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Bestrafung trotz Notwehr (Bundeswehr im Einsatz)

101 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Geschichte, Gesetz, Bundeswehr ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Bestrafung trotz Notwehr (Bundeswehr im Einsatz)

03.06.2008 um 20:12
das ist natürlich eine nicht mal abwegige behauptung...

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Bestrafung trotz Notwehr (Bundeswehr im Einsatz)

03.06.2008 um 20:13
Gilbml

Jetz reiß dich aber mal zamm, GilbMLRS gerne, Gilb noch gerner, Gilbi jagut wenns sein muss aber was is denn bitteschön Gilbml für ne behinderte Abkürzung? xD


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Bestrafung trotz Notwehr (Bundeswehr im Einsatz)

03.06.2008 um 20:15
rofl


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Bestrafung trotz Notwehr (Bundeswehr im Einsatz)

04.06.2008 um 09:03
Zitat von VivaLosTiozVivaLosTioz schrieb:@ einar ich will dich ma sehn wie ruhig du bleibst wenn jemand auf dich schießt klar da wechsel ich noch meine unterwäsche und kuck ob auch kein igel in der nähe ist und dann denk ich vielleicht mal ans zurück schießen

der soldat hat im affekt zum mg gegriffen und geschossen
@VivaLosTios

Du kannst sicher sein das ich ruhig bleibe, denn ich habe 5 Jahre in der Fremdenlegion gedient. Auf mich und meine Waffenkameraden wurde auch schon geschossen (mehr als ein mal) und siehe da, wir sind ruhig geblieben und haben überlegt gehandelt. Der Beweis, wir leben noch.

Noch was:
Ein Sodat der im Affekt handelt gehört nicht an eine Waffe, weil die Gefahr besteht das wenn er die Nerven verliert, er auch seine eigenen Kameraden erschießt.


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Bestrafung trotz Notwehr (Bundeswehr im Einsatz)

04.06.2008 um 09:08
Soldaten werden doch sogar darauf trainiert in Stresssituationen die Ruhe zu behalten. Was nützt einem denn ein Soldat, der bei Beschuss nicht mehr klar denken kann?
Ich könnte nicht klar denken, aber ich bin ja auch kein Soldat!


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Bestrafung trotz Notwehr (Bundeswehr im Einsatz)

04.06.2008 um 11:06
Soweit wie ich diese Geschichte kenne, wurde er bestraft, weil er das Protokoll nicht beachtet hat. Erst anrufen, Warnschuß, Schuß zum Kampfunfähig machen. Desweiteren hatte er keinen Schießbefehl von seinem Vorgesetzten.


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Bestrafung trotz Notwehr (Bundeswehr im Einsatz)

04.06.2008 um 11:36
@Eurofighter
Das rückt die Sache schon in ein anderes Licht.

Aber eine Frage stellt sich mir doch:
Wieso hat ein Soldat in einer MG Stellung mit geladenem MG, der dazu noch einen Grenzpposten in einem Krisengebiet bewachen soll, keinen "grundsätzlichen" Schießbefehl ? Ohne Schießbegfehl hätte er doch genausogut in Bett liegen können, denn er wäre vor Ort ja vollkommen unnötig gewesen.


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Bestrafung trotz Notwehr (Bundeswehr im Einsatz)

04.06.2008 um 12:14
@einar, das ist preussische Genauigkeit! ;)


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Bestrafung trotz Notwehr (Bundeswehr im Einsatz)

04.06.2008 um 13:48
@Gilb
>>>Ja und zwar immer, bei uns fährt die Polizei mit Wasserwerfer Streife und wer ne Flasche Bier rumstehen lässt, der wird mit Gummigeschossen niedergeknüppelt, in einen verzauberten Schleier aus Tränengas gelegt und dann weggespült.....

Als ob man an nem Posten nen Wasserwerfer aufstellt, manche scheinen die Realität nur ausm Fernsehen zu kennen.<<<


Du Rambo, erzähl mir noch was die Politesssen bei euch so rumtragen.

