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Tarifeinheitsgesetz

13 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Gewerkschaft, Streikrecht, Tarifautonomie ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Seite 1 von 1

Tarifeinheitsgesetz

05.03.2015 um 18:08
Unsere GroKo (Andrea Nahles) will ein neues Gesetz auf den Weg bringen, es nennt sich Tarifeinheitsgesetz!

http://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/Thema-Arbeitsrecht/entwurf-gesetz-tarifeinheit.pdf?__blob=publicationFile (Archiv-Version vom 03.02.2015)

Um was geht es?

Wenn in einem Betrieb mehr als eine Gewerkschaft vertreten ist, wird nur der ausgehandelte Tarifvertrag Gültigkeit haben von der größeren Gewerkschaft.

An einem Beispiel: 2 Gewerkschaft, die eine hat in dem Betrieb 150 Mitglieder und fordert eine 2% Lohnerhöhung.
Die andere Gewerkschaft hat nur 50 Mitglieder und fordert aber 5% mehr Lohn.

Die AG einigen sich mit der größeren Gewerkschaft auf 1,5% Lohnerhöhung und dieser Tarifvertrag gilt jetzt für alle.

Die 5% kommen erst gar nicht zur Sprache und es darf dafür auch nicht mehr gestreikt werden.

Viele Arbeitsrechtler warnen die Regierung, dass dieses Gesetz nicht Verfassungskonform ist und das es vom Verfassungsgericht kassiert wird.

Die GroKo will dieses Gesetz trotz der Warnungen der Arbeitsrechtler mit aller macht durchsetzen.

Jetzt meine Frage; wird dieses Gesetz vom Verfassungsgericht wieder einkassiert?

Ich sage ja, denn es ist eine Einschränkung des Streikrechtes, welches in einer Demokratie ein sehr hohes Gut ist.

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Tarifeinheitsgesetz

05.03.2015 um 18:24
Hat die Nahles nicht noch andere Baustellen in der Politik an denen sie dringend arbeiten muss (irgendwas war da doch mit Mindestlohn)? Die olle Zippe will sich doch nur wichtig spielen und allen zeigen, dass sie es drauf hat. Aber ich würde mich da als Teil der kleineren Gewerkschaft ganz schön gelinkt fühlen und könnte mir vorstellen, dass da einige erst recht auf die Barrikaden gehen.


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Tarifeinheitsgesetz

05.03.2015 um 18:25
@dasewige
das würde ja an sich bedeuten, das kleine Gewerkschaften nichts mehr zu melden haben ebenso wie ganze Berufszweige, haben z.B. die Fluglotsen eine größere Gewerkschaft als die Piloten, sind aber im selben Betrieb, würde der Tarif für die Lotsen auch für die Piloten gelten, und diese hätten keine Möglichkeit das anzufechten, oder verstehe ich das falsch?


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Tarifeinheitsgesetz

05.03.2015 um 18:30
@Nahtern


genau so sehe ich es.


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Tarifeinheitsgesetz

05.03.2015 um 18:33
Es wäre ganz klar eine Einschränkung des Streikrechts!

Und es hat zwei deutliche Knackpunkte.
Zum einen müssten Gewerkschaften ihre Mitgliederzahlen preisgeben ein Trumpf im Kampf um bessere Konditionen. Dies wäre dann Geschichte.

Zum anderen
Das Grundgesetz garantiert dank der Koalitionsfreiheit und den damit einhergehenden bundesverfassungsrechtlichen und Arbeitsgerichtlichen Beschlüsse das Streikrecht was nicht in einem Gesetz geregelt ist.

Kommt es zur Tarifeinheit muss wohl auch das Streikrecht neu verhandelt werden.

Ich denke nicht das man das ohne weiteres durchbekommt.

Im Koalitionsvertrag wurde die Tarifeinheit zwar auch schon besprochen aber das bleibt hoffentlich ein leeres Versprechen. :D


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Tarifeinheitsgesetz

05.03.2015 um 18:39
@5ting
@Nahtern


das gesetz wird kommen,keine frage, sind ja mehr als 2/3 in der groko.

aber die kleinen gewerkschaften garantieren jetzt schon den gang vor das verfassungsgericht
und das wird an die groko beisshölzer verteilen.


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Tarifeinheitsgesetz

05.03.2015 um 22:01
@sting
Es wäre nicht nur eine Einschränkung des Streikrechts, sondern unterläuft die Tarifautonomie und verstößt somit gegen das Grundgesetz. Die kleinen Gewerkschaft wären gut beraten, einen Generalstreik zu initiieren.


