Atomic_Clock schrieb:Warum wurde das Alter von ursprünglich 16 auf 14 Jahren heruntersetzt? Es ist viel leichter durchzusetzen um sich trotzdem auf das Grundgesetz berufen zu können.
Mit 14 Jahren wird ein Kompromiss zwischen Jugendschutz (Art. 6) und Grundrechten (Art. 2 + 5) erreicht.
Sehr schön zusammengefasst.
Unter 14 gilt man auch als besonders schutzbedürftig.
Und das GG soll ja auch nicht nur vor staatlichen Eingriffen schützen, sondern verpflichtet es auch den Staat Gefahren vor seinen Bürgern (natürlich gerade vor besonders schutzbedürftigen Personen wie Kinder unter 14 Jahren) fernzuhalten. Oder anders; Sie vor Gefahren zu schützen!
Und mit einem Social-Media Verbot soll Schutz vor Medien und Technologie und deren schädliche Wirkung auf Kinder und Einfluss auf sie erreicht werden.
Atomic_Clock schrieb:Dass sich dann faktisch alle "Identifizieren" müssen ist ein netter "Nebenefffekt"
Wäre es in der Tat, aber nicht mal zwingend notwendig. (wäre trotzdem dafür)
Da eine Ungleichbehandlung nur aufgrund des Alters, eines besonders schutzwürdigen Alters wohlgemerkt, durch sachliche, objektive Gründe halt auch gerechtfertigt sein kann.
Also nichts da von wegen Altersdiskriminierung in Bezug auf ein zu junges Alter, sollten einige Kinder und Eltern damit kommen bzw. in dieser Richtung krähen...
Zumal das AGG da eh nicht greifen würde, das tatsächlich auch explizit das Alter schützt. Aber der Staat wäre an das AGG eh nur als öffentlicher Arbeitgeber gebunden.
Im Falle eines Verbots (Social Media-Nutzung) durch ein Gesetz und dann auch durch eine exekutive Verordnung weiter geregelt, wäre der Staat aber an Art 3 GG gebunden, der zwar nicht explizit das Alter vor Ungleichbehandlung schützt, sich der Schutz vor Altersdiskriminierung aber dennoch aus Abs. 1 ergibt und daher Ungleichbehandlungen nur aufgrund des Alters auch nicht willkürlich bestimmte Menschengruppen benachteiligen dürften, sondern wenn nur aus sachlichen Gründen und im Falle von Kinder unter 14 Jahren aus dem Schutzgedanken heraus, sie vor verschiedenen Gefahren zu schützen und was wie gesagt sogar eine Verpflichtung des Staates ist, so lange aber auch da die Verhältnismäßigkeit (ein fundamentales überall zu berücksichtigendes Rechtsprinzip) gewahrt bleiben würde.