Was die Bullen bei euch auf Streife machen ist eine Sache, was sie in Kosovo am Posten gemacht hätten eine andere. Und wären sie dort hätten sie sehr wohl Trännengas, Elektroschoker oder Gummigeschosse dabei gehabt. Die haben sogar die KFOR heute und vor ein paar Wochen hatt man das alles sogar im Einsatz beobachten können, bei Ausschreitungen in Kosovo.
Gummimunition, Trännengasgranaten, Elektroschoker - die Sachen stören niemanden wenn sie irgendwo am Posten in der Kiste liegen. Und soweit ich weiss ist es auch der Fall.

Die Grundaussage meines Beitrags war aber überhaupt eine andere, sondern die dass die Gesetzgebung bei solchen Fällen deshalb so streng ist, weil sie ursprünglich nicht für Millitärauslandeinsätze gedacht war. Es sind Polizeiliche Protokole die übernomen wurden, vieleicht einwenig überarbeitet aber immer noch in vielen Fällen zu ungenau und unklar. Das hört man immer wieder von seiten der Soldaten hättest du die Realität so gut gekannt wie du denkst wären dir die Sachen nicht unbekannt.


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Bestrafung trotz Notwehr (Bundeswehr im Einsatz)

04.06.2008 um 22:36
wenn wir schon bei der ausbildung der bw-kameraden sind:
die ausbildung ist dank geldmangel unzureichend, sodass nur wenige wirklich genügend trainiert wurde um mit den situationen umgehen zu können...

ich hab schon öfter gehört (von leuten, die's wissen müssen), dass sie oft nur eine wiederauffrischung dessen bekommen, was in der aga gemacht wird! und das reicht mit sicherheit net!

ich kann mir gut vorstellen, dass es so ein schlecht ausgebildeter junge war, der ins kalte wasser springen musste...

warscheinlich hat noch jemand zu ihm aus spaß gesagt:
und wenn da jemand ne waffe hat, mäh einfach alles um...
am besten den ganzen gurt durch um auf nummer sicher zu gehen...


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Bestrafung trotz Notwehr (Bundeswehr im Einsatz)

06.06.2008 um 10:07
Ist ja der absololute Überwahnsinn, daß sich einige Leute nicht mal mehr im Dienst sich Gedanken über Sachen machen, die nicht mal mehr aktuell und überhaupt diskussionswürdig sind. In der AGA wird den ganzen Tag dummes Zeug erzählt, von gefährlichen Halbwahrheiten bis hin zu absoluten Quatsch, siehe nur mal den Unfug des Gewebeschocks durch überschallmunition. (Wer rechnen kann, wird schon am ersten Tag der Waffenausbildung bemerken, daß jedes Projektil im Überschallbereich unterwegs ist.)

Noch dazu werden da Storys aus Zeiten des kalten Krieges, sowie den allerersten Einsätzen gesammelt.
Um mal den Blödsinn mit dem Schissbefehl zu klären: Laut aktueller Rules of engagement muss niemand einen Schiessbafehl erteilen, der Schuss ist legitim sobald ein unmittelbarer Angriff auf Leib und Leben erfolgt oder unmittelbar bevorsteht. Das heisst, ich kann jemanden kommentarlos niederholzen, wenn er auf mich mit einer Waffe zielt, denn da ist ein Anrufverfahren Zeitverschwendung, meinen Vorgesetzten frag ich da auch nicht mehr.

Ich kenns aus ISAF das alle Fahrzeuge Schilder als Piktogramm und als einheimische Sprache haben wo draufsteht nicht weiter als ....m heranfahren sonst PENG! auch da wird erst warngeschossen.

