@FrauZimt @Rigel92 Es gibt einen sehr detaillierten Artikel auf Tagesschau der offenbart wie extrem die Auffassung der Sicherheitsbehörden von denen des Gerichts abweichten, allerdings haben sich auch die Sicherheitsbehörden nicht an alle Warnungen gehalten.
Ich versuche es mal zu sortieren:
Im Januar 2026 wurde Abdul B. vom Berliner LKA offiziell als Gefährder eingestuft. Einer von rund 450 Islamisten, denen die deutschen Behörden jederzeit schwere Gewalttaten zutrauen. Nicht alle diese Personen sind in Deutschland oder auf freiem Fuß. Einige halten sich im Ausland auf, sind etwa im Irak inhaftiert, andere sind in den Kriegswirren im Nahen Osten verschwunden oder sind vermutlich nicht mehr am Leben, werden offiziell allerdings nicht für tot erklärt. Wiederum andere befinden sich in Deutschland in Haft.
Da befürchtet wurde, dass Abdul B. aufgrund der Haft im Libanon und der bereits monatelangen Untersuchungshaft in Deutschland trotz der schwerwiegenden Vorwürfe der Staatsanwaltschaft bald freigelassen werden könnte, soll es nach Recherchen von NDR, WDR und SZ noch in der ersten Maihälfte eine kurzfristig einberufene Sitzung des Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrums (GTAZ) in Berlin gegeben haben.Dort sollen die Fachleute der Sicherheitsbehörden zu dem Schluss gekommen sein, das ein erhebliches Risiko bestehe, dass Abdul B. erneut ausreisen oder einen Anschlag begehen könnte. Wenig später, am 12. Mai, kam Abdul B. tatsächlich aus der Untersuchungshaft frei
Und jetzt kommts, entgegen der tatsächlich verhängten Strafe ohne Bewährungsauflage, die Bedingungen für eine Bewährung erfüllte er
explizit nicht, bekam er Etwas, was in den Medien irrtümlich als Bewährung benannt wird, nämlich Haft ohne Bewährung:
Gericht gab ihm noch eine Chance
In dem Urteil des Jugendschöffengerichts vom selben Tag schrieb das Gericht, Abdul B. habe beim Versuch, sich dem Islamischen Staat anzuschließen, "schwere Schuld" auf sich geladen. Auch sei ihm bewusst gewesen, "dass es sich bei dem Islamischen Staat um eine Terrorgruppe handelt". Das Urteil führt fort, dass Abdul B. zudem bekannt war, dass diese Gruppe "Ungläubige als todeswürdig ansieht, Kriegsverbrechen begeht und eine radikale Auslegung des sunnitischen Islams mit äußerster Gewalt durchsetzt". Zudem kam das Gericht zu dem Schluss, mit einer Jugendstrafe, "der intensivsten Rechtsfolge des Jugendstrafrechts", zu reagieren.
Die Richter am Schöffengericht verhängten also eine Freiheitsstrafe, und zwar zunächst nicht auf Bewährung. Explizit heißt es in dem Urteil, das NDR, WDR und SZ vorliegt, "dass der Angeklagte sich schon die Verurteilung zur Warnung dienen lassen und künftig keine Straftaten mehr begehen wird, kann zum jetzigen Zeitpunkt … nicht erwartet werden". Die Strafe zur Bewährung auszusetzen, sei daher nicht in Betracht gekommen. Begründet wurde die Einschätzung von Abdul B. mit dem Umstand, "dass er auch nach seiner Haftentlassung im Libanon weiterhin Interesse an den Medien des Islamischen Staates zeigte".Und
Mehr noch, das Gericht entschied danach, daß die Entscheidung ob Freiheitsstrafe oder Bewährung später entschieden werden soll:
Und doch wurde Abdul B. aus der Haft entlassen - auch, weil er zuvor bereits sechs Monate in Untersuchungshaft und weitere drei Monate in libanesischer Haft verbracht hatte. Zudem hatte er im Rahmen der Hauptverhandlung angegeben, sich vom IS distanziert zu haben. Im Rahmen einer sogenannten "Vorbewährung" sollte er sich fortan unter besonderen Auflagen, regelmäßigen Beratungsgesprächen und unter Aufsicht von Bewährungshelfern als einsichtig erweisen. Erst zu einem späteren Zeitpunkt wollte das Gericht entscheiden, ob seine Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt oder vollzogen wird. Das Urteil wurde nicht rechtskräftig, weil die Staatsanwaltschaft Berufung einlegte
Mit dieser Entscheidung des Gerichts "wir entscheiden später ob Gefängnis oder Bewährung" war der Täter frei.
Das die Staatsanwaltschaft noch Berufung ein legte gegen das grundsätzliche Urteil, spielt hierbei offenbar keine Rolle.
Ab jetzt begann das Unglück, die Sicherheitsbehörden blieben bei ihrer Einschätzung zur Hochrisikogefährder, entgegen der Einschätzung des Gerichts und starteten die Observierung:
Berliner LKA begann daraufhin, den Islamisten in Freiheit engmaschig zu überwachen. Sein Handy wurde überwacht, seine Social-Media-Kanäle ebenfalls, Observationsteams folgten dem Extremisten regelmäßig. Um seinen Tagesablauf zu beobachten, wurde eine Kamera installiert, die den Hauseingang von B. filmte. Die Aufnahmen wurden jeweils nach 24 Stunden ausgewertet
Die Observierung ergab, das sich die Befürchtungen nicht erhärten, die Maßnahmen wurden zurückgefahren, einzig ein Tool zur Risikobewertung blieb bei der Einschätzung:
Fachleute sollen bei diesem Termin das Ergebnis einer Risikobewertung für Abdul B. vorgestellt haben, die mit Hilfe eines BKA-Systems ermittelt wurde: "Regelbasierte Analyse potentiell destruktiver Täter zur Einschätzung des akuten Risikos - islamistischer Terrorismus", kurz RADAR-iTE, heißt dieses Programm. Das Tool soll nicht bewerten, ob es sich bei den erfassten Personen um Gefährder handelt, sondern es soll den Sicherheitsbehörden bei der Priorisierung von Überwachungsmaßnahmen helfen, um abzuwägen, wie wahrscheinlich eine unmittelbare Gefährdung ist.
Das Ergebnis bei Abdul B. soll nach Recherchen von WDR, NDR und SZ die Kategorie Rot gewesen sein: hohes Risiko. Da aber in den Wochen zuvor die enge Beobachtung durch das LKA Berlin keine Anzeichen für eine Anschlagsplanung geliefert hatte, sollen die Maßnahmen trotz des Analyseergebnisses laut Eingeweihten gelockert worden sein. Die Observationen wurden eingestellt, die technischen Maßnahmen, die Telefon- und Internetüberwachung sowie die Kamera vor Abdul B.s Haustür liefen weiter.Dabei
Quelle:
https://www.tagesschau.de/investigativ/ndr-wdr/anschlag-berlin-tatverdaechtiger-100.htmlMein Fazit:
Das Gericht hat, Stand jetzt ohne Erklärung, entschieden das die Entscheidung - ob Bewährung oder Haftstrafe - ausgesetzt ist, auf später verschoben.
Damit war der Täter frei.
Die Sicherheitsbehörden ignorierten dann die Einschätzung zur Person mit hohem Risiko aus ihrem Risikobewertungstool weil ihre eigenen Observierungsdaten, welche sich zeitlich nach dem Urteil ergaben, denen des Risikobewertungstools widersprachen.