Landtagswahl Sachsen-Anhalt 2026
21.09.2026 um 20:19Welche Legislaturperiode?Reineke schrieb:und dann nur zwei Leute sämtliche Sitzungen über eine ganze Legislaturperiode leiten müssten.
Welche Legislaturperiode?Reineke schrieb:und dann nur zwei Leute sämtliche Sitzungen über eine ganze Legislaturperiode leiten müssten.
Wohlgemerkt ich sag nichts gegen die AfD-Ansprüche. Mir geht es ums BSW. Die Linke war im letzten Landtag die zweitgrößte Oppositionspartei. (Und drittgrößte Fraktion). Das BSW ist ja vielleicht Halbregierungspartei (zumindest nicht Opposition) und nur sechstgrößte Fraktion.Reineke schrieb:Im letzten saßen 2x CDU und 1x Linke. Wo war da der Aufschrei?
In diesem Fall, mit absoluter Sicherheit nicht.Tränendrüse schrieb:Nö. Niemand wird mehr in den Knast gehen weil er die GEZ verweigert.
Denn Justiz ist Ländersache.
Wer beantragt denn Haftbefehle wenn jemand die GEZ und die EV ablehnt?EDGARallanPOE schrieb:In diesem Fall, mit absoluter Sicherheit nicht.
Der Auftrag des ÖRR, leitet sich im Kern vom Grundgesetz Artikel 5 ab und hat den Rang eines Grundrechtes.
Na da haben wir es doch. Euer Problem ist, dass sie euch nicht nach dem Mund reden. ÖR-Formate wie PlusMinus, Kontraste oder Report Mainz bzw. München kennste? Da schlackerste manchmal mit den Ohren, was die da berichten. Da fragt man sich manchmal, warum da nicht gleich der Bildschirm schwarz wird, weil grad die Redaktion und der Moderator verhaftet werden, so "system"kritisch wie die da berichten...Tränendrüse schrieb:Die können dann immer noch ihre Meinung sagen. Nur wir bezahlen dafür nicht mehr.
Du bildest dir aber jetzt bitte nicht ein, dass ich deine gewaltigen Lücken in der rechtlichen Einordnung unseres Diskussionsthemas, als Erklärbär fülle ?Tränendrüse schrieb:Wer beantragt denn Haftbefehle wenn jemand die GEZ und die EV ablehnt?
Ein Staatsanwalt. Und der ist weisungsgebunden.
Und der Artikel 5 GG sagt nichts über die GEZ. Von wegen Grundrecht. Grundrechte gelten für den Bürger.
Die können dann immer noch ihre Meinung sagen. Nur wir bezahlen dafür nicht mehr.
Bisher ist ein Regierungswille seitens des BSW . für mich nicht erkennbar.Reineke schrieb:Ein gutes Omen auch für die Regierungsbildung?
Den Status des Mehrheitsbeschaffers, entweder für die AFD, oder die von dir genannte Konstellation, wird das BSW meiner Meinung nach vermeiden. Nur so können sie die volle Macht des "Züngleins an der Waage" effizient ausspielen.Reineke schrieb:Entweder Mehrheitsbeschaffer für Schwarz-Rot-Grün oder Neuwahl - bei der das BSW auf denkbar dünnem Eis stünde.
Der zitierte Beitrag von Stirnsänger wurde gelöscht. Begründung: Antwort auf gelöschten BeitragDass Richter Marionetten seien, blubbert doch häufig aus dem rechten Sumpf Spoilerauf Nachfragen ist dann Hängen im Schacht. Mit dem intellektuellen Offenbarungseid kann man es immerhin schon mal in den Landtag von Meck-Pomm schaffen. Die künftige AfD-Fraktion dort scheint ja eh ein Konglomerat aus Rechtsextremen und völkisch-nationalistischen Dummbatzen zu sein, das seinesgleichen sucht.
Kramer ist Mitglied der Berliner Burschenschaft Gothia und der Burschenschaft Markomannia Aachen Greifswald. Beide gehören dem Dachverband Deutsche Burschenschaft an, letztere ist zudem Mitglied in der Burschenschaftlichen Gemeinschaft.[4] Er war Sprecher des Dachverbandes Allgemeiner Pennäler Ring (APR).[5] Im Dezember 2024 fand in Kramers Abgeordnetenbüro Daniel Fiß, ehemaliger Vorsitzender der rechtsextremen Identitären Bewegung, eine Anstellung als dessen persönlicher Referent.Ungeklärt ist noch, ob sich Gauland den als Nachbarn wünscht. Allerdings gehe ich davon aus.
