M1ndCon7rol
Diskussionsleiter
Profil anzeigen
Private Nachricht
Link kopieren
Lesezeichen setzen
dabei seit 2021
Profil anzeigen
Private Nachricht
Link kopieren
Lesezeichen setzen
Keine Ahnung, so hochintellektuelle Gedanken hege ich im Alltagsleben nicht.M1ndCon7rol schrieb:Mal ganz plakativ gefragt: Ist für dich Menschenwürde abhängig vom Äußeren?
Naja da ist dann wirklich Ende.Interested schrieb:Ein dreijähriges Kind sagte seinen Eltern, ich sei gruselig, ein Monster. Es hatte wohl auch Albträume. Ich hatte mit dem Kind nichts zu tun, es kann mich höchstens aus der Ferne gesehen haben. Die Eltern schrieben einen Brief, ich sei ein radikalisierter Mann, und sie fügten ein paar halbnackte Fotos aus dem Internet bei.
Die Behörden halten Sie jetzt für zu gruselig für jüngere Kinder. Sie dürfen nur noch Sechs- bis Elfjährige unterrichten.
Es wird zwar nicht gezielt gemacht aber vor paar Jahren gabs mal nen Fall beim Bund.therealzongo schrieb:Wenn jemand arabische oder chinesische Schriftzeichen tätowiert hat, braucht die Schule dann vor der Einstellung einen Experten, der diese Symbole lesen kann, um auszuschließen, dass dort ggf. doch extremistische Gesinnungen gezeigt werden?
Und in dem Falle dann...Berryl schrieb:Ich für mich selber.
....ebenfalls für dein Kind.Berryl schrieb:Wenn es erwachsen ist kann es dann selber entscheiden was es von meinem Weltbild übernimmt und was nicht.
Nein, sie bestimmt was sie schön findet und wen, nicht ich.Berryl schrieb:Doch klar liegt es in deiner Macht als Elternteil.
Wie sieht es denn dann bei Eltern aus?therealzongo schrieb:weil Lehrer eine Vorbildfunktion haben und in den Kindern so den Wunsch nach eigenen Tatoos wecken könnten
Es gab doch mal den Fall eines Lehrers dessen (verdeckte) Tattoos einmalig auf einem Sportfest zu sehen waren und deren Anschein verfassungsfeindliche Einstellungen in den Raum rückte.Berryl schrieb:Es wird zwar nicht gezielt gemacht aber vor paar Jahren gabs mal nen Fall beim Bund.
Da gings meine ich um IS, Hisbollah oder antisemitische Parolen in arabisch.
Und das finde ich gut.joleen schrieb:ebenfalls für dein Kind.
Nette Vorstellung.joleen schrieb:Nein, sie bestimmt was sie schön findet und wen, nicht ich
Ok, das find ich lächerlich.behind_eyes schrieb:Es reicht das Tragen von Tattoos die den Anschein erwecken... egal wo am Körper.
meinst Du das?behind_eyes schrieb:Es gab doch mal den Fall eines Lehrers dessen (verdeckte) Tattoos einmalig auf einem Sportfest zu sehen waren und deren Anschein verfassungsfeindliche Einstellungen in den Raum rückte.
Es konnten weder Kontakte in diese Szene nachgewiesen werden noch hat sich der Lehrer sonst wie geäußert, im Gegenteil, er hat sich mehrfach völlig gegenteilig geäußert.
Aber alleine das die Tattoos diesen Anschein erwecken, machte ihn dem Gericht nach als Lehrer unmöglich.
Da ging es auch um Symbole die der nordischen Mythologie zuzuordnen sein könnten sowie Worte wie Ehre und Treue usw. Das Ganze auf dem Oberkörper, wenn er nicht gerade sein Hemd auszieht nicht zu sehen.
Das die Tattoos auf dem Sportplatz sichtbar waren, war zwar der Anstoß des Ganzen, spielte aber für das Urteil keinerlei Rolle. Es reicht das Tragen von Tattoos die den Anschein erwecken... egal wo am Körper.
K. war als Quereinsteiger an eine Oberschule in Hennigsdorf (Oberhavel) gekommen, bei einem Sportfest hatte er im Juli 2018 seinen Oberkörper entblößt. Zu sehen waren der SS-Spruch „Meine Ehre heißt Treue“ – was strafbar ist – sowie rechtsextremistische Symbole wie „Wolfsangel“ und „Schwarze Sonne“. Ein anderer Lehrer hatte sich darüber beschwert, doch das Schulamt verschleppte den Fall zunächst.Quelle: https://www.tagesspiegel.de/berlin/hennigsdorfer-lehrer-darf-nicht-mehr-unterrichten-3334885.html
Einem Lehrer in Brandenburg wurde nun wegen seiner Tätowierungen am Oberkörper gekündigt, welche im Unterricht üblicherweise nicht zu sehen sind.Und hier das Wichtigste als Fazit:
Im Einzelnen handelt es sich bei den Tätowierungen um einen Thorshammer (Mjöllnir) mit einer Wolfsangel oder einer Gibor-Rune, um ein Sonnenrad, eine sogenannte „schwarze Sonne“ und eine auf dem Kopf stehende Schmetterlingsaxt. Im Bauchbereich befindet sich zudem der Spruch „Meine Ehre heißt Treue“, wobei das Wort Treue nochmals unterschrieben ist mit den Wörtern „Liebe Familie“. Zu einem späteren Zeitpunkt hatte der Lehrer das Wort „heißt“ mit einem Kreuz übertätowiert.
