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Tierquäler härter bestrafen!!

142 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Tierschutz ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Tierquäler härter bestrafen!!

11.11.2019 um 21:18
@sunshinelight
Du hast nicht soviel Ahnung von Tieren oder. Dem Tier ist auch nicht damit geholfen es aus seiner gewohnten Umgebung zu reißen und ich bin mir ziemlich sicher, daß der Typ sein Hund nicht nochmal anfasst, das habe ich an seiner Reaktion am nächsten Tag gesehen.


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Tierquäler härter bestrafen!!

11.11.2019 um 21:21
Zitat von cejarcejar schrieb:Du hast nicht soviel Ahnung von Tieren oder. Dem Tier ist auch nicht damit geholfen es aus seiner gewohnten Umgebung zu reißen
Du hast nicht so viel Ahnung von Menschen. Der wird es garantiert noch mal tun.

Dem Tier ist gar nicht damit geholfen, es in einer Umgebung zu lassen, in der es Gewalt erfährt.
Zitat von boraboraborabora schrieb:Wenn es anders nicht geht, halte ich das nicht für verwerflich.
Jetzt wirfst du aber alles in einem Topf, das hat mit meinen Aussagen und dem Bezug der Aussagen nicht mehr viel zu tun.


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Tierquäler härter bestrafen!!

11.11.2019 um 21:23
Zitat von sunshinelightsunshinelight schrieb:Jetzt wirfst du aber alles in einem Topf, das hat mit meinen Aussagen und dem Bezug der Aussagen nicht mehr viel zu tun.
Dann haben wir wohl aneinander vorbei geredet.
Das jetzt noch mal zu differenzieren, können wir uns sparen.
Ich denke, ich weiß, worauf Du hinaus wolltest ;)


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Tierquäler härter bestrafen!!

11.11.2019 um 21:46
Zitat von BiberBastiBiberBasti schrieb:Sollten Menschen die Tiere quälen härter bestraft werden?
Ich finde es viel sinnvoller den Begriff Tierquälerei mal neu zu sichten und definieren.
Aus meiner Sicht ist z. Bsp. das Zureiten von Pferden schon Quälerei, die ganzen Wettkämpfe etc. erst recht.


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12.11.2019 um 00:04
Zitat von behind_eyesbehind_eyes schrieb:Ich finde es viel sinnvoller den Begriff Tierquälerei mal neu zu sichten und definieren.
Aus meiner Sicht ist z. Bsp. das Zureiten von Pferden schon Quälerei, die ganzen Wettkämpfe etc. erst recht.
Naja...wir gebrauchen Tiere schon bzw. richten sie für unsere Zwecke ab.

Aber richten wir nicht auch Blindenhunde, Lawinenhunde und Suchhunde ab?

Wie viele Tiere haben schon Menschen gerettet? Vor Bränden gewarnt? Ihr Herrchen oder Frauchen verteidigt? Kinder davor bewahrt eine Treppe herunter zu stürzen?

Das ist auch alles ok das wir Tiere dazu nutzen.

Und deswegen müssen wir sie auch besser schützen, das sind wir ihnen schuldig.

Außerdem sind Psyhopathen die Menschen quälen fast alle schon vorher Tierquäler gewesen. Das wurde schon oft bestätigt durch Verhöre der Täter.

Tierschutz ist auch Menschenschutz.


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Tierquäler härter bestrafen!!

12.11.2019 um 00:14
Zitat von behind_eyesbehind_eyes schrieb:Ich finde es viel sinnvoller den Begriff Tierquälerei mal neu zu sichten und definieren.
Aus meiner Sicht ist z. Bsp. das Zureiten von Pferden schon Quälerei, die ganzen Wettkämpfe etc. erst recht.
Und was hat das mit dem EP zu tun.
Tierquälerei sind auch Tierversuche, von denen wir alle profitieren.


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Tierquäler härter bestrafen!!

12.11.2019 um 07:01
Zitat von boraboraborabora schrieb:Und was hat das mit dem EP zu tun.
Viel. Beim Begriff Tierquälerei denken viele eben an den Igel der getreten wird. Es fängt aber schon viel früher an.
Zitat von boraboraborabora schrieb:Tierquälerei sind auch Tierversuche, von denen wir alle profitieren.
Bezogen auf meinen Post kann ich da zwar keinen Zusammenhang erkennen, aber der Meinung bin ich auch.

Wir profitieren aber nicht vom Hengst der gezüchtet wird um für wenige Dollar der erste zu sein. Oder das Steckenpferd eines jungen Mädchens. Etc..


