst gesehen hast und nicht schon vorher den Schwanz einziehen aufgrund von Erzählungen.

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Bewaffneter Kunde

21.01.2019 um 14:17
@grätchen
Es ist deine Entscheidung, wie du mit der Sache umgehst. Wenn du Kenntnis von einer Waffe hast, die ungesichert und frei zugänglich im Haus liegt und womöglich von einem Menschen mit aggressiven Tendenzen genutzt werden könnte, dann musst du das melden. Alles andere ist doch Quatsch. Und entweder du machst das oder du lässt es. Aber was soll hier jetzt noch diskutiert werden? Du kennst deine Möglichkeiten, also nutze sie auch.


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Bewaffneter Kunde

21.01.2019 um 14:18
Zitat von grätchengrätchen schrieb:Für Pflegekräfte besteht die gleiche Pflicht zur Verschwiegenheit wie für Ärzte.
Hast Du meinen Post absichtlich uebersehen? Die Verschwiegenheit bezieht sich auf gesundheitliche Belange des Patienten, auf sonst nichts! Wenn da wirklich ein Gewehr rumliegt ist das eine Straftat, die Du melden solltest, wenn nicht sogar musst! Waer aber vielleicht mal sinnvoll, wirklich hinzufahren und zu schauen ob das ueberhaupt stimmt!


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Bewaffneter Kunde

21.01.2019 um 14:19
Zitat von NerokNerok schrieb:Dr.Trollinger schrieb:Was ich meine ist, nur weil da was rum liegt, ist der nicht gleich krank. Mein bester Kumpel hat über 10 Airsoft waffen und diverse Airsoft Pistolen.Es ist ein ziemlicher Unterschied zwischen einer Airsoft und einer richtigen Waffe
Das hat keiner bestritten. Nur gibt es diese Waffe eventuell gar nicht. Was ist denn, wenn es am Ende wirkich nur SPielzeug ist. Oder eine Dekowaffe, mit verschlossenem Lauf und so weiter?
Zitat von AniaraAniara schrieb:Es ist deine Entscheidung, wie du mit der Sache umgehst. Wenn du Kenntnis von einer Waffe hast, die ungesichert und frei zugänglich im Haus liegt und womöglich von einem Menschen mit aggressiven Tendenzen genutzt werden könnte, dann musst du das melden. Alles andere ist doch Quatsch. Und entweder du machst das oder du lässt es. Aber was soll hier jetzt noch diskutiert werden? Du kennst deine Möglichkeiten, also nutze sie auch.
+1
mehr ist auch nicht möglich.
Entwerder echte waffe -> Polizei
oder spielzeugwaffe -> Dummes Missverständnis


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Bewaffneter Kunde

21.01.2019 um 14:25
@Alarmi sorry, wollte Dich nicht ignorieren!
Wieso bist Du Dir so sicher, dass sich die Schweigepflicht nur auf die gesundheitlichen Belange bezieht?

Ich habe die Gesetzestexte jetzt nicht mehr wörtlich im Kopf, habe bei der Vertragsunterzeichnung aber explizit noch eine Verschwiegenheit erklärung unterschreiben müssen, in der es u. a. auch um die persönlichen Belange geht.

Aber, what ever, da ich nicht 100% weiß, ob es eine funktionsfähige Waffe ist und auch nicht die finanziellen Mittel für einen Rechtsanwalt habe, werde ich nicht unbedacht zur Polizei gehen.


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Bewaffneter Kunde

21.01.2019 um 14:28
Zitat von grätchengrätchen schrieb:Für Pflegekräfte besteht die gleiche Pflicht zur Verschwiegenheit wie für Ärzte.
Dass die Schweigepflicht gilt, solange es um den Patienten und seine gesundheitlichen Aspekte geht, ist klar. Aber inwiefern gilt das denn für Angehörige? Ich meine, der Sohn wohnt ja nur da, hat aber mit dem ambulanten Pflegedienst nichts zu tun. Und die Waffe kann auch nur von ihm stammen, da die Frau bettlägerig ist. Also in wie weit greift denn da die Schweigepflicht bei den Angehörigen, die nichts mit der Pflege zu tun haben?


