@hengst

Sie hätte das bestimmt auch anders lösen können.

Ach und du auf deinem angewärmten Sessel zig Kilometer weit weg kannst das beurteilen. Ist klar. Übrigens ist auch in Deutschland eine Notwehrhandlung - soweit berechtigt - straflos. Es müssen die Umstände beleuchtet werden und ich glaube, das wurden sie. Nur wurde das nicht alles breitgetragen. Nur das Urteil...ja dann sich drüber empören, das ist leicht. Aber ich will die Vernehmungsprotokolle nicht lesen, will nicht so genau wissen, was da vorher vorgefallen ist, vermutlich würden sich mir die Nackenhaare aufstellen.

Ach nochwas...als nicht ausgebildeter Polizist/Soldat oder sonstwas schießt ein Mensch, der grad Überlebensangst hat eben nunmal dahin, wo er am sichersten trifft und nicht dahin, wo er am wenigsten anrichtet. Ein Schuss in den Magen ist nicht sofort tödlich, wenn der Angreifer noch in einem Rausch ist, kanns sogar passieren, dass er in der ersten Zeit gar keinen Schmerz verspürt und einfach weitermacht....is klar, dass man dann öfter schießt um den zu stoppen.

Leute, die sich in einer absoluten Ausnahmesituation befinden, die handeln nunmal nicht immer raional, also kannste den Maßstab des nüchternen Beobachters nunmal nicht anlegen.