Politik
Menschen Wissenschaft Politik Mystery Kriminalfälle Spiritualität Verschwörungen Technologie Ufologie Natur Umfragen Unterhaltung
weitere Rubriken
PhilosophieTräumeOrteEsoterikLiteraturAstronomieHelpdeskGruppenGamingFilmeMusikClashVerbesserungenAllmysteryEnglish
Diskussions-Übersichten
BesuchtTeilgenommenAlleNeueGeschlossenLesenswertSchlüsselwörter
Schiebe oft benutzte Tabs in die Navigationsleiste (zurücksetzen).

"Angriff auf weltoffene Gesellschaft" - CSD Berlin

707 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Berlin, Toter, Fahrzeug ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

"Angriff auf weltoffene Gesellschaft" - CSD Berlin

um 08:48
Zitat von FrauZimtFrauZimt schrieb:Wie willst du das Problem - in Einklang mit unserer Rechtsprechung - lösen?
Der junge Mann war bei der Tat, die zu seiner Erstverurteilung geführt hat, 19 Jahre alt.
Er war erwachsen, vom Alter her. Von 18 bis 21 kann das Jugendstrafrecht (bei Reifeverzögerung) angewendet werden.
Dass das Gericht eine Jugendstrafe verhängt hat, war sicher begründet, jedenfalls
wird dem Gericht kein Fehler vorgeworfen.
Jugendstrafrecht bedeutet nicht automatisch Bewährung - ich weiß das du das nicht behauptet hast - entscheidend ist die Höhe der Haftstrafe ob Bewährung möglich ist.

Die Bewährungsmotivation ist klar umrissen:
Bei der Verurteilung zu einer Jugendstrafe von nicht mehr als einem Jahr setzt das Gericht die Vollstreckung der Strafe zur Bewährung aus, wenn zu erwarten ist, daß der Jugendliche sich schon die Verurteilung zur Warnung dienen lassen und auch ohne die Einwirkung des Strafvollzugs unter der erzieherischen Einwirkung in der Bewährungszeit künftig einen rechtschaffenen Lebenswandel führen wird. Dabei sind namentlich die Persönlichkeit des Jugendlichen, sein Vorleben, die Umstände seiner Tat, sein Verhalten nach der Tat, seine Lebensverhältnisse und die Wirkungen zu berücksichtigen, die von der Aussetzung für ihn zu erwarten sind. Das Gericht setzt die Vollstreckung der Strafe auch dann zur Bewährung aus, wenn die in Satz 1 genannte Erwartung erst dadurch begründet wird, dass neben der Jugendstrafe ein Jugendarrest nach § 16a verhängt wird.
(2) Das Gericht setzt unter den Voraussetzungen des Absatzes 1 auch die Vollstreckung einer höheren Jugendstrafe, die zwei Jahre nicht übersteigt, zur Bewährung aus, wenn nicht die Vollstreckung im Hinblick auf die Entwicklung des Jugendlichen geboten ist.
Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/jgg/__21.html

Beide Voraussetzungen trafen also für das Gericht zu.
Persönlichkeit, Umfeld, Urteil alleine reicht als Lebenswandelveränderung zur Rechtschaffenheit usw.
Das sind alles keine Oder-Bedingungen.
Das hat man also festgestellt.

Komplett-Observierung fand dennoch statt.
Passt das zu den oben genannten Voraussetzungen die man ihm zugeschrieben hat?


melden

"Angriff auf weltoffene Gesellschaft" - CSD Berlin

um 08:56
Zitat von Rigel92Rigel92 schrieb:In Wirklichkeit kann man diese Gefahr nicht aus der Welt schaffen.
@Rigel92
Das ist leider so. Und wer etwas anderes verspricht, verspricht etwas, das nicht einzulösen ist.
Zwei Lager sind entstanden. Die einen rufen nach härteren Strafen, die anderen zeigen auf, dass die
möglichen Strafen ausreichend sind. Es geht um Einzeltäter.
Was mir in der Argumentation des zweiten Lagers fehlt:
Ja, das sind Einzeltäter, aber sie greifen gezielt Weihnachtsmärkte und Veranstaltungen wie den CSD an.
Sie suchen Orte, an denen viele Menschen zusammenkommen, um viele Menschen mit einem Anschlag
töten zu können.
Und damit erzeugen sie ein Gefühl der Unsicherheit. Auch wenn man nicht davon ausgeht selber Opfer zu werden,
ist der Gedanke "Hoffentlich passiert heute nichts" ein unguter.
Diese Taten geben den Law and Order-Politikern Aufwind. Es werden Maßnahmen ergriffen, die uns alle
einengen. Das fängt ja schon mit den Pollern auf der Straße an, mit Taschenkontrollen - Gesichtserkennung usw.
Und auch diese Folgen sind ein Erfolg für den IS.
Verunsicherung und Maßnahmen die uns einschränken fördern, die Destabilisierung.


