Jo.
Gegenseitige Rücksichtnahme ist das Gebot für alle Mietsparteien.
Übermäßiger Lärm über Zimmerlautstärke hinaus nicht mehr tolerierbar.
Normale Alltagsgeräusche sind zu tolerieren.
Leider gibt es Nachbarn, die stört jeder furz und das auch zu jeder Uhrzeit.
Allerdings sollte man sich auch stets selber hinterfragen, ob man selbst oder das eigene Kind nicht doch zu laut ist.
Gegen Trittschall helfen dickere Teppiche etwas. Besser aber dickere Gummimatten oder auch Fallschutzplatten. Gibt es sogar in jedem Baumarkt. Letzte sind solche, die auch auf Spielplätzen verlegt werden.
RomanTisch schrieb:Wenn einen Nachbarin , mir unterstellen würde , das ein Familienmitglied zu laut redet und demnach auch gewaltbereit wäre , bekäme die Nachbarin eine Anzeige wegen bösartiger Unterstellung und eine Unterlassungsklage an den Hals
Wäre wohl üble Nachrede, wenn Nachbarin nicht wüsste, ob die Behauptung wahr oder unwahr wäre. Verleumdung wäre es dann, wenn die Behauptung wissentlich unwahr wäre.
Würde aber meinen aussichtslos, so lange nicht öffentlich oder gegenüber anderen Nachbarn behauptet werden würde.
öffentlich oder vor anderen zu behaupten, sind Tatbestandsvoraussetzungen.