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Urteil im Tötungsdelikt Gabriele Obst

1.358 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Urteil, Obst, Halle (westfalen ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Urteil im Tötungsdelikt Gabriele Obst

11.10.2013 um 01:04
Zitat von TeutoburgerTeutoburger schrieb:@clubmaster
Der Kreis Gütersloh ist sehr groß, Halle/Westf gehört auch dazu, ein GT Kennzeichen daher nix ungewöhnliches....
OK danke, ich wohne sehr weit weg vom Kreis Gütersloh. Mir fiel aber bei der Fluchtroute des PKW im Fall NG auf, dass er sich Richtung Süden abgesetzt hat.

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Urteil im Tötungsdelikt Gabriele Obst

11.10.2013 um 06:27
Zitat von Cori0815Cori0815 schrieb:Eigentlich kommen außer GüO nur drei weitere Personen in Frage.
Genau. Und das Opfer könnte die Waffe auch weitergegeben oder verkauft haben
-ohne Wissen der anderen Familienmitglieder.


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Urteil im Tötungsdelikt Gabriele Obst

11.10.2013 um 06:55
Heute steht neben dem Bericht der Verurteilung des GüO noch ein weiterer
kleiner Bericht im Haller Kreisblatt; leider noch nicht online:
"Tränen und Verzweiflung bei den Angehörigen; Tochter soll Scheibe eingeschlagen haben"
.....die tröstenden Worte ihrer Sitznachbarn vermochten die Trauer (der Tochter) nicht zu
mildern. Im Foyer dann folgte der Zusammenbruch.........mehreren Augenzeugen zufolge
soll die Studentin kurze Zeit später eine Scheibe im Flur eingeschlagen haben."
(daneben ein Bild der eingeschlagenen Scheibe)
weiter schreibt das Blatt:
"Der Tag der Urteilsverkündung hatte auch der Schwester von Gabriele Obst, der
54-jährigen Petra Reinke, enorm zugesetzt.......ein wirkliches Gefühl für das Urteil
hatte sie indes auch am späten Nachmittag noch nicht entwickelt: "Bei allem Respekt
vor dem Gericht; aber ich hätte ein besseres Gefühl, wenn mein Schwager die Tat auch
tatsächlich gestanden hätte."
Darüber hinaus erinnerte sie sich an einen Besuch bei ihrem Schwager in der JVA Bielefeld-
Brackwede: "Über den eigentlichen Fall darf man ja nicht sprechen;er sagte damals nur
soviel: Das hätte alles nicht sein müssen." Was immer er auch damit gemeint habe, so
Petra Reinke."

Soweit die Auszüge aus diesem Bericht. Ja, ich frage mich auch, was der GüO mit dieser
Aussage gemeint haben könnte......


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Urteil im Tötungsdelikt Gabriele Obst

11.10.2013 um 08:25
Guten Morgen,

ich bin heute sehr pessimistisch aufgewacht. Mir ist klar geworden, dass im Revisionsverfahren vorm BGH keine neuen Beweisanträge gestellt werden können. Das hatte ich anders erhofft.

Sollte es soetwas wie Karma geben, dann sollte es sich einfach mal zeigen.

War ich gestern noch wütend und kämpferisch und sicher, dass Gerechtigkeit siegt, so fühl ich mich heute resigniert und "ausgeliefert". Ist das unser Rechtsstaat?


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Urteil im Tötungsdelikt Gabriele Obst

11.10.2013 um 08:36
Wie kommt eigentlich die Angabe zustande, dass Herr Obst erst um 8:30 und nicht schon um 7:30 bemerkt haben soll, dass seine Frau verschwunden war (stand im gestrigen Beitrag von Thorhardt um 22:23).

Wurde das von der Staatsanwaltschaft nur vermutet oder entspricht das den Tatsachen?


