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Waffenrecht, welchen Schein für was?

168 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Waffen, Gesetz, Verbot ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Waffenrecht, welchen Schein für was?

14.01.2011 um 15:51
Zitat von ghostfear1983ghostfear1983 schrieb:Sportschützen haben ihr Waffen im Sportverein zu lassen samt Munition.
Damit wäre schonmal 1 Risikofaktor eliminiert. Wenn die sich ne neue kaufen, muss diese binnen 1 Tag im Sportverein gelagert werden.
Das ist immer so einfach gesagt. Was soll man denn machen, wenn man an den Wochenenden Wettkämpfe hat? Den Schlüssel für den Schießstand haben nur ca. 4-5 Leute. Solange man zu Haus nen Waffenschrank mit der korrekten Sicherheitsstufe hat und Muni als auch Waffen getrennt wegschließt, sehe ich da keine Probleme.
Ach ja... man sollte die Schlüssel vielleicht nicht unbedingt in der Nähe des Schranks aufbewahren.

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Waffenrecht, welchen Schein für was?

14.01.2011 um 15:52
@wobel
Naja, ich hatte auch mal 3 Schreckschusswaffen zuhause. Einfach, weil ich sie vom aussehenher toll fand, die Technik find ich interessant... Halt einfach um sie zu haben. Und wenn man schon kein Sportschütze in einem Verein ist, kann man ja zuhause bisschen Zielschiessen machen mit Luftgewehren.
Und wenn er sie zuhause nur hätte, um sich "cool" zu fühlen. Sei es drum. Jeder Jeck is anders ^^


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Waffenrecht, welchen Schein für was?

14.01.2011 um 15:54
@Crusi
Solange man zu Haus nen Waffenschrank mit der korrekten Sicherheitsstufe hat und Muni als auch Waffen getrennt wegschließt, sehe ich da keine Probleme.
GENAU da ist ja der Knackpunkt ^^. Hält sich ja nit jeder dran.


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14.01.2011 um 15:56
@ghostfear1983
also für mich hört sich das nicht so an als wollte @Sam89 die dinger nur zum angucken haben...
und zielschiessen zuhause - naja... ich weiss ja nicht wie gross die wohnung von @Sam89 ist, aber da sollte dann schon ausreichend platz vorhanden sein und 'ne entsprechend "auffang"-geschichte (wie heissen die dinger offiziell?).

@Sam89
Zitat von ghostfear1983ghostfear1983 schrieb:Und wenn er sie zuhause nur hätte, um sich "cool" zu fühlen.
das sind genau die, die ich für am gefährlichsten halte ehrlich gesagt.
und irgendwie dachte ich @Sam89 sei weiblich...


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Waffenrecht, welchen Schein für was?

14.01.2011 um 15:56
@wobel
guck mal auf den beitrag von@ghostfear1983
@ghostfear1983
danke.in dem beitrag is doch alles gesagt oder ?
luftgewehr finde ich einfach interessant.schreckschusswaffen auch,aber die hätte ich auch eben gerne bei mir.wenn ich"hobbymäßig" mal alleine rumlaufen sollte.und das kommt nicht selten nachts vor.da fühlt man sich eben etwas sicherer sowas bei sich zu haben.zumal wenn man grade mal 152cm hat und noch weiblich is ;)


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14.01.2011 um 15:56
@ghostfear1983
Ja, aber deswegen gleich alle mit Sanktionen zu belegen, sehe ich auch nicht als angemessen an.

@Sam89
Wenn du auf deinem Grundstück mit nem LG rumhantierst, kannst du auch wegen Ruhestörung angezeigt werden. Kommt immer auf die Nachbarschaft an.


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14.01.2011 um 15:56
@ghostfear1983
Zitat von ghostfear1983ghostfear1983 schrieb:GENAU da ist ja der Knackpunkt ^^. Hält sich ja nit jeder dran.
kannste aber mächtig ärger kriegen - weit über den entzug des bzw. der scheine hinaus.
hatte ich wie gesagt erst letztes jahr...


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14.01.2011 um 15:58
@Sam89
Zitat von Sam89Sam89 schrieb:luftgewehr finde ich einfach interessant.schreckschusswaffen auch,aber die hätte ich auch eben gerne bei mir.wenn ich"hobbymäßig" mal alleine rumlaufen sollte.und das kommt nicht selten nachts vor.da fühlt man sich eben etwas sicherer sowas bei sich zu haben.zumal wenn man grade mal 152cm hat und noch weiblich is
genau DAS darfst du aber eben NICHT!!!


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14.01.2011 um 15:58
@Crusi
dessen bin ich mir auch bewusst.allerdings liegt mein grundstück so abgelegen...da gibts keine anwohner drumherum die das stören könnte.joa..vielleicht die vögel


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14.01.2011 um 15:59
@wobel
eine schreckschusswaffe darf ich doch bei mir tragen.wenn ich einen kleinen waffenschein besitze ? oder nicht ?


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Doors ehemaliges Mitglied

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14.01.2011 um 15:59
@Sam89

Wobei eine Schreckschusswaffe auch keinen entschlossenen Täter stoppt.