melden

"Angriff auf weltoffene Gesellschaft" - CSD Berlin

um 09:09
Zitat von CapspauldinCapspauldin schrieb:Es ist faszinierend und immer wieder erschreckend, die Deutschland es nicht schafft eine Thematik wie zb den islamtsichen CSD Anschlag zu thematisieren ohne den Brückenschlag zur AfD hinzukriegen. Es ist schier unmöglich, voreilig wird die AfD mit involviert man möchte sich ja ein reines Gewissen ermöglichen.
Kolja der Antilopengang hatte immer Recht, deutsche Debattenkultur braucht die Nazis,damit man weiter moralisch bleiben kann. AfD rein
Es gibt einen Namen für diese Art der Diskussionsstrategie - Derrailing.
Hier auf Allmy wirklich sehr sehr selten zu sehen weil strafbewehrt ;-)


1x zitiertmelden

"Angriff auf weltoffene Gesellschaft" - CSD Berlin

um 09:45
Zitat von behind_eyesbehind_eyes schrieb:es ist Fakt das die Sicherheitslage damals um Welten eine andere war für Demonstrationen dieser Größenordnung (CSD) und größer (Loveparade) als heute.
Stimmt in der tat , das ist Fakt.
Aber ob es wirklich sicherer war tagge ich dann mal als meinung ;)


melden

"Angriff auf weltoffene Gesellschaft" - CSD Berlin

um 09:48
@FrauZimt
@Rigel92
Es gibt einen sehr detaillierten Artikel auf Tagesschau der offenbart wie extrem die Auffassung der Sicherheitsbehörden von denen des Gerichts abweichten, allerdings haben sich auch die Sicherheitsbehörden nicht an alle Warnungen gehalten.