Fiß wurde vom Verfassungsschutz beobachtet und dort „als völkischer Nationalist beschrieben, der Einwanderern die Menschenwürde abspricht“.
Nach einem Bericht der Zeit vom September 2016 unterhielt Kramer ein zweites, nicht auf seinen Klarnamen laufendes Facebookprofil, auf dem er Seiten von rechtslastigen schlagenden Burschenschaften teilte und Aktionen der Identitären Bewegung befürwortete. Er postete verklärende Bilder von Soldaten der Wehrmacht und war Mitglied in einer geschlossenen Facebook-Gruppe, die sich nach dem ehemaligen SA-Führer Ernst Röhm benannt hat.[17DieAfD-Fraktion in LSA ist ja schon als krimineller Haufen bekannt, in Meck-Pomm wird es wohl ähnlich werden.
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Als im Spätsommer 2017 der Generalbundesanwalt gegen mehrere Mitglieder der Prepper-Szene in Mecklenburg-Vorpommern Ermittlungen aufnahm, die sich in Chats darüber ausgelassen haben sollen, dass ein Krisenfall auch eine Chance zur Machtübernahme mit anschließender Internierung bzw. Ermordung linker Politiker sein könne, die Polizei bei Hausdurchsuchungen Adressen von Politikern der Linken, der FDP, der Grünen, sowie von Flüchtlingsverbänden, Arbeiterwohlfahrt und Gewerkschaften fand und daraufhin begann, ein detailliertes Bild der Szene zu erstellen, warnte Kramer davor, deren Mitglieder als mögliche Rechtsterroristen oder als Gefährder der staatlichen Ordnung zu sehen.[18]
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Am 12. Juli 2017 teilte Kramer in einem internen AfD-Chat ein historisches Foto der Leibstandarte SS Adolf Hitler mit der Aufschrift „Ein schwarzer Block ist nicht grundsätzlich scheiße“. Kramer erklärte auf Nachfrage, er habe die SS nicht positiv darstellen wollen.[20]
Dazu:Tränendrüse schrieb:Wer beantragt denn Haftbefehle wenn jemand die GEZ und die EV ablehnt?
Ein Staatsanwalt. Und der ist weisungsgebunden.
Schauen wir uns als Beispiel mal Hartmut an, unseren fiktiven "GEZ-Gegner". Hartmut beschließt, dass er den Rundfunkbeitrag ab sofort nicht mehr überweist. Was könnte ihm schon passieren?https://www.finanztip.de/daily/rundfunkbeitrag-verweigert-ab-ins-gefaengnis/
1. Stufe : Mindestens 8€ Lehrgeld
Da Hartmuts Zahlung ausbleibt, geht der Beitragsservice erstmal davon aus, dass er sie vergessen hat. Er bekommt per Post einen Festsetzungsbescheid. Obendrauf kommt ein Säumniszuschlag von mindestens 8€ oder 1% der noch ausstehenden Beitragsschuld. Für die Zahlung oder den schriftlichen Widerspruch hat er jetzt vier Wochen Zeit.
2. Stufe: Die Behörden greifen ein
Hartmut lässt sich nicht aus der Ruhe bringen, er lehnt sich zurück und lässt die Frist verstreichen. Nach vier Wochen übergibt der Beitragsservice Hartmuts Fall an die Vollstreckungsbehörde seiner Stadt.
Die Behörde schickt ihm daraufhin per Post einen Vollstreckungsbescheid, darin kündigt sie ihm die weiteren Maßnahmen an. Noch könnte Hartmut sich bei der Behörde melden und z. B. eine Stundung seiner Schulden aushandeln.
3. Stufe: Der Gerichtsvollzieher könnte kommen
Auch der Brief vom Amt konnte Hartmut nicht einschüchtern. Deshalb kommt jetzt eventuell der Gerichtsvollzieher ins Spiel – und der kostet nochmal extra.
Er holt sich zunächst eine Vermögensauskunft von Hartmut ein. Dann entscheidet er, wie er die Schulden einholt: Er könnte jetzt z. B. Hartmuts Lohn, sein Konto oder Wertgegenstände (z. B. sein Auto) pfänden. Unter Umständen kommt auch die Pfändung seiner Lebensversicherungsbeiträge oder Sozialleistungen infrage.