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14.01.2011 um 15:59
@wobel
Tja, bei uns in NDS sind sie nicht so strikt gewesen... es gab zum Teil eine 2 tägige Galgenfrist, innerhalb der man sich den Waffenschrank btw fehlende Papiere besorgen konnte.

@Sam89
Achso, den Waffenschrank musst du zusätzlich registrieren lassen, was noch mal... mir fällt es gerade nicht ein... ca. 100€ kostet.


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14.01.2011 um 16:01
@wobel
Zitat von wobelwobel schrieb:'ne entsprechend "auffang"-geschichte (wie heissen die dinger offiziell?).
Silikonzielscheiben ^^

@Crusi
Zitat von CrusiCrusi schrieb:Ja, aber deswegen gleich alle mit Sanktionen zu belegen, sehe ich auch nicht als angemessen an.
Das ist immer so. Nur weil ein paar Führerscheinneulinge meinen, die Herren der Straße zu sein, werden alle Führerscheinneulinge mit der Probezeit belegt.
Nur weil ein Irrer mit seiner Waffe Amokläuft, müssen alle einen Waffenschein haben, die ne Waffe wollen.

Es geht sich in dem Fall um Sicherheit. Und nenne mir einen Grund, was ein Privatmensch mit ner Waffe zuhause will? Das mit den Wochenendturnieren seh ich ein. Aber das wars auch schon an Argumenten.


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14.01.2011 um 16:02
@Sam89
Zitat von Sam89Sam89 schrieb:eine schreckschusswaffe darf ich doch bei mir tragen.wenn ich einen kleinen waffenschein besitze ? oder nicht ?
nein, darfste nur auf deinem grundstück.
und für den transport von A nach B musste die auch entsprechend zugriffs- und schussgesichert haben.
was glaubste wohl warum an silvester nicht mehr ständig mit diesen scheissteilen rumgeballert wird?

@Doors
du kannst sowohl mit nem luftgewehr als auch mit 'ner schreckschusswaffe problemlos leute umbringen - spätestens mit einem aufgesetzten schuss.
mal ganz abgesehen davon dass schon ein diabolo auf 25m in einem oberschenkel üble wunden erzeugen kann, hab ich selbst erlebt.


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14.01.2011 um 16:03
@Crusi
Zitat von CrusiCrusi schrieb:Wenn du auf deinem Grundstück mit nem LG rumhantierst, kannst du auch wegen Ruhestörung angezeigt werden. Kommt immer auf die Nachbarschaft an.
Die dinger machen *PLOPP* mehr nicht. CO2 Gewehre dagegen sind was lauter. Aber jetzt auch nicht so laut, dass jemand da schimpfen könnte, wenn jemand auf seinem freien Grundstück rumschiesst. Autos sind da teilweise lauter und Motorräder.


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14.01.2011 um 16:03
@Doors
ne...aber schreckt ab


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14.01.2011 um 16:04
@Crusi
Zitat von CrusiCrusi schrieb:Tja, bei uns in NDS sind sie nicht so strikt gewesen... es gab zum Teil eine 2 tägige Galgenfrist, innerhalb der man sich den Waffenschrank btw fehlende Papiere besorgen konnte.
ich sag ja: bei uns war diesbezüglich nach winnenden halt die hölle los, inklusive der entsprechenden kontrollen. wir hatten da kein problem, war ja alles ordnungsgemäss. nur wollten die halt plötzlich alles mögliche zusätzlich genau wissen und das hat echt genervt.


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14.01.2011 um 16:04
@wobel
Sam89 schrieb:
eine schreckschusswaffe darf ich doch bei mir tragen.wenn ich einen kleinen waffenschein besitze ? oder nicht ?

nein, darfste nur auf deinem grundstück.
und für den transport von A nach B musste die auch entsprechend zugriffs- und schussgesichert haben.
Auch falsch. Der kleine Waffenschein dient dazu, eine Schreckschusswaffe bei sich tragen zu dürfen und sie dient ja zu verteidungszwecken. Sie darf nur nicht offen sichtbar sein. (Öffentliches Ärgernis, Erregung öffentlichen Ärgernisses)


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14.01.2011 um 16:05
@ghostfear1983
Zitat von ghostfear1983ghostfear1983 schrieb:Silikonzielscheiben ^^
also wir hatten da so 'n eckig-trichterförmiges blechdingens in das man vorn die papp-zielscheiben reingeschoben hat. aber is ja egal, @Sam89 kann von mir aus auch auf ihre wand schiessen (bin ja nicht ihr vermieter).


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14.01.2011 um 16:06
@ghostfear1983
Zitat von ghostfear1983ghostfear1983 schrieb:Es geht sich in dem Fall um Sicherheit. Und nenne mir einen Grund, was ein Privatmensch mit ner Waffe zuhause will? Das mit den Wochenendturnieren seh ich ein. Aber das wars auch schon an Argumenten.
was ist mit sammlern historischer waffen? die tatsächlich nie damit schiessen? vielleicht noch nicht mal munition dafür haben?


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