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Vermieterin war einfach so in meiner Wohnung

206 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermieterin ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Vermieterin war einfach so in meiner Wohnung

21.01.2012 um 18:05
@stopje
öffentliches Interesse? Deswegen wird Hausfriedensbruch auch nur auf Antrag untersucht?
Ich sage doch, dass das Verhalten inakzeptabel war, aber wegen so etwas direkt eine Anzeige erstatten?
Schwere Straftat? Strafe beträgt bis zu einem Jahr oder Geldstrafe. Ergo nur ein Vergehen. Verbrechen setzen ein Mindestmaß von einem Jahr voraus. Eine schwere Straftat sieht anders aus, da wirst du mir wohl zustimmen müssen.
Zumindest aus juristischer Sicht, ist deine Wortwahl nicht einwandfrei.

Und Mord wird immer verfolgt, da daran tatsächlich öffentliches Interesse besteht. Also merkwürdiger Vergleich. Zeigt aber deine Unwissenheit gut auf :D

Wie gesagt, ich würde einfach die direkte Konfrontation suchen und mir dann weitergehende Schritte überlegen. Einen Anwalt aufzusuchen ist dann nicht verkehrt. Nur damit mir nicht unterstellt wird, ich würde die Tat der Vermieterin gutheißen...

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Vermieterin war einfach so in meiner Wohnung

21.01.2012 um 18:08
@zett
wenn bei unseren mietern jemand mal länger weg ist deponiert er den ersatzschlüssel meist bei anderen im haus, schon weil's meist auch blumen zu giessen gibt etc. wir haben glücklicherweise 'ne gute hausgemeinschaft in der sowas geht.

aber ich hab noch nie in eine der wohnungen reingemusst während jemand im urlaub war oder so, wüsste auch garnicht wieso, handwerkertermine spreche ich rechtzeitig ab und ansonsten gibt's eigentlich nur den grund mit den besichtigungen. und dann muss man sich halt entsprechend absprechen, das ist zwar zäh aber muss möglich sein, ansonsten kann der mieter zu schadensersatzzahlungen verpflichtet werden (wegen leerstandskosten, entgangener miete usw.).


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Vermieterin war einfach so in meiner Wohnung

21.01.2012 um 18:10
@Sassylia
Zitat von SassyliaSassylia schrieb:wenn du das sagst ich kenn das anders :)
dann guck mal ins mietrecht.
das schloss wurde mitvermietet, solange es funktioniert ist der vermieter in keinster weise verpflichtet ein neues auf seine kosten einzubauen, warum auch?


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Vermieterin war einfach so in meiner Wohnung

21.01.2012 um 18:12
@wobel

Wenn die Vermieterin den Schlüssel nicht aushändigen will und man dazu gezwungen wird ein neues Schloss einzubauen kann man das Geld von der Vermieterin zurück verlangen. Sie bekommt bei Auszug diese Schlüssel ja auch am ende wieder ausgehändigt.

Hatten diesen Fall gerade erst im Bekanntenkreis. :)


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Vermieterin war einfach so in meiner Wohnung

21.01.2012 um 18:15
@Sassylia
Zitat von SassyliaSassylia schrieb:Wenn die Vermieterin den Schlüssel nicht aushändigen will und man dazu gezwungen wird ein neues Schloss einzubauen kann man das Geld von der Vermieterin zurück verlangen. Sie bekommt bei Auszug diese Schlüssel ja auch am ende wieder ausgehändigt.
die vermieterin MUSS den schlüssel aushändigen - das kann man auch per gericht erwirken.
vermutlich war's in eurem fall halt so, dass deine bekannten nicht die geduld hatten das gerichtlich durchzusetzen (hätte ich auch nicht gehabt).
das geld von der vermieterin zurückverlangen kann man versuchen, tatsächlich aber ist das rechtlich so geregelt, dass man beim auszug einfach nur das alte vermieter-schloss wieder einbauen muss - nicht mehr und nicht weniger.
das selbsteingebaute schloss darf man beim auszug aber nicht drinlassen, es sei denn der vermieter stimmt zu bzw. kauft es evtl. sogar ab. zu allererst hat er aber das recht drauf dass SEIN schloss, das ja sein eigentum ist, wieder eingebaut wird. ansonsten wird das übrigens auch zu einem diebstahlsdelikt, da wär ich also mal ganz vorsichtig.


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Vermieterin war einfach so in meiner Wohnung

21.01.2012 um 18:16
@wobel
Du hast recht ich meine Ruh :D

Was soll ich hier jetzt auch deswegen rumstreiten hat doch eh keinen Sinn. ;)


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Vermieterin war einfach so in meiner Wohnung

21.01.2012 um 18:17
@ wobel,
aber kann ich meiner Vermieterin etwa trauen, dass sie sich vorher nicht wieder einen Nachschlüssel machen lässt, wenn sie mir den Schlüssel rausrückt?
Ich werde auif jeden Fall ein neues Schloss einbauen.


