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Schwuler kleiner Bruder

640 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Homosexualität ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Schwuler kleiner Bruder

29.01.2010 um 18:02
@weethas

Sei dir da mal nicht so sicher, die Frage, ob jemand minderbemittelt ist, kann schon als Beleidigung gedeutet werden, ich empfehle dir den Paragraf bezüglich der Beleidigung durchzulesen, demnach sind auch wahrheitsgemäße Behauptungen, die dazu dienen einen Menschen in seiner Würde zu kränken bereits eine Form der Beleidigung, bzw. übler Nachrede, das selbe gilt für die Frage "bist du minderbemittelt". Da du damit offensichtlich eine Provokation angestellt hast bzw. dein Anliegen war, das Gegenüber herabzusetzen.


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Schwuler kleiner Bruder

29.01.2010 um 18:02
@Gruselschinken

LOL. Na wenn das alles ist^^


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Schwuler kleiner Bruder

29.01.2010 um 18:03
@weethas
Jetzt müsste dein offener Geist nur noch wissen was das Wort Hinterfotzig überhaupt bedeutet ;)


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Schwuler kleiner Bruder

29.01.2010 um 18:03
@weethas
Zitat von weethasweethas schrieb:Beamtendeutsch
...nur weil du es nicht verstehst?


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Schwuler kleiner Bruder

29.01.2010 um 18:04
Es ist PAUSCHAL ILLEGAL.

BULLSHIT!

Wie oft willst du die Entscheidung des BGH noch lesen?

Der Bundesgerichtshof hat 1996 festgestellt, dass der bloße Hinweis auf das Alter der 14- oder 15-jährigen Person für eine Verurteilung des erwachsenen Beschuldigten nicht ausreicht.

Du bist ganz schön bildungsresistent.


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Schwuler kleiner Bruder

29.01.2010 um 18:05
@Soley

Ich glaub für ihn wäre schon ne Gebrauchsanweisung Beamtendeutsch.


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Schwuler kleiner Bruder

29.01.2010 um 18:06
@GilbMLRS

Wir sind in einem Diskussionsforum. Minderbemitteltheit kann aber auch psychische Gründe habe, und tatsächlich könnten ja die kognitiven Fähigkeiten eines Menschen dahingehend unterentwickelt sein, dass derjenige die Realität falsch interpretiert. Natürlich muss erst ein Sachverständiger die Minderbemitteltheit attestieren, weil bis dahin ist es legal, ob ich jemanden Frage ob er minderbemittelt ist. Ist er es tatsächlich kann man rechtliche Schritte gegen mich einleiten, da ich die Würde desjenigen verletzt habe.


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Schwuler kleiner Bruder

29.01.2010 um 18:06
@Gruselschinken

Scheint mir langsam auch so...


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Schwuler kleiner Bruder

29.01.2010 um 18:07
Zitat von GilbMLRSGilbMLRS schrieb: Du bist ganz schön bildungsresistent.
Vl kommt er auch aus Österreich wo es verboten ist :D


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Schwuler kleiner Bruder

29.01.2010 um 18:07
@insideman

Ich glaub das hätte er bis jetzt schon klar gestellt


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Schwuler kleiner Bruder

29.01.2010 um 18:09
@GilbMLRS

Reg dich nicht über ihn auf. Der hatte bestimmt ne ganz harte Jugend. Bestimmt hatte ihn der Papa bei seinen Burschenschaftskollegen zum Treffen mitgenommen, während die Mama zuhause mit nem Lächeln im Gesicht Sauerbraten mit Kartoffeln gemacht hat, während sein deutscher Schäferhund auf das Haus aufgepasst hat.


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Schwuler kleiner Bruder

29.01.2010 um 18:09
@weethas

Um was wetten wir, dass du es dir bei einem Polizisten nicht traust, diese Frage zu stellen?

Wiki sagt:

Zu beachten ist dabei, dass nicht nur die Verwendung bekannter Fäkalbegriffe eine Beleidigung darstellen kann, sondern prinzipiell jede Äußerung, die geeignet ist, die Ehre eines Menschen zu verletzen. Eine Beleidigung kann etwa dann vorliegen, wenn man jemanden mit „Du“ anspricht und dies herabwertend meint, oder wenn man seinen gesellschaftlichen Status in ehrverletzender Weise herabsetzt.