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Bewaffneter Kunde

21.01.2019 um 14:30
@Ciela das ist ein sehr guter Einwand!
Ich werde mich auf jeden Fall mal beraten lassen (muss nur raus finden, wo am besten) wie sich das rechtlich genau verhält.


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Bewaffneter Kunde

21.01.2019 um 14:32
Zitat von grätchengrätchen schrieb:Ich werde mich auf jeden Fall mal beraten lassen
Bei der Polizei!!!!!


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Bewaffneter Kunde

21.01.2019 um 14:33
@grätchen
Ich frage mich nur, ob ich das ganze zu dramatisch sehe?
Melde ihn der Polizei. Die gucken dann schon nach. Selbst, wenn er einen Waffenbesitzschein hätte, was ja auch noch nicht geklärt ist, so ist er verpflichtet, das Ding weg zu legen.
ich bin an die Schweigepflicht gebunden
Nur, was Deine beruflichen Kontake zu Deinen Patienten betrifft, und hier auch nur ihren Gesundheitszustand und was sie Dir anvertrauen. Wenn Du während der Ausübung Deines Berufes auf Verdächtiges stößt, darfst Du das sehr wohl melden.
elbst wenn jemand mir erzählen würde, er hätte einen Mord begangen, dürfte ich es nicht melden.
Wer sagt denn das? Du bist weder Priester, noch Therapeut, noch des Täters Anwältin. Und wenn Dir Jemand einfach so sagt, er habe einen Mord begangen ohne dass dieser Jemand dein Klient wäre, darfst Du es nicht nur melden, Du musst sogar.

Das Problem, das ich sehe, ist eher, dass, wenn die Polizei vorbei schaut, der Sohn auf die Idee kommen könnte, der Pfleger hätte etwas gesagt und dementsprechnd aggressiv reagieren könnte.
Wenn Du die Polizei verständigst, die fahren dahin, sie finden keine Waffe und plötzlich lässt das Gedächtnis Deiner Kolleginnen auf Befragen nach, stehst Du als die Dumme da.
Jeder hat das Recht, einen Verdacht zu äußern oder auch zu melden, was er gehört hat. Es liegt dann im Ermessen der Polizei, diese Meldung ernst zu nehmen. Niemand steht als der Dumme da, weil ihm etwas verdächtig vorkam. Niemand wird dafür zur Rechenschaft gezogen.

Ich selbst habe schon eingies gemeldet, und immer dazu gesagt, dass ich nur den Verdacht hege, es aber icht sicher weiß. Ich wurde immer beruhigt, dass das in Ordnung gehe. Die Polizei hat immer nachgesehen, und siehe da, wurde auch immer fündig.
Mein Name wurde aber nie erwähnt. Auch nicht in Protokollen. Da heißt es dann einfach so schön "durch Hinweis aus der Bevölkerung".


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Bewaffneter Kunde

21.01.2019 um 14:34
Zitat von grätchengrätchen schrieb:Wieso bist Du Dir so sicher, dass sich die Schweigepflicht nur auf die gesundheitlichen Belange bezieht?
Weil das so ist! Nur so zur Info, wenn ein Patient im Krankenhaus oder beim Arzt auftaucht, bei dem der Verdacht auf eine Straftat vorliegt (Vergewaltigung, Koerperverletzung etc. pepe, besonders auch bei Kindern) ist das Personal sogar verpflichtet, die Polizei zu rufen! Und da geht es sogar um den gesundheitlichen Zustand der Person. Also kann es mit der Schweigepflicht da gar nicht so weit her sein!
Zitat von grätchengrätchen schrieb:Aber, what ever, da ich nicht 100% weiß, ob es eine funktionsfähige Waffe ist und auch nicht die finanziellen Mittel für einen Rechtsanwalt habe, werde ich nicht unbedacht zur Polizei gehen.
Wozu brauchst Du da einen Rechtsanwalt? Etwas bei der Polizei zu melden bzw. Anzeige zu erstatten erfordert keinen Rechtsanwalt.


