@interrobang Österreich? Tja, auf dem Berg ist die Welt halt nicht so kompliziert.
:)@SKlikerklaker SKlikerklaker schrieb:Ja eben gerade nicht, oder wozu gibt es sonst Gesetzte.
Wozu gibt es denn Gesetze? Der § 1906 BGB regelt die Voraussetzungen für eine zwangsweise Behandlung, die das Betreuungsgericht auf Antrag des Betreuers und eventuell ärztlicher Empfehlungen genehmigen kann. Das finde ich echt krass.
Das einzige was mich ein wenig beruhigt, ist § 1896 BGB der die Voraussetzungen für eine Betreuung regelt. Da steht, dass gegen den freien Willen keine Betreuung bestellt werden darf. Allerdings bleibt es für mich etwas unschlüssig, weil da auch etwas davon steht, dass das Gericht auch "von Amts wegen" eine Betreuung anordnen kann.
Ein Familiengericht wollte nach einer Verhandlung meine Verhandlungsfähigkeit prüfen lassen, ich habe mich aber nicht begutachten lassen und so kam es nicht dazu. Aber wenn ein Gutachten gemacht worden und negativ ausgefallen wäre, dann wäre ich nicht Verhandlungsfähig gewesen, hätte also irgendeinen Bevollmächtigten gebraucht. Und da weiß ich nicht, ob dann vom Betreuungsgericht nicht von Amts wegen ein Betreuer bestellt worden wäre. Vor dem Familiengericht ist man auch als eingeschränkt Geschäftsfähiger verhandlungsfähig und dann wäre ich jetzt wohl auch nicht mehr geschäftsfähig. Was wäre dann, hätte ich dann noch einen freien Willen im Sinne des Gesetzes?
Ich weiß es nicht ob es da doch noch solche oder ähnliche Hintertüren gibt, die eine Betreuung unumgänglich machen. Jedenfalls habe ich schon ein Gutachten, was mir eine psychische Beeinträchtigung bescheinigt und wenn ich einem Gutachter von meiner schamanischen Weltsicht erzähle, dann hält der mich eh für bekloppt. Allerdings ist doch die Weltanschauung durch das GG geschützt.
Ich sehe das positiv und betrachte es als meine bürgerliche Pflicht, nun, da ich ja Zeit habe und von Steuergeldern lebe, auch meinen Beitrag dazu zu leisten, die demokratische Grundordnung zu wahren und Gesetze und Behörden zu prüfen. Und es gibt hin und wieder Momente des Zweifels.
:)