Politik
Menschen Wissenschaft Politik Mystery Kriminalfälle Spiritualität Verschwörungen Technologie Ufologie Natur Umfragen Unterhaltung
weitere Rubriken
PhilosophieTräumeOrteEsoterikLiteraturAstronomieHelpdeskGruppenGamingFilmeMusikClashVerbesserungenAllmysteryEnglish
Diskussions-Übersichten
BesuchtTeilgenommenAlleNeueGeschlossenLesenswertSchlüsselwörter
Schiebe oft benutzte Tabs in die Navigationsleiste (zurücksetzen).

Europa im Aufruhr: Zwischen Massenprotesten und Straßenschlachten

188 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Politik, Europa, Unruhen ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Europa im Aufruhr: Zwischen Massenprotesten und Straßenschlachten

gestern um 21:25
Zitat von calligraphiecalligraphie schrieb:Und heute die ersten Herrschaften vor Gericht ( was überhaupt schon ein miracle ist) und was passiert? Herr Richter . Mein Mandant hat den Koffer voll mit Diebstahl Ware, nur auf der Straße gefunden und wollte ihn seiner Schwester schenken..😂
Sorry...das ist Quatsch.

Schauen wir mal auf die Rechtslage in Deutschland.

Für alle Dinge, die ich auf der Straße finde und die einen materiellen Wert von 10 Euro erreichen oder überschreiten, gilt eine gesetzliche Meldepflicht.

Straffrei ist das Mitnehmen des Koffers. Die Straftat beginnt in dem Moment, in welchem ich beschließe die Fundstücke dauerhaft zu behalten ( sogenannter Zueignungswille)..

Siehe hierzu §246 StGB

Strafrahmen Geldstrafe und bis zu drei Jahren Haft.

Ersttäter erwartet eine Geldstrafe. Wird man mehrfach erwischt, steigert sich das über das volle Ausschöpfen der Geldstrafenrahmens, bis hin zu Haftstrafen.
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:Alle Gewalttäter müssten dauerhaft in Haft kommen. Wer Gebäude anzündet, Läden plündert und verwüstet, Menschen verletzt, darf nicht straffrei bleiben.
Ich habe jetzt diesen Beitrag mal exemplarisch heraus gesucht.

Das ist nicht dein/euer Ernst...oder ? Hier stehen folgende Straftaten im Raum:

Schwerer Landfriedensbruch. Strafrahmen in Deutsxchland: 6 Monate bis 10 Jahre Haft.

In dem in Brand gesetzten Rathaus, befanden sich Menschen. Diese wurden auch von den Randalierern bedroht und beleidigt. Das ist ohne Wenn und aber, glasklarer versuchter Mord. Strafrahmen in Deutschland: 3 bis 15 Jahre Haft.

Eine Straffreiheit steht nur im Raum, wenn es nicht gelingt, einzelnen Tätern die Tat nachzuweisen.

Diese Leute, den Tatnachweis vorausgesetzt, verschwinden über Jahre im Gefängnis. Zu schreiben, dass die ohne Strafe davon kommen, ist doch Quatsch.


melden

Europa im Aufruhr: Zwischen Massenprotesten und Straßenschlachten

gestern um 21:44
Zitat von abberlineabberline schrieb:Und da sollte der Schutz der Allgemeinheit vorgehen. Wer bis drei zählen kann, aber diese Demo zum jetzigen Zeitpunkt mitten in einer Stadt genehmigt, dem ist halt nicht mehr zu helfen. Nur die Anwohner etc tun mir leid.
Ist halt wieder mal typisch aktuell deutsch. Alles falsch machen, was man nur kann.
Wir leben in einem Rechtsstaat.

Dort wird nicht bis drei gezählt. Sondern in einem Rechtsstaat werden auf Punkt und Komma genau, die bestehenden Gesetze beachtet und angewendet. Jederzeit und ohne jegliche Ausnahme

So schwer ist das doch nicht zu verstehen.

Alle Entscheidungen einer Behörde, dürfen von Bürgern vor Gericht angefochten werden. Wenn eine Behörde eine nicht gesetzeskonforme Entscheidung trifft, zieht der Bürger/die Bürger vor Gericht. Das Gericht muss eine nicht gesetzeskonforme Anordnung der Behörden, zwingend für nichtig erklären.


Deshalb kann eine behördliche Anordnung niemals auf einem "Gefühl" (wer bis drei zählen kann) basieren. Sondern kann sich nur im Rahmen, bestehender Gesetze bewegen.


