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Das Berliner Landes-Antidiskriminierungsgesetz LADG

226 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Berlin, Polizei, Diskriminierung ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Das Berliner Landes-Antidiskriminierungsgesetz LADG

25.06.2020 um 14:39
Zitat von BauliBauli schrieb:Könntest du das mal bitte belegen? Viele gehen hier nicht davon aus. Die haben denselben Kenntnisstand wie ich.
Da gibt es nichts zu belegen, die ganze Diskussion ist Unsinn und bezieht sich sowieso nur auf die Einheiten der Bereitschaftspolizei speziell als Unterstützung bei Großveranstaltungen. Das ist so oder so nur ein Teilaspekt, was so alles an nicht-berliner Polizei und ähnlichen Behörden sowieso dauerhaft (!) in Berlin tätig ist habe ich oben angerissen. Im Übrigen ist es nicht so, dass die Landespolizeichefs eine Wahl haben, die Amtshilfe kann im Zweifelsfall ministeriell oder aus dem Bundestag angeordnet werden. Spätestens bei einer spontan auftretenden Großschadenslage (z.B. Flugzeugabsturz, Naturkatastrophe, Aufstand) greift die allgemeine Nothilfepflicht. Der kann man sich nicht mit Verweis auf eine niederrangige, abstrakte mögliche rechtliche Benachteiligung entziehen.

Der ganze "Wir schicken dann keine Hilfe mehr"-Diskussionsstrang ist ein reiner Popanz der Interessenvertretungen.

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Das Berliner Landes-Antidiskriminierungsgesetz LADG

25.06.2020 um 14:45
Zitat von bgeowehbgeoweh schrieb:Spätestens bei einer spontan auftretenden Großschadenslage (z.B. Flugzeugabsturz, Naturkatastrophe, Aufstand) greift die allgemeine Nothilfepflicht. Der kann man sich nicht mit Verweis auf eine niederrangige, abstrakte mögliche rechtliche Benachteiligung entziehen.
Danke für Deine Erklärung.

Selbst dann nicht, wenn man sie selbst herbeigeführt hat? Ich meine, es erklärt sich mir nicht, dass bayerische Beamten für Berlins lasche Gesetzgebung den Kopf hinhalten müssen. Berlin ist ja nun mal für seine Eskapaden bekannt, auch in anderen Dingen. Sie provozieren ja unübersichtliche Situationen und Gefahren.

Die Nothilfepflicht kenne ich. Das sehe ich ja auch ein. Wer sagt denn, dass sie nicht öfter vorkommen? Über das normale Mass hinaus.


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Das Berliner Landes-Antidiskriminierungsgesetz LADG

25.06.2020 um 14:48
Zitat von BauliBauli schrieb:Könntest du das mal bitte belegen? Viele gehen hier nicht davon aus. Die haben denselben Kenntnisstand wie ich.
Wenn dem so ist, dann seid Ihr hier aber ganz schön in einer Blase.

Zum einen gibt es § 3 des LDAG, der den Anwendungsbereich auf Berliner Landesbehörden beschränkt. Nur die sind Anspruchsgegner. Nicht Bayern, der Bund oder Brandenburg. Schon mit dieser Vorschrift könnte eigentlich alles parteipolitisch motivierte Geheule über die Amtshilfe entfallen. Und weil man nicht so leicht zurückrudern konnte, musste man nochmal lang und breit darüber diskutieren. Und alle Polizisten in Panik versetzen. Und sinnlos mit Anzeigen drohen. - Diese Einigung der Landesinnenminister ist immerhin auch schon ein paar Tage her:
Die CDU-Innenminister zeigen sich gegenüber dem SPIEGEL nun versöhnlich. NRW-Innenminister Reul, der diese Verschriftlichung gefordert hatte, ist nun zufrieden. "Das war eine zwingend notwendige Klärung. Ich bin wirklich froh, dass meine Polizisten nicht dem Zugriff dieses komischen Gesetzes unterliegen", sagt er. Der mecklenburgische CDU-Innenminister Lorenz Caffier sieht nun auch kein Problem mehr, seine Beamten nach Berlin zu schicken. "Wenn wir die schriftliche Bestätigung erhalten, dass unsere Beamten vollständig von dem Berliner Gesetz ausgeschlossen sind, können unsere Polizisten auch dort zum Einsatz. Ich begrüße, dass Innensenator Geisel hier Bereitschaft signalisierte."
https://www.spiegel.de/politik/deutschland/berlin-innenminister-einigen-sich-ueber-umstrittenes-antidiskriminierungsgesetz-a-8b679739-0a79-41cd-ba78-737303e04e5f

