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Stalker

155 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Stalker ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Stalker

13.05.2009 um 11:55
Zitat von sadiyahsadiyah schrieb:Würde mich aber trotzdem mal interessieren ab wann man die Polizei einschalten kann und was genau die da unternehmen wollen?!?!?
@sadiyah

Im § 238 StGB (Nachstellung) ist Stalking unter Strafe gestellt.
(1) Wer einem Menschen unbefugt nachstellt, indem er beharrlich
1.seine räumliche Nähe aufsucht,
2.unter Verwendung von Telekommunikationsmitteln oder sonstigen Mitteln der Kommunikation oder über Dritte Kontakt zu ihm herzustellen versucht,
3.unter missbräuchlicher Verwendung von dessen personenbezogenen Daten Bestellungen von Waren oder Dienstleistungen für ihn aufgibt oder Dritte veranlasst, mit diesem Kontakt aufzunehmen,
4.ihn mit der Verletzung von Leben, körperlicher Unversehrtheit, Gesundheit oder Freiheit seiner selbst oder einer ihm nahe stehenden Person bedroht oder
5.eine andere vergleichbare Handlung vornimmt
und dadurch seine Lebensgestaltung schwerwiegend beeinträchtigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Auf Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren ist zu erkennen, wenn der Täter das Opfer, einen Angehörigen des Opfers oder eine andere dem Opfer nahe stehende Person durch die Tat in die Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung bringt.
(3) Verursacht der Täter durch die Tat den Tod des Opfers, eines Angehörigen des Opfers oder einer anderen dem Opfer nahe stehenden Person, so ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren.
(4) In den Fällen des Absatzes 1 wird die Tat nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, dass die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält.
Ab wann soll man die Polizei einschalten ?
Man kann/sollte die Polizei einschalten, wenn man denkt, das ein oder mehrere Sätze des Abs. 1 erfüllt sind oder Satz 2 oder 3 erfüllt sind.
Normaler Weise ist Abs. 1 des § 238 StGB ein Antragsdelikt. Sofern das Opfer also kein "Promi" ist, wird die Staatsanwaltschaft nur tätig werden, wenn vom Opfer ein Strafantrag gestellt wurde oder nach Abs 2 oder 3 ermittelt wird.

Was unternimmt die Polizei dann ?
Die Polizei ermittelt dann gegen den namentlich bekannten Täter oder gegen unbekannt.
Er wird unter anderem zur Vernehmung gebeten/vorgeladen, seine Telefonverbindungen, insbesondere die gewählten Nummern werden überprüft, seine abgehenden SMS werden überprüft, usw.
Die Polizwei wird also versuchen ihm die Tat nachzuweisen.
Sollte der Täter unbekannt sein, wird die Polizei, wenn sie es für nötig hält, das Opfer observieren um festzustellen, wer ihm Nachstellt.

Frage beantwortet ?

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Stalker

13.05.2009 um 11:59
@einar

Vielen Dank. ;)
Ich glaube, damit hast du vielen weiter geholfen.


Das Problem liegt eben auch darin, dass man oft irrtümlicher weise denkt,
die Polizei unternimmt nichts.
Das tut sie scheinbar sehr wohl.


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Stalker

13.05.2009 um 12:00
Zitat von sadiyahsadiyah schrieb:Leider hilft die Polizei erst immer dann wenn was passiert ist - doch in manchen Fällen ist es da leider schon zu spät...
@sadiyah
Sofern der versuch einer Straftat bereits unter strafe gestellt ist, wird die Polizei auch tätig wenn noch nix passiert ist. Das wäre z.B bei Diebstahl der Fall (§ 242, Abs. 2 StGB).

Da die versuchte Nachstellung nicht unter Strafe steht, DARF die Polizei erst tätig werden, wenn die Tat vollendet ist.


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Stalker

13.05.2009 um 12:01
@Merlina

Kein Problem.
Ich helfe immer gerne.


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Stalker

13.05.2009 um 12:07
@einar

Vielen Dank für die klare Antwort :)


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Stalker

13.05.2009 um 12:10
@sadiyah
Kein Problem


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Stalker

13.05.2009 um 13:45
@einar

Danke fuer den Hinweis, ich denke das so einige das sicherlich interessant finden .


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Stalker

13.05.2009 um 14:34
@asmodee
Das hoffe ich.
Um es aber noch etwas genauer zu schreiben und verständlicher zu machen:
Es wird halt immer gemeckert das die Polizei erst was macht wenn schon etwas passiert ist.