1x zitiertmelden

Europa im Aufruhr: Zwischen Massenprotesten und Straßenschlachten

gestern um 22:19
Zitat von EDGARallanPOEEDGARallanPOE schrieb:Dort wird nicht bis drei gezählt. Sondern in einem Rechtsstaat werden auf Punkt und Komma genau, die bestehenden Gesetze beachtet und angewendet. Jederzeit und ohne jegliche Ausnahme
Ja, wenn Gefahr für die Allgemeinheit besteht und die Polizei warnt, wie in diesem Fall, sollte überdacht werden, ob man solche Demos aktuell erlauben oder zumindest nicht an Plätze außerhalb verlegen sollte. Da kann der Rechtsstaat ja zeigen, was er kann.
Doch wer verbirgt sich in Wahrheit hinter den Randalierern? Auf diese Frage gibt Polizeigewerkschafter Hubert Gimenez nun eine eindeutige Antwort: Unter den Festgenommenen seien vor allem Linksextreme und junge Männer über 18 Jahren, die aus Problemvierteln stammen.
Quelle: https://m.bild.de/politik/ausland-und-internationales/gewalt-in-frankreich-schueler-von-wegen-wer-wirklich-hinter-den-krawallen-steckt-6ad754ba199dc15f1abda8a9?t_ref=https%3A%2F%2Fwww.google.com%2F


1x zitiertmelden

Europa im Aufruhr: Zwischen Massenprotesten und Straßenschlachten

gestern um 22:32
Zitat von antheanthe schrieb:Bekannte aus Frankreich haben von der Samstags-Demo in Paris bei Facebook geschrieben, dass die Polizei die ordentlich angemeldeten Schülerproteste teilweise eingekesselt, am Weiterlaufen gehindert und mit Tränengas besprüht hat.
Als dann jedoch die gewalttätigen Marodeure, Brandstifter und Diebe mit ihrem Treiben anfingen, wurde alles laufen gelassen, es waren keinerlei Ordnungskräfte mehr zu sehen.
Unverständlich.
Was das mit dem Zitat von meinem Beitrag zu tun haben sollte.

Als die Polizeikräfte abzogen (davon hatte ich ein Video gesehen), das war deshalb, weil sie gut organisierten Gruppe(n) des linksextremen Schwarzen Blocks gegenüberstanden, die waren da überfordert und auch zahlenmäßig unterlegen. Das war gefährlich, deshalb. Wenn sie da mehr gemacht oder gar Waffen zum Einsatz gekommen wären, wäre womöglich zurückgeschossen worden. Die Polizeikräfte da wissen idR schon, mit wem sie es zu tun haben. Und diese Gruppen des Schwarzen Blocks, die waren ja nicht da wegen Facebook oder so, das war kalkuliert. Das waren nicht die Diebe, vor denen sie in ihren Polizeiwagen davon gefahren sind. Das waren auch nicht die Diebe, die die Polizeiwagen beim Davonfahren noch mit schweren Steinen beworfen haben. Sicher waren in dem Neben- und Durcheinander die Grenzen mitunter auch fließend, sozusagen, zwischen den Gruppen des Schwarzen Blocks und den Marodeuren.

Ob die Polizeikräfte auch die "normalen" Schülerproteste eingekesselt und mit Tränengas besprüht haben, das kann ich nicht beurteilen, davon habe ich keine Videos gesehen.

Einflussnahme, das ist was Anderes. Dafür wird es ja auch einen Untersuchungsausschuss in der Nationalversammlung geben. Auch über fremdländische Einflussnahme.

Damit ist dann z.B. sowas gemeint.
Verfassungsschutz: Akteure aus linksextremem Spektrum mobilisieren für "Gen Z"-Proteste

Vom Landesverfassungsschutz heißt es: Für NRW sei festzustellen, dass Akteure "aus dem linksextremistischen Spektrum und aus dem auslandsbezogenen Extremismus" für die Proteste mobilisierten.

Es werde nicht nur zu Protesten aufgerufen - sondern gebe auch "die Verbindung von linksextremistischer Symbolik mit Gewalthandlungen". Hierbei wird laut NRW-Verfassungsschutz zum Teil Bezug genommen auf die aktuellen Ausschreitungen in Frankreich.

Der Bundesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei, Jochen Kopelke, äußert sich im WDR-Interview besorgt: "Wir befürchten, dass gute Anliegen und friedliche Versammlungen von Krawallmachern und von Krawalltouristen unterwandert werden und gerade auch der digitale Raum dazu führt, dass wir doch Szenarien wie in Frankreich erleben."
Und
Aus Sicherheitskreisen hieß es, dass die Proteste in Frankreich in Deutschland stark wahrgenommen und in den sozialen Medien positiv kommentiert würden. Linke Gruppen versuchten, sie für ihre eigene Mobilisierung zu nutzen.
Quelle: https://www1.wdr.de/politik/gen-z-aufruf-zu-protesten-100.html

