@-ripper- - er vertritt den Bund völkerrechtlich,
- er beglaubigt diplomatische Vertreter und
- er hat auf Bundesebene das Begnadigungsrecht, welches er allerdings teilweise an andere Bundeseinrichtungen delegiert hat; er kann aber keine Amnestie aussprechen,
- Ausfertigung und Verkündung der Bundesgesetze durch Bekanntmachung im Bundesgesetzblatt,
- Verkündung der Feststellung des Verteidigungsfalls und Abgabe völkerrechtlicher Erklärungen nach Beginn eines Angriffes sowie
- Einberufung des Deutschen Bundestages (abweichend von den Parlamentsbeschlüssen)
- Einberufung der Parteienfinanzierungskommission nach dem Parteiengesetz
soweit ich weis hat er einige dinge gemacht das sind jetzt wenige von denen