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Legale Waffen - Deutschland Haushalt/Öffentlichkeit

255 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Waffen, Waffengesetz ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Legale Waffen - Deutschland Haushalt/Öffentlichkeit

13.03.2016 um 09:27
Grüße,

also ich habe einige Fragen bzg. den WSG in Deutschland, undzwar wieso kann man an jeden Laden um der Ecke aufklap Messer und Schlagstöcke kaufen, jedoch bekommt man eine Anzeige wenn man damit gesehen wird?

Was ist mit Machete, Bogen, Axt? Wie ist da die Gesetzesgrundlage bzg. des öffentlichen rum führen.

Welche Waffen sind in Deutschland überhaupt im Haushalt erlaubt, welche in der Öffentlichkeit

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tic ehemaliges Mitglied

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Legale Waffen - Deutschland Haushalt/Öffentlichkeit

13.03.2016 um 09:44
"erlaubt ist alles nur wie du schon selbst erkennst, man darf nicht mit gesehen werden ;)

Quelle: Internet ^^

Mancherorts werden Macheten als Messer mit feststehender Klinge über 12 cm subsummiert. Somit ist das Führen ein Verstoß gegen § 42 a WaffG, was eine OWi darstellt. Der Bußgeldrahmen dafür geht bis 10.000,-- €,

denk den Rest kannste selber googlen, sollte nicht all zu schwer sein ;)


im übrigen musst du es sehen wie zb bei nem Sportauspuff beim Auto, kaufen ok, auf der Rennstrecke betreiben auch ok, nur in der Öffentlichkeit nutzen verboten.


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13.03.2016 um 09:52
Ist ja richtig langweilig, wollte assasin spielen und darf keine Macheten mit mir tragen


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tic ehemaliges Mitglied

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13.03.2016 um 09:57
sollteste dir halt nen Ort aussuchen der nich grad in ner Innenstadt liegt ;)


in wie fern Assasin spielen @gfxArts?


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13.03.2016 um 10:10
macheten und äxte laufen als werkzeuge,dürfen als zur ausübung einer arbeit besessen werden und auch geführt wenn man von und zur und wärend der arbeit ist.
bögen und armbrüste sind sportgeräte und dürfen frei erworben werden ab 18 (wie auch die machete und die axt) und zur ausübung des sportes geführt werden.


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13.03.2016 um 10:27
@tic
Sollte ein Scherz sein, ich lauf und spiel gerne mit Waffen doch besitze die geistige Reife die auch nur anzuwenden wenn dadurch Leben gerettet werden kann

@rokro
Sprich Bogen & Machete im Haushalt ok, darf ich auch vom Balkon aus damit auf z.B eine platzierte Melone schießen oder im Wald wild Jagd Gehn?


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13.03.2016 um 10:30
@gfxArts

Das wäre wilderei und sehr teuer. .
in Deutschland ist doch alles reglementiert


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tic ehemaliges Mitglied

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13.03.2016 um 10:34
aufem Balkon wäre es wohl ok @gfxArts


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tic ehemaliges Mitglied

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13.03.2016 um 10:36
Zitat von gfxArtsgfxArts schrieb:Sollte ein Scherz sein, ich lauf und spiel gerne mit Waffen doch besitze die geistige Reife die auch nur anzuwenden wenn dadurch Leben gerettet werden kann
kannst du das genauer definieren bitte? ^^ oder beispiele nennen?


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13.03.2016 um 10:36
@tic
naja.... Vom Balkon aus in den Garten schießen? Ich glaube da kann man auch eine Anzeige bekommen..


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13.03.2016 um 10:36
@gfxArts
zuhause und in deinem(innerhalb) "umfriedeten gebiet",wo sichergestellt ist dass kein verletzt und kein pfeil z.b. rausfliegt darfst,jagen wäre wilderei.


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tic ehemaliges Mitglied

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13.03.2016 um 10:39
ausgenommen wären männliche küken, zählt ja dann unter schlachten ^^


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13.03.2016 um 10:40
Zitat von gfxArtsgfxArts schrieb: darf ich auch vom Balkon aus damit auf z.B eine platzierte Melone schießen
Das Bogenschießen im heimischen Garten ist also absolut erlaubt. Man muss jedoch dafür Sorge tragen, dass der Pfeil das eigene Grundstück nicht verlassen kann. Ist dies möglich, so kann jemand gegen das Bogenschießen vorgehen und im Falle eines Unglücks kann natürlich der Grundstückseigentümer als auch derjenige, der mit dem Bogen geschossen hat, in Regress genommen werden.

Auch das Bogenschießen im Wald, auf dem freien Feld oder anlässlich von Feierlichkeiten (z. B. auf einer Kirmes oder auf einem Pfarrfest) ist erlaubt bzw. ist dagegen gesetzlich nichts einzuwenden. Der Eigentümer des Grundstücks muss jedoch informiert werden und dem Schießen auch zustimmen. Wenn bei diesem Schießen sichergestellt ist, dass nach menschlichen Ermessen nichts passieren kann, darf dann auch geschossen werden. Aber immer gilt: Der Bogenschütze haftet für seinen Pfeil.


Quelle: http://www.bogenundpfeile.de/Sicherheit/Schiessplatz.html (Archiv-Version vom 26.03.2016)


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13.03.2016 um 10:41
s dreht sich ja um wild,wenn du dem nachbarn seine hennen killst isses ein eigentumsdelikt,und verstoss gegen tierschutz.