Tjaaa....aus dem Kontext heraus unterstelle ich dir einfach mal pauschal, dass du es abwertend gemeint hast. Du weißt ja wie das ist mit den Pauschalurteilen, solltest also kein Problem damit haben, wenn man diese gegen dich auch anwendet....stimmts?


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Schwuler kleiner Bruder

29.01.2010 um 18:09
@weethas
Zitat von weethasweethas schrieb:dass derjenige die Realität falsch interpretiert
Einsicht ist der erste Weg zur Besserung, jetzt musst du nur noch lernen deine Geistigen Ergüsse in Grammatikalisch zu gestalten, um wenigstens 1% Glaubwürdigkeit herauszuquetschen!
Realitätsverlust heisst eine Psychische Störung die bei dir Offensichtlich mehr als ausgeprägt ist!
Wennman so wie du die Gesunden Menschenverstand ausblendet hat man in der Tat ein riesen Problem ;)


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Schwuler kleiner Bruder

29.01.2010 um 18:10
@GilbMLRS

Ach, focke, du siehst den Wald vor lauter Bäumen nicht. Da steht
Zitat von GilbMLRSGilbMLRS schrieb:für eine Verurteilung des erwachsenen Beschuldigten nicht ausreicht
Für eine Verurteilung nicht. Das mag sein. Trotzdem ist es illegal, kann damit zur Anzeige gebracht werden. Anschliessend werden Indizien und Beweise gesammelt, wobei eine Indizienkette bereits als Beweis gilt und dann kommt es eventuell zu einem Prozess. Aber nur weil er 15 ist, kommt es nicht automatisch zur Verurteilung ist klar.
Lerne mal richtig dein Beamtendeutsch.


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Schwuler kleiner Bruder

29.01.2010 um 18:12
@weethas

Achso, alles was also nicht zur Veurteilung gebracht wird ist also legal und umgekehrt? Danke für die Aufklärung :D


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Schwuler kleiner Bruder

29.01.2010 um 18:12
@helpme

Die Sexualität deines Bruders musst du akzeptieren - vielleicht ist er auch nicht schwul, sondern einfach nur ein bisschen verwirrt.

Das mit dem alten Mann: Sofort zur Polizei gehen. Wenn der mit deinem 15jährigen Bruder rummacht, was übrigens strafbar ist solange dein Bruder noch nicht 18 ist, möchte ich nicht wissen, was der später noch mit andern Kindern macht / gemacht hat. Solche Leute müssen so schnell wie möglich ins Gefängnis. Zeige die Bilder sofort der Polizei, bevor sie dein Bruder oder dritte löschen können. Auch wenn du deinem Bruder helfen willst, das ist der einzige richtige Weg.


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Schwuler kleiner Bruder

29.01.2010 um 18:12
Trotzdem ist es illegal, kann damit zur Anzeige gebracht werden.

Nochmal Bullshit. Ich kann auch zur Anzeige bringen, dass jemand in meiner Wohnung ist. Weil rein theoretisch könnte es ja auch Hausfriedensbruch sein....also ist das Besuchen einer Person schonmal pauschal illegal? Interessant. Übrigens, bei meinem Beispiel wird auch erst im Nachhinein entschieden ob es illegal war oder nicht.

Your argument is invalid.

Man kann grundsätzlich alles zur Anzeige bringen.


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Schwuler kleiner Bruder

29.01.2010 um 18:13
Gilb hatte schon Recht.

Denn im in einem Prozeß (zu dem es eigentlich erst durch eine Anzeige kommt) wird man zum Beispiel zu ... Jahren Gefängnis verurteilt.

Noch Fragen?


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Schwuler kleiner Bruder

29.01.2010 um 18:14
Für alle mal zum nachlesen, die Begriffsdefiniton scheint ja hier Stretthema Nr. 1 zu sein

Wikipedia: Legalität


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Schwuler kleiner Bruder

29.01.2010 um 18:15
Oha, Streitthema soll es heißen


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