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Todesstrafe

22.615 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: USA, Deutschland, Menschenrechte ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Todesstrafe

12.09.2014 um 08:32
@AtheistIII
@Niederbayern88
Wer gibt dir die 100 prozentige Garantie das dich der nächste Hansel dem du auf der Strasse begegnest dich nicht einfach niedersticht?
Ansonsten:
AtheistIII schrieb:
Wenn nach Haftverbüssung immer noch eine erhebliche von der Person ausgehende Gefahr angenommen wird gibts Sicherheitsverwahrung.
@Aether
Aether schrieb:
Heutzutage sind Fehlurteile durch DNA und andere Tests kaum noch möglich. Bei den alten Fällen war die Beweisführung scheiße, das ist alles.
Was glaubst du eigentlich was man mit DNA-Tests macht?
Das ist ein besserer Fingerabdruck, wenn meine DNA an einem Messer ist bedeutet das das ichs mal in der Hand gehabt habe, aber deswegen hab ich noch lange nicht damit zugestochen...
Das muss man im Kontext sehen. DNA an der öffentlichen Türklinke bedeutet natürlich nichts, Beweiswert =0. Auch Indizienbeweise reichen oftmals aus. Zum Mord gehören Mordmerkmale, sind die nicht vorhanden oder zu wenig Beweise dafür wäre es eh Totschlag oder was minderes, daher könnte man die Todesstrafe für erwiesene Mörder so lassen.

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Todesstrafe

12.09.2014 um 08:34
@Tussinelda
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:@Niederbayern88
eine 100% Garantie hast Du nie, auch nicht bei Urteilen. Es kann nicht sein, dass ein Rechtsstaat wie unserer sich erlaubt, die Todesstrafe anzuwenden, es gibt andere Möglichkeiten, die Gesellschaft zu schützen. Nur weil eine Wiederholung möglich sein kann, kann man niemanden töten, denn man weiß ja nicht, ob sich die Tat tatsächlich wiederholen würde. Man würde also vorsorglich jemanden töten. Ich möchte nicht in so einem Land leben.
Im Gegenteil man würde die Todesstrafe wegen dem Mord anwenden, nicht wegen der Wiederholung.

In Indien wurde 7 zum Tode verurteilt wegen Vergewaltigung, das ist eher fragwürdig.


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Todesstrafe

12.09.2014 um 08:38
@Wunschkind

Die Todesstrafe ist zutiefst unethisch und sollte nirgendwo legal durchführbar sein!

Warum?

Weil man selber unfaires Verhalten mit unfairem Verhalten beantwortet. Nur weil jemand sich falsch verhalten und z.B. getötet hat, so darf man nicht dasselbe Fehlverhalten an den Tag legen und diesen Menschen aus Rache töten. Es gibt keinen vernünftigen Grund, der gegen das Gefängnis und für die Todesstrafe spricht. In der Theorie verdient jeder eine zweite Chance, ob man diese auch jedem geben kann ist eine andere Frage...


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12.09.2014 um 08:43
@Aether
Zitat von AetherAether schrieb:In Indien wurde 7 zum Tode verurteilt wegen Vergewaltigung, das ist eher fragwürdig
Link bitte, danke.


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12.09.2014 um 08:43
@Dawkins-Fan
Zitat von Dawkins-FanDawkins-Fan schrieb:@Wunschkind

Die Todesstrafe ist zutiefst unethisch und sollte nirgendwo legal durchführbar sein!

Warum?

Weil man selber unfaires Verhalten mit unfairem Verhalten beantwortet. Nur weil jemand sich falsch verhalten und z.B. getötet hat, so darf man nicht dasselbe Fehlverhalten an den Tag legen und diesen Menschen aus Rache töten. Es gibt keinen vernünftigen Grund, der gegen das Gefängnis und für die Todesstrafe spricht. In der Theorie verdient jeder eine zweite Chance, ob man diese auch jedem geben kann ist eine andere Frage...
Ein Mörder, also wer mit Absicht mordet, trägt die höchste Schuld, hat keine zweite Chance verdient.


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Todesstrafe

12.09.2014 um 08:46
Zitat von AetherAether schrieb:Ein Mörder, also wer mit Absicht mordet, trägt die höchste Schuld, hat keine zweite Chance verdient.
Menschen machen Fehler! Auch die Justiz macht Fehler und verurteilt Menschen, die unschuldig sind. Wie kann man die Todesstrafe rechtfertigen angesichts dieser Tatsachen?


