Vielleicht mal lesen?
In dem von Nasmo geposteten Artikel aus der islamischen Zeitung wird doch im Kritik Abschnitt erläutert welche drei übliche Methoden es gibt bei Islamic Banking wo die Bank von dem Zinslosen Geschäft profitiert:
Die heute im „Islamic Banking and Finance“ gebräuchlichsten Konzepte sind (in Klammern die Definitionen aus Banking-Sicht): Murabaha (Handelsfinanzierung, „Mark-up-Sale“), Mudaraba (Beteiligungsfinanzierung ähnlich einer stillen Gesellschaft oder auch „Mezzanine“), Muscharaka (Beteiligungsfinanzierung durch Beteiligung auf Zeit, „Venture Capital“).
Bei Muscharaka bringen sowohl Bank als auch Kunde Kapital ein und vereinbaren eine Teilung von Gewinn und Verlust. Der Begriff „Sukuk“ bezeichnet Anleihen/Zertifikate. Im authentischen Fiqh entspricht Mudaraba dem Qirad-Vertrag, der einen geschäftlichen Anleihevertrag darstellt, bei dem von einem oder mehreren Kapitalgebern das Eigentum an der Investmentsumme jemand anderem zeitlich begrenzt übertragen wird, um damit Handel zu betreiben, und so gewissermaßen eine Handelsgemeinschaft gebildet wird. Im Banking werde der Begriff, so die Kritik, allgemeiner verwendet, ohne die klaren rechtlichen Regeln für Mudaraba zu beachten.
Eine wesentliche Kritik richtet sich vor allem gegen Murabaha, das über 80 Prozent aller Transaktionen so genannter islamischer Banken einnimmt und zum Beispiel auch zur Finanzierung von Häusern angewandt wird. Obwohl dies eigentlich eine Art des Kaufvertrags ist und kein finanzieller Kontrakt wie Mudaraba, so der Gelehrte Umar Ibrahim Vadillo, betrieben diese Banken tatsächlich die verbotene Praxis von zwei Verkäufen in einem, wobei Zins beziehungsweise Wucher als Profit getarnt werde. Laut der Definition der Banken ist Murabaha ein Aufschlag oder eine Handelsspanne. Dabei kauft die Bank in ihrem Namen Güter für einen Kunden und verkauft anschließend die Güter mit einem Gewinn an den Kunden.
Der Kunde oder Käufer begleicht dann den Kaufbetrag in Form von Ratenzahlung. Vadillo definiert dies gemäß dem authentischen islamischen Fiqh als zwei Verkäufe in einem und damit als verboten. Korrekterweise sei Murabaha lediglich ein Verkauf, bei dem der Händler eine zum Beispiel für 50 Euro erworbene Ware zu einem Preis von 60 Euro wieder verkauft, dabei aber den Preisaufschlag beim Weiterverkauf bekannt gibt. Bei der von den Banken praktizierten Variante kauft allerdings die Bank bereits im Auftrag des Kunden, des eigentlichen Käufers). Auch Gelehrte, die zu den Fürsprechern des Islamic Banking gehören, wie Taqi Usmani, sehen Murabaha nur als eine Art vorübergehende Notlösung an, da die eigentlichen Finanzierungsinstrumente Mudaraba und Muscharaka unter den gegebenen Bedingungen nur schwierig angewandt werden könnten. Dem Kunden hingegen werde, so Vadillo, dies nicht vermittelt.
Und auch die Art und Weise, wie Mudaraba und Muscharaka heute im „Islamic Banking“ definiert würden, entspreche nicht den eigentlichen islamischen Vertragsarten, da diese Begriffe nicht mehr in ihrer eigentlichen Bedeutung, sondern nur noch als Prinzipien verwendet würden, wobei Mudaraba synonym zu „profit-sharing“ (Gewinnbeteiligung) und Muscharaka als „equity-sharing“ verstanden werde, obwohl Mudaraba in Wirklichkeit genau definierte, komplexe Regeln hat und Musharaka im Islam nicht das gleiche ist, was im Kapitalismus als „equity participation“ verstanden werde.
Angesichts der grundsätzlichen Kritik an bestehenden, als islamisch bezeichneten Finanzierungsformen bleibt weiterhin die Herausforderung bestehen, den Aufbau alternativer islamischer Finanzierungsformen, wie Mudaraba/Qirad oder Muscharaka in ihrer eigentlichen Bedeutung anzugehen
Und hier nochmal ganz kurz die drei Möglichkeiten beschrieben:
Mudaraba
www.finanz-lexikon.net/Mudaraba_2168.html
Murabaha
www.finanz-lexikon.net/Murabaha_2185.html
Musharaka
www.finanz-lexikon.net/Musharaka_2186.html
Und nochmal für allgemeine Informationen:
Wikipedia: Islamic Banking