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13.03.2016 um 14:01
Das ist eine Frage, die ich mir sehr oft stelle (auf Messer bezogen)!

Bestes Beispiel sind Messer. Im Internet bei z.b einen sehr bekannten Versandunternehmen zu kaufen. Doch der Haken kommt erst danach.

Messer dürfen nur eine Klingenlänge bis glaub um die 8,5cm haben. Dürfen nicht beidseitig geschärft und auch nicht einhändig aufklappbar sein. Während der zweite und letzte Punkt noch nachvollziehbar sind, verstehe ich den ersten nicht wirklich.

Klar, dass niemand mit einer Machete oder Schwert rumlaufen sollte, sind wir uns alle einig! Klappmesser haben oft eine Klingenlänge um die 8-8,5cm bis auf Taschenmesser.

Selbst in Baumärkten kann man solche Klappmesser kaufen. Wenn jemand so eines beruflich nutzt und damit in eine Kontrolle gerät, gibt es Ärger.


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13.03.2016 um 14:08
Eventuell noch ganz interessant:

Ratgeber in Sachen Messer-Recht

https://www.boker.de/images/ratgeber_messerrecht.pdf


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13.03.2016 um 14:16
Ehrlich gesagt kriege ich fast Zustände bei solch einem Thema:

Waffen daheim lagern, egal ob Stichwaffe oder Schusswaffe, halte ich für sehr gefährlich.
Es kann immer mal sein das irgendein jüngerer Verwandter (Jugendlicher oder Kind) es doch irgendwie schafft dran zu kommen. Oder dessen Kumpel/ Spielkamerad.

Und schon haben wir das Problem wie es in den USA leider häufiger vorkommt: Jemand wird (tödlich) verletzt.

Waffen in der Öffentlichkeit: Halte ich nichts davon. Wozu sollte man sichtbar eine Waffe herumschleppen? Etwa um zu zeigen "Hooo, ich bin der Babo"?
Hat man ganz offen eine Waffe provoziert dies zusätzlich andere Leute.
Mal davon abgesehen, die Öffentlichkeit an sich fühlt sich dadurch bedroht.
Besonders, wenn kurz vorher mal wieder irgendwo Terrorwarnung war.
Da darf man sich entsprechend nicht wundern wenn irgendwann die Polizei vor einem steht und befragt.

Waffen in der Öffentlichkeit nicht sichtbar herumtragen? Meinetwegen. Dann aber soooo gut drauf aufpassen das diese Waffe von niemanden an sich genommen werden kann.

Allerdings sollte man abwägen warum und wohin.
Neulich gabs bei uns leider den Fall das ein Kind (das im Schulbus unseres Nachwuchses mitfuhr) ein echtes Taschenmesser in die Schule mitnehmen wollte. !Grundschule! Die Mutter schien machtlos gegen diesen Willen, wollte dem Busfahrer die Verantwortung aufdrücken. Dieser sah das nicht ein, nahm dem Kind das Taschenmesser ab, gab dieses der Mutter in die Hand .... und sprach später beim Direktor vor wegen diesem Vorfall.


Und wenn man eine Waffe braucht für ein Real life RPG? Seit wann werden da echte Waffen benutzt?


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13.03.2016 um 14:18
@gfxArts

Übrigens, zum Thema Wilderei:
Frag am besten den örtlichen Jäger.
Steht im Telefonbuch.
Dieser kann dir ganz normal Auskunft darüber geben ob man Wildtiere in eurer Gegend als Privatperson erlegen (und zum Verzehr mitnehmen) darf.
Wer fragt bekommt eine Antwort.
Wer nicht fragt, dann aber erwischt wird, kann sich nicht herausreden mit "Das wusste ich nicht". Denn Unwissenheit schützt vor Strafe nicht


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13.03.2016 um 15:39
ganz klar NÖ !
wenn du kein jäger bist is nix mit jagen,so oder so.
man sollte schon gerade kinder verantwortungsvoll an solche dinge wie,messer schere licht,heranführen und ihnen bei bringen was gut und was schlecht ist.
wenn mamma und pappa keine deppen sind wirds kind auch kein ammokläufer!
nicht die waffe ist schlecht sondern nur der trottel der sie benutzt!


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13.03.2016 um 17:54
Zitat von rokrorokro schrieb:macheten und äxte laufen als werkzeuge,dürfen als zur ausübung einer arbeit besessen werden und auch geführt wenn man von und zur und wärend der arbeit ist.
bögen und armbrüste sind sportgeräte und dürfen frei erworben werden ab 18 (wie auch die machete und die axt) und zur ausübung des sportes geführt werden.
Vorweg: Ich bin kein Anwalt, und das hier ist keine Rechtsberatung. Aber Armbrüste haben im Gegensatz zu Bögen eine Sperrvorrichtung, damit kann das Dir u.U. als Waffe ausgelegt werden.
http://www.buzer.de/s1.htm?g=WaffG&a=Anlage+1 (1.2.2)

Bögen sind aber in der Tat Sportgeräte, Äxte sind Werkzeuge, und Messer mit feststehender Klinge länger als 12cm darfst Du in der Öffentlichkeit auch nicht führen, wobei Dir niemand Deine Küchenmesser streitig machen wird.


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