violetluna schrieb:Wie geht denn die Polizei normalerweise in Deutschland vor, wenn in einer Wohnung eine Leiche gefunden wird?
Es handelt sich um ein Todesermittlungsverfahren. Da geht es in erster Linie darum festzustellen, was da passiert ist und ob es ein strafbares Verhalten gegeben hat. Die Polizei hat zwei Aufgaben: Aufklärung von Straftaten und Gefahrenabwehr.
Ich hatte früher einmal den folgenden Fall: ein alter Mann, der alleine lebte, war auf einer Reise oder so verstorben, jedenfalls nicht zu Hause. Natürlicher Tod. Ich hatte die Aufgabe, seine Wohnung aufzusuchen.
Es ging darum, etwaige Angehörige festzustellen usw. Diese müssen ja informiert werden usw.
Das gelang nicht. Ich fand noch höhere Bargeldbeträge. Diese wurden von mir sichergestellt.
Am Ende war es so, dass die Stadt sich um die Beisetzung kümmerte, da da niemand mehr war, und dahin auch das Geld ging.
In der Wohnung entdeckte ich, dass da wohl auch eine Katze lebt, die sich aber auch versteckt hatte und scheu war. Ich ließ das Tierheim verständigen. Es dauerte eine ganze Weile, dann kam eine Frau und hat die Katze schließlich auch eingefangen und mitgenommen.
violetluna schrieb:Nachbarn
Oft wird es das einfachste sein, wenn ein Nachbar erklärt, dass er sich um das Tier kümmern kann. Manchmal kennen die Nachbarn das Tier ja und haben es auch schon versorgt (je nach nachbarschaftlichem Verhältnis).
Grundsätzlich ist es so, dass eine Wohnung bei einem TES zunächst versiegelt wird, bis die Freigabe von seiten der Staatsanwaltschaft kommt. Die StA erhält ja den Vorgang und verfügt dann nach Bewertung der gesamten Umstände über eine Freigabe.
violetluna schrieb:Warum geht die Polizei da raus, ohne die Katze zu sichern und versiegelt die Wohnung, obwohl die Katze noch da drinnen ist?
Das müsste man konkret bei der Dienststelle erfragen, das kann ich so natürlich nicht beantworten.
Es wäre gut, wenn das in sachlicher Form passierte. Auch, um die Mitarbeiter
gegebenenfalls zu sensibilisieren und es das nächste Mal besser zu machen.
Wenn es so war, dass die unsichtbare Katze noch Futter und Wasser hatte (vielleicht wurde dieses ja auch durch die EB aufgefüllt?) ist im Grunde keine Eile geboten. Die Katze ist versorgt und verhungert/verdurstet nicht.
In der Regel erfolgt die Freigabe nach 1 bis 2 Tagen und dann können sich Angehörige oder der Vermieter sich weiter kümmern.
Es ist manchmal so, dass Sachverhalte aufgebauscht werden und nicht immer stimmt alles, was man in sozialen Medien liest.
Da schreiben auch viele Leute recht dumm daher, zumindest habe ich diesen Eindruck schon öfters gehabt.
Das gilt auch für Revolverblätter wie z.B. die Bildzeitung. Also dass da sogar Unwahres geschrieben wird. Aber das dürfte ja bekannt sein.
Ich würde das insofern nicht überbewerten.
"Die Polizei" achtet in der Regel auch darauf, dass es Tieren gut geht und ihnen kein Leid zugefügt wird oder dass Leiden schnell beendet wird (z.B. Erlösen von angefahrenem, schwer verletztem Wild).