Ich versuche es mal zu sortieren:
Im Januar 2026 wurde Abdul B. vom Berliner LKA offiziell als Gefährder eingestuft. Einer von rund 450 Islamisten, denen die deutschen Behörden jederzeit schwere Gewalttaten zutrauen. Nicht alle diese Personen sind in Deutschland oder auf freiem Fuß. Einige halten sich im Ausland auf, sind etwa im Irak inhaftiert, andere sind in den Kriegswirren im Nahen Osten verschwunden oder sind vermutlich nicht mehr am Leben, werden offiziell allerdings nicht für tot erklärt. Wiederum andere befinden sich in Deutschland in Haft.
Da befürchtet wurde, dass Abdul B. aufgrund der Haft im Libanon und der bereits monatelangen Untersuchungshaft in Deutschland trotz der schwerwiegenden Vorwürfe der Staatsanwaltschaft bald freigelassen werden könnte, soll es nach Recherchen von NDR, WDR und SZ noch in der ersten Maihälfte eine kurzfristig einberufene Sitzung des Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrums (GTAZ) in Berlin gegeben haben.Dort sollen die Fachleute der Sicherheitsbehörden zu dem Schluss gekommen sein, das ein erhebliches Risiko bestehe, dass Abdul B. erneut ausreisen oder einen Anschlag begehen könnte. Wenig später, am 12. Mai, kam Abdul B. tatsächlich aus der Untersuchungshaft frei
Und jetzt kommts, entgegen der tatsächlich verhängten Strafe ohne Bewährungsauflage, die Bedingungen für eine Bewährung erfüllte er explizit nicht, bekam er Etwas, was in den Medien irrtümlich als Bewährung benannt wird, nämlich Haft ohne Bewährung:
Gericht gab ihm noch eine Chance
In dem Urteil des Jugendschöffengerichts vom selben Tag schrieb das Gericht, Abdul B. habe beim Versuch, sich dem Islamischen Staat anzuschließen, "schwere Schuld" auf sich geladen. Auch sei ihm bewusst gewesen, "dass es sich bei dem Islamischen Staat um eine Terrorgruppe handelt". Das Urteil führt fort, dass Abdul B. zudem bekannt war, dass diese Gruppe "Ungläubige als todeswürdig ansieht, Kriegsverbrechen begeht und eine radikale Auslegung des sunnitischen Islams mit äußerster Gewalt durchsetzt". Zudem kam das Gericht zu dem Schluss, mit einer Jugendstrafe, "der intensivsten Rechtsfolge des Jugendstrafrechts", zu reagieren.
Die Richter am Schöffengericht verhängten also eine Freiheitsstrafe, und zwar zunächst nicht auf Bewährung. Explizit heißt es in dem Urteil, das NDR, WDR und SZ vorliegt, "dass der Angeklagte sich schon die Verurteilung zur Warnung dienen lassen und künftig keine Straftaten mehr begehen wird, kann zum jetzigen Zeitpunkt … nicht erwartet werden". Die Strafe zur Bewährung auszusetzen, sei daher nicht in Betracht gekommen. Begründet wurde die Einschätzung von Abdul B. mit dem Umstand, "dass er auch nach seiner Haftentlassung im Libanon weiterhin Interesse an den Medien des Islamischen Staates zeigte".Und
Mehr noch, das Gericht entschied danach, daß die Entscheidung ob Freiheitsstrafe oder Bewährung später entschieden werden soll:
Und doch wurde Abdul B. aus der Haft entlassen - auch, weil er zuvor bereits sechs Monate in Untersuchungshaft und weitere drei Monate in libanesischer Haft verbracht hatte. Zudem hatte er im Rahmen der Hauptverhandlung angegeben, sich vom IS distanziert zu haben. Im Rahmen einer sogenannten "Vorbewährung" sollte er sich fortan unter besonderen Auflagen, regelmäßigen Beratungsgesprächen und unter Aufsicht von Bewährungshelfern als einsichtig erweisen. Erst zu einem späteren Zeitpunkt wollte das Gericht entscheiden, ob seine Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt oder vollzogen wird. Das Urteil wurde nicht rechtskräftig, weil die Staatsanwaltschaft Berufung einlegte
Mit dieser Entscheidung des Gerichts "wir entscheiden später ob Gefängnis oder Bewährung" war der Täter frei.
Das die Staatsanwaltschaft noch Berufung ein legte gegen das grundsätzliche Urteil, spielt hierbei offenbar keine Rolle.

Ab jetzt begann das Unglück, die Sicherheitsbehörden blieben bei ihrer Einschätzung zur Hochrisikogefährder, entgegen der Einschätzung des Gerichts und starteten die Observierung:
Berliner LKA begann daraufhin, den Islamisten in Freiheit engmaschig zu überwachen. Sein Handy wurde überwacht, seine Social-Media-Kanäle ebenfalls, Observationsteams folgten dem Extremisten regelmäßig. Um seinen Tagesablauf zu beobachten, wurde eine Kamera installiert, die den Hauseingang von B. filmte. Die Aufnahmen wurden jeweils nach 24 Stunden ausgewertet
Die Observierung ergab, das sich die Befürchtungen nicht erhärten, die Maßnahmen wurden zurückgefahren, einzig ein Tool zur Risikobewertung blieb bei der Einschätzung:
Fachleute sollen bei diesem Termin das Ergebnis einer Risikobewertung für Abdul B. vorgestellt haben, die mit Hilfe eines BKA-Systems ermittelt wurde: "Regelbasierte Analyse potentiell destruktiver Täter zur Einschätzung des akuten Risikos - islamistischer Terrorismus", kurz RADAR-iTE, heißt dieses Programm. Das Tool soll nicht bewerten, ob es sich bei den erfassten Personen um Gefährder handelt, sondern es soll den Sicherheitsbehörden bei der Priorisierung von Überwachungsmaßnahmen helfen, um abzuwägen, wie wahrscheinlich eine unmittelbare Gefährdung ist.
Das Ergebnis bei Abdul B. soll nach Recherchen von WDR, NDR und SZ die Kategorie Rot gewesen sein: hohes Risiko. Da aber in den Wochen zuvor die enge Beobachtung durch das LKA Berlin keine Anzeichen für eine Anschlagsplanung geliefert hatte, sollen die Maßnahmen trotz des Analyseergebnisses laut Eingeweihten gelockert worden sein. Die Observationen wurden eingestellt, die technischen Maßnahmen, die Telefon- und Internetüberwachung sowie die Kamera vor Abdul B.s Haustür liefen weiter.Dabei
Quelle: https://www.tagesschau.de/investigativ/ndr-wdr/anschlag-berlin-tatverdaechtiger-100.html

Mein Fazit:
Das Gericht hat, Stand jetzt ohne Erklärung, entschieden das die Entscheidung - ob Bewährung oder Haftstrafe - ausgesetzt ist, auf später verschoben.
Damit war der Täter frei.

