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Bin verliebt in eine 14-jährige

592 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Bin Verliebt ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Bin verliebt in eine 14-jährige

28.08.2010 um 17:20
@DerTourist

Das ganze mal nach Gesetz ...

http://bundesrecht.juris.de/stgb/__176.html

http://bundesrecht.juris.de/stgb/__182.html


Allerdings muss man dazu sagen das euch keiner 24 Stunden überwachen kann. Und wenn es im beidigen Einverständnis geschiet ist es nach dem Gesetz auch nicht strafbar wenn ich das richtig interpretiere. Es können sich aber immer noch die Eltern dazwischen schalten ...

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28.08.2010 um 17:33
Mit dem 14. Lebensjahr ist es Eltern nicht gestattet, der Tochter das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung zu nehmen.


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Bin verliebt in eine 14-jährige

28.08.2010 um 17:47
@Resignation

Ich meine damit auch nicht den Sex. Vllt. falsch formuliert. Aber sie können immer noch die Beziehung unterbinden oder "verhindern".


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Bin verliebt in eine 14-jährige

28.08.2010 um 17:50
Ich kann mir nicht vorstellen, wie das gehen soll, außer, indem sie nach Afghanistan zur Verwandtschaft geschickt wird.


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Bin verliebt in eine 14-jährige

28.08.2010 um 17:52
@Resignation
Zitat von ResignationResignation schrieb:außer, indem sie nach Afghanistan zur Verwandtschaft geschickt wird.
Joa ... auch eine Maßnahme. ;)

Es gibt Eltern die kennen Wege und Mittel, auch wenn es nicht die feine Englische Art ist.


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Bin verliebt in eine 14-jährige

28.08.2010 um 19:38
Gemäß § 176 Abs.1 StGB wird mit Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis zu 10 Jahren bestraft, wer sexuelle Handlungen an einem KIND vornimmt oder an sich von dem Kind vornehmen lässt.
Opfer einer Tat nach § 176 StGB kann also nur ein Kind sein.
Ein Kind ist eine Person unter 14 Jahren.
Diese Vorschrift ist bei dir allerdings nicht anwendbar, da das Mädchen bereits 14 Jahre alt ist.
Sie ist also Jugendlicher im Sinne des Gesetzes.

Allerdings könnte ein sexueller Missbrauch von JUGENDLICHEN gemäß § 182 StGB in Betracht kommen.
Nach Abs.2 dieser Vorschrift wird eine Person über 21Jahre mit Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, die eine Person unter 16 Jahren dadurch missbraucht, dass sie sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen lässt und dabei die fehlende Fähigkeit des Opfers zur sexuellen SELBSTBESTIMMUNG ausnutzt.
Ob dem Mädchen die Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung fehlt oder nicht, kann aus der Ferne nicht beurteilt werden.
Im Ergebnis kann eine solche Entscheidung nur ein Sachverständiger sicher treffen.
Das Gesetz geht nämlich bei Jugendlichen zwischen 14-16 Jahren nicht von vornherein von einem Fehlen einer Selbstbestimmung aus.
Bei dieser Vorschrift (Abs.2) handelt es sich um ein Antragsdelikt, d.h. die Tat wird nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, die Staatsanwaltschaft bejaht das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung.
Antragsberechtigt sind die Eltern und das Opfer.

§ 182 Sexueller Mißbrauch von Jugendlichen
(1) Eine Person über achtzehn Jahre, die eine Person unter sechzehn Jahren dadurch mißbraucht, daß sie
1. unter Ausnutzung einer Zwangslage oder gegen Entgelt sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen läßt oder
und dabei die fehlende Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung ausnutzt , wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Kurzum... Kannst ne Beziehung zu ihr haben. Sex KÖNNT ihr auch machen, aber die Eltern könnten dich zwar anzeigen, aber wenn das Mädchen dann sagt, sie wollte es auch, hast du keinerlei Probleme


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28.08.2010 um 19:41
@SamaelCrowley
Nein, sie können auch keine Beziehung unterbinden. Ausser, es ist im Rahmen der Fürsorgepflicht und es besteht Grund, dass der Partner dem Kind "nicht gut tut".. DANN dürfen sie den Kontakt unterbinden, andernfalls nicht.