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Bewaffneter Kunde

21.01.2019 um 14:37
Zitat von grätchengrätchen schrieb:werde ich nicht unbedacht zur Polizei gehen.
Die könnten dich aber beraten, du brauchst dafür keinen Anwalt!


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Bewaffneter Kunde

21.01.2019 um 14:38
Zitat von AlarmiAlarmi schrieb:Du bist an die Schweigepflicht gebunden was die medizinischen Belange angeht, aber nicht, wenn dort ne Flinte unterm Bett liegt! Wende Dich sofort an die Polizei! Es liegt bereits eine Straftat vor, wenn eine scharfe Waffe einfach so im Haus rumliegt. Die gehoert in einen Waffenschrank.
Das ist nicht ganz korrekt. Die Schweigepflicht beschränkt sich nicht nur auf medizinische Belange, sondern auch auf die sonstige privaten Bereiche eines Patienten. Z.B. dürfte @grätchen auch nichts über die finanzielle Lage ihrer Patienten erzählen, wenn sie davon während ihrer Arbeit erfahren hat.

Es ist aber richtig, dass die Schweigepflicht gebrochen werden darf, wenn eine Straftat geplant ist und/oder andere Menschen dadurch gefährdet werden. Und das kann bei einem Gewehr durchaus der Fall sein


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Bewaffneter Kunde

21.01.2019 um 14:39
@Alarmi es ist rechtlich ein großer Unterschied, ob der Patient Opfer oder (potentieller) Täter ist.


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Bewaffneter Kunde

21.01.2019 um 14:43
@ all ich habe hier jetzt einige gute Anregungen bekommen, dafür schon mal danke!
Ich muss mir jetzt genau überlegen, wie ich die Sache anpacke.

Ich muss jetzt gleich eine Weile aus dem Haus und kann dann nicht schreiben, also nicht sauer werden, falls es mit antworten etwas dauert.


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Bewaffneter Kunde

21.01.2019 um 14:43
@grätchen
werde ich nicht unbedacht zur Polizei gehen.
Unbedacht? Du denkst doch schon die ganze Zeit darüber nach.

Was mir nicht eingeht, ist, dass Du lieber Deinen Job aufs Spiel setzt, statt mal Nägel mit Köpfen zu machen und wenigstens mal bei der Polizei nachfragst. Kostet doch nichts und tut nicht weh.


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Bewaffneter Kunde

21.01.2019 um 14:47
Zitat von grätchengrätchen schrieb:Ich muss mir jetzt genau überlegen, wie ich die Sache anpacke.
Eigentlich musst du nichts mehr überlegen, der nächste Schritt wurde dir quasi auf dem Silbertablett serviert.


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Bewaffneter Kunde

21.01.2019 um 14:49
Zitat von grätchengrätchen schrieb:es ist rechtlich ein großer Unterschied, ob der Patient Opfer oder (potentieller) Täter ist.
Wenn der Patient Taeter ist, macht es auch keinen Unterschied. Ich war mal in der Notaufnahme zeitgleich mit jemandem, der offensichtlich in eine Schlaegerei geraten war. Ob er Opfer oder Taeter war, war an der Stelle gar nicht festzustellen. Die Polizei wurde sofort gerufen.

Mal abgesehen davon, dass die Patientin hier ja offensichtlich auch kein Taeter ist.


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Bewaffneter Kunde

21.01.2019 um 17:31
Zitat von grätchengrätchen schrieb:Ich frage mich nur, ob ich das ganze zu dramatisch sehe?
Nein. Eine psychische Erkrankung ist zwar nicht unbedingt ein Indiz dafür, dass jemand wirklich gefährlich ist, auch wenn er schon mal auffällig war. Allerdings bist du, wenn du vom Pflegedienst bist, doch auch gar nicht dafür ausgebildet, mit psychisch kranken Menschen umzugehen und dann muss der Chef da Fürsorge betreiben und abklären, was es mit dem Sohn auf sich hat und eine Einschätzung vornehmen, ob Gefahr bestehen könnte.
Wenn dann auch noch eine Waffe ins Spiel kommt, ist da ganz klar Handlungsbedarf.