Oder was Hendrik Hansen sagt.
Der Extremismusforscher Hendrik Hansen von der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung in Berlin sagte, dass er vermehrt beobachte, wie Linksextremisten versuchen, soziale Bewegungen zu „kapern“. Die vom Verfassungsschutz beobachtete Gruppe Interventionistische Linke etwa hätte erfolgreich Einfluss auf die deutsche Klimaschutzbewegung genommen. Und eine zentrale Rolle bei den sogenannten Schulstreiks gegen die Wehrpflicht hätte die SDAJ, die Jugendorganisation der marxistisch-leninistischen DKP, gespielt. Extremisten würden so versuchen, gezielt junge Menschen für ihre verfassungsfeindlichen Ziele zu gewinnen.
Konkret sieht das dann z. B. so aus.
In den sozialen Medien finden sich mittlerweile einige Beiträge, in denen dazu aufgerufen wird, am geplanten Aktionstag von „Gen Z steht auf“ auch mit Gewalt vorzugehen. In einem Video etwa sieht man, wie junge, vermummte Männer gegen eine Polizeikette anrennen – und hört die Aufforderung eines Aktivisten: „Do like us, go in the streets like this and fight for your rights“ („Macht es wie wir, geht auf die Straße und kämpft für eure Rechte“). In einem anderen Beitrag wird mit Fotos brennender Barrikaden dafür geworben, an den Protesten teilzunehmen.
Quelle: https://www.msn.com/de-de/nachrichten/other/gen-z-proteste-drohen-nun-auch-in-deutschland-gewaltexzesse/ar-AA2fKg9V

Die Organisatoren selbst sagen, dass sie Gewaltaufrufe aus ihren Chats ausschließen.


melden

Europa im Aufruhr: Zwischen Massenprotesten und Straßenschlachten

gestern um 22:47
Zitat von abberlineabberline schrieb:Ja, wenn Gefahr für die Allgemeinheit besteht und die Polizei warnt, wie in diesem Fall, sollte überdacht werden, ob man solche Demos aktuell erlauben oder zumindest nicht an Plätze außerhalb verlegen sollte. Da kann der Rechtsstaat ja zeigen, was er kann.
Ich hatte dir bereits die nötigen Voraussetzungen, für das Verbot einer Demo in Deutschland dargelegt.

Dafür reicht eine Einschätzung der Krawalle in Frankreich, nicht aus.

Die Einschätzung das sich bereits stattgefundene Krawalle in einem anderen Land, in Deutschland wiederholen, wäre eine nicht belegbare bloße Vermutung.

Die Behörden brauchen aber konkrete und nachweisbare Tatsachen und Erkenntnisse, um eine Demo gesetzeskonform verbieten zu können.


Dabei ist die Einschätzung des Veranstalters und seines Umfeldes entscheidend.

Selbst wenn die Gefahr besteht, dass sich gewaltbereite Gruppen der Demo bemächtigen, muss ein Verbot vor Gericht keinen Bestand haben.

Es ist dann Aufgabe der Polizei, die gewaltbereiten Gruppen von der Demo abzutrennen und sie daran zu hindern, Straftaten zu begehen.

Das ist regelmäßige praktizierte Praxis, wenn Rechte und Linke Gruppierungen bei einer Demonstration/Gegendemonstration aufeinandertreffen.


2x zitiertmelden

Europa im Aufruhr: Zwischen Massenprotesten und Straßenschlachten

gestern um 22:52
Zitat von EDGARallanPOEEDGARallanPOE schrieb:Die Behörden brauchen aber konkrete und nachweisbare Tatsachen und Erkenntnisse, um eine Demo gesetzeskonform verbieten zu können.
Die Polizei warnt und das sollte ernst genommen werden. Man kann eine Demo verschieben bzw an einen Platz verlegen, an dem die Polizei die Lage im Griff hat und für Anwohner kein Risiko besteht.
Sollten die Städte das nicht auf die Reihe bekommen, darf man einiges hinterfragen. Das erwarte ich nämlich durchaus von einem Rechtsstaat


1x zitiertmelden

Europa im Aufruhr: Zwischen Massenprotesten und Straßenschlachten

gestern um 23:09
Zitat von abberlineabberline schrieb:Die Polizei warnt und das sollte ernst genommen werden. Man kann eine Demo verschieben bzw an einen Platz verlegen, an dem die Polizei die Lage im Griff hat und für Anwohner kein Risiko besteht.
Nein das kann man nicht.

Das Bundesverfassungsgericht hat wiederholt klargestellt, dass dem Veranstalter einer Demo ein Ort in Sicht-und Hörweite des Ortes zugestanden werden muss, an welchem sich der Adressat der Demo befindet.