Ob es Rassismus in der Polizei gibt und wie der beschaffen ist und ob dieses Gesetz etwas dazu beitragen kann, etwaige Probleme (die es vielleicht gar nicht oder ganz massiv gibt) in den Griff zu kriegen, ist eine andere Frage.


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Das Berliner Landes-Antidiskriminierungsgesetz LADG

25.06.2020 um 14:54
Es gibt einen Gesetzestext im Entwurf:

https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&cad=rja&uact=8&ved=2ahUKEwi8vovX_JzqAhWQ6aQKHUOuBJUQFjABegQIAhAB&url=https%3A%2F%2Fwww.berlin.de%2Fsen%2Flads%2F_assets%2Frecht%2Fladg-drs-18-1996.pdf&usg=AOvVaw3OWaYmRYjWzAyQxhKBWzMs

Interessant finde ich folgende Regelung in §8
(3) Verwirklicht sich durch eine Ungleichbehandlung, die nicht gerechtfertigt ist, ein Schaden bei einer Person, die in einem engen persönlichen Näheverhältnis zu einer Person steht, der ein oder mehrere der in § 2 genannten Merkmale zugeschrieben werden, so ist erstere berechtigt, ihren Schaden nach Absatz 1 und 2 geltend zu machen.
Das verstehe ich so, dass jeder der gute Freunde in diskriminierungsgefährdeten Minderheiten hat, auch Ansprüche nach dem Gesetz erheben kann, unabhängig davon, ob diese gute Freundschaft ursächlich für die Behandlung ist !?

Nach § 3(3)
Ist übrigens die "positiv" Diskriminierung nicht verboten, Frauenförderung beispielhaft.

Ansonsten scheint die einzige Rechtsfolge ein finanzieller Schadensersatz in welcher Höhe auch immer zu sein.


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Das Berliner Landes-Antidiskriminierungsgesetz LADG

25.06.2020 um 15:18
Das Landes-Antidiskriminierungsgesetz (LADG) wurde vom Abgeordnetenhaus es in seiner Sitzung am 4. Juni 2020 beschlossen.

Es ist geltendes Recht.

Hier ist der Text:

https://www.berlin.de/sen/lads/recht/ladg/materialien/200621-ladg-gesetzes-und-verordnungsblatt.pdf

Und sind "Fragen und Antworten":

https://www.berlin.de/sen/lads/recht/ladg/fragen-und-antworten/


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Das Berliner Landes-Antidiskriminierungsgesetz LADG

25.06.2020 um 16:47
Zitat von itfcitfc schrieb:Genau , aber wenn die Polizei sie kontrollieren will heist es dann ganz schnell Diskriminierung , weil sie nix dabei haben .
Genau das meine ich ja. Ich befürchte das manche Klientel das ausnutzen um die Polizei zu binden und abzuschrecken
Aus dem Grund muss sowas ja protokolliert werden, dann zeigen die das hoch: Hier Anzeige von XY, darum haben wir kontrolliert und dann kann niemand mehr mit Diskriminierung argumentieren. Sorry aber dein Bild ist da doch etwas zu einfach gestrickt.


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Das Berliner Landes-Antidiskriminierungsgesetz LADG

25.06.2020 um 18:09
Soweit ich das LADG verstanden habe, wird da niemand bestraft sondern das Land Berlin muss eine Entschädigubg zahlen.
Finde ich lustig..