4. Stufe: Haftbefehl
Doch gegen die Pfändung kennt Hartmut einen Trick: Er verweigert einfach die Vermögensauskunft. Was er nicht bedenkt: Dadurch kann die Behörde jetzt einen Haftbefehl gegen ihn erwirken. Es drohen ihm bis zu sechs Monate Erzwingungshaft bzw. Beugehaft. Aus der kommt er vorher nur raus, wenn seine Vermögensauskunft herausgibt oder die Schulden begleicht.
Hartmut ist stur und sitzt die sechsmonatige Haftstrafe ab. Danach kommt er zwar erstmal wieder frei, aber: Nach zwei Jahren können die Behörden ihn dann erneut inhaftieren. Die Haftstrafen werden natürlich in sein Führungszeugnis eingetragen.
Zusätzlich: 1.000€ Bußgeld und Schufa-Eintrag
Unabhängig von seinem Vollstreckungsprozess hat Hartmut in der Zwischenzeit ein weiteres Problem bekommen: Da er mit der Zahlung sechs Monate im Verzug ist, hat er eine Ordnungswidrigkeit begangen. Dafür kann ein Bußgeld in Höhe von 1.000€ fällig werden.
Falls Hartmut keine Vermögensauskunft abgibt, bekommt er außerdem einen negativen Schufa-Eintrag und steht im Schuldnerverzeichnis. Das könnte ihm künftig z. B. bei der Wohnungssuche oder Kreditanträgen Probleme bereiten.
Fazit: Spar lieber an anderer Stelle
"Grundversorgung" ist aber keine "Minimalversorgung". Auch der "Grundfunk", den die AfD plant, müsste den Bürgern Sachsen-Anhalts Informationen, Bildung, Kultur und Unterhaltung bieten. Dazu gehört nicht nur regionale Berichterstattung, sondern auch das Geschehen in Deutschland, Europa und der Welt.Ohne die Zusammenarbeit mit den anderen Bundesländern und Landesrundfunkanstalten müsste der "Grundfunk" diesen Auftrag im Alleingang bewältigen.https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/afd-sachsen-anhalt-mdr-rundfunk-100.html
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Auch der von der AfD geplante Ersatz, der sogenannte "Grundfunk", würde die Bürger in Sachsen-Anhalt Geld kosten. Wenn er den verfassungsmäßigen Vorgaben gerecht werden soll, spricht sogar viel dafür, dass das nicht billig wird.
Tja, einfache Antworten sind zwar populär, aber oft falsche Antworten... Naja, werden die AFD Anhänger hoffentlich irgendwann mal einsehen, oder eben nicht.emanon schrieb:Zudem müsste Blau-Braun ja noch einen adäquaten Ersatz auf die Beine stellen, was mit erheblichen Kosten verbunden ist.
Ist zwar erstmal korrekt, es gibt aber auch den Straftatbestand der Strafvereitelung (im Amt). Wenn Staatsanwälte also Straftaten aus ideologischen/politischen Gründen nicht verfolgen, können sie sich also Strafbar machen. Wenn der Justizminister das anweist (was er theoretisch darf) dann kann er sich ebenfalls der Strafvereitelung strafbar machen. Dafür kann man übrigen 5 Jahre einfahren.Tränendrüse schrieb:Ein Staatsanwalt. Und der ist weisungsgebunden.
Wenn dieser kein Bundesrecht durchsetzt, dann wird von weiter oben durchgegriffen. So sind nun mal die Regeln in diesem Land.Tränendrüse schrieb:Ein Staatsanwalt. Und der ist weisungsgebunden.
Staatsanwälte gehören der Exekutive an, gerade weil sie keine Urteile fällen.SvenLE schrieb:Ein Staatsanwalt ist dabei übrigens nur Teil der Judikative.
Nein, willst du es nochmal versuchen?Tränendrüse schrieb:Wer beantragt denn Haftbefehle wenn jemand die GEZ und die EV ablehnt?
Ein Staatsanwalt. Und der ist weisungsgebunden.
Nicht ganz, unvollständig. Da steht dass man sich auch ungehindert informieren kann, ich würde ich gerne bei Netflix informieren, aber die Zwangsabgabe für den ÖRR hindert mich dran, es verbraucht den Großteil meines Medienbudget.EDGARallanPOE schrieb:Der Auftrag des ÖRR, leitet sich im Kern vom Grundgesetz Artikel 5 ab und hat den Rang eines Grundrechtes.