Einschränken lässt sich diese freie Ortswahl nur bei
Zitat von EDGARallanPOEEDGARallanPOE schrieb:Die Behörden brauchen aber konkrete und nachweisbare Tatsachen und Erkenntnisse, um eine Demo gesetzeskonform verbieten zu können.
EDIT


Wir können jetzt noch bis Weihnachten weiter diskutieren. Warnen.....ernstnehmen...man kann...kein Risiko sind Gefühlslagen und beliebig interpretierbare Zustaände.

Recht und Gesetz ist das einzige, was am Ende den Ausschlag gibt. Und das ist gut so. Nur so kann der demokratische Rechtsstaat, sich gegenüber demokratiefeindlichen Bestrebungen durchsetzen.


1x zitiertmelden

Europa im Aufruhr: Zwischen Massenprotesten und Straßenschlachten

gestern um 23:50
Zitat von EDGARallanPOEEDGARallanPOE schrieb:Wir können jetzt noch bis Weihnachten weiter diskutieren. Warnen.....ernstnehmen...man kann...kein Risiko sind Gefühlslagen und beliebig interpretierbare Zustaände.
Nicht unbedingt.
Zitat von EDGARallanPOEEDGARallanPOE schrieb:Nur so kann der demokratische Rechtsstaat, sich gegenüber demokratiefeindlichen Bestrebungen durchsetzen
Nö, es die können auf irgendeinem Platz demonstrieren, wi sie keinen Schaden anrichten können und es wäre ein Armutszeugnis, wenn es da aktuell keine Möglichkeiten gäbe. Es sei denn, es wäre allen egal. Dann aber nicht wundern, auch nicht, wenn extreme Parteien durch sowas Zulauf bekämen.


1x zitiertmelden

Europa im Aufruhr: Zwischen Massenprotesten und Straßenschlachten

um 00:13
Zitat von abberlineabberline schrieb:Nö, es die können auf irgendeinem Platz demonstrieren, wi sie keinen Schaden anrichten können und es wäre ein Armutszeugnis, wenn es da aktuell keine Möglichkeiten gäbe
Ich bleibe bei meinem Nein und untermauere das mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes.
Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts schützt das Grundrecht der Versamm
lungsfreiheit aus Art. 8 Abs. 1 GG die örtliche Zusammenkunft mehrerer Personen zur gemein
schaftlichen, auf die Teilhabe an der öffentlichen Meinungsbildung gerichtete Erörterung oder
Kundgebung.3 Dabei gewährleistet es auch das Selbstbestimmungsrecht über Ort, Zeitpunkt, Art
und Inhalt der Veranstaltung.4 In Bezug auf den Ort der Veranstaltung betont das Bundesverfas
sungsgericht, die Grundrechtsträger müssten selbst entscheiden können, wo sie ihr Anliegen –
gegebenenfalls auch mit Blick auf Bezüge zu bestimmten Orten oder Einrichtungen – am wirk
samsten zur Geltung bringen können.5 Das Selbstbestimmungsrecht über den Ort der Veranstal
tung kann man dem räumlichen Schutzbereich der Versammlungsfreiheit zuordnen.6
Quelle: https://www.bundestag.de/resource/blob/516710/WD-3-114-17-pdf.pdf

Seite 3 Zeilen 15 bis 23

Es bleibt dabei. Eine Einschränkung der Ortswahl, ist nicht aufgrund diffuser Warnungen oder Gefühle möglich, sondern nur an strenger Ausrichtung, an gesetzlichen Vorgaben.


melden

Ähnliche Diskussionen
Themen
Beiträge
Letzte Antwort
Politik: Politik in Europa
Politik, 1.755 Beiträge, am 28.04.2026 von Röhrich
Can am 05.05.2011, Seite: 1 2 3 4 ... 85 86 87 88
1.755
am 28.04.2026 »
Politik: Sigmar Gabriel kritisch gegenüber höhere Verteidigungsausgaben
Politik, 189 Beiträge, am 19.05.2022 von xsaibotx
A.I. am 19.02.2017, Seite: 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10
189
am 19.05.2022 »
Politik: Eine wahre Herrschaft des Volkes - Demokratie 2.0
Politik, 151 Beiträge, am 15.05.2020 von Griespudding
zidane am 09.02.2013, Seite: 1 2 3 4 5 6 7 8
151
am 15.05.2020 »
Politik: Unruhen weltweit - Was steckt dahinter?
Politik, 37 Beiträge, am 28.10.2019 von Cyril.Sneer
SawCleaver am 24.10.2019, Seite: 1 2
37
am 28.10.2019 »
Politik: Kritisches Freihandelsabkommen TTIP (USA)
Politik, 2.341 Beiträge, am 30.04.2018 von wuec
MadameVastra am 13.01.2014, Seite: 1 2 3 4 ... 115 116 117 118
2.341
am 30.04.2018 »
von wuec