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Der Kannibale von Rotenburg

606 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Kannibale, Rotenburg, Armin Meiwes ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Der Kannibale von Rotenburg

17.08.2017 um 14:09
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:Wenn ihn das Ergebnis ernüchtert hat aber sein Grundfetisch erhalten geblieben ist (wovon man ausgehen kann) wird er versuchen seine Methode zu variieren. Das könnte verlustreich werden.
Reine Spekulation wuerde ich mal sagen. Auf "koennte" und "vielleicht" baut sich unser Strafrecht aber nunmal nicht auf, sonst muesste jeder mit entsprechendem Fetisch gleich auf Verdacht eingebuchtet werden.
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:Und noch ein Problem: Wenn er in Freiheit kommt, werden reihenweise mordlustige Irre auf ihn zukommen um gemeinsam was zu unternehmen, für die ist er doch ein Vorbild.
Er hat doch ein Buch geschrieben und raet sogar Menschen mit seinem Fetisch dazu, in Therapie zu gehen, bevor es bei ihnen soweit kommt wie bei ihm.

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Der Kannibale von Rotenburg

17.08.2017 um 14:12
@Alarmi

Klug von ihm, um frei zu kommen. Dein Hinweis auf unser Recht ist vollkommen korrekt.
Ich hatte auch lediglich den persönlichen Wunsch geäußert, dass er in Haft bleiben möge. Mein Wunsch hat keine Gesetzeskraft, erfreulicherweise. Da müsste ich mich mit den Details dieser Tat viel besser auskennen, als ich möchte.


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Der Kannibale von Rotenburg

17.08.2017 um 14:19
@sacredheart
Bewirbt er sich denn ueberhaupt um die Bewaehrung? Oder gibt es da automatisch nach 15 Jahren eine erste Anhoerung?


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Der Kannibale von Rotenburg

17.08.2017 um 14:22
@Alarmi
.
Na Meiwes hat Brandes den Penis abgeschnitten, danach hat er noch eine ganze Weile gelebt. Nehmen wir an, er haette in diesem Zeitraum seine Meinung geaendert und nach einem Arzt verlangt
M. sagte während der ersten Gerichtsverhandlung, B. hätte das Geschehen jederzeit stoppen und nach einem Notarzt verlangen können.
Das ist nachzulesen in dem Buch "Abendmahl der Mörder" von Manfred Riße.


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Der Kannibale von Rotenburg

17.08.2017 um 14:23
@Dori
Ich weiss, dass es bei diesem Fall nicht so war, aber es haette durchaus so sein KOENNEN!


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Der Kannibale von Rotenburg

17.08.2017 um 14:29
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:Er suchte doch ein freiwilliges Opfer, weil er glaubte, dadurch strafrechtlich raus zu sein.
Nein, es ging ihm um die Verschmelzung mit seinem "Opfer". Das wäre bei einem RandomOpfer nicht möglich gewesen. Das freiwillige Opfer suchte er sich also aus ganz anderen Gründen. Du solltest dir vlt. das Interview anschauen, das ist sehr aufschlussreich und man sieht, was seine Beweggründe waren. Es ging ihm nicht um bloßes Morden und Zerstückeln, aus einem unkontrollierten Trieb heraus, sondern vielmehr um das kontrollierte Befriedigen seiner Paraphilie.
Das ist ein großer Unterschied, denn bei Letzterem kann eine Therapie durchaus Früchte tragen.


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Der Kannibale von Rotenburg

17.08.2017 um 14:30
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:Ein planender Psychopath
Er ist aber kein Psychopath .. :D


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Der Kannibale von Rotenburg

17.08.2017 um 14:31
@Alarmi
Naja, wir reden hier doch aber über DIESEN Fall, also sollten wir auch von den uns darüber vorliegenden Informationen ausgehen. Einen vergleichbaren Fall hat es in unserer Rechtsgeschichte, soweit mir bekannt ist, noch nicht gegeben. Das war ja auch der Grund, warum sich die Rechtsgelehrten so schwer getan haben, wie er jetzt eigentlich zu verurteilen ist.


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Der Kannibale von Rotenburg

17.08.2017 um 14:33
@Dori
Es ging darum, warum eine Toetung niemals legal sein kann, auch nicht in gegenseitigem Einverstaendnis. Deshalb habe ich ein Szenario beschrieben, wie es in diesem Fall haette abgelaufen sein koennen!