Die Sicherheitsbehörden ignorierten dann die Einschätzung zur Person mit hohem Risiko aus ihrem Risikobewertungstool weil ihre eigenen Observierungsdaten, welche sich zeitlich nach dem Urteil ergaben, denen des Risikobewertungstools widersprachen.


1x zitiertmelden

"Angriff auf weltoffene Gesellschaft" - CSD Berlin

um 09:55
Zitat von parabolparabol schrieb:Man hätte ihn gar nicht aus dem Libanon zurückholen dürfen und dann hier in Untersuchungshaft stecken
Zitat von Rigel92Rigel92 schrieb:Das wäre wahrscheinlich das Beste gewesen, aber hier gilt wie üblich, nachher ist man klüger als vorher.
Da der Täter aber deutscher Staatsbürger war, ist das keine Option.
Zitat von CapspauldinCapspauldin schrieb:Es ist faszinierend und immer wieder erschreckend, die Deutschland es nicht schafft eine Thematik wie zb den islamtsichen CSD Anschlag zu thematisieren ohne den Brückenschlag zur AfD hinzukriegen.
Zitat von CapspauldinCapspauldin schrieb:Es ist schier unmöglich, voreilig wird die AfD mit involviert man möchte sich ja ein reines Gewissen ermöglichen.
Die AfD instrumentalisiert diesen Anschlag aber für sich und involviert sich damit eben auch selber in die Debatte. Und natürlich ist es dann kein Derailing, wenn das in dem Zusammenhang mit diskutiert wird. Die AfD versucht recht erfolgreich aus solchen Anschlägen politisches Kapital zu schlagen, und die Regierung spring dann (jedes mal) über deren Stöckchen. Im Ergebnis werden dann Freiheitsrechte für alle Bürger eingeschränkt - zumindest wird das in Erwägung gezogen.

Klar ist es beispielsweise verlockend, islamistischen Gefährdern, die noch keine Straftaten begangen haben (für den Täter hier nicht zutreffend), ne Fußfesseln ans Bein zu wünschen - so wie es ja auch aktuell in der Debatte ist. Aber was sind die Konsequenzen? Hört das dann bei Islamisten auf? Wie will man das rechtlich einfangen, einen deutschen Staatsangehörigen, der keine Straftaten begangen hat, so einzuschränken?
Das ist eine sehr komplexe, rechtliche und natürlich auch gesellschaftliche Frage.

Die Afd hat da aber wie immer recht einfach gestrickte Lösungen parat, über Abschieben ("Remigration" auch von deutschen Staatsangehörigen), oder ewig wegsperren bis hin zur Todesstrafe.

Und das gehört eben zur Diskussion mit dazu ... -> also nix
Zitat von behind_eyesbehind_eyes schrieb:Derrailing



4x zitiertmelden

"Angriff auf weltoffene Gesellschaft" - CSD Berlin

um 09:58
Zitat von RogerHoustonRogerHouston schrieb:Die Afd hat da aber wie immer recht einfach gestrickte Lösungen parat, über Abschieben ("Remigration" auch von deutschen Staatsangehörigen), oder ewig wegsperren bis hin zur Todesstrafe.
Leider scheinen einfach gestrickte "Lösungen" einen enormen Reiz für viele Menschen zu haben. Sie sind einfach nachvollziehbar und (scheinbar) unmittelbar funktionierend. Komplexere Lösungen werden oft abgelehnt, obwohl sie wahrscheinlich mittelfristig die gesamte Gesellschaft friedlicher machen würden (und einfach gestrickte Lösungen somit überflüssig machen würden).


1x zitiertmelden

"Angriff auf weltoffene Gesellschaft" - CSD Berlin

um 10:01
Zitat von martenotmartenot schrieb:Leider scheinen einfach gestrickte "Lösungen" einen enormen Reiz für viele Menschen zu haben.
Genau das ist ja das Kalkül der Afd.
Wie schon damals bei den Nazis.