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Tierquäler härter bestrafen!!

12.11.2019 um 07:44
Wo wird denn hier der Hund verortet den die Halter zwar sehr gern haben, der aber nicht vor die Tür kommt?
Regen.
Kalt.
Ungemütlich.
Allgemeine Unlust.

Also nicht mit Fido Gassi gehen. Bis Fido hinter den Benjamini pinkelt und dann ausgeschmpft wird.

Nein, ein Hund wird schnell stubenrein und wenn ihm nicht die Blase platzt würde er nicht in Wohnung/Haus pinkel.


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Tierquäler härter bestrafen!!

12.11.2019 um 07:57
Zitat von behind_eyesbehind_eyes schrieb:Bezogen auf meinen Post kann ich da zwar keinen Zusammenhang erkennen,
Nicht?

Wenn, dann kann man sämtliche Tierqual erwähnen.
Zitat von behind_eyesbehind_eyes schrieb:Wir profitieren aber nicht vom Hengst der gezüchtet wird um für wenige Dollar der erste zu sein.
Diejenigen, die Wetten auf die Ersten abschließen schon, überhaupt Spass am Pferderennen haben.
Zitat von behind_eyesbehind_eyes schrieb:Ich finde es viel sinnvoller den Begriff Tierquälerei mal neu zu sichten und definieren.
Dazu gehören also Tierversuche Deiner Meinung nach nicht...


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Tierquäler härter bestrafen!!

12.11.2019 um 08:33
Zitat von AnneOnedinAnneOnedin schrieb:denn Tiere gelten juristisch als "Sache".
Nein.
§ 90a BGB: Tiere sind keine Sachen. Sie werden durch besondere Gesetze geschützt. Auf sie sind die für Sachen geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist.
Satz 2 betrifft z.B. den Erweb von Tieren, der grundsätzlich analog zu dem Erweb von Sachen erfolgt.
Zitat von QuatermassQuatermass schrieb:Meiner Meinung nach sollte das mögliche Strafmaß hier voll ausgeschöpft werden.
Der Strafrahmen ist dafür da, unterschiedliches Maß an Unrecht auch unterschiedlich ahnden zu können.
Zitat von QuatermassQuatermass schrieb:die Heulsusen-Pädagogik der letzten Jahrzehnte muss ein Ende haben.
So was gab es nie.
Zitat von QuatermassQuatermass schrieb:Auch der Quatsch nach Jugendstrafrecht bis zu 25 Lebensjahren zu urteilen
Auch das entspringt nur Deiner Phantasie. Wikipedia: Jugendstrafrecht (Deutschland)
Wikipedia: Heranwachsender
Zitat von QuatermassQuatermass schrieb:Wie war das mit Art.5 des Grundgesetzes...?
Was soll damit sein?
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 5
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.
Das ist eines der Probleme bei solchen Diskussionen: Die Leute stellen Forderungen und empören sich, haben aber vom tatsächlichen Zustand keine Ahnung.

So eine Diskussion muss sachlich geführt werden, weil nur so die Probleme gelöst werden können.

Klar ist jemand ein Arschloch, der ein Tier aus Spaß quält. Aber um so etwas zu minimieren, muss man auch geeignete Maßnahmen ergreifen. Dazu zählt weder, Dinge zu fordern, die es schon gibt, noch Dinge zu fordern, die keine Verbesserung der Situation bewirken, sondern nur den eigenen Frust abbauen sollen.


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Tierquäler härter bestrafen!!

12.11.2019 um 08:49
Obwohl man als Fleischesser immer dem Vorwurf der Heuchelei ausgesetzt ist, was aber Quatsch ist, denn man möchte ich ja nicht vorsätzlich/absichtlich, dass die Tiere gequält bzw. lange leiden müssen...

Bzgl. Tierquälerei würde ich mich auch freuen, wenn das grundsätzliche Strafmaß bzw. der Strafrahmen heraufgesetzt werden würde.

Es dann auch tatsächlich "immer" richterlich auszureizen, ist leider nicht so einfach in der Praxis. Da kommen dann so viele Faktoren zusammen, warum ein bestehender Strafrahmen auf dem Papier in der Praxis nicht ausgereizt wird und leider auch nicht ausgereizt werden kann/darf. Von Fall zu Fall unterschiedlich. Wie bei allen Tatbeständen und festgelegten Strafrahmen des StGB auf dem Papier.


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Tierquäler härter bestrafen!!

