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Social-Media-Verbot für unter 14 jährige in Deutschland

64 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Deutschland, Verbot, Social Media ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Social-Media-Verbot für unter 14 jährige in Deutschland

um 17:59
Zitat von Atomic_ClockAtomic_Clock schrieb:Ich wollte ja nicht an meinem ersten Tag hier in Verschwörungen verschoben werden
Betrachte dich doch nicht als VT-Vertreter, sondern wie ich als der VB-Gruppe angehörend.
SpoilerVerschwörungsBeobachter


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Social-Media-Verbot für unter 14 jährige in Deutschland

um 18:49
Zitat von Atomic_ClockAtomic_Clock schrieb:Warum wurde das Alter von ursprünglich 16 auf 14 Jahren heruntersetzt? Es ist viel leichter durchzusetzen um sich trotzdem auf das Grundgesetz berufen zu können.
Mit 14 Jahren wird ein Kompromiss zwischen Jugendschutz (Art. 6) und Grundrechten (Art. 2 + 5) erreicht.
Sehr schön zusammengefasst.

Unter 14 gilt man auch als besonders schutzbedürftig.

Und das GG soll ja auch nicht nur vor staatlichen Eingriffen schützen, sondern verpflichtet es auch den Staat Gefahren vor seinen Bürgern (natürlich gerade vor besonders schutzbedürftigen Personen wie Kinder unter 14 Jahren) fernzuhalten. Oder anders; Sie vor Gefahren zu schützen!

Und mit einem Social-Media Verbot soll Schutz vor Medien und Technologie und deren schädliche Wirkung auf Kinder und Einfluss auf sie erreicht werden.



Zitat von Atomic_ClockAtomic_Clock schrieb:Dass sich dann faktisch alle "Identifizieren" müssen ist ein netter "Nebenefffekt"
Wäre es in der Tat, aber nicht mal zwingend notwendig. (wäre trotzdem dafür)

Da eine Ungleichbehandlung nur aufgrund des Alters, eines besonders schutzwürdigen Alters wohlgemerkt, durch sachliche, objektive Gründe halt auch gerechtfertigt sein kann.

Also nichts da von wegen Altersdiskriminierung in Bezug auf ein zu junges Alter, sollten einige Kinder und Eltern damit kommen bzw. in dieser Richtung krähen...

Zumal das AGG da eh nicht greifen würde, das tatsächlich auch explizit das Alter schützt. Aber der Staat wäre an das AGG eh nur als öffentlicher Arbeitgeber gebunden.

Im Falle eines Verbots (Social Media-Nutzung) durch ein Gesetz und dann auch durch eine exekutive Verordnung weiter geregelt, wäre der Staat aber an Art 3 GG gebunden, der zwar nicht explizit das Alter vor Ungleichbehandlung schützt, sich der Schutz vor Altersdiskriminierung aber dennoch aus Abs. 1 ergibt und daher Ungleichbehandlungen nur aufgrund des Alters auch nicht willkürlich bestimmte Menschengruppen benachteiligen dürften, sondern wenn nur aus sachlichen Gründen und im Falle von Kinder unter 14 Jahren aus dem Schutzgedanken heraus, sie vor verschiedenen Gefahren zu schützen und was wie gesagt sogar eine Verpflichtung des Staates ist, so lange aber auch da die Verhältnismäßigkeit (ein fundamentales überall zu berücksichtigendes Rechtsprinzip) gewahrt bleiben würde.


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Social-Media-Verbot für unter 14 jährige in Deutschland

um 19:12
Quatsch, was rede ich, das hier
Zitat von Atomic_ClockAtomic_Clock schrieb:Dass sich dann faktisch alle "Identifizieren" müssen ist ein netter "Nebenefffekt"
wäre ja wenn so oder so die logische Folge, Konsequenz, um wirklich sichergehen zu können, dass sich keine Kinder mehr unter 14 Jahren irgendwo anmelden könnten.
Ohne Schranken, würde sich doch bestimmt kaum ein Kind an so ein Verbot halten.


Das Gesetz kann nur schützen, klar, wenn es Kindern zumindest erschwert werden würde, sich anzumelden und um Social-Media dann auch nicht mehr nutzen zu können.

Und würden da einige Verantwortliche hinter Social Media nicht mitziehen wollen, müssten sie halt dazu verpflichtet werden.

PS.

Zur Alterskontrolle sind ja je nach Bereich aber auch je nach bestimmtem Angebot und Verkauf auch im realen Leben Betreiber und deren Angestellte verpflichtet. Und das natürlich auch dem Schutz wegen.


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Social-Media-Verbot für unter 14 jährige in Deutschland

um 19:26
Sorry jetzt nochmal dafür, danach lege ich versprochen erst mal ne Pause ein:



@Atomic_Clock

Wobei; würde sich die Verpflichtung für Betreiber nicht so oder so dann schon aus dem Gesetz bzw. dem Verbot von selbst ergeben? Doch oder?, da Verbote ja eingehalten werden müssten und Wege zur Einhaltung gefunden werden müssten, damit Verbote überhaupt einen richtigen Nutzen hätten.

Aus dem Verbot würde sich doch automatisch auch das Gebot zur Alterskontrolle für Betreiber ergeben oder?


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