Einfaches Rezept: Feindbild aufbauen, Bevölkerung aufwiegeln, sich wählen lassen und dann den Laden katastrophal an die Wand fahren.


1x zitiertmelden

"Angriff auf weltoffene Gesellschaft" - CSD Berlin

um 10:03
Zitat von RogerHoustonRogerHouston schrieb:Einfaches Rezept: Feindbild aufbauen, Bevölkerung aufwiegeln,
Das finde ich persönlich besonders perfide, dass man zuerst ein Feindbild konstruiert, aufbaut und hochplustert, bis sich genügend Menschen davor fürchten oder es hassen. Dann wird - sozusagen im Namen des Volkes - angekündigt, das Feindbild bekämpfen zu wollen. Und schon strömen einem die Wähler zu.


melden

"Angriff auf weltoffene Gesellschaft" - CSD Berlin

um 10:11
@behind_eyes

Du siehst das alles leider viel zu formell. Der Alltag ist ein anderer, dann eben, wenn man absehen kann, dass eine Haftstrafe nichts bringen wird. Der Verlauf der U-Haft hat dies in diesem Fall überdeutlich gezeigt. Es dafür die sogenannte "Vorbewährung", was Gerichte in solchen Fällen manchmal einsetzen. Man hofft, dass der Anreiz nicht in die Haft zu kommen, ausreichend sein könnte. Vor dem Hintergrund der begrenzten Mittel war dieser Versuch auch nachvollziehbar.


2x zitiertmelden

"Angriff auf weltoffene Gesellschaft" - CSD Berlin

um 10:17
Zitat von Rigel92Rigel92 schrieb:Man hofft, dass der Anreiz nicht in die Haft zu kommen, ausreichend sein könnte. Vor dem Hintergrund der begrenzten Mittel war dieser Versuch auch nachvollziehbar.
Deine Kritik an der Formalität vernachlässigt der dieser Formalie zugrundeliegende damalige Einschätzung der Sicherheitsbehörden. Das Gericht hat also explizit entgegen der Einschätzung der Sicherheitsbehörden entschieden, mehr noch, es hat sogar selbst erkannt welche Gefahr diese Person darstellt (Stichwort keine Erkennbarkeit der Erfüllung der Bewährungskonditionen) und dennoch haben sie im Lichte dieser Erkenntnisse völlig unnötig und nicht nachvollziehbar vor einer endgültigen Entscheidung zurückgeschreckt. Das ist exakt der Knackpunkt hier gewesen der das Tor zum Anschlag öffnete. Wider besseren Wissens.


1x zitiertmelden

"Angriff auf weltoffene Gesellschaft" - CSD Berlin

um 10:48
Zitat von SvenLESvenLE schrieb:Wie auch. Die Gesellschaft ist viel offener und freier in Europa geworden.
Das stimmt im Bezug auf einige Punkte.

Wenn man von außen auf innenstädtischen Weihnachtsmarkt zuläuft, hat man aber eher das Gefühl, man nähere sich der innerkoreanischen Grenze. Mit offen und frei hat das nichts zu tun.

Auch die leider erforderlich massive Security in Freibädern ist ja nicht Ausdruck vermehrter Freiheit.


1x zitiertmelden

"Angriff auf weltoffene Gesellschaft" - CSD Berlin

um 10:52
play stupid games, win stupid prices
Hass-Kommentar zum CSD: Landesgartenschau trennt sich von Sponsor

Ein Leinefelder Gastwirt, der die Landesgartenschau unterstützte, schrieb nach dem CSD-Anschlag in Berlin einen menschenverachtenden Online-Kommentar. Nun ziehen Stadt und Betreibergesellschaft Konsequenzen.
[...]
Der Gastwirt hatte auf Instagram an die Adresse queerer Menschen geschrieben: "Ab nach Auschwitz und weg mit euch". Die Geschäftsführung der Landesgartenschau bezeichnete die Äußerung als "unerträglich und inakzeptabel".
Quelle: https://www.mdr.de/nachrichten/thueringen/nord-thueringen/eichsfeld/landesgartenschau-,gastwirt-csd-kommentar-leinefelde-100.html


1x zitiertmelden

"Angriff auf weltoffene Gesellschaft" - CSD Berlin

um 10:52
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:Wenn man von außen auf innenstädtischen Weihnachtsmarkt zuläuft, hat man aber eher das Gefühl, man nähere sich der innerkoreanischen Grenze. Mit offen und frei hat das nichts zu tun.
Aber sind es nicht gerade oft Parteien wie die CDU und die AfD, die immer strengere Einschränkungen und Überwachungen fordern?