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten.Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_5.html
Ich denke selbst du hast den eigentlichen Sinn des Satzes verstanden. Das du ihn dennoch absichtlich Mißverstehen willst - kannst du noch was anderes als Polemik? In anderen Fäden klappt das doch auch... leidlich aber immerhin...ApexOne schrieb:Nicht ganz, unvollständig. Da steht dass man sich auch ungehindert informieren kann, ich würde ich gerne bei Netflix informieren, aber die Zwangsabgabe für den ÖRR hindert mich dran, es verbraucht den Großteil meines Medienbudget.
Was heißt hier Polemik? Der Zwangsbeitrag ist ein Ausgabe, das ist Fakt - und eine Ausgabe schmälert andere Ausgaben (finanzielle Opportunitätskosten-Betrachtung).Desperadoo schrieb:kannst du noch was anderes als Polemik?
Diese "Zwangsabgabe" kommt dir nur als solche so vor, da sie extra entrichtet werden muss und man es deshalb "merkt". In anderen Ländern wird sie oft über die MwSt. mitfanziert. Also je mehr du einkaufst, desto mehr führst damit ab.ApexOne schrieb:Der Zwangsbeitrag ist ein Ausgabe, das ist Fakt - und eine Ausgabe schmälert andere Ausgaben (finanzielle Opportunitätskosten-Betrachtung).
Warum erzählst Du nicht Ländern mit weder noch - da hört man nicht das Deppengeschwätz von hier dass es kein Zwang sei.SomertonMan schrieb:In der Schweiz ist es wie bei uns. Nur darfst dort ca. 400 € im Jahr blechen. Und irgendwie hört man von dort nicht dieses Deppengeschwätz wie hier, von wegen Zwang.
Also, m. W. sind es 370 Euros (Schweiz ist natürlich Spitzenreiter), und das ist aber das falsche Argument, jedenfallsSomertonMan schrieb:In der Schweiz ist es wie bei uns. Nur darfst dort ca. 400 € im Jahr blechen. Und irgendwie hört man von dort nicht dieses Deppengeschwätz wie hier, von wegen Zwang.
darauf. Da hat @ApexOne schon Recht, dass es auch billiger geht, z. B. wenn du weiter südlich gehst.ApexOne schrieb:und eine Ausgabe schmälert andere Ausgaben (finanzielle Opportunitätskosten-Betrachtung).
Italien verfolgt ein anderes Modell: Der Beitrag wird hier über die Stromrechnung eingezogen und beträgt derzeit 70 Euro jährlich, was knapp sechs Euro monatlich entspricht. Im Jahr 2024 senkte die italienische Behörde AGCOM den Beitrag von 90 auf 70 Euro. Haushalte ohne Fernseher sind in Italien tatsächlich von der Gebühr befreit, sofern sie nachweisen können, dass sie kein Gerät besitzen.Quelle: https://www.merkur.de/verbraucher/auf-platz-eins-rundfunkgebuehren-im-vergleich-deutschland-fast-zr-94196186.html
In Deutschland hingegen ist der Rundfunkbeitrag unabhängig vom Besitz eines Fernsehers zu zahlen. Jeder Haushalt entrichtet denselben Betrag, unabhängig von der Nutzung. Zudem wird die Zahlung des Beitrags streng kontrolliert, und es drohen sogar Gefängnisstrafen bei Nichtzahlung der Gebühr.
In Bozen bestehen neben der italienischsprachigen Redaktion zwei weitere unabhängige Abteilungen: Rai Südtirol produziert deutschsprachige Radio- und Fernsehsendungen (etwa die Tagesschau) für Südtirol, Rai Ladinia tut dasselbe in ladinischer Sprache für Ladinien. Die Programme von Rai Südtirol und Rai Ladinia werden auf einem gemeinsamen Fernseh- und Radiokanal ausgestrahlt. In Triest gibt es eine slowenische, im Aostatal eine französische Redaktion.Quelle: Wikipedia: Rai – Radiotelevisione Italiana
das erwarte ich auch :Demanon schrieb:Letztendlich wird das meiner Einschätzung nach eh nicht zum Tragen kommen, da Siegmunds Hose bereits gestrichen voll ist. Ich erwarte einen großkotzigen, nichtsdestotrotz äußerst ärmlichen Rückzug in nicht allzu langer Zeit.