Sollte eine Soldat einen Schuss abgeben und jemanden töten, wird er nach Hause geschickt, erst mal ein Verfahren eingeleitet und er in aller Regel freigesprochen. (Notwehr)
Das ganze an den Bundeswehrverband zu schicken, ist eher papierverschwendung.
Geeignet wäre der Wehrbeauftragte aber der will nichts anonymes haben und auf BW Scheisshausparolen hat der erst recht keinen Bock, der beschäftigt sich mit richtigen Problemen.
Der BW Verband ist eine Interessenvertretung die eher lasch ist. Nur um mal auf die Gehalts/Solderhöhung zu kommen, das hat ja mal gerade nur 8!!!!! Jahre gedauert diese durchzudrücken.... Ich bin ja begeistert, vielleicht kümmert sich ja jemand um dein Anliegen bevor alle Einsätze beendet wurden.....


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Bestrafung trotz Notwehr (Bundeswehr im Einsatz)

06.06.2008 um 10:09
@Icebeer
Hör auf von ich hab mal von Leuten gehört zu schreiben. Das ist allergrösster Bockmist.
Ich war dreimal in Afghanistan und wir haben jedesmal eine wirklich gute Ausbildung erhalten und das obwohl wir nicht ganz so oft draussen waren wie andere Einheiten....

Was du da erzählst hat mit der Wirklichkeit nichts zu tun.....


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Bestrafung trotz Notwehr (Bundeswehr im Einsatz)

06.06.2008 um 12:48
Stuffz, heute sind die RoE aktualisiert worden, nur damals ( der Vorfall ereignete sich Anfang 2000) gab es noch keine aktuelle Version der RoE. Also musste man sich auf das gängige Protokoll stützen.


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Bestrafung trotz Notwehr (Bundeswehr im Einsatz)

06.06.2008 um 14:54
JA, soweit richtig, ABER wenn man mal eben bedenkt, daß sich ja die RoEs geändert haben, dann muss man auch nicht mehr den DBWV mit Altpapierzusendungen belästigen, da die Beschwerdegründe hinfällig geworden sind. Es beschwert sich auch keiner mehr das er im WKII keinen AVZ für Russland bekommen hat oder?
Die Zeiten ändern sich und wenn ein W9er solche Storys am Rande mitbekommt von einem der sie ebenso duch hörensagen kennt, sollte man keine Pferde wild machen....


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Bestrafung trotz Notwehr (Bundeswehr im Einsatz)

06.06.2008 um 15:57
Zitat von StUffzStUffz schrieb:Ich war dreimal in Afghanistan und wir haben jedesmal eine wirklich gute Ausbildung erhalten und das obwohl wir nicht ganz so oft draussen waren wie andere Einheiten....
@StUffz
Ich bezweifle stark das jeder deutsche Soldat in Afghanistan eine gute Ausbildung erhalten hat, bevor er zum Einsatz dort hin musste.

Ich will dir dies nicht absprechen aber ich habe in Afghanistan deutsche Soldaten kennen gelernt, die brauchten zum Zerlegen und Zusamenbauen der Waffe sage und schreibe fast 2 Minuten (ohne Verschluss). Vom Zerlegen der Verschlusses ganz zu schweigen. Auch konnten sie die Zieleinrichtungen der Waffe nicht ordnungsgemäß einsetzen und somit die Waffe nicht effektiv nutzen.

Von weiteren Missständen will ich nun gar nicht sprechen.

Das nann ich absolut keine gute Ausbildung.


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Bestrafung trotz Notwehr (Bundeswehr im Einsatz)

06.06.2008 um 16:02
Zitat von einareinar schrieb:die brauchten zum Zerlegen und Zusamenbauen der Waffe sage und schreibe fast 2 Minuten (ohne Verschluss).
Kurze Zwischenfrage:

Was ist denn da die Richtzeit?


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Bestrafung trotz Notwehr (Bundeswehr im Einsatz)

06.06.2008 um 16:30
In der Fremdenlegion wurden wir nicht nur am FAMAS sondern auch an anderen Waffen ausgebildet (den Grund hierfür habe ich bereits im Fremdenlegon Beitrag gepostet), so auch dem G36.