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Das Berliner Landes-Antidiskriminierungsgesetz LADG

27.06.2020 um 10:39
Heute gesehen, musste an den Thread bzw. vergleichbare hier denken:

https://www.welt.de/politik/deutschland/article210495241/Antidiskriminierungsgesetz-koennte-Ermittlungen-im-Clanmilieu-erschweren.html
"Berlins Polizeipräsidentin Barbara Slowik warnt vor schwierigeren Ermittlungen durch das neue Antidiskriminierungsgesetz der Stadt. Selbst bei Gaststättenkontrollen stehe nun der Rassismusvorwurf im Raum."
Für den Rest verweise ich auf den Artikel.

Selbst wenn man der klagenden Polizeichefin "Lobbyismus" unterstellt oder halt einseitige Sicht - es zeigt meines Erachtens und distanziert betrachtet, was für ein zweischneidiges Schwert es zu sein scheint.
"Wie Slowik weiter erläuterte, seien die Auswirkungen des Gesetzes in einem Fall sogar bereits vor dessen Inkrafttreten spürbar gewesen. So habe ein Berliner Kioskbetreiber kürzlich ohne Genehmigung in der Corona-Krise Stühle und Tische aufgebaut. 'Als die Kollegen einschritten, drohte er wegen Diskriminierung mit seinem Anwalt.' Selbstverständlich würden alle Vorwürfe geprüft, so Slowik."
Klar, kann gut sein, dass Vorwürfe wie solche ins Leere laufen. Aber es zeigt einfach, da geht schon mindestens ein Konfliktfeld in den Köpfen auf. Eher wird man, mutmaße ich, mehr Verwaltungs- und Zeitaufwand durch "Opportunitätsklagen" sehen die eine mögliche Behinderung oder ein unnötiges Binden der beteiligten Organe bedingen.

Die Frage wird bei diesen vermuteten Nachteilen sein, inwiefern zugleich effektiv die Personen profitieren, die es sonst hätte (ohne Nachspiel) diskriminierend oder rassistisch treffen können.

Das wird wohl vielleicht erst die Zeit oder auch nichts zeigen, wenn man das denn irgendwie messen kann. Aber es zeigt eben, ganz "ohne" ist es nicht. Der eine profitiert nun eher, der andere nicht. Situativ wie abstrakt. Den Rest wird wohl die praxisnahe Anwendung zeigen.

Mal schauen.


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Das Berliner Landes-Antidiskriminierungsgesetz LADG

27.06.2020 um 12:44
Zitat von WardenWarden schrieb:Eher wird man, mutmaße ich, mehr Verwaltungs- und Zeitaufwand durch "Opportunitätsklagen" sehen die eine mögliche Behinderung oder ein unnötiges Binden der beteiligten Organe bedingen.

Die Frage wird bei diesen vermuteten Nachteilen sein, inwiefern zugleich effektiv die Personen profitieren, die es sonst hätte (ohne Nachspiel) diskriminierend oder rassistisch treffen können.

Das wird wohl vielleicht erst die Zeit oder auch nichts zeigen, wenn man das denn irgendwie messen kann. Aber es zeigt eben, ganz "ohne" ist es nicht. Der eine profitiert nun eher, der andere nicht. Situativ wie abstrakt. Den Rest wird wohl die praxisnahe Anwendung zeigen.
Ich lehne mich mal weit aus dem Fenster und sage vorraus:

Dass die Richter jetzt nicht völlig verblödet sind und offensichtliche (!) Schutzbehauptungs- und Racheanzeigen wohl größtenteils abweisen, einstellen oder anderweitig abfertigen werden, weil die Zeit sowieso schon knapp ist.

Dass in 2-3 Jahren die Evaluation des Gesetzes durchgeführt wird.

Dass bei dieser Evaluation auch die abgewiesenen Klagen durchgesehen werden und dann vermutlich "systemischer Rassismus" gefunden wird.