Was soll sie denn anderes machen ?

Im Gesetz steht unter § 23, Abs. 1 StGB (Strafbarkeit des Versuchs) das der Versuch eines Verbrechens stets strafbar ist, der Versuch eines Vergehens jedoch nur, wenn dies im Gesetz ausdrücklich geschrieben steht.

Man muss also unterschieden zwischen einem Verbrechen und einem Vergehen.

Die Begriffe Verbrechen und Vergehen sind im Strafgesetzbuch jedoch auch zweifelsfrei definiert.

Laut § 12 StGB (Verbrechen und Vergehen) ist ein Verbrechen eine rechtswidrige Tat, bei deren Vergehen man mit mindestens 1 Jahr Haft bestraft wird. Das Mindestmaß der Freiheiststrafe muss also für ein Verbrechen 1 Jahr haft vorsehen.

Ein Vergehen hingegen ist eine rechtswidrige Tat, die auch mit einer geringeren Freiheiststrafe oder einer Geldstrafe bestraft werden kann.

Was soll die Polizei also machen, wenn es sich um ein geplantes Vergehen handelt, im Gesetz dessen Versuch aber nicht ausdrücklich unter Strafe gestellt ist (wie z.B bei der Nachstellung) ? Sie macht nichts, ganz einfach deswegen weil sie nichts machen DARF.

Ich denke jetzt sollten alle Fragen bezüglich "warum macht die Polizei erst etwas wenn schon etwas passiert ist", beantwortet sein.


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Stalker

06.02.2010 um 10:56
Da der andere Thread ja zu ist.....hab mir den gerade durchgelesen und finde es einen Kindergarten beiderseits :D

Ich kann nicht sagen ob es stimmt das jemand durch User belästigt wird oder "virtuell" verfolgt wird, ich kann auch nicht sagen ob die PN's der Verwaltung gemeldet wurden oder nicht aber fakt ist das Meldungen durchaus verschwinden können, und zwar dann, wenn es in der Verwaltung selbst User gibt, die andere durch ständigen PN-Kontakt zum Beispiel sexuell belästigen :D

Natürlich unterstelle ich Keinem soetwas, ich habe nur einen Gedanken weitergesponnen warum PN's eventuell verschwinden oder nicht ernst genommen werden weil der oder die ja sonst so ein beliebter und lustiger User ist. Auf der anderen Seite ist es natürlich auch kindisch sich belästigt zu fühlen wenn einen jemand in die FL aufnimmt. Ich mußte das zweimal lesen weil ichs zuerst nicht geglaubt hab und dachte, ich hätte mich versehen :D

Eigentlich dürfte es ausreichend sein wenn man dem User oder der Userin sagt, daß man keinerlei weiteren Kontakt wünscht weil.........

Wenn dann immer noch jeden Tag zig Nachrichten kommen und Gästebucheinträge, kann mans immer noch melden find ich


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Stalker

06.02.2010 um 11:27
@Befen

Natürlich ist manches "affig" - aber manchmal kommts auf die Hintergründe an.


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Stalker

06.02.2010 um 11:31
Um gleich mal zu verhindern, dass dieser Thread genau so behandelt wird wie der geschlossene Thread zum gleichen Thema; das hier gilt auch für diesen Thread:

STALKER - die unterschätzte Gefahr ? (Seite 21)


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Stalker

06.02.2010 um 11:33
@Thalassa

...stimmt schon, aber trotzdem würde ich das noch nicht als Stalking bezeichnen wenn man es so liest wie es da stand.


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Stalker

06.02.2010 um 11:41
@Befen


Hier könnten sich empfindliche Leute sehr schnell verfolgt fühlen.

Man wird ange@et,man schreibt jemanden ne PN wenn man was von ihm zu einem Thema liest.

Dann kommt schon die Umfrage in wem man verliebt ist,dann wird er wieder ange@et.Wenn dann Leute es als Stalking empfinden und es demjenigen aber nicht klar sagen, hat man schnell die Situationen die oftmals hier geschildert werden.


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Stalker

06.02.2010 um 11:49
@insideman


....man muß schon die Möglichkeit bedenken das man PN's bekommen kann wenn man sich in einem Forum anmeldet....und diese Umfragen nimmt doch nicht wirklich jemand so ernst, ob er empfindlich ist oder nicht. Wenn er oder sie sich durch eine Umfrage belästigt fühlt hat er sicher die Möglichkeit die löschen zu lassen, wenn er nicht Gegenstand einer Abstimmung sein möchte aber ungefragt mit auf der Liste stand.