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Urteil im Tötungsdelikt Gabriele Obst

11.10.2013 um 09:14
In der NW-News habe ich gerade ein Bild von GüO angeschaut. Bei der Urteilsverkündung hatte er sich den Fotografen gezeigt. Ich empfinde ihn als ganz sympthischen netten Opa, keinesfalls eine Mördervisage. Ich könnte mir vorstellen, dass er die Tat aus einer nicht vorstellbaren Verzweiflung heraus begangen hat.
Frau O. wird ja als sehr forsch bezeichnet. Vielleicht hat sie keinen Hehl daraus gemacht, dass sie noch ganz andere "Chancen" hat. Bestimmt hat ihr die Beziehung zu dem Geschäftsmann sehr gut getan.
GüO sah sich vielleicht jetzt im Alter allein gelassen. Die Tochter war schon ausgezogen, der Sohn wollte ausziehen und Frau O. womöglich auch? Da machte er ihr in der Senke vielleicht klar:"Entweder du bleibst oder ich erschieße dich." Weil sie sich Letzteres nicht vorstellen konnte sagte sie vielleicht:"Dann erschieß mich doch."
Da sich die Frau des Geschäftsmannes bei der KP gemeldet hatte, könnte ich mir auch gut vorstellen, dass sie dem GüO telefonisch gesteckt hat was das so hinter seinem Rücken läuft. Die Frau war ja angeblich mega traumatisiert.


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Urteil im Tötungsdelikt Gabriele Obst

11.10.2013 um 09:23
@uko
Das hat der Vorsitzende Richter ausgeführt und sehr deutlich gemacht, daß es erst 8:30 Uhr war, ehe Herr Obst sich auf die Suche machte. Ich weiß aber nicht mehr ganz genau, woran sie es festgemacht haben. Aber auch das wurde ihm als bewußte Lüge ausgelegt.


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Urteil im Tötungsdelikt Gabriele Obst

11.10.2013 um 09:33
Danke @Thorhardt

Na ja, das waren dann wohl zu viele falsche Angaben.

Andererseits, wenn er erst um 8:30 angefangen hat zu suchen, da müsste der Sohn doch noch zuhaus gewesen sein und ihn gesehen haben. Also kann da auch was nicht stimmen.

Ich krieg grad nen Ohrwurm: Ich mach' mir die Welt Widdewidde wie sie mir gefällt ....


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Urteil im Tötungsdelikt Gabriele Obst

11.10.2013 um 09:34
Also ich hab mich auch noch mal dran gemacht um so neutral wie möglich noch mal alles zusammenzutragen und beide Argumentationsweisen nebeneinander zu stellen.Tatverhalten zps7cd80882
Nachtatverhalten zps4a7e865b
Ich fand 8:30 auch recht überraschend, aber wenn sie es denn so sagen, habe ich es miteingebaut.
Irgendwie macht mich diese Äußerung zu seiner Schwägerin sehr stutzig und mir ist nicht klar, was er damit aussagen möchte- genauso wie der Brief an die Tochter. Ich hoffe diese hat sich nicht schwer verletzt. Es ist zwar wirklich nicht besonders hilfreich eine Scheibe zu zerschlagen, aber in meinen Augen durchaus verständlich.


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Urteil im Tötungsdelikt Gabriele Obst

11.10.2013 um 09:35
Affekttat heisst es natürlich >:> Alle rechtschreibfehler stelle ich zur freien Verfügung


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Urteil im Tötungsdelikt Gabriele Obst

11.10.2013 um 09:48
@tinka

Also ich würde die Aussage "Das hätte alles nicht sein müssen" so deuten, dass, wenn er gleich die fehlende Waffe gemeldet hätte", sicherlich einiges anders gelaufen wäre.


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Urteil im Tötungsdelikt Gabriele Obst

11.10.2013 um 09:52
@uko
Ja, ich auch- daher mein Innerer Link zu dem Brief an seine Tochter.


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Urteil im Tötungsdelikt Gabriele Obst

11.10.2013 um 09:59
Guten Morgen @all

Ich denke auch, dass er bei derAussage gegenüber der Schwester einfach nur das anfängliche Leugnen der Waffe meinte und sehe es so, dass, hätte er gleich gesagt "die Waffe hab ich nie angemeldet, aber die muss sie mitgenommen haben", die Verurteilung so nicht erfolgt wäre.

Gut, okay, eine Strafe bzgl. der illegalen Waffe, aber das wär`s dann auch gewesen....