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Das Berliner Landes-Antidiskriminierungsgesetz LADG

27.06.2020 um 14:06
Zitat von bgeowehbgeoweh schrieb:Dass bei dieser Evaluation auch die abgewiesenen Klagen durchgesehen werden und dann vermutlich "systemischer Rassismus" gefunden wird.
Dann können alle sagen „eine Krähe sticht...“
Wie sind eigentlich die Strafen für falsche Beschuldigungen - die müssten so hoch sein als wäre der Vorwurf wahr...Zahlen die dann auch die Ermittlungen?


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Das Berliner Landes-Antidiskriminierungsgesetz LADG

27.06.2020 um 14:09
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:Wie sind eigentlich die Strafen für falsche Beschuldigungen - die müssten so hoch sein als wäre der Vorwurf wahr...Zahlen die dann auch die Ermittlungen?
Für die falsche Beschuldigung reicht es aus, den beschuldigenden Vorwurf einer "hinreichend großen Öffentlichkeit" zu präsentieren, Vorwürfe gegenüber einer Strafverfolgungsbehörde sind natürlich qualifiziert. Ob das praktisch eine Rolle spielt, wenn der Verfahrensgegner das Land Berlin ist, werden wir sehen - man kann ja z.B. auch auf eine Verfolgung der falschen Beschuldigung verzichten, es handelt sich ja nicht um das Vortäuschen einer Straftat (zumindest nicht automatisch).


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27.06.2020 um 14:27
Zitat von WardenWarden schrieb:Selbst wenn man der klagenden Polizeichefin "Lobbyismus" unterstellt oder halt einseitige Sicht - es zeigt meines Erachtens und distanziert betrachtet, was für ein zweischneidiges Schwert es zu sein scheint.
Ich glaube, die Polizisten sind jetzt schon sehr verunsichert, wissen nicht so wirklich, wie sie sich verhalten sollen. Das Gesetz und die Reaktionen der Gewerkschaften und ihrer Polizeipräsidentin tragen nicht zur Beruhigung bei. Zugleich ist es wohl schon immer eine Gefahr des Polizeiberufs, besonders schwache Personen, Minderheiten und fremde Ethnien unfreundlicher und ggf. diskriminierend zu behandeln. Beides ist Realität. Ob das Gesetz da einen vernünftigen Ausgleich bietet? Skepsis ist angebracht.
Zitat von bgeowehbgeoweh schrieb:Dass die Richter jetzt nicht völlig verblödet sind und offensichtliche (!) Schutzbehauptungs- und Racheanzeigen wohl größtenteils abweisen, einstellen oder anderweitig abfertigen werden, weil die Zeit sowieso schon knapp ist.
Grundsätzlich ja. Allerdings ist die Berliner Verwaltungsgerichtsbarkeit ziemlich eigensinnig und tunkt gerne die Berliner Verwaltung in die schwarze Tinte. Und bis ein Vorgang beim Gericht landet, ist er schon Verwaltungsvorgang geworden und hat viel Arbeit verursacht. Das kann jedenfalls für ein paar Jahre für deutliche Unruhe sorgen.

Jedenfalls haben die Polizisten das Problem, wenn sie einen Menschen mit z.B. dunkler Hautbarbe wegen eines Drogendelikts durchsuchen und festnehmen wollen. Entweder plärren die Einen "Rassismus!", oder die Anderen empören sich "Merkels Lieblinge werden mal wieder verhätschelt!" Keinem kann man es Recht machen.

So wurde am Alex ein Mensch mit dunkler Hautfarbe von mehreren Polizisten festgehalten und geschlagen, weil er sich zuvor den Beamten in den Weg gestellt und diese geschubst hatte. Eine hysterisch kreischende junge Frau filmte den Vorgang und kurz darauf war er im Internet. Klar, der Mann hätte sich nicht in den Weg stellen und die Beamten angreifen dürfen. Andererseits: War es notwendig ihn, auch wenn er sich fortwährend wehrte, mehrmals mit der Faust ins Gesicht zu schlagen? Und hatte das jetzt was mit der Hautfarbe zu tun? Keine Ahnung. Die Empörung war groß, ob sie gerechtfertigt war, kann ich nicht beurteilen.