12.11.2019 um 10:00
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Bzgl. Tierquälerei würde ich mich auch freuen, wenn das grundsätzliche Strafmaß bzw. der Strafrahmen heraufgesetzt werden würde.
Und was soll man sich dann vorstellen, was dir da so vorschwebt?

Der Thread meint eine härtere Bestrafung. Und da habe ich eigentlich noch keine konkrete Antwort gelesen.


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BiberBasti Diskussionsleiter
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12.11.2019 um 10:11
Zitat von emzemz schrieb:Der Thread meint eine härtere Bestrafung. Und da habe ich eigentlich noch keine konkrete Antwort gelesen.
Vielleicht einfach mal den Strafrahmen voll ausschöpfen. Gerade bei solchen sadistischen Taten. Statt Geldstrafe mal 3 Jahre Haft. Da gibts auch keine Bewährung mehr.

In anderem Thread zur Politik in diesem Forum sollen die Täter noch ausländerfeindliche Parolen gerufen haben.

Wer wehrlose Tiere so behandelt ist auch irgendwann in der Lage Menschen so zu behandeln...Obdachlose totzutreten, Asylheime anzuzünden usw.

Für mich gehören die Typen in den Knast wo sie darüber nachdenken können was sie getan haben.

Und zumindest in dieser Zeit ist die Gesellschaft vor solchen Leuten geschützt.


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12.11.2019 um 10:20
@emz

Ich bin nur Laie, und kann daher nur vermuten. Allerdings dürfte es vom Gesetzgeber (Politik) jawohl grundsätzlich möglich sein bei jedem einzelnen Tatbestand/Paragraphen den grundsätzlichen Strafrahmen zu erhöhen/zu reformieren oder wie man das auch immer nennen mag. Theoretisch möglich.
Aber auch da denke ich schon muss bereits der Gesetzgeber den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wahren bzw. berücksichtigen und kann für 222 StGB nicht exakt denselben Strafrahmen verhängen/festlegen wie zb. übertrieben ausgedrückt für 211 (Mord).
Wäre allein deshalb vermutlich schon unsinnig, eben weil Tiere vor dem Gesetz (leider) ganz anders behandelt werden (Sache) dann aber wiederum auch nicht wie ein reiner Gegenstand nur (Stuhl/Auto/Kleidung) wie bei Sachbeschädigung zb. angesehen werden. Das ist doch erst mal grundsätzlich schön.

Und selbst wenn möglich. Der Strafrahmen würde grundsätzlich bei Tierquälerei erhöht werden und dann kommen wir wohl auch zur eigentlichen Frage des Threads (oder?) und diese ist nicht so pauschal zu beantworten, weil, ich wiederhole "laienhaft":


"Es dann auch tatsächlich "immer" richterlich auszureizen, ist leider nicht so einfach in der Praxis. Da kommen dann so viele Faktoren zusammen, warum ein bestehender Strafrahmen auf dem Papier in der Praxis nicht ausgereizt wird und leider auch nicht ausgereizt werden kann/darf. Von Fall zu Fall unterschiedlich. Wie bei allen Tatbeständen und festgelegten Strafrahmen des StGB auf dem Papier."


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12.11.2019 um 10:45
Zitat von BiberBastiBiberBasti schrieb:Vielleicht einfach mal den Strafrahmen voll ausschöpfen. Gerade bei solchen sadistischen Taten. Statt Geldstrafe mal 3 Jahre Haft. Da gibts auch keine Bewährung mehr.
Wir reden noch von den Jugendlichen, die mit dem Igel Fußball spielten?

Stecken wir die also für drei Jahre in den Knast. Aber was machen wir dann mit dem, der seine Haustiere über lange Zeit quält, in Käfige sperrt, nicht ans Tageslicht lässt, bis sie schließlich verrecken? Bekommt der dann auch nur drei Jahre? Der Strafrahmen ist erschöpft.


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Tierquäler härter bestrafen!!

12.11.2019 um 10:54
Zitat von BiberBastiBiberBasti schrieb:Vielleicht einfach mal den Strafrahmen voll ausschöpfen. Gerade bei solchen sadistischen Taten. Statt Geldstrafe mal 3 Jahre Haft. Da gibts auch keine Bewährung mehr.
Und eben das ist leichter gesagt als getan.

Will wirklich nicht klugscheißen und habe überhaupt nichts mit Recht, was über die Jedermannsrechte hinausgeht, zu tun.

