Röhrich schrieb:Teile der Familie sind ebenfalls aktiv in extremistischen Strukturen, derartiger Extremismus wird nicht selten in religiösen Einrichtungen verbreitet, ganz Oldschool im Real Life
@RöhrichDas was du da gesagt hast erscheint mir tbh absolut nicht unlogisch.
@Röhrich @Panaetius Aber so wie du das formuliert, wird imo die Rolle des Internets ein wenig vernachlässigt.
Wir leben in einer unfassbar vielfältigen Welt und früher oder später kommt man zwangsweise mit Menschen in Kontakt, die Teil der LGBTQIA Community sind. Dazu ist es nicht ungewöhnlich eine andere ideologische Glaubensrichtung einzuschlagen als die Eltern. V.a. wenn man das Kind von Einwandernden ist.
Unabhängig von den Räumen in denen man sich diese Ideologie bestätigen und sich darin bestärken lassen kann, muss es einen Raum ausserhalb des Elternhauses und dessen Kontakt geben in dem ein Täter auf seine späteren Überzeugungen treffen kann.
Jemand der bereit ist für seine Ideologie Gewalt anzuwenden und potenziell auch zu sterben, hat ein so stabiles Glaubenssystem dass das nicht ausschließlich im Elternhaus aufgebaut worden sein kann imo.
Früher war das vielleicht anders, aber in der heutigen Welt ist das Spektrum an unterschiedlichen Lebensweisen und Ideologien auf einem Raum so groß wie noch nie.
Salamander32 schrieb:Bei Heranwachsenden (18–20 Jahre) entscheidet der Richter, ob Jugendstrafrecht angewendet wird. Psychologische oder psychiatrische Gutachten dienen lediglich als Entscheidungsgrundlage (...)
Strafrecht dient nicht der Gefahrenabwehr, sondern der Ahndung begangener Taten und der Resozialisierung (...)
Sicherungsverwahrung, Haft zur Verhinderung weiterer Straftaten, Bewährungsauflagen, Führungsaufsicht
In vergangenen Beiträgen wurde, ich glaube sogar mehrfach, über die Entscheidung diskutiert den Täter unter Jugendstrafrecht zu verurteilen. Dabei wurde darauf verwiesen, dass das Gericht sich auf dieses Gutachten beziehen würde.
Wenn das Gericht als einzige Instanz wirklich alle Informationen hat. Jetzt hat das Gericht aber basierend auf dem Gutachten geurteilt.
Aber das waren doch dann doch trotzdem ein großer Fehler, oder nicht?
Sicherheitsverwahrung war nicht möglich weil er vorher noch keine Haftzeit von zwei Jahren verbüßt hatte.
Allerdings hat das psychatrische Gutachten geurteilt, dass er unreif ist und
trotzdem dieses Gedankengut hat. Damit ist die Gefahr dass er später eine impulsive Entscheidung fällt und Menschen in Gefahr bringt ohne vorher richtig darüber nachzudenken doch noch höher. (Auf die Sensibiltät gegenüber Beeinflussung muss ich glaube ich noch nicht einmal genauer drauf eingehen)
Das macht es doch noch wichtiger den Täter jetzt ausgiebig zu bestrafen, das Versagen der teilweise politisch radikalen Familie einigermaßen auszubessern und sekundär andere Menschen zu beschützen?
Bitte sagt mir wenn ihr das anders seht. So langsam weiss ich selbst nicht mehr so wirklich was ich denken soll