Und gerade da frage ich mich, ob es bei der Berliner Polizei realitätsnahe Schulungen gibt. Nicht von Antirassistinnen, für die alle weißen Männer unverbesserlicher Rassisten sind. Sondern von Menschen, die zum einen deutlich machen, welche Maßnahmen ein Polizist in jedem Fall, egal welcher Herkunft, Geschlecht und Nationalität sein Gegenüber ist, machen darf. Und was nicht. Was Diskriminierung ist. Also eine ungerechtfertigte Ungleichbehandlung. Der Beamte sollte sich letztlich so verhalten, als gäbe es keine Hautfarbe für ihn. Das ist natürlich schon wieder rassistisch, aber hier geht es um Diskriminierung. Schließlich sollte der Beamte auch für die Besonderheiten von Ethnie, Herkunft und Nationalität gerüstet sein und entsprechend, am besten von solchen Menschen selbst sensibilisiert werden.


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Das Berliner Landes-Antidiskriminierungsgesetz LADG

27.06.2020 um 14:35
@monstra

Ich denke, es wird ganz entscheidend sein, wie die "Ombudsstelle" dann tatsächlich beschaffen ist, wer dort tätig ist und wie sie mit den Beschwerden umgeht. Soweit ich das überblicke, ist die ja noch nicht eingerichtet und die Verwaltung rät den Betroffenen, jetzt erstmal Gedächtnisprotokolle anzufertigen, um sich dann an die Stelle wenden zu können, wenn die auch real existiert.

Wenn dort realistische Leute sitzen, wird's vermutlich einigermaßen laufen, wenn sie mit Aktivisten besetzt ist, wird das katastrophal.


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Das Berliner Landes-Antidiskriminierungsgesetz LADG

27.06.2020 um 15:00
Zitat von bgeowehbgeoweh schrieb:Wenn dort realistische Leute sitzen, wird's vermutlich einigermaßen laufen, wenn sie mit Aktivisten besetzt ist, wird das katastrophal.
Sollte wohl eine Mischung sein unabhängigen Juristen und Polizisten. Und beratend psychologischer und soziologischer Sachverstand. Wichtig ist v.a. die interne Kontrolle: Die Ombudsstelle befragt die Beamten und redet ihnen notfalls ins Gewissen. Fällt ein Beamter signifikant häufiger auf, wird tiefer gebohrt. Oder es gibt eine Schulung.

Genauso wichtig ist die Kommunikation nach Außen: Die Stelle erklärt, warum die Beamten richtig (oder falsch) gehandelt haben. Nach welchen Grundsätzen sie handeln müssen. Viele Leute haben keine Ahnung über Befugnisse und Grenzen polizeilicher Gewalt.


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Das Berliner Landes-Antidiskriminierungsgesetz LADG

27.06.2020 um 15:01
Zitat von monstramonstra schrieb:Genauso wichtig ist die Kommunikation nach Außen: Die Stelle erklärt, warum die Beamten richtig (oder falsch) gehandelt haben. Nach welchen Grundsätzen sie handeln müssen. Viele Leute haben keine Ahnung über Befugnisse und Grenzen polizeilicher Gewalt.
In wieweit beißt sich das überhaupt mit der Tätigkeit des Polizeibeauftragten? Der soll doch im Prinzip die gleiche Aufgaben wahrnehmen?
Die Ombudsstelle befragt die Beamten und redet ihnen notfalls ins Gewissen. Fällt ein Beamter signifikant häufiger auf, wird tiefer gebohrt. Oder es gibt eine Schulung.
Das wird z.B. an den Universitäten so nicht funktionieren, da gibt es in vielen Fällen kein "wieder", so viele Berufungsverfahren etc. werden nicht durchgeführt. Überhaupt, wie man sowas ohne umfassendes (!) quasi Parallelverfahren überhaupt werten will, ist mir schleierhaft.