Wir haben nach der Ausbildung quer durch die Bank zum Zerlegen und Zusammenbauen nicht mehr als 45 sec. benötigt.

Wie hoch die Vorgabe bei der BW ist weis ich nicht (zu meiner Zeit bei der BW vor der Fremdenlegion hatten wir noch das G3) aber ich denke nicht das sie über 1 Minute liegt.


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Bestrafung trotz Notwehr (Bundeswehr im Einsatz)

06.06.2008 um 16:32
Erstens gibt es keine Richtzeit zum Zerlegen des Verschlusses, Zweitens wird das auch nicht mehr wirklich ausgebildet, weil laut neuester AUsgabe ZDv 3/136 das Zerlegen des Verschlusses Sache der Inst ist, genau wie das Reinigen des Gaskolbens.

Bei der speziellen Ausbildung für die Einsätze, geht es um Handlungssicherheit bei komplexen Situationen z.B. Massenanfall von Verwundeten, Minenlagen, plötlicher Feindauftritt, Umgang mit der einheimischen Bevölekrung, wie gehe ich bei welcher Gefahr vor, wann darf ich welches Mittel wozu einsetzen, was ist erlaubt resp. verboten usw.
Diese Ausbildungen werden mit Verlaub gesagt bis zum Kotzen wiederholt. Das es immer wieder Strategen gibt, die ihren Haltepunkt nicht wissen, Magazine falschrum einsetzen (Spitze nach hinten, selber erlebt), ihre Waffe nicht entladen können und sich deswegen durch die Hand schiessen und was weiß ich für Sachen noch liegt vor allem daran, daß es im Einsatz viele Fachidioten gibt.
Ein OFw (Rechnungsführer) bekam von mir während des Schiessens den Befehl "MG Teilladen, Fertigladen" da fragte der mich allen Ernstes wie das geht.
Wir hatten im zweiten Einsatz Reservisten dabei die waren weit über 50, hatten "mal" in der NVA gedient und bekamen nur diese Ausbilungen die ich angesprochen habe. Wenn sich da keiner gekümmert hat weil er gesehen hat, junge der kann seine Waffe ja gar nicht bedienen, dann siehts im Einsatz nicht besser aus.

Dazu muss man allerdings sagen, daß solche Leute das Lager in aller Regel nicht verlassen und die Waffe nur von A nach B tragen und das wars.
wenn ich das noch richtig im Kopf habe, dann fahren knapp 20% aller Sodaten raus, wenn überhaupt. Und das sind Fallschirmjäger, Panzergrenadiere, Fernspäher, KSK und noch solche Wahnsinnigen, da kann man ruhigen Gewissens davon ausgehen, daß sie ihre Waffen im Schlaf, mit AUgen zu, unter Beschuss und mit 8 Promille beherrschen.

Die Auslandsvorbereitende Aubildung ist nach wie vor spitzenmässig und wird laufend verbessert.
Guck mal bei den Amis nach wie das da läuft. Die können zwar alle super mit der Waffe um, aber bekommen in dem Land kaum einen Fuss auf den Boden, weil sie weder wissen was dort höflich oder unhöflich ist, deshalb vieles falsch interpretieren und dann Katastrophen entstehen.


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Bestrafung trotz Notwehr (Bundeswehr im Einsatz)

06.06.2008 um 16:39
war ja klar stuffz erzählt wieder fakten über waffen die kein schwein intressieren.


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Bestrafung trotz Notwehr (Bundeswehr im Einsatz)

06.06.2008 um 16:44
@StUffz
ich hab nicht vom Zerlegen des Verschlusses geschrieben. Ich hab sogar eingeklammert "ohne Verschluss". Die 2 Minuten bezogen sich nur auf das gefächtsmäßige Zerlegen und Zusammenbauen der Waffe zum Zwecke der Reinigung und das sollte jeder Soldat wohl unter 1 Minute schaffen (natürlich ohne die Zeit zum reinigen.)

Beim Rest deiner Antwort gebe ich dir recht.


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