Ich frage mich immer noch, ob nicht in Wirklichkeit komplexe gesamtgesellschaftliche Veränderungen mittelfristig eine Befriedung bringen würden (und dazu gehören meiner Ansicht nach halt doch eher so verschmähte Konzepte wie eine gute Integration, gute Bildung, gute und stabile Sozialsysteme, die Menschen in Nöten auffangen statt fallen lassen, etc.). Ich vermute aber, man wird mich jetzt der Naivität bezichtigen, weil ich sowas als sinnvoll erachte.


1x zitiertmelden

"Angriff auf weltoffene Gesellschaft" - CSD Berlin

um 10:55
Zitat von univerzaluniverzal schrieb:play stupid games, win stupid prices
Zum Glück hat die Geschäftsführung der Landesgartenschau noch so reagiert. Nach einer noch stärkeren Durchdringung der Gesellschaft mit AfD-Gedankengut könnte es allerdings sein, dass in zukünftigen Landesgartenschauen und anderen Einrichtungen so einer "Meinung" eher zugestimmt werden würde.


melden

"Angriff auf weltoffene Gesellschaft" - CSD Berlin

um 10:57
Zitat von RogerHoustonRogerHouston schrieb:Klar ist es beispielsweise verlockend, islamistischen Gefährdern, die noch keine Straftaten begangen haben (für den Täter hier nicht zutreffend), ne Fußfesseln ans Bein zu wünschen - so wie es ja auch aktuell in der Debatte ist. Aber was sind die Konsequenzen? Hört das dann bei Islamisten auf? Wie will man das rechtlich einfangen, einen deutschen Staatsangehörigen, der keine Straftaten begangen hat, so einzuschränken?
Das ist eine sehr komplexe, rechtliche und natürlich auch gesellschaftliche Frage.
Wichtig fände ich den Status "Gefährder" im Einzellfall gerichtlich klären zu lassen. Damit eben niemand sagen kann die Polizei könnte hier willkürlich jeden als Gefährder einstufen und man könne dagegen nichts unternehmen.
Denn wenn es darauf hinausläuft, dass mit dem Status "Gefährder" bestimmte Dinge in die Wege geleitet werden wie Präventivhaft, Abschiebung,.... dann muss sowas schon gerichtsfest sein.


1x zitiertmelden

"Angriff auf weltoffene Gesellschaft" - CSD Berlin

um 11:08
Zitat von behind_eyesbehind_eyes schrieb:Das Gericht hat also explizit entgegen der Einschätzung der Sicherheitsbehörden entschieden, mehr noch, es hat sogar selbst erkannt welche Gefahr diese Person darstellt (Stichwort keine Erkennbarkeit der Erfüllung der Bewährungskonditionen) und dennoch haben sie im Lichte dieser Erkenntnisse völlig unnötig und nicht nachvollziehbar vor einer endgültigen Entscheidung zurückgeschreckt.
Ich habe gerade mal nachgeschaut, ein Jugendschöffengericht besteht aus einem Berufsrichter und zwei Schöffen, das sind zwei stinknormale Bürger ohne juristische Ausbildung. Die können zusammen den Berufsrichter überstimmen. Also selbst wenn der Berufsrichter der Ansicht ist, der Angeklagte müsste auf jeden Fall ohne Bewährung bestraft werden, mehr als auf die beiden Schöffen einreden kann er nicht.

Worauf ich hinaus möchte: Es reicht, wenn die beiden Schöffen aus einem eher nachsichtigen Milieu stammen, die immer an das Gute im Menschen glauben, dass es zu diesem Urteil kam. Und gerade in der Stadt finden sich ja deutlich mehr von solchen weltoffenen Menschen, wie man an den Wahlergebnissen ablesen kann. Ob das so war, weiss ich natürlich nicht, und auch nicht, wie der Berufsrichter das einschätzte. Ich will damit nur die nachvollziehbare Möglichkeit aufzeigen, wie es zu diesem Urteil kommen konnte.