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Vermieterin war einfach so in meiner Wohnung

21.01.2012 um 18:18
@Ratloser

Das Schloss hätte ich bereits beim Einzug gewechselt, das
ist das erste was man macht..kann ja sein das der letzte
Mieter noch nen Key hat.


Ich sehe es ebenfalls als hausfriedesbruch an, ...würde sie
ansprechen und behaupten.."-Irgendwer- war in meiner Wohnung..nun
muss ich eine Anzeige erstatten usw..

wenn sie -dann- nicht mit der wahrheit rausrückt, ernst machen. Anzeige erstatten.
Zeugen hast du ja...
vielleicht springt einbißchen kohle raus, oder ne Mietminderung.
hehe.


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Vermieterin war einfach so in meiner Wohnung

21.01.2012 um 18:19
@Sassylia
in deinem bekanntenkreis hat man sich da wohl individuell geeinigt. haben sie wirklich das geld bekommen? dann hat der vermieter ihnen das schloss schlicht abgekauft und sie MÜSSEN es drinlassen.
aber glaub mir, ich hab 'ne menge erfahrung mit mietrecht, und in diesem fall ist es wirklich so, dass hier bereits ein schloss mitvermietet wurde, und solange das nicht kaputt ist muss der vermieter es auch nicht ersetzen, geschweige denn ein anderes bezahlen.

was meinste wohl was los wäre, wenn jeder mieter, dem irgendwas in der wohnung nicht gefällt das er mitgemietet hat, das einfach auf kosten des vermieters ersetzen dürfte? fenster, türen, böden, EBK undsoweiter?


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Vermieterin war einfach so in meiner Wohnung

21.01.2012 um 18:23
@Ratloser
Zitat von RatloserRatloser schrieb:aber kann ich meiner Vermieterin etwa trauen, dass sie sich vorher nicht wieder einen Nachschlüssel machen lässt, wenn sie mir den Schlüssel rausrückt?
nein, da kannste nicht sicher sein. du kannst auch nicht sicher sein dass der vormieter nicht noch nachschlüssel hat machen lassen die er nicht alle zurückgegeben hat (es sei denn es ist dieses sorte sicherheitsschloss, für die man den code braucht wenn man 'n nachschlüssel machen lässt).

ich empfehle JEDEM das schloss sofort beim einzug auszutauschen.

ich hab's hier auch schon mehrfach erzählt dass ich selbst mal 'n ziemlich doofes erlebnis hatte in diesem zusammenhang: ich hab bei 'nem freund genächtigt, der ein paar wochen zuvor erst eingezogen war. plötzlich stand da nachts um 3 oder 4 sturzbesoffen der ex der vormieterin im schlafzimmer und hat rumproletet. er wusste wohl noch nichts davon dass seine ex ausgezogen war und hatte einen nachschlüssel (ob mit oder ohne wissen der vormieterin).
Zitat von RatloserRatloser schrieb:Ich werde auif jeden Fall ein neues Schloss einbauen.
mach das, dann bist du auf der sicheren seite.
aber bitte dabei darauf achten dass du das vermieterschloss und die dazugehörigen schlüssel gut aufbewahrst und das beim auszug auch wieder vernünftig einbaust ohne dass die tür schäden davon trägt.


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Vermieterin war einfach so in meiner Wohnung

21.01.2012 um 18:23
verklag sie, im notfall. das war hausfriedensbruch. und durchsuch deine wohnung, ob etwas fehlt.


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Vermieterin war einfach so in meiner Wohnung

21.01.2012 um 18:28
Ich weiß ja nicht ob ich jetzt falsch informiert bin, ABER,

ich kenne das so das man wenn man die Wohnung verlässt bzw ne Zeit lang nicht anwesend ist, sich darum kümmern muss das man zu dieser Wohnung für Notfälle Zugang hat. Ich meine deine Vermieterin kann sich jeden x-bliebigen Grund aussuchen warum sie nun reingegangen ist. Kannst du es nachweisen?

Hat jemand Bescheid gewusst das du wegfährst?


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Vermieterin war einfach so in meiner Wohnung

21.01.2012 um 18:31
Ich hätte sorge, dass diese Frau Kameras in der Wohnung installiert hat. Vielleicht hat sie einen starken Kontrollzwang und will dich "im Auge behalten" oder deine Videos im Internet verkaufen. Den Schließzylinder hätte ich jedenfalls sofort gewechselt.


