Udvarias schrieb:Eine Zermürbungstaktik anzuwenden, wenn kein anderes Mittel hilft, ist okay, aber eine öffentliche Zurschaustellung und Vorverurteilung wird bei Normalbürgern als Verleumdung schnell zur Strafsache.
Sehr, sehr merkwürdig. Sich StA-mäßig sooo weit aus dem Fenster zu lehnen.....nach den ersten
Aussagen hatte ich das Gefühl, eine Verhaftung des Lebensgefährten müsse kurz bevor stehen.
Aber nix, bis heute; außer öffentlichen Anschuldigungen
:(Und in diesem Fall hier genau das Gegenteil. Hier gäbe es Klärungsbedarf über weitere Personen,
man unternimmt aber nichts! Muss man nicht verstehen, oder??
Wobei ich niemanden beschuldigen will, weder im Gütersloher Fall den LG oder die Tochter
oder beide. Oder hier im vorliegenden Fall irgendjemand. Aber ÜBERPRÜFEN hätte man es
zumindest müssen für mein Verständnis!!