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Urteil im Tötungsdelikt Gabriele Obst

11.10.2013 um 10:30
Nein ich beurteile den Spruch ...das hätte alles nicht sein müssen... mal so:
Das hätte alles nicht sein müssen,wenn meine Frau etwas nachgiebiger gewesen wäre,mich nicht so provoziert hätte mit dem Liebhaber etc. dann wäre ich nicht so wütend gewesen und wäre nicht ausgrastet.
Glaube ,dass der Spruch direkt mit der Tatausführung zu tun hatte.
Vlt vielen ja so Worte wie wenn du das mit mir nicht mehr aushalten willst dann erschieß mich doch.
Vlt war ja das Gewehr gerade zur falschen Zeit am falschen Ort.
Der Sohn zieht sich wohl gänzlich zurück.Die Tochter kommt mit der Wahrheit nicht klar und zertrümmert eine Fensterscheibe.
Statt ihre Wut rauszulassen ,hätte sie mal lieber die volle Wahrheit gesagt und zwar direkt der Kripo nach verschwinden der Waffe.Lügen haben eben kurze Beine.Früher oder später wird man entlarvt.Und das dann wieder geradezubiegen, geht fast nicht.Lügen zeigen immer an, dass man was zu verbergen hat.
Wenn die Tochter jetzt noch irgendwas an ihrer mutter gut machen will, würde ich die Verleumdung als Diebin so nicht im Raum stehen lassen,meine Meinung.


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Urteil im Tötungsdelikt Gabriele Obst

11.10.2013 um 10:34
Es kommt nur Günter Obst als Täter in Frage

Wegen Totschlags an seiner Ehefrau Gabriele Obst ist Günter Obst gestern Mittag von der I. Großen Strafkammer des Landgerichts Bielefeld zu einer Haftstrafe von siebeneinhalb Jahren verurteilt worden.
Halle. Die I. Große Strafkammer des Landgerichts Bielefeld ist sich sicher, dass Günter Obst seine Ehefrau Gabriele in der Nacht des 16. April mit seinem Schrotgewehr in den Kopf geschossen und getötet hat. Wegen Totschlags und illegalen Besitzes einer Waffe wurde der 74-Jährige gestern Mittag zu einer Haftstrafe von siebeneinhalb Jahren verurteilt. Verteidiger Siegfried Kammel kündigte bereits an, gegen das Urteil Revision einzulegen.

Der Saal 20 konnte die große Anzahl an Medienvertretern und Zuschauern, die schon lange vor Prozessbeginn vor den Eingängen gewartet hatten, kaum fassen. Und dann gab es noch mal eine rund 20-minütige Verzögerung, ehe der Vorsitzende Richter Wolfgang Korte um 11.52 Uhr das mit Spannung erwartete Urteil verkündete: Schuldig! Ein Urteil, das vom Angeklagten kopfschüttelnd aufgenommen wurde. Auch während der Urteilsbegründung fasste sich Günter Obst immer wieder mit der Hand an den Kopf, blickte auf den Tisch, tippte sich angesichts der Ausführungen des Richters mit dem Zeigefinger gegen die Stirn und murmelte Kommentare wie „Ihr wart doch gar nicht dabei” oder „Lügen”. Die Kammer indes betonte, wie sicher sie in ihrer Auffassung sei. Denn, so viel sei klar, einen Suizid könne man definitiv ausschließen. Außerdem sei es nicht ersichtlich gewesen, wie ein Fremder an die Tatwaffe unter dem Bett des Angeklagten hätte gelangen können.

Den Ausführungen des Gerichts zufolge soll es spätestens seit 2011 in der Ehe nicht mehr gestimmt haben: „Sie haben von dem Verhältnis Ihrer Frau erfahren, die sich trotz der beendeten Affäre noch immer an dem Unternehmer interessiert zeigte”, hielt der Richter dem Angeklagten vor. „Ob es Eifersucht oder finanzielle Gründe waren oder Sie sich von Ihrer tonangebenden Frau zurückgesetzt fühlten, lässt sich nicht genau sagen. Jedenfalls wollten Sie Ihre Frau in der Nacht des 16. April zur Rede stellen, es kam zur Auseinandersetzung, der sich Ihre Frau entzog. Dann haben Sie sie am Steinhausener Weg mit einem heftigen Schlag auf den Hinterkopf überwältigt und in einem Auto mit großer Ladefläche, die von einer Plane bedeckt war, hoch zum Eggeberg gefahren, um sie dort zu erschießen.” Dass die Tochter oder der Sohn etwas mit dem Tod der Mutter zu tun haben könnten, schloss die Kammer ebenso sicher aus: „Bei keinem von beiden ist ein Motiv ersichtlich.”

Weil es keine eindeutigen Beweise gibt, die diese Tat von Günter Obst belegen, wandte das Gericht de facto das Ausschlussprinzip an: Suizid könne es aus verschiedenen Gründen (kein Abschiedsbrief, Rad auf dem Waldweg, vier Kilometer langer Marsch hoch zur Egge, neutrale Nullstellung der Leiche) nicht gewesen sein, so dass nur Tod durch Fremdeinwirkung in Betracht komme. Und mit Blick auf die Tatwaffe, das Schrotgewehr von Günter Obst, habe es nur einen gegeben, dessen unmittelbarem Zugriff die Waffe unterlag: dem des Angeklagten.