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Tarifeinheitsgesetz

05.03.2015 um 22:52
@Zeitzeuge-WL

Zu einem Generalstreik aufzurufen ist meines Wissens in Deutschland verboten, vielleicht gibt es hier jemanden, der es genauer weiß! Ich werde da auch noch mal recherchieren!
Aber vielleicht wäre es ganz gut, wenn das doch mal passiert, denn bisher sind die Politiker
bei all ihren großen und kleinen Schweinereien auf keine großartigen Proteste gestoßen,
oder haben mit einschneidenden Ergebnissen bei Wahlen rechnen müssen.

Den Neoliberalen in der GROKO traue ich durchaus zu, zu versuchen dafür das Grundgesetz zu verbiegen, denn mit 80% haben sie die ausreichende Mehrheit dafür im Parlament, obwohl noch einige andere Hürden dazukämen, wie z.B. das Bundesverfassungsgericht.
Allerdings sitzen dort auch Parteigenossen der Groko als Richter.

Auf jeden Fall geht es hier, leider wieder einmal, um die Beschneidung von Arbeitnehmerrechten!


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Tarifeinheitsgesetz

06.03.2015 um 01:08
@Chrest
Nein, das Grundgesetz kennt kein Verbot von Genralstreiks, auch gibt es kein Gesetz, daß einen Generalstreik verbietet. Lediglich ein paar Richter des Bundesarbeitsgerichtes waren 1952 der Meinung.

Wenn allerdings die GroKo die Tarifautonomie beschneiden und damit die kleinen Gewerkschaften entmachten will, dann bleibt den kleinen Gewerkschaften nichts anderes übrig. Der Gang zum BVG wird den Mitgliederschwund wegen Überflüssigkeit einer Mitgliedschaft in einer entmachteten Gewerkschaft kaum aufhalten können.


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Tarifeinheitsgesetz

06.03.2015 um 08:45
@Zeitzeuge-WL

der generalstreik ist durch das streikrecht nicht abgedeckt, weil man davon ausgeht, das er politisch motiviert ist.
er wurde durch ein gerichtsentscheid 1955 untersagt.

die gewerkschaften könnten ihn trotzdem ausrufen, aber sie schrecken von den schadensersatzforderung zurück.

ist nur die frage hat man angst vor der politischen motivation oder eher davor, dass die räder stehen bleiben.

kommen wir jetzt wieder zu diesem gemeinen gesetzentwurf zurück, denn nach den streikts der eisenbahner und piloten, standen die räder fast still und verursachten in den betrieben große verluste und das dumme volk hat geschimpft wie ein rohrspatz.

was will man also erreichen? streiks die den namen nicht verdienen, die im sande verlaufen und niemanden weh tun.

dazu fällt mir nur der eine satz ein. "wer hat uns verraten? die sozialdemokraten"!


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Tarifeinheitsgesetz

06.03.2015 um 11:10
@dasewige
Nein, ein Generalstreik wäre nach dem Urteil von 1955 nicht untersagt, denn es geht um die Beseitigung eines Teils der freiheitlich-demokratischen Ordnung, nämlich der Tarifautonomie und damit wäre ein solcher Streik erlaubt. Klar wäre der Streik politisch motiviert, aber deswegen gibt es noch lange kein Anspruch auf Schadenersatz.

Wenn das dumme Volk nicht bedient wird, wird immer geschimpft - so auch früher bei Streiks der ÖTV, wo der Müll auf den Straßen Wochen liegen blieb... Das dumme Volk kann nicht Maßstab sein, außerdem jenne ich einige Betroffene des Streiks (Pendler), von denen war niemand begeistert vom Streik, aber niemand hat geschimpft wie ein Rohrspatz. Vieles von falschen Eindrücken wird heutzutage von den Medien inszeniert - sind halt auch Arbeitgeber.

Deutschland hat sich in den 70gern und 80gern als das Land mit den wenigsten Streiks gerühmt, das war auch ein Argument für ausländische Investoren. Der massive Sozialabbau und Abbau freiwilliger Leistungen sowie die Hartz-IV-Gesetzgebung wären eigentlich der Nährboden für viele lange Streiks, aber vorweg lief die Entmachtung des DGB durch Entziehung großer Teile des Vermögens (Neue Heimat). Der DGB ist seitdem mehr ein zahnloser Tiger, der kostenintensive Streiks zu vermeiden sucht und gewiß nicht mehr eine attraktive Adresse zur Vertretung der Arbeitnehmerinteressen. In der 90gern kamen Arbeitgeber auf Idee, Fake-Gewerkschaften zu gründen und ihre Arbeitnehmer zu verpflichten, Mitglied in eben dieser zu werden. Der Gesetzgeber hat dem nie wirklich einen Riegel vorgeschoben. Das war das Ende der Tarifeinheit durch eine Einheitsgewerkschaft. Die kleinen Gewerkschaften, die einzelne Berufsgruppen vertreten, kamen dann noch ein bißchen später und das schlimme bzw. beneidenswerte dieser kleinen Gewerkschaften ist, daß sie sich wirklich gut für ihre Mitglieder eingesetzt haben und deswegen müssen sie aus Sicht der Arbeitgeber schnellstmöglich entsorgt werden. Das Tarifeinheitsgesetz ist der Weg.


