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Gericht verpflichtet Web-Forum zur Vorab-Zensur!

43 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Gericht ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Gericht verpflichtet Web-Forum zur Vorab-Zensur!

04.08.2007 um 23:10
"Falsch, und alles andere als eindeutig seit neuerer Rechtsprechung! Divergierten früher
diesbezügliche Entscheide erheblich, gibt es nun richtungsweisende Urteile, welche ganz
aktuell und noch weitergehend durch den BGH gestärkt sind (BGH VI ZR
101/06)."

Moment, die Rechtssprechung ist doch im moment ziemlich inkosistent. Sie
nimmt die Forenbetreiber nur dann als Mitstörer in haftung wenn er seine obliegenheit zur
sofortigen entfernung nach Kentnissnahme nicht nachkommt:

"Das Heise-Urteil (LG
Hamburg 324 O 721/05) urteilte aber genau das Gegenteil Deiner Argumentation, und wie
gesagt... seit Urteil des BGH dürften da Divergenzen nicht mehr zu erwarten
sein."

http://www.heise.de/newsticker/meldung/92109
http://www.heise.de/newstic
ker/meldung/91805
http://www.heise.de/newsticker/meldung/89348
http://www.heise.de/
newsticker/meldung/87462

Das BGH Urteil scheint aber nun doch noch nicht bei allen
Richtern angekommen zu sein.

Baloo

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Gericht verpflichtet Web-Forum zur Vorab-Zensur!

05.08.2007 um 02:16
@Baloo:

oh sorry, ich sehe soeben, dass ich deinen Beitrag völlig missverstandenbzw. zu oberflächlich gelesen hatte. Du hattest ja darin bereits die Unterscheidung derKenntnisnahme des Forenbetreibers argumentiert - genau darum ging es mir, und meintedamit eigentlich das gleiche wie Du. Hihihi, man sollte wohl so spät am morgen nix mehrschreiben :)

Mit einem Korrektiv von Divergenzen meinte ich eben Urteile, wie siebekanntermaßen Hamburg reichlich verfehlt und gegenläufig höchstrichterlicherRechtsprechung zu treffen meint, wofür das von mir zitierte Urteil des BGH künftigrichtungsweisend sein sollte.

Ich meine ohnehin, dass es nötig wäre,Forenbetreiber nicht bereits alleine durch den Umstand einer Kenntnis der strittigenHandlung eines Dritten dieser gleichhandelnd zu setzen, sondern erst dann, wenn ihrHandeln dem tatsächlich gleichzusetzen wäre, was m. E. durch das Betreiben eines Forumsund Kenntnis allein noch nicht gegeben ist. Aber das ist ein anderes Thema.

Was das Münchner Urteil angeht, so liegt der Fall davon aber unabhängig,und ich stimme dir nicht darin zu, dass es "eindeutig über das Zielhinausgeschossen" sei. Es geht auch nicht - wie die Presse das glaubhaft machen will- um eine per Rechtsprechung verhängte Vorab-Zensur - sowas wäre nicht statthaft, und dasist es auch überhaupt nicht, was das OLG München verlangt.

Auf eine Vorab-Zensurhätte sich der Forenbetreiber nämlich überhaupt nicht erst einlassen müssen - diese hatteer aus eigenem Betreiben initiiert. Vielmehr richtet sich das OLG gegen eben jenen Inhaltdieser Vorab-Zensur, die es als persönlichkeitsverletzend sieht, und tatsächlich alleinigeine Äußerung des Forenbetreibers ist. Hätte er den Sums einer Vorab-Zensur perBegriff-Substituierung nämlich bleiben gelassen, wäre ihm der Mist erspart geblieben. Vondaher ist das Urteil des OLG München nicht zu kritisieren, und geht mit derhöchstrichterlichen Rechtsprechung durchaus konform.
Für abenteuerlich halte ich esauf den ersten Blick, alleine die Bezeichnung von 'verwirrte Anrufer' der Äußerung einesBetrugsverdachtes für interpretationsgeeignet festzustellen. Allerdings kommt es dabeisehr auf den Kontext an, in welchem diese Bezeichnung fiel. Lässt sich die Aussage, dassvorsätzlich 'verwirrte Anrufer' einen Betrug mittragen würden, als Tatsachenbehauptungeinordnen - und davon ist auszugehen (s. a. BVerfGE 94, 1, 8; BGHZ 132, 13, 21) -, sohätte das OLG auch darin zu Recht eine Persönlichkeitsverletzung festgestellt, da hierals wesentlich das Verständnis eines unvoreingenommenes Durchschnittspublikum angesetztwird, und nicht die bloße linguistische Bedeutung einer Forumulierung.



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