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12.09.2014 um 08:46
Nehmen wir den Polizistenmörder aus Bayern, damals vor Jahrzehnten einen Polizisten umgebracht, freigekommen und wieder einen Polizisten umgebracht.

Anders Breivik, Massenmörder. Lebt nur auf Grund der Menschenrechte, in der eine Demokratie solche 'Menschen' aushalten muss.


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Todesstrafe

12.09.2014 um 08:51
@Barnaby
Ich kann mir nur vorstellen das man dies billigend in kauf nimmt um weitere Gewaltdelikte von Wiederholungstätern prophylaktisch zu verhindern. Das man dabei Menschen tötet welche keine Wiederholungstäter sein werden ist bei dieser Argumentation zu ignorieren.
Ich denk - so wird die Gesellschaft selber zum Mörder - sogar Massenmörder.


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Todesstrafe

12.09.2014 um 08:52
@Aether
Zitat von AetherAether schrieb: daher könnte man die Todesstrafe für erwiesene Mörder so lassen.
und wer ist der erwiesene mörder? der, den das tatgericht wegen mordes schuldig spricht? in bezug auf das recht ist er dann ein mörder ... aber ist er es realiter auch oder wurde er ggf. zu unrecht verurteilt und zwar entweder weil er die tat an sich (tötung eines menschen) nicht begangen hat oder weil der tatrichter ggf. falsch subsumiert hat, er also ggf. nur wegen totschlags hätte schuldig gesprochen werden dürfen ... ?

ohne dir zu nahe treten zu wollen, aber du solltest vielleicht einmal eine strafverhandlung besuchen und dir dort eine beweisaufnahme ansehen und dich in diesem zusammenhang einmal etwas näher mit den aspekten der beweiswürdigung auseinandersetzen ...

ungeachtet dessen ist das ganze auch eine ethische frage. welche ethik vertritt ein staat, der die tötung ächtet, aber selbst tötet?


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Todesstrafe

12.09.2014 um 08:54
@wichtelprinz
Ja, aber es werden auch komplett unschuldige Menschen verurteilt, weil die Justiz Fehler gemacht hat! Man kann das nie ganz ausschließen und so würde der Staat selber zum Mörder. Der Mensch ist dann tot und dieses Urteil kann nicht rückgängig gemacht werden!


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12.09.2014 um 08:56
@DoctorWho

Top Post!
Zitat von DoctorWhoDoctorWho schrieb:welche ethik vertritt ein staat, der die tötung ächtet, aber selbst tötet?
Eine mittelalterliche.
Auge um Auge, Zahn um Zahn.


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12.09.2014 um 09:01
@Barnaby
Es war eben auf dieses "Eindeutig" bezogen - dort wird dann ja die Wiederholungsgefahr meist in den Vordergrund gerückt.

Das die Justiz nicht unfehlbar ist versucht man ja durch eindeutigkeit zu umgehen.


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12.09.2014 um 09:01
@Aether

Warum nicht?


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12.09.2014 um 09:06
Vielfach wird auch mit Mord argumentiert, also das ein Mörder sein Anrecht auf Leben verspielt habe.

Nur es ist ein Betrachtungswinkel. Ein brutal gepeintes Vergewaltigungsopfer hat vielleicht nach dieser Tat auch kein Leben mehr.
Ein Opfer das mit einer geistigen Behinderung zurück bleibt hat auch kein Leben mehr.

Ist den der physische Tod höher zu bewerten als diese Dinge?


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Todesstrafe

12.09.2014 um 09:50
@DoctorWho
@Aether
Aether schrieb:
daher könnte man die Todesstrafe für erwiesene Mörder so lassen.
und wer ist der erwiesene mörder? der, den das tatgericht wegen mordes schuldig spricht? in bezug auf das recht ist er dann ein mörder ... aber ist er es realiter auch oder wurde er ggf. zu unrecht verurteilt und zwar entweder weil er die tat an sich (tötung eines menschen) nicht begangen hat oder weil der tatrichter ggf. falsch subsumiert hat, er also ggf. nur wegen totschlags hätte schuldig gesprochen werden dürfen ... ?

ohne dir zu nahe treten zu wollen, aber du solltest vielleicht einmal eine strafverhandlung besuchen und dir dort eine beweisaufnahme ansehen und dich in diesem zusammenhang einmal etwas näher mit den aspekten der beweiswürdigung auseinandersetzen ...

ungeachtet dessen ist das ganze auch eine ethische frage. welche ethik vertritt ein staat, der die tötung ächtet, aber selbst tötet?
Und? Dann kann er ja in Berufung gehen zur nächsten Instanz. Da sitzen neue Richter und prüfen neu.