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Tarifeinheitsgesetz

06.03.2015 um 11:45
@Zeitzeuge-WL
Zitat von Zeitzeuge-WLZeitzeuge-WL schrieb:Nein, ein Generalstreik wäre nach dem Urteil von 1955 nicht untersagt, denn es geht um die Beseitigung eines Teils der freiheitlich-demokratischen Ordnung, nämlich der Tarifautonomie und damit wäre ein solcher Streik erlaubt. Klar wäre der Streik politisch motiviert, aber deswegen gibt es noch lange kein Anspruch auf Schadenersatz.
er wurde 1955 durch ein gerichtsentscheid untersagt.

http://www.zusammen-ev.de/index.php/themen/erwerbslosigkeit-niedriglohn/141-warum-gibt-es-keinen-generalstreik-in-deutschland (Archiv-Version vom 09.03.2015)

zu den beiden anderen absätze deines post. nichts anderes habe ich ausgedrückt nur mit anderen worten. das der DGB sich selber entmachtet hat, das hohe gewerkschafter gemeinsame sache mit den arbeitgeberverbände gemacht haben bzw sich kaufen gelassen haben.

die neuen kleinen gewerkschaften haben es geschaft die räder hier fast zum stehen gebracht und das ist der dorn im fleisch. man will ja gar nicht das streikrecht abschaffen, man will es aushöhlen, damit zukünftige streiks keine wirkungen zeigen.
aber der sinn eines streikes ist das die räder stehen bleiben und somit ein zwang für die AG entsteht um sich mit den berechtigten forderungen der AN auseinander zu setzen.

dieser sinn eines streikes soll eliminiert werden.


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Tarifeinheitsgesetz

06.03.2015 um 13:29
@dasewige
Zitat von dasewigedasewige schrieb:aber der sinn eines streikes ist das die räder stehen bleiben und somit ein zwang für die AG entsteht um sich mit den berechtigten forderungen der AN auseinander zu setzen.

dieser sinn eines streikes soll eliminiert werden.
Der Sinn eines Streiks soll nicht eliminiert werden, nur die Erfolgsaussichten geschmälert werden.
Das, was die kleinen Gewerkschaften vormachen, gab es früher in Großbritannien ja nur. Da wurde ständig irgendwo von irgeneiner kleinen Gewerkschaft gestreikt. Daran ist das Land zugrunde gegangen. Das System der Gewerkschaft unter dem Dach des DGB war ja durchaus solange ein Erfolgsmodell, solange es eine ausreichende Kapitalrücklage für Streiks gab. Wenn sich Arbeitgeber hingegen ausrechnen können, daß ein Streik nicht lange durchgehalten wird, ja dann wird aus einem Streik ein Proforma-Streik, der lediglich eine Alibi-Veranstaltung der Gewerkschaft gegenüber ihren Mitgliedern darstellt. Natürlich gibt es in der Regel auch ein Ergebnis des Arbeitskampfes. Das wurde in den letzten 25-30 Jahren aber immer nur schöngeredet und konnte nicht verhindern, daß insbesondere die unteren Lohngruppen wegrationalisiert wurden bzw. verarmten und dass es einen Absturz der Real-Löhne gab.

Bsirske vs. Schröder im Ringen um die Hartz-IV-Gesetzgebung war der beste Fingerzeig, daß Gewerkschaften keinen Einfluß mehr haben. Bedient werden spätestens seitdem durch die SPD vorrangig Arbeitgeberinteressen, ein neoliberaler Irr-Kurs, der die Partei in die Bedeutungslosigkeit bringt... Es war gleichzeitig eine Richtungsentscheidung Binnen-Wirtschaft kontra Export-Wirtschaft, die zugunsten der Export-Wirtschaft entschieden wurde, womit der größere Teil der Wirtschaft zum Siechtum verurteilt wurde. Das Siechtum begünstigt wiederum größere Unternehmen, die kleineren bleiben auf der Strecke und mit ihnen auch viele viele Arbeitsplötze.

Die SPD-Wähler wählen halt etwas anderes oder bleiben der Wahl-Urne fern.


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