parabol schrieb:Man hätte ihn gar nicht aus dem Libanon zurückholen dürfen und dann hier in Untersuchungshaft stecken
Ganz ehrlich...was wäre denn die alternative gewesen. Dass er im Libanon andere queere Menschen unterdrückt. Damit wäre das Problem einfach nur aus den Augen aus dem Sinn
Rigel92 schrieb:Problem ist, dass man hier in ganz kritische Bereiche der Freiheit erheblich eingreifen müsste. Ob solche schwerwiegende Eingriffe das Ergebnis rechtfertigen, muss man bezweifeln.
Ab dem Punkt wo ein Mensch in diesem Ausmaß das leben anderer Menschen einschränken möchte oder schon einschränkt, finde ich nicht, dass Bedenken bzgl seiner Freiheit noch gerechtfertigt sind. Seine Lebensaufgabe war andere Menschen einzuschränken und er hatte dabei Erfolg, weil das deutsche System sich Gedanken um seine Freiheiten gemacht. Nicht zu kotzen wenn man sich dass auf der Zunge zergehen lässt, ist eine echte Herausforderung für mich
Rigel92 schrieb:Gerichte wissen aus Erfahrung, dass eben Haft nicht immer das Mittel der Wahl ist. Selten schützen Gefängnisse vor Wiederholungstäter. Für uns erscheint das eben alles weitaus einfach als es in Wirklichkeit ist
Ich kann jetzt nur für mich sprechen, aber ich bilde mir Meinungen nur wenn ich klare Optionen abwägen kann. Wenn ich dann vergleiche zwischen Verurteilung von Jugendstrafrecht und Erwachsenenstrafrecht bei einem fanatischen Täter, würde ich schon sagen, dass auch Laie sagen beurteilen kann. Ich beurteile hier für mich ganz klar, dass das Jugendstrafrecht nicht angemessen war. Was ich von der Bewährungsstrafe halte, muss ich jetzt glaube ich nicht mehr sagen.
In dem Urteil des Jugendschöffengerichts vom selben Tag schrieb das Gericht, Abdul B. habe beim Versuch, sich dem Islamischen Staat anzuschließen, "schwere Schuld" auf sich geladen. Auch sei ihm bewusst gewesen, "dass es sich bei dem Islamischen Staat um eine Terrorgruppe handelt". Das Urteil führt fort, dass Abdul B. zudem bekannt war, dass diese Gruppe "Ungläubige als todeswürdig ansieht, Kriegsverbrechen begeht und eine radikale Auslegung des sunnitischen Islams mit äußerster Gewalt durchsetzt". Zudem kam das Gericht zu dem Schluss, mit einer Jugendstrafe, "der intensivsten Rechtsfolge des Jugendstrafrechts", zu reagieren.
Die Richter am Schöffengericht verhängten also eine Freiheitsstrafe, und zwar zunächst nicht auf Bewährung. Explizit heißt es in dem Urteil, das NDR, WDR und SZ vorliegt, "dass der Angeklagte sich schon die Verurteilung zur Warnung dienen lassen und künftig keine Straftaten mehr begehen wird, kann zum jetzigen Zeitpunkt … nicht erwartet werden".
Um ehrlich zu sein finde ich, dass dort sich selbst widersprochen wird. Er wusste, wie der IS eingeordnet werden sollte.
Trotzdem wollte er diesem beitreten. Dann nicht darauf zu kommen, dass Abdul B. vor Gericht auch einfach eine Maske tragen könnte, finde ich irgendwie schon peinlich.