Nachfolgend ging Wolfgang Korte noch länger auf die Lügen rund um das Gewehr ein und warf dem Angeklagten vor, dass er es gewesen sei, der seine Kinder dazu genötigt hätte, der Polizei nichts von einem illegalen Schrotgewehr zu erzählen beziehungsweise den Sohn anzustiften, das Gewehr beiseitezuschaffen: „Ein Gewehr, das zu diesem Zeitpunkt schon längst nicht mehr in seinem Futteral lag und nur Sie wussten das. Aber wenn Sie ehrliches Interesse gehabt hätten, Ihre Frau zu retten, hätten Sie der Polizei sofort von dem Gewehr erzählt!”

Dass eine Faser, wie sie an der Leggins von Gabriele Obst gefunden wurde, nicht auch in einem der Familien-Autos gefunden wurde, habe keine Tatrelevanz, so der Vorsitzende Richter weiter. Außerdem betonte er, dass die Aussagen der JVA-Häftlinge keine Rolle in der Urteilsfindung gespielt hätten: „Wir glauben, dass die Zeugen gelogen haben. Eine Frechheit, die Folgen nach sich ziehen muss.”

Während Staatsanwalt Chris-toph Mackel elf Jahre Haft gefordert hatte, begründete Wolfgang Korte die siebeneinhalb Jahre wie folgt: „Das hohe Alter des Angeklagten spricht für eine geringere Strafe, denn es muss trotzdem noch eine Lebensperspektive bleiben.” Ein eindeutiges Mordmerkmal sei nicht zu erkennen, deshalb auch nur eine Verurteilung wegen Totschlags. Strafschärfend sei die Todesangst zu werten, die das Opfer gehabt haben müsse.

Aus Sicht von Verteidiger Siegfried Kammel weist die Indizienkette „große Lücken” auf. Lücken, die gegen eine Verurteilung sprechen würden. „Selbstverständlich gehen wir in Revision”, so der Jurist. Staatsanwalt Christoph Mackel wird keine Revision einlegen: „Das war ein schwieriges Indizienverfahren. Aber die Ermittlungen haben so viele Indizien gebracht, dass festgestellt werden konnte: Günter Obst hat die Tat begangen.”

Von Nicole Donath


http://www.haller-kreisblatt.de/hk-templates/nachrichtendetails/datum/2013/10/11/es-kommt-nur-guenter-obst-als-taeter-in-frage/


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Urteil im Tötungsdelikt Gabriele Obst

11.10.2013 um 10:52
Zitat von conita1946conita1946 schrieb:Guten Morgen @all

Ich denke auch, dass er bei derAussage gegenüber der Schwester einfach nur das anfängliche Leugnen der Waffe meinte und sehe es so, dass, hätte er gleich gesagt "die Waffe hab ich nie angemeldet, aber die muss sie mitgenommen haben", die Verurteilung so nicht erfolgt wäre.

Gut, okay, eine Strafe bzgl. der illegalen Waffe, aber das wär`s dann auch gewesen....
Entscheidend ist das gar nicht mal so sehr sondern der Umstand, warum GüObst als Mordwerkzeug ausgerechnet etwas benutzt, wegen dem er sich später dermaßen um Kopf und Kragen redet, dass er nur aufgrund des Leugnens schlußendlich verurteilt wird. Das macht doch keinen Sinn, wenn man die Tat so begehen würden, hätte er sich doch mindestens 4-5 plausible Antworten wegen der Waffe zurechtlegen müssen und "die kenne ich nicht" hätte da definitiv keinen Platz gehabt weil die Staaw ihm dies sowieso niemals geglaubt hätte. Bei der Theorie des Fremdttäters passen Dinge dann auch wieder, die Entführung, weil man sonst nicht an GO herangekommen wäre und die Waffe, damit man sicherstellen kann eine Spur zu GüObst zu legen. Nicht zuletzt bleibt noch eine kleine Möglichkeit, dass GO wirklich Suizid begangen hat, gänzlich ausgeschlossen konnte es nicht werden.