Und die drei Richter stimmen nur über das Urteil ab, letztendlich begründen (also schriftlich in der Urteilsbegründung) muss es dann der Berufsrichter, selbst wenn er dagegen gestimmt hatte. Das könnte erklären, warum "keine Erkennbarkeit der Erfüllung der Bewährungskonditionen" und das letztendliche Urteil auseinanderlaufen. Auch hier, ist nur eine Möglichkeit, keine Ahnung, wie es wirklich abgelaufen ist. Die Urteilsberatung unterliegt ja sowieso der Schweigepflicht.


1x zitiertmelden

"Angriff auf weltoffene Gesellschaft" - CSD Berlin

um 11:12
Zitat von Rigel92Rigel92 schrieb:Der Alltag ist ein anderer, dann eben, wenn man absehen kann, dass eine Haftstrafe nichts bringen wird. Der Verlauf der U-Haft hat dies in diesem Fall überdeutlich gezeigt. Es dafür die sogenannte "Vorbewährung", was Gerichte in solchen Fällen manchmal einsetzen.
Jemand begeht während der Bewährungszeit einen Mord, und das soll die Begründung sein, dass eine Haftstrafe nichts gebracht hätte?
:D


melden

"Angriff auf weltoffene Gesellschaft" - CSD Berlin

um 11:51
Zitat von RogerHoustonRogerHouston schrieb:Klar ist es beispielsweise verlockend, islamistischen Gefährdern, die noch keine Straftaten begangen haben (für den Täter hier nicht zutreffend), ne Fußfesseln ans Bein zu wünschen - so wie es ja auch aktuell in der Debatte ist. Aber was sind die Konsequenzen?
@RogerHouston
Ich verstehe nicht, was eine Fußfessel überhaupt bringen soll.
Bei verhängtem Hausarrest verstehe ich es.
Ich verstehe, dass Fußfesseln bedrohten Frauen helfen, weil sie benachrichtigt werden,
wenn sich der Bedroher nähert.
Aber bei einem Menschen, der evtl. vor hat ein Attentat zu verüben?
Dann fährt er vielleicht nicht zum CSD oder Lady Gaga Konzert,- sondern einfach in
eine Fußgängerzone.
Wie will man das denn verhindern?


2x zitiertmelden

"Angriff auf weltoffene Gesellschaft" - CSD Berlin

um 11:57
Zitat von zaeldzaeld schrieb:Ich habe gerade mal nachgeschaut, ein Jugendschöffengericht besteht aus einem Berufsrichter und zwei Schöffen, das sind zwei stinknormale Bürger ohne juristische Ausbildung. Die können zusammen den Berufsrichter überstimmen. Also selbst wenn der Berufsrichter der Ansicht ist, der Angeklagte müsste auf jeden Fall ohne Bewährung bestraft werden, mehr als auf die beiden Schöffen einreden kann er nicht.

Worauf ich hinaus möchte: Es reicht, wenn die beiden Schöffen aus einem eher nachsichtigen Milieu stammen, die immer an das Gute im Menschen glauben, dass es zu diesem Urteil kam. Und gerade in der Stadt finden sich ja deutlich mehr von solchen weltoffenen Menschen, wie man an den Wahlergebnissen ablesen kann. Ob das so war, weiss ich natürlich nicht, und auch nicht, wie der Berufsrichter das einschätzte. Ich will damit nur die nachvollziehbare Möglichkeit aufzeigen, wie es zu diesem Urteil kommen konnte.
Zitat von zaeldzaeld schrieb:Und die drei Richter stimmen nur über das Urteil ab, letztendlich begründen (also schriftlich in der Urteilsbegründung) muss es dann der Berufsrichter, selbst wenn er dagegen gestimmt hatte. Das könnte erklären, warum "keine Erkennbarkeit der Erfüllung der Bewährungskonditionen" und das letztendliche Urteil auseinanderlaufen. Auch hier, ist nur eine Möglichkeit, keine Ahnung, wie es wirklich abgelaufen ist. Die Urteilsberatung unterliegt ja sowieso der Schweigepflicht.
Hi, das klingt zumindest schlüssig! Also wäre für mich komplett nachvollziehbar.

Wäre aber etwas, was man schleunigst ändern müsste, es könnte hier nämlich zutreffen das die Schöffen mit der Tragweite der offiziellen behördlichen Einschätzung des Täters überfordert sind und das in einem Maße das es verbietet, hier eine realistische und wirklich der Thematik angemessene Urteilsfindung zu erreichen.


melden