@jänny"Stalking" ist inzwischen ein tatbestand, der strafrechtlich von der Polizei/Justiz verfolgt wird, das heißt sie kann ihn anzeigen, WENN er es tun würde.Bislang hat sie einfach nur Angst davor, dass er es tun KÖNNTE, das heißt sie hat eine starke Angst davor, was sie widerum davon abhält, ihn abzuschießen.
Sie müsste sich so verhalten:
1.)Sie macht ihm klar, dass es aus ist.
Eventuel reicht das schon.WENN er stalkt, kann sie Punkt 2 in Erwägung ziehen.
2.)Sie zeigt ihn an.Das Gericht würde nach Überprüfung des Falls eine Verfügung aussprechen, die ihm gebietet, dass er sich so und soviele meter von ihr fernhalten soll.Wenn er sich nicht daran hält, droht Gefängnis.