Trotzdem;

Persönliche Moralvorstellungen haben im Strafrecht, in der gesamten Rechtswissenschaft, eigentlich nichts zu suchen. Auch Richter können nicht nach ihrer persönlichen Moral agieren und urteilen.

Richter haben zwar Ermessensspielräume, aber keine ABSOLUTE NARRENFREIHEIT.
Was das spätere Strafmaß/Urteil angeht, da spielen in der Strafzumessung so viele verschiedene Faktoren eine Rolle, die entweder berücksichtigt werden "können" oder sogar berücksichtigt werden "müssen". Und das wie gesagt vom Gericht/Richter und den Schöffen je nach Gericht.

Das Alles gilt übrigens nicht nur für Tierquälerei, sondern bei allen Fällen und Angeklagten.


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Tierquäler härter bestrafen!!

12.11.2019 um 11:06
Zitat von kleinundgrünkleinundgrün schrieb:Nein.

§ 90a BGB: Tiere sind keine Sachen. Sie werden durch besondere Gesetze geschützt. Auf sie sind die für Sachen geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist.

Satz 2 betrifft z.B. den Erweb von Tieren, der grundsätzlich analog zu dem Erweb von Sachen erfolgt.
Da stimmen Theorie und Praxis dann aber leider mal wieder nicht überein. Als meine Katze überfahren wurde und ich dies zur Anzeige bringen wollte, entgegnete man mir knallhart: "Ist ja lediglich ne Sachbeschädigung.". Wenn man so darauf antwortet (und das ist kein Einzelfall), dann werden Tiere sehr wohl als Sache angesehen.

Der 1te Satz des Paragraphen versteht sich ja von selbst (sind ja Lebewesen) aber der 2te Satz relativiert das leider.
Zitat von kleinundgrünkleinundgrün schrieb:Der Strafrahmen ist dafür da, unterschiedliches Maß an Unrecht auch unterschiedlich ahnden zu können.
Das stimmt aber bei Tierquälerei scheint das keine Anwendung zu finden. Ich habe noch nie ein Urteil gelesen, welches über eine Geldstrafe oder vereinzelt Haltungsverboten (aber auch nur der jeweiligen Tierart) hinausging. Die Geldstrafen sind zum Teil auch der absolute Witz und ob die ausgesprochenen Haltungsverbote überprüft werden ist auch fraglich.
Zitat von kleinundgrünkleinundgrün schrieb:Klar ist jemand ein Arschloch, der ein Tier aus Spaß quält. Aber um so etwas zu minimieren, muss man auch geeignete Maßnahmen ergreifen.
Und das wären?
Die Geldstrafen scheinen diese Menschen ja nicht abzuschrecken. Und Haftstrafen spricht keiner aus, mir ist zumindest kein Fall bekannt.
Zitat von kleinundgrünkleinundgrün schrieb:Dazu zählt weder, Dinge zu fordern, die es schon gibt, noch Dinge zu fordern, die keine Verbesserung der Situation bewirken, sondern nur den eigenen Frust abbauen sollen.
Es wird doch nur gefordert, die Strafen voll auszuschöpfen, verständlicherweise.
Zitat von BiberBastiBiberBasti schrieb:Vielleicht einfach mal den Strafrahmen voll ausschöpfen. Gerade bei solchen sadistischen Taten. Statt Geldstrafe mal 3 Jahre Haft. Da gibts auch keine Bewährung mehr.

Für mich gehören die Typen in den Knast wo sie darüber nachdenken können was sie getan haben.
Eben, genau darum geht es ja, als ob so einen Menschen ne Geldstrafe wirklich jucken würde.
Natürlich ist das auch immer ne Sache der Verhältnismäßigkeit aber bei dem Großteil der Täter brauch man darüber doch gar nicht mehr diskutieren.

Nur in Haft stecken reicht aber auch nicht, man sollte mit diesen Menschen auch ne Therapie machen, denn irgendetwas scheint bei denen ja nicht ganz richtig zu laufen.
Zitat von emzemz schrieb:Wir reden noch von den Jugendlichen, die mit dem Igel Fußball spielten?

Stecken wir die also für drei Jahre in den Knast. Aber was machen wir dann mit dem, der seine Haustiere über lange Zeit quält, in Käfige sperrt, nicht ans Tageslicht lässt, bis sie schließlich verrecken? Bekommt der dann auch nur drei Jahre? Der Strafrahmen ist erschöpft.
Ich glaube hier ist ganz allgemein die Rede von der Bestrafung von Tierquälerei.
Für mich gehören aber auch diese Jugendlichen hart bestraft. Es sollte wohl jeder wissen, dass man Tiere nicht quält oder wie in diesem Fall nicht wie einen Fußball behandelt.

