Zitat von ApexOneApexOne schrieb:Nicht ganz, unvollständig. Da steht dass man sich auch ungehindert informieren kann, ich würde ich gerne bei Netflix informieren, aber die Zwangsabgabe für den ÖRR hindert mich dran, es verbraucht den Großteil meines Medienbudget.
Auf dem Fundament der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes, hat der ÖRR einen gesetzlichen Funktionsauftrag, (die sogenannte Grundversorgung).

Um diesen zu gewährleisten, muss sich der ÖRR mit seiner Programmgestaltung, in einem relativ starr reglementierten Rahmen bewegen.

Auch der von dir angeführte Sender Netflix, ist eine allgemein zugängliche Informationsquelle, allerdings ohne den von mir beschriebenen gesetzlichen Funktionsauftrag. Das unterscheidet ihn vom ÖRR.