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Stalker

06.02.2010 um 12:12
Ich habe vor nicht allzulanger Zeit mal einen Bericht über richtiges Stalking gesehen - da gings wirklich an die Substanz, mit ununterbrochenem Verfolgen im RL und wirklichen massiven Drohungen, die an Leib und Leben gingen...
Mein "Stalker" damals hat einfach nur genervt, weil er nach gelegenlichem Kaffetrinken bei mir ein Hausrecht für sich abgeleitet hat. Die Sache eskalierte, als ich mich gewagt habe mal ein Wochenende für mich alleine haben zu wollen, ohne Kaffetrinken, telefonieren bzw texten im ICQ. War meine eigene Schuld - sehe ich ja ein - allerdings bin ich damals nicht auf die absurde Idee gekommen, daß jemand reine Freundlichkeit so auslegt.
Jedenfalls wurde ich auch regelrecht belagert, mit e-mails, sms und mms bombardiert - es hat genervt, war aber nicht gefährlich in dem Sinne.


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Stalker

06.02.2010 um 12:20
@Thalassa


Ich glaube, es gibt auch so etwas wie ein "gefühltes Stalking", wenn man unterschiedliche Vorstellungen von Kontaktformen und -häufigkeit hat, beispielsweise.

Es ist in meinen Augen eben schon ein qualitativer Unterschied, ob man hier mit PNs welchen Inhaltes auch immer bombardiert wird, oder in Threads heimgesucht und attackiert wird - oder ob Dich dauernd einer anruft und Morddrohungen ausstösst, Dich auf der Strasse verfolgt, ständig vor Deiner Tür auf Dich lauert etc., Dich beobachtet und droht, Deine Familie oder Dein soziales Umfeld anzugreifen oder anderweitig zu schädigen.

Die Skala ist breit und nach oben offen. Was der Eine souverän als lästige schmeissfliege ansieht, die man mit einem Handwedeln verscheucht, ist für den Anderen ein finsterer Schatten, der sich über sein ganzes Leben legt. Menschen sind unterschiedlich empfindsam.

Ich könnte mir beispielsweise nicht vorstellen, hier virtuell "gestalkt" zu werden in einer Form, die ich mehr als höchstens belächelnswert fände.


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Stalker

06.02.2010 um 12:27
@Doors

Ja, das hab ich doch geschrieben - allerdings ist es schon unangenehm, wenn man aus dem Fenster guckt und da sitzt wer im Auto, der nur drauf wartet daß man das Haus verlässt, um das Objeket der Begierde vollzulabern.
Genauso nervt es, wenn das Telefon im Minutentakt klingelt. Ich bin ja nicht in dem Sinne "bedroht" worden, es war mir einfach nur äußerst unangenehm und vor allem oberpeinlich.


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Stalker

06.02.2010 um 12:30
@Thalassa

Mir ging's auch mehr darum, virtuelles "Stalking", das man, im Vergleich zum Realwelt-Stalking relativ leicht unterbinden kann, in seinem tatsächlichen Bedrohungscharakter auf die tatsächliche Grösse zurück zu schrauben.


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Stalker

06.02.2010 um 12:36
Tja, wenn ich mir allerdings so manches Profil in meinen Stammforen und Chats angucke, kann ich mir schon vorstellen daß da Mißverständnisse vorprogrammiert sind.


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Stalker

06.02.2010 um 12:46
@Thalassa

Einerseits machen es Leute potenziellen StalkerInnen zu leicht, in dem sie zuviel von sich preisgeben, andererseits finde ich aber nicht, dass die Positionierung von Nacktfotos, sexuellen Vorlieben etc. im Netz anderen das Recht gibt, einen zu belästigen.

Das Opfer bleibt das Opfer, der Täter der Täter, auch wenn das Opfer Risiken erhöht. Der Täter MUSS ja nicht zum Täter werden Er wird es aus freien Stücken.

Die alte Geschichte von der Vergewaltigung, bei der zur Entschuldigung des Täters vorgebracht wird, dass sein Opfer "zu aufreizend gekleidet" gewesen wäre, oder die Balkontür nachts aufgelassen hätte etc.

Selbst das gibt niemandem das Recht, das auszunutzen oder auch nur als Entschuldigung für Verbrechen zu benutzen.

Stalking ist, wie Vergewaltigung, ein Verbrechen. Daran rütteln alle vorgebrachten Entschuldigungen nicht.


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