Tattoos bei Lehrern - Wo liegen die Grenzen?
um 12:20In erster Linie unterliegen Beamte der Treuepflicht. Müssen sich zur Verfassung und unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekennen und sich so auch verhalten und auftreten das muss sich auch bereits in ihrer äußeren Erscheinung widerspiegeln. Die äußere Erscheinung unabhängig der Intention darf auch nicht nicht den Eindruck von Ablehnung dieser Grundordnung vermitteln. Nicht eine solche Außenwirkung haben.azazeel schrieb:Denn Beamte sollen ja letztlich auch eine gewisse "Normalität" vermitteln. Sie sind Teile des Staates. Teile der Norm.
Aber das betrifft ja längst nicht alle Tattoos. Längst sind nicht alle Tattoos und vor allem zusammen mit ihrer öffentlichen sichtbaren Zurschaustellung verboten - noch haben alle erlaubten und auch sichtbaren Tattoos das Potential dazu den Eindruck von Ablehnung unserer Grundordnung zu vermitteln.
Die Bandbreite an Tattoos, auch an Armen und um Gesicht, ist enorm.
Weiß es nicht. Von ewiggestrigen spießigen Minderheiten mal abgesehen, könnte ich mir aber vorstellen, dass sie in der breiten Masse heutzutage grundsätzlich akzeptiert oder zumindest toleriert sind/werden und nicht mehr verpönt sind.azazeel schrieb:Die Frage ist, wie es heute aus Sicht der "Normalität" darum steht.
Ausnahmen je nach Tattoos und deren Sichtbarkeit.
Umso mehr Menschen auch sichtbar welche tragen, umso normaler werden Tattoos sicherlich auch angesehen.