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Der Kannibale von Rotenburg

17.08.2017 um 14:37
Ich möchte aber betonen, dass ich das Urteil dennoch für absolut richtig erachte.

Mich stört nur, dass man hier mit Begrifflichkeiten hantiert, von denen man scheinbar keine Ahnung hat und versucht, einen Menschen zu bewerten und zu charakterisieren, ohne sich ausreichend mit ihm und seinen Beweggründen beschäftigt zu haben.
Und das macht halt schon nen Unterschied, va. in Bezug auf die Chance einer eventuellen Rückfälligkeit, den Therapieerfolg, etc.

Differenzierte Beiträge wie z.B. die von @Alarmi sind aber sehr lesenwert. :Y:


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Der Kannibale von Rotenburg

17.08.2017 um 14:40
@Kältezeit:

Dann bekommst Du von mir noch einen meiner undifferenzierten Beiträge.

Wir sind uns doch relativ einig, dass es sich hier um einen in dieser Form zumindest in Deutschland nahezu singulären Fall handelt. Welche Statistiken kannst Du dann über solche Menschen haben, die eine positive Prognose rechtfertigen, wenn es doch gar keine echt vergleichbaren Fälle gibt? Kein Statistik - Keine Prognose, da die Grupper nur n=1 ist.


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Der Kannibale von Rotenburg

17.08.2017 um 14:40
@Alarmi
Ja, versteh ich schon. Ich sehe durchaus beide Aspekte im Falle einer Tötung mit, bzw. ohne Einverständnis. Legal ist das natürlich in keinem der beiden Fälle, aber etwaige mildernde Umstände kann man A.M. hier schon zugestehen, finde ich.
Wobei ich auch @sacredheart's Standpunkt nachvollziehen kann, in meiner Nachbarschaft wollte ich ihn im Falle einer Entlassung auch nicht haben!


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Der Kannibale von Rotenburg

17.08.2017 um 14:46
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb: Welche Statistiken kannst Du dann über solche Menschen haben, die eine positive Prognose rechtfertigen, wenn es doch gar keine echt vergleichbaren Fälle gibt? Kein Statistik - Keine Prognose, da die Grupper nur n=1 ist.
Nunja, scheinbar sieht es das Gericht und die beteiligten Psychologen ja ähnlich, denn sonst würde ihm Sicherungsverwahrung drohen.

Die Form der Tatausübung und die Motive machen eben doch den Unterschied. Und psychopathische Züge konnten bei ihm wohl auch nicht festgestellt werden.


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Der Kannibale von Rotenburg

17.08.2017 um 14:46
Zitat von DoriDori schrieb:Ja, versteh ich schon. Ich sehe durchaus beide Aspekte im Falle einer Tötung mit, bzw. ohne Einverständnis. Legal ist das natürlich in keinem der beiden Fälle, aber etwaige mildernde Umstände kann man A.M. hier schon zugestehen, finde ich.
Er hat m.E. schon mildernde Umstaende bekommen! Wenn sein Opfer unfreiwillig einer solchen Behandlung unterzogen worden waere, haette man mit ziemlicher Sicherheit die besondere Schwere der Schuld festgestellt und Sicherheitsverwahrung angeordnet (und das zurecht). Dass er ueberhaupt die Moeglichkeit hat, wieder frei zu kommen, sind mildernde Umstaende.


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Der Kannibale von Rotenburg

17.08.2017 um 14:51
Ich habe gerade nochmal in dem Buch nachgelesen. Laut seiner Aussage in der ersten Verhandlung sei Meiwes davon ausgegangen, daß B. bereits tot war, als er das erste Mal zugestochen habe. Erst später, auf dem Video, habe er gesehen, daß B. noch atmete.


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Der Kannibale von Rotenburg

17.08.2017 um 14:52
@Kältezeit
Von Zeugen wurde er durchweg als hilfsbereiter, freundlicher Zeitgenosse beschrieben!