Zwar werden die Symbole auch in der nordisch-germanischen Mythologie verwendet, nach Einschätzung des Verfassungsschutzes sei es wegen des Spruches „Meine Ehre heißt Treue“ jedoch ausgeschlossen, dass die Tätowierungen einen religiösen nordisch-germanischen Hintergrund hätten. Bei diesem Spruch handelt es sich um einen ehemaligen Leitspruch der SS und dieser lasse auf eine gefestigte rechtsextreme Gesinnung schließen. Die spätere Abänderung durch das Wegstreichen des Wortes „heißt“ sei dabei unerheblich.
Im Rahmen eines Schulsportfestes zog der Lehrer aufgrund einer Hitzewelle das T-Shirt vorübergehend aus, sodass die Tattoos sichtbar wurden.
Lehrer distanziert sich von rechtem Gedankengut
Dementgegen hatte sich der betroffene Lehrer jedoch stets von rechtem oder gar rechtsextremen Gedankengut distanziert. So war er niemals in entsprechenden Kreisen unterwegs und engagierte sich auch nicht für derartige politische Organisationen oder Parteien.
Die Tattoos hätten ausschließlich einen religiösen Hintergrund, so die gekündigte Lehrkraft. Diese seien insbesondere als Akt der Auflehnung gegen sein sehr religiös geprägtes Elternhaus entstanden. Trotz der Distanzierungen kündigte das Land das Arbeitsverhältnis mit dem Lehrer außerordentlich fristlos, hilfsweise ordentlich mit der vorgesehenen Kündigungsfrist.
Vorhandensein der Tattoos stelle eine erhebliche Pflichtverletzung dar
Gegen diese Kündigung erhob der betroffene Lehrer eine Kündigungsschutzklage. Vor dem Arbeitsgericht Neuruppin war er damit noch erfolgreich gewesen. Da ein parallel anhängiges Strafverfahren noch nicht abgeschlossen sei und die fehlende Eignung nicht zweifelsfrei feststehe, sei die Kündigung unwirksam.
Die Entscheidung hob das LAG Brandenburg jedoch mit dem vorliegenden Urteil wieder auf. Bereits das Vorhandensein der Tattoos stelle eine erhebliche Pflichtverletzung dar, die eine fristlose Kündigung rechtfertigen könne. Auf das Zeigen der Tätowierungen komme es hierbei nicht an. Auch sei es unerheblich, ob mit dem Zeigen der Symbole eine Straftat begangen werde oder nicht.Quelle: https://haas-eschborn.de/kuendigung-fuer-lehrer-wegen-taetowierungen/
Als Lehrer sei er verpflichtet, für die freiheitlich-demokratische Grundordnung einzutreten. Dies lasse sich mit den vorliegenden Tätowierungen nicht in Einklang bringen, da durch diese der Eindruck entstehen müsse, dass der Träger die freiheitlich-demokratische Grundordnung ablehnt oder gegen diese protestiert.
Die Frage dann aber auch, ob es nachvollziehbare Vorurteile sind? Manche Vorurteile kann man ja verstehen und kommen auch nicht von irgendwoher.Berryl schrieb:Weil sie dazugehören.
Fast jeder hat diese.
Vielleicht tust du damit seiner Tochter Unrecht, geboren am 8.8.88.rhapsody3004 schrieb:Hätte ein Lehrer bspw. die Zahlen 88 irgendwo tätowiert, hätte ich auch Vorurteile. Wobei es selbst da sein kann, dass er dieser menschenverachtenden Ideologie und den Führer selbst zu hofieren längst abgeschworen haben und überhaupt aus dieser Szene längst ausgestiegen sein könnte.
Oder seinem Sohn. Ja, auch möglich.behind_eyes schrieb:Vielleicht tust du damit seiner Tochter Unrecht, geboren am 8.8.88.
Das ist auch klar. Gilt auch für Polizisten, Soldaten und weitere die im Staatsdienst bzw. öD stehen und dort beschäftigt sind und gilt glaube ich auch nicht nur für Verbeamtete im öD.behind_eyes schrieb:Als Lehrer sei er verpflichtet, für die freiheitlich-demokratische Grundordnung einzutreten.
