Darf mann "Strafzettel" verteilen?
11.02.2013 um 11:26Anzeige
rudi555 schrieb:Nö. Hab besseres mit meiner zeit zu tun, als irgendwas für dich im netz rauszusuchen.Heiße Luft eben. Ich habe von Dir aber auch nichts anderes erwartet. Das scheint bei Dir eben Programm zu sein. Vielleicht lernst Du es noch.
Tussinelda schrieb:weiter unten steht etwas zu Strafzetteln.....Eben, dass es keine zusammengestzten Urkunden sind.
MrsDizz schrieb:Wahrscheinlich schreibt @kleinundgrün nicht mehr weils off istDanke.
chemorata schrieb: Ein anderer Anwohner hat einen eigenen Behinderten Parkplatz vor dem Haus..da muss doch was gehenist ja wohl der Oberhammer.
Illegal Strafzettel verteilt: Bedingte Hafthttp://kaernten.orf.at/news/stories/2513089
In Klagenfurt wurden am Mittwoch zwei Mitarbeiter eines Sicherheitsunternehmens zu jeweils vier Monaten bedingter Haft verurteilt. Die beiden haben letztes Jahr in Millstatt und Seeboden ohne Berechtigung mehr als 1.000 Strafzettel verteilt. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.
Die beiden 35 und 50 Jahre alten Männer wurden der Fälschung von besonders geschützten Urkunden, nämlich von Strafzetteln für Falschparker, und Amtsanmaßung schuldig befunden.
Dienstnummern von Kollegen angegeben
Die beiden Mitarbeiter haben auf den Strafzetteln die Dienstnummern von Kollegen angegeben, die berechtigt waren, Organstrafverfügungen auszustellen. Unleserlich haben sie dann den eigenen Namen angeführt, was als Urkundenfälschung gilt.
Beide zeigten sich geständig
Bereichert haben sich die beiden Angeklagten nicht, denn die Strafen wurden von den Gemeinden ein gehoben.
Vor dem Richter zeigten sich beide geständig. Als Motiv für ihre Taten gaben die beiden Schlamperei an. Diese wollten sie vertuschen, indem sie einfach weitermachten.
Cathryn schrieb:Ansonsten ist es Amtsanmaßung, UrkundenfälschungBist Du auch Schweizerin?
Cathryn schrieb:Nein, bin ich nicht, aber das Schweizer StGB und das Deutsche unterscheiden sich größtenteils nur in den Formulierungen.Dann wäre es auch in der Schweiz nur Dummheit.