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Der Kannibale von Rotenburg

17.08.2017 um 17:08
Zitat von AlarmiAlarmi schrieb:Na Meiwes hat Brandes den Penis abgeschnitten, danach hat er noch eine ganze Weile gelebt. Nehmen wir an, er haette in diesem Zeitraum seine Meinung geaendert und nach einem Arzt verlangt. Ist doch nicht so schwer vorzustellen!
Ich will nur ganz genau deine wissen.
Ja, hätte er nach einem Arzt verlangt, hätte er, so denke ich, auch einen bekommen, der Tod wäre gar nicht vorhanden.
Und wenn doch, dann unfreiwillig, dann strafbar.
Zitat von AlarmiAlarmi schrieb:Und jetzt nochmal meine Frage: wie willst Du das hinterher beweisen?
Das ist der Kniff. Wenn man sowas vorhat, sollte man auf jeden Fall eine gute Absicherung haben.

@Illyrium
Naja, ich würde einen nicht unbedingt bestrafen wollen, wenn er etwas tut, was ein anderer auch wollte und man selbst das auch ausführen möchte.


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Der Kannibale von Rotenburg

17.08.2017 um 17:11
Zitat von DoriDori schrieb:Von Zeugen wurde er durchweg als hilfsbereiter, freundlicher Zeitgenosse beschrieben!
Was aber wiederum oftmals auf Psychopathen zutrifft. Nur mangelt es diesen an Selbstreflektion, sie feiern sich und ihre Taten. Es mangelt ihnen an Gewissen und Schuldbewusstsein. All das sehe ich in Meiwes halt einfach nicht.

Was, wie gesagt, seine Tat nicht weniger abscheulich und grausam macht.


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Der Kannibale von Rotenburg

17.08.2017 um 17:25
Da ein Mordmerkmal vorliegt, nämlich eine Menschenschlachtung bzw. die Herstellung eines Schlachtvideos zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, ist das Urteil mMn. absolut richtig.

Kannibalismus und postmortale Schlachtung eines Menschen verstoßen zudem gegen die Menschenwürde, eine Einigung unter Erwachsenen reicht da nicht aus, M. hätte zusätzlich die unmögliche Zustimmung der Allgemeinheit benötigt.

Mit dem kannibalistischen Einverleiben eines "jüngeren Bruders" endeten seine Aktivitäten ja nicht. Er suchte weiter und unternahm weiter Schlacht-Rollenspiele, vermutlich solange bis er wieder einen Fetisch-Junkie gefunden hätte, der für den goldenen Schuss sein Leben gegeben hätte.

Diesen Fetisch - quasi auf eigene Menschen-Schlachtszenen /-Erinnerungen / -Fantasien zu onanieren - hat er seit der Kindheit und sein Hauptantrieb war mMn. der, diese Fantasien in die Realität umzusetzen, ohne mit dem Gesetz in Konflikt zu kommen bzw. allenfalls mit "Tötung auf Verlangen".

Letzteres würde aber voraussetzen, dass der Wunsch des Opfers nach Tötung klar dominiert, was hier nicht der Fall war. Vielmehr hat M. aktiv "freiwillige" Opfer für seine Fantasien gesucht und den eigentlichen Wunsch / Fetisch des Opfers (Penisamputation und Verspeisung) für seine egoistischen Zwecke und Triebe missbraucht.

D.h. primär wollte B. nicht wirklich sterben, sondern das Geilste ERLEBEN, was es (seiner Meinung nach) im Leben gab. Gleichwohl hatte B. dem Deal bzw. der anschließenden Tötung zugestimmt, aber es war nicht seine Intention, es war ihm egal, wenn er dafür das bekommt, was er wollte.

Mit 20 Schlaftabletten und ner halben Flasche Schnaps intus musste M. jedoch wissen, dass B. nach / während der Penisamputation keinen klaren Willen mehr dahingehend äußern konnte, die Sache noch abzubrechen, was vor allem deswegen relevant ist, weil der erhoffte galaktische Kick bei B. ausblieb und M. das wusste.

Therapierbar? MMn. eher NEIN, vielmehr besteht die Gefahr, dass er es in ähnlicher Form wiederholt. Schließlich war das 30 Jahre lang sein Leben und er weiß, wie man sich jahr­zehn­te­lang geduldig auf ein Ziel fokussiert, auch im Knast...


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Der Kannibale von Rotenburg

17.08.2017 um 17:27
@sunshinelight
Auch wenn der andere nicht mehr zurechnungsfähig ist? und daher auch keine wirkliche gute Entscheidung mehr Treffen könnte ?


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