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Urteil im Tötungsdelikt Gabriele Obst

11.10.2013 um 10:53
@Granola
Zitat von GranolaGranola schrieb:Nein ich beurteile den Spruch ...das hätte alles nicht sein müssen... mal so:
Das hätte alles nicht sein müssen,wenn meine Frau etwas nachgiebiger gewesen wäre,mich nicht so provoziert hätte mit dem Liebhaber etc. dann wäre ich nicht so wütend gewesen und wäre nicht ausgrastet.
Glaube ,dass der Spruch direkt mit der Tatausführung zu tun hatte.
Vlt vielen ja so Worte wie wenn du das mit mir nicht mehr aushalten willst dann erschieß mich doch.
Vlt war ja das Gewehr gerade zur falschen Zeit am falschen Ort.
Aber Frau Obst wurde nicht in der Arrode, dort wo es Streit gab erschossen.

Es könnte sein, dass Frau Obst während des Streites erschlagen wurde bzw. der Täter meinte sie wäre tot und sie dann in den Wald verbracht hat.

Aber wie hätte Herr Obst das bewerkstelligen sollen? Es gab keine Spuren in seinem Fahrzeug.

Eifersuchtstaten geschehen meist im Affekt, und nach Affekt sieht diese Tat gar nicht aus, im Gegenteil ,es spricht alles für eine sorgfältige Planung. Das Opfer musste an einer unbewohnten Stelle zuerst überfallen und dann in den Wald verbracht werden, dazu benötigte der Täter ein Fahrzeug , eine Plane , Gewehr und Munition.

Wenn das Opfer nach dem Überfall bereits ohnmächtig oder tot war stelt sich die Frage wie es vom Fahrzeug in den Wald geschleppt wurde und wie die Tötung im Sitzen oder Stehen geschehen konnte, wenn nur eine Person die Tat ausführte. Es stellt sich die Frage wieso es keinerlei Spuren gab. Und es stellt sich die Frage nach dem Einnässen in Bauchlage.

Wenn das Opfer aber noch bei Bewusstsein war, dann stellt sich die Frage wieso es freiwillig ins Auto stieg und mit an den Tatort fuhr. Am Steuer sitzend und den Wagen lenkend hätte Herr Obst seine Frau nicht weiter bedrohen und zwingen können mitzufahren und wenn er sie in den Kofferrraum geworfen hätte hätte es eigentlich Spuren unter ihren Fingernägeln und an ihrem Körper geben müssen, denn es ist kaum anzunehmen, dass sie still auf der Plane liegengeblieben wäre. Fesselungsspuren gab es nicht.

Ich glaube nach wie vor eher, dass der Täter Frau Obst mit einem Elektroschocker oder Ähnlichem ausser Gefecht gesetzt hat und sie so zu Fall kam und so auch das Einnässen in Bauchlage zu erklären ist.


Ich denke übrigens, dass so auch Frau Graf damals überwältigt wurde. Ich sehe nach wie vor einen Zusammenhang zu den Angelschnüren. Frau Obst musste absteigen und in dem Moment sprangen die oder der Täter hinter dem Stromkasten hervor und griffen sie mit dem Elektroschocker an. Das halte ich für die plausibelste Erklärung.

Ich finde es tragisch, dass nun scheinbar auch die Kinder denken müssen, der Vater hätte die Mutter erschossen. das ist eigentlich nun das Schlimmste und Grausamste was dieses Urteil angerichtet hat und was auch keine Revison, egal wie sie ausgehen mag nicht wird wieder gut machen können.


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Urteil im Tötungsdelikt Gabriele Obst

11.10.2013 um 11:06
Also wenn sie beim Abgreifen einen Schlag auf den Kopf bekommen hätte, so wie der Richter es sieht, dann wäre die nächste Frage ja, wo sind Blutspuren gewesen.
Oder sie hatte tatsächlich einen Schlag auf den Kopf gekriegt und es blieb ohne Blutverlust und sie war benommen?
Dann wurde sie ins Auto gezerrt und ist vlt wieder auf der Fahrt halbwegs zu sich gekommen und ist dann taumeld dort in diese Mulde und dann ging es schnell mit dem Erschießen, da man ja ohnehin auch mit strafrechtlichen Folgen hätte rechnen müssen.Vlt hat sie ihm ja mit einer Anzeige gedroht und dann wurde es eben immer schlimmer.
Wir drehen uns hier wirklich im Kreis.
Ich muß zugeben ,ich kann auch den Richter verstehen ,der das Urteil so verkündet hat
Er konnte ihn nicht einfach laufen lassen, dann wäre es ein Freispruch gewesen und irgendwie auch unbefriedigend und nicht nachvollziehbar.