Warum sollte ich das? Was ist an meiner Beweiswürdigung falsch? Alles im Einklang mit dem StGB. Bis auf die Todesstrafe natürlich. Ich habe eine Verhandlung erlebt, in der ein Mörder nur durch Indizien als Mörder verurteilt worden ist.

Der Rechtsweg steht jedem offen.


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12.09.2014 um 09:51
@wichtelprinz
Zitat von wichtelprinzwichtelprinz schrieb:Vielfach wird auch mit Mord argumentiert, also das ein Mörder sein Anrecht auf Leben verspielt habe.

Nur es ist ein Betrachtungswinkel. Ein brutal gepeintes Vergewaltigungsopfer hat vielleicht nach dieser Tat auch kein Leben mehr.
Ein Opfer das mit einer geistigen Behinderung zurück bleibt hat auch kein Leben mehr.

Ist den der physische Tod höher zu bewerten als diese Dinge?
Im deutschen Recht ohne Betrachtung der Todesstrafe ja.

Vergleiche schwere Körperverletzung, Totschlag mit Mord.


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Todesstrafe

12.09.2014 um 10:10
@Aether
Die Frage war ganz klar im Zusammenhang mit dem Threadthema gestellt und der Forderung nach der Todesstrafe bei Mördern weil sie ein Leben auslöschten.

Ich wart übrigens noch auf den Link mit den 7 zu Tode verurteilten Vergewaltigern in Indien, danke.


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Todesstrafe

12.09.2014 um 11:11
@wichtelprinz
Zitat von wichtelprinzwichtelprinz schrieb:@Aether
Die Frage war ganz klar im Zusammenhang mit dem Threadthema gestellt und der Forderung nach der Todesstrafe bei Mördern weil sie ein Leben auslöschten.

Ich wart übrigens noch auf den Link mit den 7 zu Tode verurteilten Vergewaltigern in Indien, danke.
Google unter News, da wirst du fündig.


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Todesstrafe

12.09.2014 um 11:14
@Aether

natürlich kann der betroffene rechtsmittel einlegen, aber dies ändert nichts an dem umstand, dass fehlurteile möglich sind und eben diese urteile, auch wenn sie fehlgehend sind, den betroffenen zum mörder machen und zwar der logik des prozessrechts nach (stichwort rechtskraft) erwiesenermaßen.

und gerade der von dir erwähnte fall des indizienbeweises macht es sehr plastisch. beim indizienbeweis wird ja von hilfstatsachen auf die zu beweisende haupttatsache geschlossen (man kann hier noch unterscheiden zwischen dem beweisring und der beweiskette, aber das würde zu weit führen). es handelt sich bei diesem konstrukt um eine kette von schlussfolgerungen, die, da sie ja eine kette sind und durch schlussfolgerungen verbunden sind bzw. sich aus diesen ergeben, um ein fehleranfälliges modell. die richterliche überzeugungsbildung ist in diesem fall also mehr als sonst von interpretationen geprägt. und wozu dies führt, kann man ja sehr genau bei den USA verfolgen; hier mal ein aktueller bericht dazu: http://www.amnesty-todesstrafe.de/files/reader_todesstrafe-in-den-usa.pdf (Archiv-Version vom 05.02.2015) und ein bericht von n24 http://www.n24.de/n24/Nachrichten/n24-netzreporter/d/4663656/zahl-unschuldiger-viel-hoeher-als-gedacht.html

und mit meinem hinweis, du mögest dich bitte mit der beweiswürdigung beschäftigen, meinte ich nicht dein posting, sondern die juristische beweiswürdigung, d.h. die einzelnen beweismittel und die grundsätze der beweiswürdigung. aber das ganze ist juristischen laien immer etwas schwer zu vermitteln ;)


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Todesstrafe

12.09.2014 um 11:54
Süss :)

Es geht hier weniger um Beweisketten, sondern um Indizenbündel in diesem Fall. Und wenn die! Richter zu der Überzeugung kommen, dass keine Zweifel mehr an der Tathandlung bestehen, wird verurteilt.

Dann gibt's Rechtsmittel wie Berufung, damit keine Rechtskraft des Urteils. Andere Richter kassieren entweder oder es geht weiter zur höchsten Instanz. Ganz easy.

Zudem gibt's Wiederaufnahmeverfahren nachträglich. Bestehen Zweifel, erfolgt im Zweifel für etc.

Nett dass du mir das alles erzählen willst, aber wenn du mir was nahe legen willst, musst du deine Intention erklären, was du damit sagen willst. Alles olle Kamellen.


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