Ich bin in der ambulanten Betreuung psychisch kranker Erwachsener und wenn wir einen männlichen Klienten aufnehmen, der bereits wegen z.B. Belästigung, Missbrauch, Vergewaltigung usw. angezeigt wurde, das dann am Ende noch mehrfach und und und, dann geht da auch keine weibliche Mitarbeiterin in die Betreuung. Weil mein Arbeitgeber dafür Sorge trägt, dass das Risiko, in eine gefährliche Situation zu kommen, so klein wie möglich bleibt. Und das ist meiner Meinung nach auch absolut wichtig!
Zitat von grätchengrätchen schrieb:Wäret Ihr in der Situation, in der meine Kolleginnen und ich sind, würdet Ihr dort (also in dem beschriebenen Haushalt) arbeiten?
Ich persönlich bin oft der Situation ausgesetzt, dass ich in Haushalte muss, die ich nicht kenne, mit Menschen mit psychischer Erkrankung und wenn ich die Vorinformation habe, dass es schon öfter Ärger mit den Leuten gab, dann vereinbar ich z.B. lieber nen neutralen Treffpunkt. Aber ich bin auch dafür ausgebildet, mit diesen Leuten umzugehen. Ich würde mal die Kolleginnen fragen, wie sie das einschätzen und von meinem Chef fordern, dass er das mal abcheckt und dementsprechend entscheiden soll. Und wenn er die Fürsorge nicht tragen will, dann würde ich nicht mehr gehen.

Ich habe einen Klienten, der eine Machete unter seinem Tisch hat. Er ist nicht bösartig oder so, eigentlich ist es ein lieber, älterer Kerl, der nur bei einem bestimmten Thema sehr aufgebracht wird, das Gefühl bezieht sich auch auf eine andere Person. Da hat er die Machete auch schon mal vorgeholt und mir vor die Nase gehalten. War schon erstmal ein ziemlich ungutes Gefühl, aber ich kenn ihn schon ne Weile und kann ihn einschätzen und weiß auch, dass er mich wenn überhaupt wohl eher versehentlich verletzen könnte, als absichtlich. Trotzdem hab ich ihm gesagt, dass ich nicht möchte, dass er sie vorholt, wenn ich da bin und tut er das, gehe ich. Sich da zu schützen ist also vollkommen angemessen, wenn es um Waffen geht. Du kennst den Sohn nicht, kannst ihn nicht einschätzen, hast eventuell wenig Fachwissen im Bezug auf psychische Erkrankungen, der Kerl war schon auffällig und da liegt eine Schusswaffe. Wenn dein Chef sich da quer stellt, würde ich überlegen, ob es der Rahmen der Schweigepflicht zulässt, das bei der Polizei zu melden. Klär das aber auf jeden Fall ab, falls du es melden willst!

Ansonsten; ich hab einen Klienten betreut, der an HIV erkrankt war, was im Laufe unserer Betreuung ausgebrochen ist. Ich hab ihn danach noch einmal gesehen und er sah wirklich übel aus (waren auch noch einige andere Krankheiten dran beteiligt) und mich dann auch geweigert, noch weiter zu ihm zu fahren und das wurde von meinen Chefs dann sogar unterstützt. Es ist ganz wichtig, dass man da gute Führungskräfte hat, die verantwortungsbewusst mit solchen Themen umgehen.


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Bewaffneter Kunde

21.01.2019 um 17:34
Nochmal extra, weil wichtig!

Bevor du zur Polizei gehst, klär unbedingt ab, wie das mit einer eventuellen Schweigepflicht ist! Besteht die bei dir?
@grätchen


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Bewaffneter Kunde

21.01.2019 um 17:41
Zitat von ahriahri schrieb:Bevor du zur Polizei gehst, klär unbedingt ab, wie das mit einer eventuellen Schweigepflicht ist! Besteht die bei dir?
Lies doch mal Thread, dann müsstest du diese sinnlose Frage nicht stellen...


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