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Urteil im Tötungsdelikt Gabriele Obst

11.10.2013 um 11:13
Zitat von SonadoraSonadora schrieb:auch während der Urteilsbegründung fasste sich Günter Obst immer wieder mit der Hand an den Kopf, blickte auf den Tisch, tippte sich angesichts der Ausführungen des Richters mit dem Zeigefinger gegen die Stirn und murmelte Kommentare wie „Ihr wart doch gar nicht dabei” oder „Lügen”.
die Aussage, "ihr wart doch gar nicht dabei" ist bemerkenswert.
Zitat von fortylicksfortylicks schrieb: Im Foyer dann folgte der Zusammenbruch.........mehreren Augenzeugen zufolge
soll die Studentin kurze Zeit später eine Scheibe im Flur eingeschlagen haben."
Gewalt löst keine Probleme.


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Urteil im Tötungsdelikt Gabriele Obst

11.10.2013 um 11:16
Zur Bauchlage noch folgende Überlegungen: Wenn das Opfer irgendwann auf dem Bauch gelegen hat stellt sich die Frage wo das gewesen ist.

Hätte es nicht Spuren der Bauchlage an der Kleidung geben müssen? Beim Auffinden lag das Opfer rücklings auf der Erde, es gab also Spuren am Rücken.

Wenn Frau Obst bereits unten in der Arrode zu Fall gekommen wäre und auf den Bauch gefallen wäre hätte es meiner Ansicht nach Spuren an ihrer Kleidung geben müssen.

Keine Spuren hätte hingegen das Liegen auf einer Plane hinterlassen. Ich habe allerdings Probleme damit ,mir vorzustellen, dass ein im Kofferraum gefangenes Opfer nicht versucht sich zu befreien zw. seine Umgebung abzutasten , sich stattdessen nur still einnässt und ruhig liegenbleibt.

Und hätte Herr Obst sie später im Wald in Bauchlage in der Plane transportiert, wie hätte er sie gleichzeitig bedrohen und in Schach halten sollen?



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Urteil im Tötungsdelikt Gabriele Obst

11.10.2013 um 11:17
@lawine Für das Mädel ist in diesem Moment eine Welt zusammengebrochen, sie hat beide Elternteile verloren. Es löst keine Probleme, ist aber irgendwie nachvollziehbar.


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Urteil im Tötungsdelikt Gabriele Obst

11.10.2013 um 11:20
@Nitro
ich kann es nicht nachvollziehen.


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Urteil im Tötungsdelikt Gabriele Obst

11.10.2013 um 11:22
kann jemand sagen, um welchen Fahrzeugtyp es sich gehandelt hat? dann kann man sich eine bessere Vorstellung machen.


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Urteil im Tötungsdelikt Gabriele Obst

11.10.2013 um 11:28
Es ist unsagbar schlimm was dieser Familie angetan wurde. Mein tiefes Mitleid und Mitgefühl gilt den beiden Kindern aber auch den Geschwistern von Herrn und Frau Obst und ich hoffe von ganzem Herzen dass sie stark genug sind um eine Familie zu bleiben und sich nicht von Volkes Meinung und Hetze werden auffressen und beeinflussen lassen.

Der Vater lebt noch, er braucht die Hilfe und Unterstützung der Familie und die Liebe seiner Kinder und Geschwister.

Ich kann die aufkommenden Zweifel gut verstehen und nachvolllziehen, Richter und Staatsanwalt sind Autoritätspersonen und vor Gericht wurde gebetsmühlenartig in stark verkürzt in plausibel erscheinender Fassung imer wieder festgehalten, dass es Herr Obst gewesen sein muss.

Da wird schon mal die eine oder andere Interpretaion von Verhalten des mutmasslichen Täters umgeschrieben und neu definiert, den Aussagen des Gerichtes angepasst, ein normaler menschlicher Vorgang, der Unsicherheit und den aufkommenden Zweifeln gezollt.


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Urteil im Tötungsdelikt Gabriele Obst

11.10.2013 um 11:29
@lawine
Steht doch oben:
Zitat von SonadoraSonadora schrieb:....und in einem Auto mit großer Ladefläche, die von einer Plane bedeckt war.....
Die Fahrzeugmarke kannst Du Dir aussuchen, für Fantasien besteht ja genug Raum.


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