@FrauLehrerin Ich weiß ja nicht, in welchem Gottesstaat Du wohnst, in Deutschland gibt es für Sachbeschädigung eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder eine Geldstrafe.
Soviel also zu Deinem "Blablabbla". -.-
@insideman insideman schrieb: Unter gewissen Umständen, befürworte ich Straftaten ausdrücklich.
Das sagt dann ja schon alles. Wenn das Strafrecht also nur solange gilt, wie es dem einzelnen Bürger passt, dann können wir es auch gleich abschaffen.
@Kc Kc schrieb: Also...darf man gar keine öffentlichen Bekundungen und Aktionen gegen Rechtsextremismus abziehen?
Weil sich irgendwer unberechtigt beleidigt und provoziert fühlen könnte?
Du kannst doch legal öffentlich bekunden, was immer Du willst, dagegen habe ich doch auch nichts gesagt.
Und findest Du es nicht ein bisschen albern, wenn irgendwelche Leute empört und betroffen rumheulen, weil irgendwo jemand "Ausländer raus!" oder "Scheiss Kanaken!" brüllt, weil das ja beleidigend, diskriminierend und provozierend ist, Du aber gleichzeitig fragst, ob ungerechtfertigte Beleidigungen gegenüber Einheimischen nicht doch okay sind?!
Kc schrieb: Und was ,,der Staat" sagt, muss immer gemacht werden?
Nein, aber auch gegen Staat kann man sich legal wehren, dafür gibt es Gerichte und sollte der Staat die Vorgaben des GG verlassen, kannst Du dich auch legal "illegal" gegen ihn wehren.
Ich sehe aber nicht, wo im Bezug auf Flüchtlinge eine Notwendigkeit zur Begehung von Straftaten besteht.