Oder anders genannt auf die Außenwirkung kommt es an, unabhängig der wahren Beweggründe des Trägers und ebenso unabhängig, ob mit dem Zeigen sogar Straftatbestände erfüllt sein könnten.rhapsody3004 schrieb:Der Eindruck ist entscheidend, nicht die Absicht oder Motivation des Trägers, die dahintersteht.
rhapsody3004 schrieb:Kann das obige Urteil nachvollziehen. Ganz kurz: Der Eindruck ist entscheidend, nicht die Absicht oder Motivation des Trägers, die dahintersteht.
Ich finde das Urteil bemerkenswert, hätte es mit dieser Begründung nicht erwartet aber ich verstehe es.rhapsody3004 schrieb:Oder anders genannt auf die Außenwirkung kommt es an, unabhängig der wahren Beweggründe des Trägers und ebenso unabhängig, ob mit dem Zeigen sogar Straftatbestände erfüllt sein könnten.
Es gibt sehr unterschiedliche Lehrer mit sehr unterschiedlichen Bindungsarten an die Schüler. Wir haben sehr viele junge Kollegen, die tätowiert sind: Von den Namen der Kinder (gibt es auch bei Lehrern) bis zur Rose, bis zur fliegenden Kuh ist da alles dabei. Alles sind sehr junge, trendige Kollegen, die bei den Schülern gut ankommen - oft haben sie noch das passende Piercing. Geht und läuft.M1ndCon7rol schrieb: Passt so etwas in den Lehrerberuf oder wirkt es "unprofessionell"?
Das Tattoo sagt nichts darüber aus, ob jemand eine gute Mutter ist, da sind wir uns einig. Aber die Tatsache, dass heute viele Menschen tätowiert sind, bedeutet eben nicht, dass ALLE Menschen das gut finden oder sich für ihre Kinder wünschen müssen und nicht jede Schule muss deshalb jede Form von Tätowierung zulassen, da wird es sicher Unterschiede geben. Dass Menschen mit Tätowierungen keine Vorbilder seien können, sage ich aber ausdrücklich nicht, da hast Du mich falsch verstanden. :Djoleen schrieb:Wie sieht es denn dann bei Eltern aus?
So grob die ich kenne, da haben ca 75% mindestens eine Tätowierung. Und das auch sichtbar. Haben fiese dann nicht die gleiche Vorbildsfunktion bzw noch eine größere und spricht ihnen jemand diese ab, weil sie ein Tattoo haben?
Ich habe in meinem Freundeskreis eine Mama, die hat bunte Haare, viele Piercings und Tattoos, total schrill und verrückt. Und dennoch die tollste Mama für ihren Sohn (17J), der Tattoos grässlich findet, aber da nur für sich spricht und niemand anderes
Gutes Beispiel, ich hatte das Motiv auch mal auf einem Shirt, hat mir gut gefallen. Mit den Stones hingegen konnte ich noch nie viel anfangen.Tussinelda schrieb:Viele tragen Rolling Stones Shirts wegen dem Bild mit der Zunge, weil sie das Bild toll finden...
Ich glaube auch, dass der Prozentsatz der volltätowierten Lehrer sehr gering sein dürfte. Was macht man aber, wenn es einen Lehrer/Lehrerin gibt, der/die seit Jahren im Schuldienst ist, beliebt bei Schülern und Kollegen und dann plötzlich die Liebe zum Tattoo entdeckt und sich immer mehr tätowieren lässt?therealzongo schrieb:Soweit ich das sehe, gibt es aber in der Praxis damit ohnehin so gut wie keine Probleme.
Warum sollte man da differenzieren? Ist das nicht völlig spießig und aus der Zeit gefallen? Ich mag ja die "gute alte Zeit", aber die darf gern auch etwas wilder sein "Alles was ich seh, ist grau" (Chaos Z, Anfang der 80er). Schwarz darf es gern sein. Aber bitte nicht so pikiert bieder mausgrau, steingrau, leberwurstgrau mit pikiert besorgter "Papa,Mama, Zombie" Attitüde oder "Wir wollen nur Deine Seele 2.0". Alles Klassiker übrigensM1ndCon7rol schrieb:muss natürlich differenzieren zwischen dem dezenten Tattoo am Oberarm oder eben volltätowiert an Händen und anderen auffälligen Stellen.
Naja, das eine ist im Alltag verdeckt und somit für die Außenwirkung irrelevant, das andere stets sichtbar mit einer ganz anderen Außenwirkung.abberline schrieb:Warum sollte man da differenzieren?
Aber ausser ein paar Leutchen dürfte diese Außendarstellung niemand jucken. Viele Eltern sehen doch genauso aus.M1ndCon7rol schrieb:das andere stets sichtbar mit einer ganz anderen Außenwirkung.
Wer trägt denn drin eine Mütze? Ist das jetzt in? Aber von mir aus.philae schrieb:Weiß ja nicht ob es heute noch so ist, aber "zu meiner Zeit" (vor 20 Jahren) wars noch ein No Go, im Klassenraum eine Kopfbedeckung zu tragen.