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Vermieterin war einfach so in meiner Wohnung

21.01.2012 um 18:31
@Ratloser

Die Probleme hatten wir auch schon, also du kannst die Vermieterin wegen Hausfriedensbruch anzeigen, was ich auch auf jeden Fall tun würde. Und am besten fragst du den Mieter, der dich darauf hingewiesen hat, ob er für dich aussagen kann. Und du darfst ohne zustimmung deiner Vermieterin ein neues Schloss einbauen. Musst es natürlich beim Auszug entfernen bzw. die neuen Schlüssel der Vermieterin übergeben. Deine Vermieterin darf laut Gesetz keinen Schlüssel mehr von deiner Wohnung haben und du kannst sie Gerichtlich auffordern dir alle Schlüssel auszuhändigen. Du musst zwar irgendwo einen Schlüssel für den Notfall hinterlegen aber du darfst dir aussuchen bei wem du ihn hinterlegst und musst dann der Vermieterin die Telefonnr. desjenigen geben.


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Vermieterin war einfach so in meiner Wohnung

21.01.2012 um 18:31
@Hornisse
Zitat von HornisseHornisse schrieb:ich kenne das so das man wenn man die Wohnung verlässt bzw ne Zeit lang nicht anwesend ist, sich darum kümmern muss das man zu dieser Wohnung für Notfälle Zugang hat.
richtig, das steht so auch in jedem mietvertrag. hatte ich ja auch schon erwähnt.

@Hornisse
Zitat von HornisseHornisse schrieb:Ich meine deine Vermieterin kann sich jeden x-bliebigen Grund aussuchen warum sie nun reingegangen ist. Kannst du es nachweisen?
nein, das ist definitiv falsch.
es gibt nur eine ziemlich begrenzte anzahl von gründen dafür, dass man als vermieter überhaupt in die wohnung darf, auch mit einwilligung des mieters.
ausnahme sind da nur besagte gründe die ich mit dem (evtl. falschen) begriff "gefahr im verzug" genannt habe, also z.b. sowas wie dass gasgeruch aus der wohnung kommt oder wasser etc.


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Vermieterin war einfach so in meiner Wohnung

21.01.2012 um 18:33
ich würde mich aber trotzdem informieren an deiner Stelle. Vielleicht kann sie sich durch dein Verhalten ( wenn es so ist) rausreden, dass sie ja so handeln musste.


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Vermieterin war einfach so in meiner Wohnung

21.01.2012 um 18:34
@nefelim
Zitat von nefelimnefelim schrieb:Musst es natürlich beim Auszug entfernen bzw. die neuen Schlüssel der Vermieterin übergeben.
rein rechtlich ist es so, dass du den vorherigen zustand wieder herstellen musst, also das vermieter-schloss wieder einbauen musst wobei du natürlich die tür nicht beschädigen darfst.
wenn die vermieterin das neue schloss abkaufen oder übernehmen mag - auch gut. rein rechtlich kann sie aber verlangen dass IHR schloss wieder eingebaut wird. ob's das bringt steht natürlich auf einem anderen blatt, denn normalerweise dürfte das der vermieterin ziemlich egal sein, sofern das schloss qualitativ gleichwertig ist und sie nicht selbst einziehen will.


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Vermieterin war einfach so in meiner Wohnung

21.01.2012 um 18:35
@wobel
klar es muss ja ein Notfall sein, da gibt es genug das sie sagen kann. Mich interessiert gerade ob er Bescheid geben muss wenn er in den Urlaub fährt.


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Vermieterin war einfach so in meiner Wohnung

21.01.2012 um 18:35
Sofortige Anzeige ---> Hausfriedensbruch, Vertragsverletzung


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Vermieterin war einfach so in meiner Wohnung

21.01.2012 um 18:37
@Hornisse
Zitat von HornisseHornisse schrieb:ich würde mich aber trotzdem informieren an deiner Stelle. Vielleicht kann sie sich durch dein Verhalten ( wenn es so ist) rausreden, dass sie ja so handeln musste.
warum sollte sie "gemusst" haben? es gab ja keinen triftigen grund!
für wohnungsbesichtigungen muss man sich bei mieters rechtzeitig anmelden (wie lange vorher steht meist auch im mietvertrag). das geht nicht von jetzt auf nachher, auch nicht von heute auf morgen.
wenn ich @Ratloser richtig verstanden hab war er ja nicht wochenlang weg sondern einfach nur am wochenende.
wochenend-termine muss der mieter übrigens auch nicht zulassen, auch nicht für besichtigungen.
ich meinerseits bin aber gottfroh dass da bisher immer alle mieter mitgespielt haben, unter der woche besichtigungen zu machen ist so 'ne sache für sich, schon weil ich es für besser halte wohnungen bei tageslicht zu besichtigen und das geht vor allem im winter natürlich nur schlecht wenn alle beteiligten (mieter, vermieter und nachmieter) tagsüber arbeiten.


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