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28.08.2010 um 19:43
@ghostfear1983

Ich redete auch nicht vom Gesetzlichen Standpunkt aus. Deswegen schrieb ich ja "nicht die feine englischen Art" ...


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28.08.2010 um 19:43
@SamaelCrowley
Tschuldigung ^^


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28.08.2010 um 19:51
Wie kann man in ein Kind verliebt sein, das ist doch noch garnicht reif


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28.08.2010 um 20:11
@victims
14-Jährige sind keine Kinder. >.>


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28.08.2010 um 20:15
Aber längst keine teens die in ihren Köpfen die Tragweite ihres handelns abschätzen können!

@DerTourist

Auch wenn es nur 4 Jahre unterschied sind, packst du sie an bist du rechtlich gesehen belangbar!


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Bin verliebt in eine 14-jährige

28.08.2010 um 20:47
da muss ich net.star11 recht geben, sie wissen doch selbst nichtmal was sie wollen!
auch wenn sie in den diskusionsleiter(name entfallen^^) verleibt sein sollte, die schwärmerei wird in ein paar wochen, monaten vorbei sein...

ich denke in beziehungen sollte der atersunterschied nicht zu groß sein...


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28.08.2010 um 20:48
bähh. such dir lieber eine in deinem alter. sonst hast du nur ärger.


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28.08.2010 um 21:29
@DerTourist
Hab zwar nicht alles gelesen, ABER ich finde es recht normal....4 Jahre sind jetzt nix tragisches...... ein Cousin von mir ist 30 und hat was mit ner 17 jährigen.... DAS ist eklig...

Mach dir keine Gedanken....sag es ihr....dann (bevor ihr ne Beziehung anfangt) kommst du einfach mit zu den Eltern und ihr redet zusammen(!) mit denen darüber.

Sex würde ich erstmal lassen......so kleine Gören kommen manchmal auf GANZ fiese Ideen um Geld zu kriegen. ;)

Ansonsten, viel Glück ^^


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29.08.2010 um 00:52
@ghostfear1983
Zitat von ghostfear1983ghostfear1983 schrieb:und dabei die fehlende Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung ausnutzt
Damit sind geistige Behinderungen gemeint, weil die Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung eben ab dem 14. Lebensjahr in der Bundesrepublik rechtlich gegeben ist.


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Bin verliebt in eine 14-jährige

29.08.2010 um 00:55
@Prof.nixblick
Zitat von Prof.nixblickProf.nixblick schrieb:Auch wenn es nur 4 Jahre unterschied sind, packst du sie an bist du rechtlich gesehen belangbar!
Das ist eine Lüge oder unbewusste falsche Aussage, die Gesetzestexte sagen nämlich anderes, wie sie bereits auch hier vielfach zitiert belegen, es sei denn du kannst anderes nachweisen. Für mich steht außer Frage, dass du dazu nicht in der Lage sein wirst, also versuche nicht, hier jemanden Angst zu machen, nur weil dir sein Handeln nicht passt.

Rechtlich ist die Sache einwandfrei.


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29.08.2010 um 00:55
@Resignation


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Ob dem Mädchen die Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung fehlt oder nicht, kann aus der Ferne nicht beurteilt werden.
Im Ergebnis kann eine solche Entscheidung nur ein Sachverständiger sicher treffen.
Das Gesetz geht nämlich bei Jugendlichen zwischen 14-16 Jahren nicht von vornherein von einem Fehlen einer Selbstbestimmung aus.



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29.08.2010 um 00:57
@Andyy7
Kurzlebige Schwärmereien gibt es auch unter 20jährigen und auch noch älteren. Geistige Reife ist nichts, dass dir mit den Lebensjahren einfach zugeflogen kommt.


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Bin verliebt in eine 14-jährige

29.08.2010 um 00:59
@insideman
Vielleicht gehe ich etwas zu weit damit, von geistiger Behinderung zu sprechen, jedoch müsste für eine Verurteilung nachgewiesen werden, dass sie zurückgeblieben ist.
Vielleicht habe ich mich sachlich falsch ausgedrückt, jedoch ist die Aussage an sich nicht falsch.


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