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Das Berliner Landes-Antidiskriminierungsgesetz LADG

28.06.2020 um 18:17
17:24 Uhr
Autorin von umstrittener "taz"-Kolumne sucht Polizeischutz

https://www.n-tv.de/der_tag/Der-Tag-am-Sonntag-28-Juni-2020-article21876230.html

Auszug:
Gemeinsam mit der Chefredaktion habe sie bei der Berliner Polizei um ein Beratungs- und Sicherheitsgespräch gebeten.


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Das Berliner Landes-Antidiskriminierungsgesetz LADG

28.06.2020 um 18:31
@Agent_Elrond
Die soll sich doch private Security buchen, da kann sie genau aussuchen wer sie beschützen soll...nicht dass "Berufsunfähige" kommen.
In dem fiktiven Szenario könnte sie nirgendshin, da gäbe es keine Polizisten.


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Das Berliner Landes-Antidiskriminierungsgesetz LADG

29.06.2020 um 09:10
In Zeitungen widerlich zu hetzen (Kolumne mag ich das nicht nennen), ist unter aller Kanone. Die Frau zu bedrohen, geht aber genauso wenig.
Und dieses seltsame, neue Gesetz wird den Berlinern noch vor die Füße fallen.


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Das Berliner Landes-Antidiskriminierungsgesetz LADG

29.06.2020 um 09:30
Zitat von abberlineabberline schrieb:In Zeitungen widerlich zu hetzen (Kolumne mag ich das nicht nennen), ist unter aller Kanone.
Man sollte den Artikel, um den es geht, auch lesen. Ich glaube, Herr Seehofer hat das nicht, sonst wäre er nicht so in die Falle gelaufen. Und ich vermute, die, die jetzt die Autorin bedrohen, haben das auch nicht.

Also:

https://taz.de/Abschaffung-der-Polizei/!5689584/

Das ist ziemlich eindeutig Satire. Überzogen, überzeichnet, nicht ernst gemeint. Bezugspunkt ist das LADG:
Eine erste Konsequenz ist etwa das vom Berliner Abgeordnetenhaus beschlossene Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG). Manch eine_r träumt da gleich von einer Zukunft ganz ohne Polizei.
Und diese Zukunft ohne Polizei wird dann weitergesponnen:
Ich hingegen frage mich: Wenn die Polizei abgeschafft wird, der Kapitalismus jedoch nicht, in welche Branchen kann man Ex-Cops dann überhaupt noch reinlassen? Schließlich ist der Anteil an autoritären Persönlichkeiten und solchen mit Fascho-Mindset in dieser Berufsgruppe überdurchschnittlich hoch. Oder haben Sie schon mal von einem Terrornetzwerk in der Backshop-Community gehört? Ich nämlich auch nicht.
Es wird dann so getan, als seien alle Cops autoritäre Nazis, die für nichts zu gebrauchen sind. Besonders gut oder witzig ist diese Satire nicht. Die Karikierung erkennt im Weitere wohl nur, wer schon mal in eine Razzia geraten oder vor einer Demo von der Polizei auf gefährliche Gegenstände hin durchsucht worden ist. Und der letzte Absatz ist dann nicht mehr geschmackvoll, obgleich ich keine Straftat erkennen kann.
Spontan fällt mir nur eine geeignete Option ein: die Mülldeponie. Nicht als Müllmenschen mit Schlüsseln zu Häusern, sondern auf der Halde, wo sie wirklich nur von Abfall umgeben sind. Unter ihresgleichen fühlen sie sich bestimmt auch selber am wohlsten.
Wer nur den letzten Absatz liest, der mag sich empören. Aber wir wissen, dass Sätze ohne Kontext gerne verwendet werden, um Empörung hervorzurufen.


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Das Berliner Landes-Antidiskriminierungsgesetz LADG

29.06.2020 um 09:49
@monstra
Ich hab den Artikel sehr wohl gelesen und kann nichts satirisches daran finden, eher üble Hetze und menschenverachtende Aussagen.
Nur darf ich auch dann niemanden bedrohen.
Diese Zeitung nicht mehr lesen, reicht meist auch.
Das Satire Argument auf jeden Scheiss anzuwenden, halte ich für nicht gut. Dann wäre alles Satire.


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