Social-Media-Verbot für unter 14 jährige in Deutschland
um 09:29Genau das wird möglicherweise das BVerfG überprüfen, ob man diesooma schrieb:Ja, in Verbindung mit "allgemein zugänglich".
allgemeine Zugänglichkeit einschränken darf.
Genau das wird möglicherweise das BVerfG überprüfen, ob man diesooma schrieb:Ja, in Verbindung mit "allgemein zugänglich".
Es hat schon entschieden!Bogdan60 schrieb:Genau das wird möglicherweise das BVerfG überprüfen, ob man die
allgemeine Zugänglichkeit einschränken darf.
Ein klarer Satz, mag der politisch meinungsfreudige Bürger meinen. Wäre nur nicht der offenbar weniger populäre Artikel 1 Absatz 3 GG – dieser lautet: "Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht".Quelle: https://www.lto.de/recht/feuilleton/f/meinungsfreiheit-grundrecht-abwehrrecht-private
Natürlich sind Verbote keine Lösung aber sollte man Alkohol und Prostiution deswegen für Kinder erlauben? Ich denke jedes Verbot kann und wird von einem Teil der Bevölkerung missachtet und man könnte bei allem sagen, es hätte keinen Sinn weil sich ein paar Leute nicht dran halten.Bogdan60 schrieb:Außerdem war ein Verbot noch nie die Lösung. Beispiele sind das Verbot von Alkohol
und Prostitution.
Warum muss es einen Vorteil geben, wenn man Social Media konsumiert?Nyx_07 schrieb:Wo siehst du denn einen Vorteil für Kinder wenn sie tiktok nutzen?
Genau.Nyx_07 schrieb:Natürlich sind Verbote keine Lösung aber sollte man Alkohol und Prostiution deswegen für Kinder erlauben? Ich denke jedes Verbot kann und wird von einem Teil der Bevölkerung missachtet und man könnte bei allem sagen, es hätte keinen Sinn weil sich ein paar Leute nicht dran halten.
Auch dafür braucht man eine Begründung die vor dem BVerfG standhält. Ansonsten gibtphilae schrieb:Man muss die Nutzung übrigens gar nicht verbieten. Man kann diese Medien auch einfach abschalten. Für alle. Es geht ja nun vor allem um ganz bestimmte Plattformen und deren Algorithmen, die nicht nur für Kinder schädlich sind. Ohne die ging es bis vor 20 Jahren auch ganz gut.
Welcher Schaden wird denn verursacht, wenn man TikTok und Co. einschränkt, bzw. abschaltet?Bogdan60 schrieb:Ansonsten gibt es die Möglichkeit von Schadensersatzforderungen.
Nicht man, sondern erstmal nur ich. ;-)Bogdan60 schrieb:dass man solche Methoden in Diktaturen oder autokratischen Staaten für
"pöhse" hält und hier einführen will.
Die Länder, die den SocialMedia-Konsum für Kinder bereits einschränken oder das aktuell vorhaben, sind Diktaturen oder Autokratien? 🤔Bogdan60 schrieb:Auch ist es komisch, dass man solche Methoden in Diktaturen oder autokratischen Staaten für
"pöhse" hält und hier einführen will.
Oder einfach nur vorausschauend um Dummheit vorzubeugen.sooma schrieb:die den SocialMedia-Konsum für Kinder bereits einschränken oder das aktuell vorhaben, sind Diktaturen oder Autokratien

die den SocialMedia-Konsum für Kinder bereits einschränken oder das aktuell vorhaben, sind Diktaturen oder Autokratienvs.
Bitte lass sowas.sooma schrieb:Die Länder, die den SocialMedia-Konsum für Kinder bereits einschränken oder das aktuell vorhaben, sind Diktaturen oder Autokratien? 🤔
Für gewöhnlich ist in der gesamten ID noch etwas drin was zu einem bestimmten Prüfschlüssel-Ergebnis führt. das heißt wenn man ausschließlich das Datum verändern würde und so eine ID eingibt dann stimmt ein vorgegebener Prüfwert nicht mehr und man kann rausbekommen, dass es keine gültige ID eines Ausweises ist.Lupo54 schrieb:Wenn nicht lässt sich die Altersbeschränung leicht umgehen indem man sich bei der Eingabe ein paar Jahre älter macht.
Wenn man sich bei Social Media über den Ausweis sein Alter identifizieren muss,RayWonders schrieb:Für gewöhnlich ist in der gesamten ID noch etwas drin was zu einem bestimmten Prüfschlüssel-Ergebnis führt. das heißt wenn man ausschließlich das Datum verändern würde und so eine ID eingibt dann stimmt ein vorgegebener Prüfwert nicht mehr und man kann rausbekommen, dass es keine gültige ID eines Ausweises ist.