Bei dem von dir angeführten Beispiel sollte die Person auf jeden Fall für 3 Jahre ins Gefängnis.



Ich halte es für wichtig, dass solche Menschen auch eine Therapie oder ähnliches auferlegt bekommen, definitiv jemanden der mit ihnen darüber redet. Leider kommt es ja vor, dass Menschen nicht reflektieren können und dann durchaus jemand anderes beim Erkennen der Fehler helfen kann/muss.

Leider haben Tiere nen recht schweren Stand bei so einigen Menschen.
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Persönliche Moralvorstellungen haben im Strafrecht, in der gesamten Rechtswissenschaft, eigentlich nichts zu suchen. Auch Richter können nicht nach ihrer persönlichen Moral agieren und urteilen.

Richter haben zwar Ermessensspielräume, aber keine ABSOLUTE NARRENFREIHEIT.
Was das spätere Strafmaß/Urteil angeht, da spielen in der Strafzumessung so viele verschiedene Faktoren eine Rolle, die entweder berücksichtigt werden "können" oder sogar berücksichtigt werden "müssen".
Absolut richtig aber wozu gibt es denn höhere Strafen, wenn diese nicht genutzt werden obwohl es durchaus angebracht wäre?
Das man diese Jugendlichen nicht sofort für 3 Jahre inhaftiert kann ich nachvollziehen aber es gibt so viel krassere Fälle wo es keine Gefängsnissstrafe für gibt und da frage ich mich einfach, was da schief läuft.


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Tierquäler härter bestrafen!!

12.11.2019 um 11:18
Zitat von emzemz schrieb:Stecken wir die also für drei Jahre in den Knast. Aber was machen wir dann mit dem, der seine Haustiere über lange Zeit quält, in Käfige sperrt, nicht ans Tageslicht lässt, bis sie schließlich verrecken? Bekommt der dann auch nur drei Jahre? Der Strafrahmen ist erschöpft.
Wenn der höchstmögliche Strafrahmen 3 Jahre Freiheitsstrafe betragen würde, müsste erste Gruppe 1-2 Jahre und der über längere Zeit Quäler die 3 Jahre bekommen. Hypothetisch gesehen.

So einfach funktioniert die Praxis aber nicht. Erst recht nicht nach persönlichen Moralvorstellungen.
Schade, aber in einem Rechtsstaat auch gut so bzw. zwingend gut so und das übergreifend zu allem und nicht nur zu diesem speziellen Thema Tierquälerei.


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12.11.2019 um 11:32
Zitat von KürbisgesichtKürbisgesicht schrieb:Absolut richtig aber wozu gibt es denn höhere Strafen, wenn diese nicht genutzt werden obwohl es durchaus angebracht wäre?
Warum? Habe ich das nicht schon erklärt? Warum können Richter (trotz Ermessensspielräume) einen bestehenden Strafrahmen nicht immer voll ausschöpfen? Siehe vorherige Beiträge von mir, obwohl nur kurz laienhaft angerissen.

Es gibt halt viel zu berücksichtigen. Manches "kann" berücksichtigt werden, manches "muss" sogar gerichtlich/richterlich berücksichtigen werden.

Ein vorab schon grundsätzlicher höher Strafrahmen vom Gesetzgeber festgelegt, halte ich dennoch für sinnvoll, obwohl unsere Gesetzgeber dabei selbstverständlich auch keine Narrenfreiheit haben und viel berücksichtigen und abwägen müssen.


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Tierquäler härter bestrafen!!

12.11.2019 um 11:43
@Kürbisgesicht

Es gibt ja selbst schon etliche Unterschiede in den einzelnen Strafmaßen bei gemeinschaftlich begangenen Taten.
Mehrere Angeklagte und jeder einzelne erhält ein anderes Strafmaß. Muss nicht, kann aber so sein. Die Praxis zeigt es häufig.

Und das nicht nur wegen der unterschiedlichen Täterschaftsgrade, sondern weil es für jeden einzelnen Angeklagten vielleicht noch ganz andere unterschiedliche Punkte gibt, die berücksichtigt werden können oder berücksichtigt werden müssen.

Wie gesagt, für uns Laien ist das Thema zu komplex. Und Juristen würden sich vermutlich kaputtlachen, wie bescheuert ich das gerade versuche kurz und knapp zu erklären.

Emotional/moralisch bin ich bzgl. Tieren aber voll bei euch!


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