Darf jeder eine Verfassung schreiben?
26.08.2015 um 16:08Anzeige
Ich hoffe doch stark, du gibst hier nicht nur das wieder, was du bei den Reichsdödeln aufgelesen hast...Einer, der ohne nachzudenken die Parolen einer der diversen "Kommissarischen Reichsregierungen" oder der "Selbstverwalter" nachplappert. Und natürlich diese selbst auch.
Nette Umgangsformen. Was ist denn ein Reichsdödel?
Als Reichsbürgerbewegung werden Gruppen von Anhängern von Verschwörungstheorien bezeichnet, die behaupten, das Deutsche Reich bestehe fort – aber, entgegen ständiger Rechtsprechung[1] und herrschender Lehre[2][3], nicht in Form der Bundesrepublik Deutschland – und dieses werde in den Grenzen von 1937 durch eine Kommissarische Reichsregierung (KRR) oder Exilregierung des Deutschen Reiches, welche verschiedene Gruppen zu sein behaupten, vertreten.[4] Dahinter stecken teils rechtsextreme, teils finanzielle Absichten und Ziele[5] sowie zum Teil „ideologisch bedingte Wahnvorstellungen“Kurz zusammengefasst: Menschen, die echte Probleme mit der Realität haben.
Die Reichsdeppen und -ideologen sind Spinner, die sich mit absurden und abwegigen Ansichten in purer Selbstüberschätzung an eine laienhafte Auslegung von Gesetzen und Gerichtsentscheidungen heranwagen, diese in der Regel in grotesker Art und Weise in ihr Gegenteil uminterpretieren, Zitate aus ihrem Kontext reißen, um diese dann auf Biegen und Brechen in ihre ideologisch verblendete und wahnhaften Reichsfantasien hinzuzwängen. Es sind schlicht geisteskranke Menschen, teils auch einfach nur sozial, familiär und finanziell gescheitert. Sie suchen die Schuld anderswo als bei sich selbst. Sie meinen, sie könnten sich über Recht und Gesetz stellen, indem sie der Bundesrepublik Deutschland ihre unstrittige Staatlichkeit absprechen und weitere schwachsinnige Thesen – sei es wirr, sei es antisemitisch – unter "ihr" meist braunes Völkchen bringen.Nicht jeder, der mit unserer Verfassung hadert, ist ein Reichsdepp, aber es erscheint mir als eines ihrer typischen Merkmale.
Matoskah schrieb:Je nachdem was für eine Verfassung dann in Kraft tritt könnten ja theoretisch die Vorigen auch ungültig werden.Na das hoffe ich doch. Was sollen wir denn mit mehreren gleichzeitig gültigen Verfassungen?
geeky schrieb:Und, sind denn deiner Meinung nach nun alle Verfassungen ungültig, die nicht nach einer direkten Volksabstimmung in Kraft traten?Was für eine brisante Fangfrage ;) Muss ich jetzt alle Verfassungen durchlesen, um zu verstehen, wie die die Gültigkeit ihrer selbst definieren?
z3001x schrieb:Was für eine brisante Fangfrage... und eine Antwort, die nicht anders zu erwarten war. Mach dich bitte mal schlau:
Matoskah schrieb:Daher wären parallel gültige Verfassungen recht unsinnigNaja, Das Grundgesetz undd die Landesverfassungen sind ja auch koexistent...
Matoskah schrieb:Das Frage ich mich auch, denn es ist möglich, dass eine neue Verfassung entweder zu der alten was hinzufügt, oder mehrere Sachen dann nicht mehr im Einklang mit der alten stehen. Daher wären parallel gültige Verfassungen recht unsinnig, außer im ersten Fall.Nein, das sehe ich anders. Ich kann eine bestehende Verfassung ändern (auch indem ich etwas hinzufüge) oder eine neue Verfassung aufstellen. Aber ich kann keine zwei Verfassungen haben.
Mittelscheitel schrieb:Naja, Das Grundgesetz undd die Landesverfassungen sind ja auch koexistent...Das sind ja auch die Verfassungen der einzelnen Länder, nicht die des Bundes. In Hessen steht zum Beispiel noch die Todesstrafe in der Verfassung drin, im GG nicht.
geeky schrieb:für die die KRR-FAQ auf dem Index steht?Das sind dann vermutlich die Anti-Reichsdödel, nech?
Mittelscheitel schrieb:Selbstverständlich sind sie koexistent, schlie0lixg sind die Ländesverfassungen noch in Kraft.Ok, danke. Du hast Recht, ich hab dein "koexistent" deutlich zu eng gefasst.
Mittelscheitel schrieb:Völlig egal . Selbstverständlich sind sie koexistent, schlie0lixg sind die Ländesverfassungen noch in Kraft. Dass das Bundesrecht Landesrecht bricht ist ein anderes paar Schuhe. In Hessn gilt sowohl die Verfassung des Landes Hessen sowie auch das Grundgesetz.Das Prinzip "Bundesrecht bricht Landesrecht" ist aber ein entscheidender Faktor und nicht nur Folklore. Natürlich gelten in Hessen sowohl das GG als auch die Landesverfassung. Aber all jene Bestimmungen der Hessischen Landesverfassung (und ggf anderer Landesverfassungen) die dem GG widersprechen, sind aufgrund des Prinzips "Bundesrecht bricht Landesrecht" automatisch gegenstandslos.