Anonymous
21.06.2012 um 22:23Schaut mal was Anonymous gemacht haben. :D
Dein Verständnis von Freiheit ist mehr als beängstigend.25h.nox schrieb:den angriff auf die cdu seite ist somit durch das gg gedeckt.
Zulassen? Sie müssen sie eher über sich ergehen lassenbuddel schrieb:die gefahr sind nicht irgendwelche scriptkiddies mit ner ioncanon
sondern betreiber, die solche angriffsflächen erst zulassen
Beispiel bitte.Kalte_Sophie schrieb:In letzter Zeit sind ja etliche dieser kriminellen Revoluzzer spielenden Wohlstandkiddies festgenommen worden.
Eine DDoS Attacke ist nur eine temporäre Blockade, direkten schaden erleidet dadurch keiner.Kalte_Sophie schrieb:Zulassen? Sie müssen sie eher über sich ergehen lassen
Demnächst kommen bei anderen wohl auch solche Begründungen:
Schuld ist nicht der Schläger der in das Gesicht schlug, sondern der Mensch der seine hässliche Bratze auch in der Öffentlichkeit zeigt
Wer sein Funknetz nicht ausreichend gegen den Zugriff von Dritten sichert, muss auch in Zukunft mit einer kostenpflichtigen Abmahnung rechnen – und eventuell eine Unterlassungserklärung abgeben. Nach geltendem Recht können die Kläger aber allenfalls Gebühren von 100 Euro verlangen....
Bundesgerichtshof: WLAN-Betreiber müssen ihr Netz schützen - weiter lesen auf FOCUS Online: http://www.focus.de/digital/computer/bundesgerichtshof-wlan-betreiber-muessen-ihr-netz-schuetzen_aid_507474.html
Achja schrieb:Eine DDoS Attacke ist nur eine temporäre Blockade, direkten schaden erleidet dadurch keiner.
vorratsdatenspeicherung ist gegen das gg aber wird von der cdu gefordert, normalerweise müsste da der verfassungsschutz eingreifen, da der das nicht tut ist es an den bürgern die verfassung zu verteidigen.vorübergehend schrieb:Dein Verständnis von Freiheit ist mehr als beängstigend.
Was? Hier geht es um Anonymous und darauf bezog sich meine Antwort.vorübergehend schrieb:Wenn dieser "Herrenmensch" dies auch noch im Namen der Freiheit tut, dann ist das einfach nur noch erbärmlich und verlogen.