Erinnert ihr euch noch an unseren obersten Souverän und König von Deutschland Peter der Erste Fitzek?
Unser Könich befindet sich weiterhin in U-Haft, da Fluchtgefahr besteht.
Menschensohn Peter hatte über Jahre sein Phantasiereich ausgebaut mit eigener Währung, eigener Versicherung, eigener Rente und eigener Bank, nebenbei auch Urkundenfälschung mit eigenen Ausweisen und Führerscheinen begangen und vor allem viele Menschen damit abgezogen.
Nebenbei: Das ist die einzige Amtshandlung von Alexander Dobrindt, die mal nicht vollkommen für'n Arsch war, muss ich ja auch mal honorieren.
Vor etwas mehr als einem Jahr, am 14. Mai 2025, verkündete Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) das Verbot des sogenannten "Königreich Deutschland" (KRD). Am selben Tag wurden vier Rädelsführer des KRD festgenommen und befinden sich seither in Haft. Dabei wird es auch bleiben, wie aus einem Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) über eine Haftbeschwerde des selbsternannten "Obersten Souverän" des KRD, Peter Fitzek, hervorgeht (BGH, Beschl. v. 26.05.2026, Az. 3 StB 27–34/26).
Was noch kommt und was fehlt
Damit ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass Fitzek mindestens bis zur Anklageerhebung in Haft bleibt. Seine "Freiherren" und sein "Amtmann" dürften dieses Schicksal teilen.
Gegenstand des Prozesses werden, so viel lässt sich anhand der Tatbestände wegen derer ermittelt wird sagen, vor allem die wirtschaftlichen Umtriebe des KRD sein. Zwar steht zu erwarten, dass Fitzek sich nach Kräften bemühen wird, das Gericht abzulenken. Denn er hat seine ganz eigenen Ideen zum angeblichen "Sezessionsrecht" von der Bundesrepublik aufgrund von ihm imaginierter Menschenrechtsverletzungen. Eine Aufarbeitung der Ideologie des "Königreichs", das sich durchaus auch auf nationalsozialistische Gesetze beruft oder Außenstehenden das Menschsein abspricht, ist im Strafprozess eher nicht zu erwarten. Daran ändert auch nicht, dass beim Generalbundesanwalt, der für "Reichsbürger und Selbstverwalter" keine eigene Fachabteilung unterhält, ein Referat mit großer Expertise im Phänomenbereich Rechtsextremismus ermittelt.
Weiterhin nicht Gegenstand des zu erwartenden Prozesses werden die Handlungen der vielen KRD-Mitglieder mittleren Ranges sein, die ebenfalls von den Strukturen profitierten, ohne aber Rädelsführer zu sein. Die Zuständigkeit für ihre Strafverfolgung verbleibt bei den Staatsanwaltschaften der Länder. Ob diese aber auch die "zweite Riege" des KRD ins Visier nehmen, ist ebenso unklar, wie die Termine der Anklageerhebung oder auch des Prozesses um das Vereinigungsverbot.
Quelle:
https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/bgh-3stb273426-beschluss-reichsbuerger-peter-fitzek-koenig-von-deutschland-bleibt-in-haft?utm_source=Eloqua&utm_content=WKDE_LEG_NSL_LTO-Daily_DesignEditor_2025_EM&utm_campaign=wkde_leg_mp_lto_daily_ab13.05.2019&utm_econtactid=CWOLT000019750913&utm_medium=email_newsletter&utm_crmid=